Hallo,
ich bin neu hier und ich hoffe auf eine paar gute Ratschläge und Informationen von euch.
Also erst mal zu mir. Ich bin 25 Jahre und habe eine 4 1/2 Jahre alte Tochter.
Für die ich auch immer püntklich den Unterhalt in Höhe von 225 Euro bezahle.
Nun habe ich vor, im August dieses Jahres eine zweite Ausbildung an zu fangen in einem ganz anderen Job.
Das Jugenamt meinte zu mir, dass wenn es die zweite Ausbildung ist, der volle Unterhalt weiter gezahlt werden muss. Aber wie soll ich das machen wenn ich dann nur noch um die 460 Euro verdiene! Und das Brutto....!!
Nun wollte ich mal am Freitag zum Arbeitsamt gehen und dort nachfragen ob die einen unterstützen, wenn man so etwas vor hat. Das ich dann die zweite Ausbildung machen könnte.
Daher jetzt auch zu meiner Frage:
Hat jemand mit dem Thema erfahrung oder ist selber in der Situation? Wie läuft das bei euch und klappte das alles ohne Probleme? Und wo kann oder soll ich mich am besten hin wenden, um ein paar Zuschüsse oder Unterstützung zu bekommen?
Vielen Dank schon mal im Vorraus.
Chris
Hallo Tzarius,
du hat eine Ausbildung. Du hast ein Kind.
Dem Kind ggü. bist du unterhaltspflichtig und somit dazu gehalten diese auch zu erfüllen. Nennt sich gesteigerte Erwerbsobliegenheit.
Wenn es keine zwingende Gründe für einen Berufswechsel mit einhergehender neuen Ausbildung gibt, wirst du sie entweder nicht machen können oder irgendwie weiterhin den Midenstunterhalt für dein Kind aufbringen.
Und wo kann oder soll ich mich am besten hin wenden, um ein paar Zuschüsse oder Unterstützung zu bekommen?
BAB, Meisterbafög.... andere Möglichkeiten sehe ich nicht. Die werden bei dir aber beide nicht zutreffen.
Du könntest natürlich auch versuchen deine Eltern auf Unterhalt während der Ausbildung zu verklagen. Aber auch die sind nur für eine erste Ausbildung unterhaltstechnisch verantwortlich.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
klappte das alles ohne Probleme?
Hallo Tzarlus,
viel kann ich hier nicht beisteuern, aber hier (Zitat) wird die Antwort NEIN lauten. Probleme wirst du auf jeden fall bekommen. Es hindert dich zwar niemand eine zweite Ausbildung zum machen aber unterhaltstechnisch, wirst du wohl weiter die € 225 (steigend) zahlen müssen, egal, was du verdienst. Winiger Probleme gäbe es meines Erachtens, wenn du arbeitslos würdest, keine neue Arbeit findest und dann umschulst (genehmigt übers Amt). Mit weniger Probleme meine ich, dass du irgendwann mal nach Abänderungsklage, die du auch gewinnen musst evtl weniger zahlen musst. Bis dahin laufen einfach Schulden auf, die werden dir dann beim ersten Arbeitgeber nach der Ausbildung weggefändet.
Blöd, aber gut für die *gelöscht* und der sich aus ihrer Veranwortung ziehenden Stäätin.
Ganja
Danke schon mal für die schnellen Antworten!
Naja, das wird mich dann wohl hindern an einer neuen Ausbildung...!
Was natürlich sehr bescheiden ist...
Weil dann werde ich mir das wohl nicht ganz leisten kann!
Also ich habe mich mit der Mutter des Kindes schon etwas geeinigt, was mir zu gute käme, aber der Rest wäre immer noch sehr sehr viel, für ein Ausbildungsgehalt!
Naja, ich werde am Freitag mal zum Arbeitsamt gehen, mal sehen was die sagen!
Aber um weitere Hilfe und Antworten würde ich mich auf jeden fall freuen!
Servus Tzarlus,
kann ich davon ausgehen, dass für den Unterhalt ein Titel besteht?
In diesem Fall würde ich mich nicht auf folgendes verlassen:
Also ich habe mich mit der Mutter des Kindes schon etwas geeinigt
Hat sie einen Titel, kann sie diesen jederzeit gegen Dich vollstrecken lassen.
Eine Ausbildung dauert in der Regel 3 Jahre. Da kann viel passieren...
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Moin Tzarlus,
plastischer Vergleich: Stell Dir vor, die Frage würde heissen "ich will mir ein neues Auto kaufen, kann ich dafür meine Miete kürzen?" Auch hier würde die Antwort logischerweise "nein" heissen: Eine bestehende Verpflichtung hat nun einmal vorrangig bedient zu werden. Das gilt auch und gerade für den Kindesunterhalt; selbst unter der Bedingung, dass Du später vielleicht einmal mehr verdienst und mehr Unterhalt bezahlen könntest. Es kann jedenfalls nicht Sache des Steuerzahlers sein, da in Deine Verpflichtungen einzutreten.
Aber vielleicht denkst Du mal darüber nach, ob mit der Kombination "Ausbildung plus Nebenjob" etwas zu machen wäre?
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Also, wegen der Kombi "Ausbildung und Nebenjob" hätte ich nichts dagegen.
Aber ich habe wohl vergessen zu schreiben das ich mir überlege eine Kochausbildung zu machen! Da ist die Kombi sehr schwer?!