Hallo zusammen,
bin neu hier im Forum nach dem ich euch über google gefunden habe. Ich hoffe ihr könnt mir hier weiterhelfen, denn ich bin so langsam echt am ende.
Die Geschichte:
Ich bin im Jahr 2000 Vater geworden, habe mich dann aber nach 6 monaten von der Mutter getrennt. Es war 1999 ein Unfall, doch ich habe versucht die sache aufzubauen, leider ohne erfolg. Wir waren nicht verheiratet.
Seitdem versuche ich so gut es geht meine sache als Vater bestmöglich zu machen.
Ich hole meinen sohn jeden zweiten freitag ab und bringe ihn dann sonntag abend wieder zurück.
Vom Beruf her bin ich kaufmann und habe letztes jahr im Februar einen neuen job angetreten, leider nicht gut bezahlt. verdiene zur zeit 1150 euro von denen ich folgende sachen zahle:
- miete 425
- auto kredit 80
- versicherung 100
- unterhalt 250
- telefon 50
- benzin 150
meine frau arbeitet auch (seit letzten august verheiratet) als friseurin und verdient knapp 800 euro. davon bezahlt sie folgende sachen
- strom, gas, essen 400
- versicherung 100
- telefon 50
wie ihr seht bleibt fast nichts über vom geld...mich macht die situation völlig fertig.
was habe ich für eine möglichkeit den unterhalt zu kürzen oder so?
bitte helft mir....
danke
Guten Morgen.
Von dem Geld, daß ihr beide verdient (1950€), leben andere zu fünft. Vielleicht solltest du als ganze mal von der Seite deines Kindes betrachten:
Ich habe ein EK von 400€ (250€ KU + 150€ KG) und habe folgende Ausgaben: ...
Dann relativiert sich das schnell.
was habe ich für eine möglichkeit den unterhalt zu kürzen oder so?
Wenn Du die 150 Euro Benzin beruflich verfährst hast Du einen Arbeitsweg von 30-40km einfach, richtig? Wenn Die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln nicht zumutbar ist, könntest Du dafür ca 330-385 Euro Fahrtkosten abziehen und müsstes überhalt keinen Unterhalt mehr zahlen. Aber auch, wenn öffentlicher Verkehr zumutbar ist, wirst Du durch den Abzug einer Monatskarte schon zum Mangelfall.
Wie Du vorgehen musst, hängt davon ab, an wen Du zahlst und ob es einen Titel gibt.
ich habe einen Weg zur Arbeit von knapp 20 km einfache Strecke.
Das auto verschluckt ca. 10 liter.
Als ich arbeitslos geworden bin, konnte ich einen monat nicht zahlen, und hatte direkt das Jugendamt am Bein. Haben mich direkt angeschrieben und seitdem zahle ich direkt ans Amt. 247 €!
Bahnverbindung wäre in diesem Fall nicht möglich.
Busverbindung ja - 1x umsteigen
fahrzeit 45 min (einfache strecke)
skorpion: viel geld? naja, relativ würd ich mal sagen. die mieten sind relativ hoch, und wenn man die ausgaben hoch rechnet, sieht man ja was über bleibt...
beim auto z.b. ist keine wartung, reparatur, steuern berücksichtigt!!!
Busverbindung ja - 1x umsteigen
fahrzeit 45 min (einfache strecke)
Glaube, das zählt als zumutbar. Mal angenommen, die Monatskarte dafür kostet 100 Euro, dann ist Dein bereinigtes Einkommen 1150-100 = 1050. Also nur 160 Euro mehr als der Selbstbehalt von 890. Also kannst Du auch nur 160 Euro KU zahlen.
Da offenbar das Jugendamt eine Beistandsschaft ausübt, musst Du dahin und denen das erklären.
Kann natürlich sein, Du hast in Deiner Rechnung noch Urlaubs/Weinachtsgeld oder so vergessen, dann ist es vielleicht doch nicht so einfach...
hmm, heisst das also folgendes:
wenn mein nettogehalt minus kindesunterhalt mehr als 890 € beträgt muss ich zahlen.
wenn mein nettogehalt minus fahrkosten zur arbeit weniger als 890 € betragen brauch ich keinen unterhalt zahlen???
Hi,
Ja.
Hast du an Weihnachtsgeld und sonstige Sonderzahlungen auch gedacht ?
Gruß
babbdeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
bekomme nur ein halbes gehalt urlaubsgeld...das ist alles.
was ist mit der strecke wenn ich meinen sohn abhole und wieder zurück bringe?
einfache strecke 40 km, d.h. fretiag abholen, sonntag zurück bringen macht mal eben 160 km
da ich ihn 2 mal im monat abhole sind das schon 320 km
Servus joelmiguel!
was ist mit der strecke wenn ich meinen sohn abhole und wieder zurück bringe?
Du meinst an den Umgangs-WE? Üblicherweise kommt das betreuende Elternteil für diese Kosten auf, in wie weit dies aber KU-relevant ist/sein kann, kann ich Dir nicht sagen.
Grüße ausm Süden
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
ich meine das wochenende wo der kleine bei mir ist
jedes zweite wochenende, von freitag mittag bis sonntag abend
Tach zusammen,
gehe ich recht in der Annahme, dass wir hier über KU sprechen?
Wenn Du diesbezüglichen KU nicht in der geforderten Höhe leisten kannst, wird die KM über kurz oder lang beim JA eine sog. "Beistandschaft" einrichten - dann zahlt zunächst die UVKasse. Unterhaltsschulden laufen auf. Die JÄmter halten sich nach meinen Erfahrungen mit der Beitreibung derlei Forderungen eigentlich zurück - es sei denn sie merken, dass sie verscheissert werden.
Wenn jedoch erst einmal ein rechtskräftiger Titel erwirkt worden ist, können die darin enthaltenen Beträge mit allen Konsequenzen (da kennt sich "sky" bestens aus) eingefordert werden.
Dir wird man eine "gesteigerte Erwerbsobliegenheit" abfordern:
"Dann geh`n seAbends Rosen verkaufen" ist durchaus gängige Praxis.
LG Jochen
Die Wahrheit kann man 1000mal erzählen, Lügner brauchen soooon Gedächtnis
was heisst rechtskräftiger titel???
wir reden hier über die zahlungen dich zum ersten jeden monats verrichten muß für meinen sohn der bei seiner mutter lebt...
das heisst also im klartext, es gibt so gut wie keine möglichkeit den unterhalt für seinen sohn zu kürzen oder änliches???
Noch mal servus!
Rechtswirksamer Titel= Beurkundung des zu leistenden Unterhaltes. Gibt es diesen Titel und Du würdest deinen Zahlungen nicht nachkommen ist der Titel sofort vollstreckbar (also keine Zahlungserinnerung oder Mahnung).
Zum KU: schau in die Düsseldorfer Tabelle! Ich zahle z. B. für meine beiden Jungs (8+10 Jahre) je 257 Oyro je Monat.
Grüße
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
das heisst also im klartext, es gibt so gut wie keine möglichkeit den unterhalt für seinen sohn zu kürzen oder änliches???
Doch klar, geh einfach mal hin zum Jugendamt, erkundige Dich vorher, was eine Monatskarte kostet und nimm die letzten 12 Gehaltszettel mit. Und lies http://www.vatersein.de/forum-topic-8392.0.html , der kam in ähnlicher Situation gut gelaunt vom Jugendamt zurück.
Nur zählt Dein Urlaubsgeld mit, macht nochmal knapp 40 Euro aufs Jahr gerechnet, also kriegst Du den KU vielleicht nur um 50-60 Euro runter.
Ob wegen der Umgangskosten was geht, weiss ich nicht, fürchte aber nein.
wenn mein nettogehalt minus fahrkosten zur arbeit weniger als 890 € betragen brauch ich keinen unterhalt zahlen???
Die 890€ sind der SB eines alleinlebenden westdeutschen Arbeitnehmers. Ersteres trifft auf dich schon mal nicht zu, also wird dir vom SB wahrscheinlich etwas abgezogen. Weiterhin zahlst du nur den minimalen Unterhalt, der von den 135% (gesetzl. Bedarf des Kindes) noch weit entfernt ist. Daher kommst du bereits jetzt deiner Unterhaltspflicht nur ungenügend nach, was zu einer Anrechnung fiktiven Einkommens führen könnte. Ich hoffe sehr, daß ich damit deinen Optimismus etwas dämpfen kann, was eine weitere Reduzierung des KU angeht. Siehe mein obiges post.
Moin,
zum Thema Umgangskosten: normalerweise sind die angerechneten Euros des Kindergeldes für den Umgang zu verwenden. Im Mangelfall gibt es kein Kindergeld abzuziehen und deshalb ist es möglich, Umgangskosten sozusagen als Werbungskosten vor dem Unterhalt abzusetzen. Leider gibt es aber keine aussagekräftigen Urteile über die Höhe.
Mein Mann hat damals die gefahrenen Kilometer mit der gleichen Summe wie zur Arbeit berechnet (ein Blick in die Düsseldorfer Tabelle, jedes Bundesland hat andere Bestimmungen diesbezüglich) und pro Kind pro Umgangstag den Sozialhilfesatz genommen und beantragt. Der Richter hat es so angenommen.
Gruß
eskima
Die 890€ sind der SB eines alleinlebenden westdeutschen Arbeitnehmers. Ersteres trifft auf dich schon mal nicht zu, also wird dir vom SB wahrscheinlich etwas abgezogen.
Stimmt, hatte ich übersehen. Ohne den "Trennunsgbedingten Mehrbedarf" ist Dein Selbstbehalt nur 650 Euro, und dann wirst Du auch mit Busfahrkarte und Umgangskosten nicht zum Mangelfall.
Weiterhin zahlst du nur den minimalen Unterhalt, der von den 135% (gesetzl. Bedarf des Kindes) noch weit entfernt ist.
Stimmt nicht, er ist gerade mal 10 Euro vom Regelunterhalt entfernt. Durch die Staffelung der Kindergeldanrechnung gibt es die unteren Stufen der DT doch faktisch nicht mehr.
naja, so wie ich euch so verstehe, wird an den 247 € die ich im moment zahle nichts dran zu rütteln sein...
folgende frage tut sich nun aber auf:
da mein sohn seit letzten sommer in die schule geht und jetzt auch ferien hat, möchte die kindesmutter 50/50 aufteilen, was sehr schwer für mich ist.
diese weihnachtsferien hat es geklappt, ich hatte ihn von silvester an eine woche bei mir.
ostern werde ich es auch schaffen eine woche urlaub zu bekommen.
das problem sehe ich in den sommerferien. hier werde ich höchtens eine woche bekommen, da andere kollegen in der abteilung auch kinder haben. sehe es schon wieder kommen - sie wird ausrasten.
was ist meine verpflichtung? habe ich eine? kann sie mir krumm kommen?
danke
Servus joelmiguel,
was ist meine verpflichtung? habe ich eine?
im Rahmen des Umgangsrechtes sind beide Eltern verpflichtet, für den Umgang zu sorgen und diesen zu ermöglichen.
Hier ist Deine Phantasie und Flexibilität gefragt, welche Möglichkeiten hast Du?
Bespiele:
-kannst Du evtl. von zu Hause aus arbeiten?
-Nachmittags evtl. früher aufhören mit Arbeit?
-Wahrnehmung von Ferienprogrammangeboten Deiner Gemeinde
-Tageweise Besuch des Jungen bei Großeltern/Verwandten/Freunde (mit Kindern)
-ist es denkbar, daß Sohnemann mit (Schul)freunden den einen oder anderen tag was unternimmt
Ich weiß, daß dies auch zweischneidig sein kann (nach dem Motto: Papi hat keine Zeit für mich und "parkt" mich wo auch immer), aber ich denke, Sohnemann ist mittlerweile in ´nem Alter, in dem Du ihn die Situation erklären kannst und er auch verstehen wird. Solange Du ihm aber zeigst, daß Du für ihn da bist, dürfte eine zeitweilige "Bespaßung" durch Dritte nicht soo problematisch sein.
Für die Zukunft kann ich Dir nur raten, Deine Urlaubsplanung mehr an den Ferien Deines Sohnes "anzupassen". Du hast das Glück, eine glasklare Umgangsregelung zu haben und daß Dein Sohn diese Zeit mit Dir verbringen will und darf!
kann sie mir krumm kommen?
Wenn sie wollte, ja. Genauso wie viele von uns darum kämpfen, für einen geregelten Umgang für unsere Kinder zu sorgen, kann sie auch darauf pochen, daß Du Dich an die getroffene Umgangsvereinbarung hältst.
Grüße ausm Süden
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
hallo marco,
leider kann ich nicht von zuhause arbeiten oder eher aufhören.
mein sohn wohnt auch fast eine stunde fahrzeit von mir weg, so das ich ihn nicht mal eben abholen könnte...
meine eltern selbst arbeiten auch noch, das würde diesen sommer also auch wegfallen.
von gemeinden oder sonstiges halte ich ncihts, möchte ich auch nicht.
möchte ihn nicht weiter schieben, ich glaube für einen jungen ist die situation an sich schon schwer genug.
in wie fern kann sie mir krumm kommen? kann sie es über einen rechtsanwalt festlegen lassen?
doch was ist wenn ich nicht kann?