Unterhalt,zuwenig L...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Unterhalt,zuwenig Lohn!!!

Seite 1 / 2
 
(@apollo03)
Schon was gesagt Registriert

Hallo.
Ich bin gerade neu hier und brauche etwas Rat.
Als der Unterhalt berechnet wurde lief es in der Firma sehr gut.ich musste viele Überstunden machen,bekam am Jahresende eine Prämie und auch noch eine Zugehörigkeitsprämie.das war vor vier Jahren.Danach lief es nicht mehr so gut.Mein Nettogehalt beläuft sich im Schnitt gesehen auf das letzte jahr auf 1150.den Unterhalt den ich immer bezahlt habe ware 225 Euro für meinen jetzt fünfjährigen Sohn.Nun ist er sechs geworden und die nächste Stufe ist errreicht.Das sind nun 275 Unterhalt.Ich habe nach zehn Jahren versucht eine Gehaltserhöhung zubekommen aber leider ist da nichts drin.Ich möchte meinen Unterhalt bezahlen aber nun geht es nicht mehr in voller Höhe.Ich habe im Februar gerade 1120 Euro gehabt und davon 275 Unterhalt bleibt mir nicht viel.Ich weiß nicht wie ich den Titel ändern kann und wohin ich mich wenden muss damit der Unterhaltstitel eventuell geändert wird.falls das überhaupt geht.ich bin da sehr unwissend und hoffe Ihr könntet mir einen Rat geben welche Schritte ich gehen muss.Vielen Dank im Vorraus.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 18.03.2013 19:26
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Apollo,

wenn Du einen Titel hast, kannst Du über die ARGE Unterstützung / Aufstockung wegen Deiner Unterhaltspflicht einfordern. Hast Du das schon versucht?

Dazu können Dir auch unsere Unterhaltsexperten sicherlich weiterhelfen. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 18.03.2013 19:35
(@apollo03)
Schon was gesagt Registriert

Moin Ingo.danke für die Antwort.Ich habe bis jetzt immer pünktlich meinen Unterhalt bezahlt und komme erst jetzt mit der Erhöhung ins Schwitzen.ich wollte erst beim Jugendamt anrufen, aber das kam mir verkehrt vor.weil diese ja im sinne
des kindes handeln.also werde ich bei der Arge abrufen.vielen dank.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.03.2013 19:46
(@fruchteis)
Registriert

Moin Apollo,

es gibt grundsätzlich zwei Möglichkeiten, Dich und Deine Familie existenziell zu stabilisieren.
Eine hast Du schon genannt: Abänderung des Titels.
Auf die andere hatte Ingo hingewiesen.
Du bist frei in der Wahl und in Kombinationen.

Gerichte tun sich in der Abänderung eines Titels, im Unterschreiten  des MindestKU sehr schwer. Von daher und weil es auf der Elternebene wohl gut zu laufen scheint, rate ich von diesem Weg ab. Es sei denn, Mutter ist reich und macht bei dieser Änderung mit.

Der andere Weg führt Dich ins Sozialsystem, zum Jobcenter. Keine Sorge, das tut nicht weh! 😉

Dort wird Dein bzw der Bedarf Deiner Familie berechnet und mit Deinem anrechenbaren Einkommen verglichen. Reicht dieses Einkommen nicht aus, dann gibt es ergänzende Leistungen, dann wird 'aufgestockt'.

Das kann mit wenigen Daten recht genau berechnet werden.
Benötigt werden:
-Nettogehalt
-Warmmiete(alles außer Strom)
-Zahl der Tage, an denen das Kind bei Dir ist
-Entfernung bzw Reisekosten des Umgangs

ggf Angaben zu anderen Menschen, die mit Dir in häuslicher Gemeinschaft leben.

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.03.2013 20:05
(@apollo03)
Schon was gesagt Registriert

Moin Wildlachs,
Vielen dank für die vielen Infos. Ich bin seit Januar zu meiner LG gezogen.Sie hat schon sehr viel finanziell gemacht was mir schon unangenehm ist.wird ihr Einkommen mitangerechnet? Wir sind ein jahr zusammen und wohnen erst seit januar zusammen. Lg

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.03.2013 20:28
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich bin seit Januar zu meiner LG gezogen....
wird ihr Einkommen mitangerechnet?

Sehr ungünstiger Zeitpunkt.
So werdet ihr tatsächlich sozialrechtlich in einen Topf geworfen.
Und auch familienrechtlich macht das eine Unterhaltsabsenkung noch schwieriger.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.03.2013 20:43
(@fruchteis)
Registriert

Wenn ihr zusammen lebt, wirtschaftet und 'aus einem Kühlschrank eßt' und eine Einstehungsgemeinschaft bildet, dann wird grundsätzlich ALLES, was rein und raus geht, mit erfaßt.

Zur Bedingung 'Einstehungsgemeinschaft' gibt es allerdings Unklarheiten. Sind einzelne Mitglieder der Bedarfsgemeinscaht NICHT bedürftig, dann können sie aus der Berechnung genommen werden.
Ich muß gestehen, daß ich dazu, zur akuellen Rechtsprechung und den entsprechenden Fachanweisungen der BA, nicht auf dem Laufenden bin.

Man könnte mal beides rechnen. Wenn Du magst, dann gib mal die Daten durch. Also auch ihr Gehalt, KU und KG ihres Kindes und wann sich dieses umgangstechnisch beim Vater aufhält.

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.03.2013 20:48
(@apollo03)
Schon was gesagt Registriert

Ja ich werde mal alles zusammen tragen.kann ich dir dies auch persönlich mailen? 🙂

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.03.2013 21:12
(@fruchteis)
Registriert

Ja. Natürlich. Wir schauen dann mal, wie wir das Ergebnis hier anonymisiert präsentieren können, sodaß auch andere User profitieren können.

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.03.2013 21:17
(@Inselreif)

Wenn ihr zusammen lebt, wirtschaftet und 'aus einem Kühlschrank eßt' und eine Einstehungsgemeinschaft bildet, dann wird grundsätzlich ALLES, was rein und raus geht, mit erfaßt.

Wenn ihr noch kein Jahr zusammenlebt und Euch auch noch nicht ewig kennt, dann kann man auch eine Haushaltsgemeinschaft angeben.
Das JC "korrigiert" das zwar schon mal gerne aber davon darf man sich nicht beirren lassen. Ihr könnt nach so kurzer Zeit noch nicht füreinander einstehen und Punkt.
Vorausgesetzt natürlich, dass ihr nicht als BG besser fahrt.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 18.03.2013 21:45




(@apollo03)
Schon was gesagt Registriert

Guten Abend Inselreif,
ich bin nicht so bewandert mit den vielen Abkürzungen.Was steht für JC und für BG?
sorry.
VG

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.03.2013 22:08
(@apollo03)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Wildlachs.

Zu meinen Daten.

mein Nettolohn sind 1150 Euro der Durchschnitt der letzten 12 Monate.Meine LG bekommt 1300.Sie ist Witwe und bekommt das volle KG.Ihr Sohn ist jetzt 11 Jahre.
VG

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.03.2013 22:11
(@hexesyl)
Nicht wegzudenken Registriert

JC-- JobCenter
BG-- Bedarfsgemeinschaft

Wenn das Kind dann auch von dem verstorbenen Mann ist, erhält es Halbwaisenrente. Diese müsste dann auch eingerechnet werden.

Wenn du Harald Thome, KDU und deinen Wohnort eingibst, siehst du auch, ob deine Wohnung im Rahmen ist. Ist soweit auch wichtig.

Weiterhin gibt es noch die Möglichkeit von Kinderzulage für deine Lebensgefährtin und Wohngeld für euch.

A life lived in fear is a life half lived

AntwortZitat
Geschrieben : 18.03.2013 22:24
(@fruchteis)
Registriert

Rente fürs Kind?
Eure Warmmiete(alles außer Strom)?
Deine Umgangskosten, Tage, Fahrten, Entfernung... ?

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.03.2013 22:26
(@apollo03)
Schon was gesagt Registriert

Die halbweisenrente beträgt 60 euro.
Die warmmiete sind ca.600 Euro gesamt.
Die Umgangskosten ca.100 pro monat.

Alles grob geschätzt.  😉

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.03.2013 06:20
(@fruchteis)
Registriert

Moin Apollo.

Überschlagsrechnung!!!

Angaben
4-Personen-Haushalt, zeitweilig

Apollo
Regelbedarf: 345 €
Mehrbedarf: 100 €
Einkommen (Brutto, Netto): 1600 €, 1150 €

LG
Regelbedarf: 345 €
Einkommen (Brutto, Netto): 1850 €, 1300 €

Kind 1  (11 J)
Regelbedarf: 255 €
Regelbedarf, anteilig: 255 € (255 / 30 * 30 Tage)
Einkommen: 244 €

Kind 2  (6 J)
Regelbedarf: 255 €
Regelbedarf, anteilig: 51 € (255 / 30 * 6 Tage Standardumgang)

Warmmiete: 600 €
Strom: 80 €

1. Bedarfsberechnung
345 € Apollo
345 € LG
255 € Kind 1
51 € Kind 2
100 € Mehrbedarf (Fahrtkosten für Umgang)
600 € Warmmiete
---
1.696 € Bedarf

2. Einkommensberechnung
2.1. Apollo
1.600 € Brutto
- Standardabgaben
---
1.150 € Netto
-330 € Freibeträge für Erwerbstätige
-272 € Kindesunterhalt, Pflicht
---
548 € Einkommen, anrechenbar

2.2. LG
1.850 € Brutto
- Standardabgaben
---
1.300 € Netto
-330 € Freibeträge für Erwerbstätige
---
970 € Einkommen, anrechenbar

184 € Kindergeld, Bezug
60 € Waisenrente
---
1.762 € Gesamt-Einkommen, anrechenbar

3. Leistungsberechnung
1.696 € Bedarf
-1.762 € Einkommen, anrechenbar
---
0 € Leistung, 'Aufstockung'

4. Ergebnis
2.694 € Zufluß (Gesamtnetto + Aufstockung)
-1.052 € Abfluß (Miete, Strom, Unterhalt, Fahrtkosten Umgang)
---
1.642 € zum Leben

Die Frau 'verteilt' 475 € an drei Bedürftige!!
Cool gerechnet müßte sie Dich mit Deinem Kind rauswerfen.

Noch Fragen? 😉

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.03.2013 09:54
(@fruchteis)
Registriert

... nach Rauswurf:

2-Personen-Apollo-Haushalt, zeitweilig

1. Bedarfsberechnung
382 € Apollo
51 € Kind
100 € Mehrbedarf (Fahrtkosten für Umgang)
450 € Warmmiete
---
983 € Bedarf

2. Einkommensberechnung
1.600 € Brutto
- Standardabgaben
---
1.150 € Netto
-330 € Freibeträge für Erwerbstätige
-272 € Kindesunterhalt, Pflicht
---
548 € Einkommen, anrechenbar

3. Leistungsberechnung
983 € Bedarf
-548 € Einkommen, anrechenbar
---
435 € Leistung, 'Aufstockung'

4. Ergebnis
1.585 € Zufluß (Netto + Aufstockung)
-872 € Abfluß (Miete, Strom(50 €), Unterhalt, Fahrtkosten Umgang)
---
713 € zum Leben

Für mich keine Frage, was nach Zahlen zu tun ist.

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.03.2013 10:31
(@fruchteis)
Registriert

Hmh.

Ist der Zahlensalat so schwer verdaulich, daß keiner was dazu sagen mag?

😉

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.03.2013 21:15
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Was willst du denn hören?
Du hast das hübsch gemacht. 🙂

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.03.2013 21:50
(@Brainstormer)

Lob und Anerkennung!  🙂

Gruß
Brainstormer

AntwortZitat
Geschrieben : 19.03.2013 22:30




Seite 1 / 2