Hallo wer kennt sich aus ?
Nachdem ich schon des öffteren hier im Forum über meine lage Berichtete tut sich wahrscheinlich für mich eine neue Situation auf.
Lebe immer noch getrennt von meiner Frau in unseren Einfamilienhaus.
Die Kinder sind noch nach wie vor bei mir Wohnend.
Meine Frau geht immer noch keinerlei Beruflicher Tätigkeit nach.
Scheidung ist wegen dem Hausverkauf immer noch nicht eingereicht.
Die Steuerklasse ist immer noch die 3/2 bei mi
So, nun Ändert sich aber zu Beginn des neuen Jahres bei mir einiges.
Unser gemeinsammes Haus hat einen käüfer gefunden.
Dieser ist bemüht wegen der Eigenheimzulage noch vor ende des Jahres den Notariellen kaufvertrag mit uns abzuschließen.
Mit dem Kauferlöss werden nun erst einmal alle unsere Schulden und die Vorfälligkeit getilgt.
Unter dem Strich bleibt uns dann noch ein kleiner Nettogewinn übrig.
Dieses Geld wird dann geteilt. (Je 27000 € )
Dann sind wir wahrscheinlich darüber Quitt.
Nun aber zu meiner Frage:
Mindestens werde ich die ersten drei Monate wegen der suche nach einer neuen Bleibe hier im Haus wohnen.
Allerdings habe ich zum beginn des neuen Jahres keine Abtragungen auf meine Darlehen und Kredite zu leisten.
Da wir aus diesen Grund wahrscheinlich erst im nächsten Jahr die Trennung offiziell machen werden kann ich ja noch für das Jahr 2006 in der Steuerklasse 3/2 verbleiben.
Ist doch Richtig, oder ?
Danach steht mir dann ein reiner Nettobetrag von gesamt 2642 € zur Verfügung.
1132 € ex Arbeitgeber 1520 € Arbeitsamt.
Was steht meiner Frau demnach an Nachtrennungsunterhalt zu ?
Sie geht keiner Arbeit nach und führt ihrem neuen Freund den Haushalt.
Das wird doch auch als Tätigkeit Berechnet oder ? (ca 430 € ? )
Wird dies nun Abgezogen von meinem Gehalt oder dazu gerechnet ?
Nochmal für die Kinder bekomm ich keinen Kinderunterhalt.
Wer Rechnet mir mal den ihr zustehenden Unterhalt aus. ?
Gruß
Artuhr
