Hallihallo,
ich bin da in eine etwas sagen wir mal vornehm dumme Sache geraten. Man hat mir weitestgehend ein Kind angehängt. Nun lese ich in den Foren immer wieder Ehegatte oder Lebensgemeinschaft..., all´ dies hat in meinem Fall nicht vorgelegen. Bin ich nun der werdenden Mutter gegenüber unterhaltsverpflichtet?
Was das Kind anbelangt, so ist dies aus meiner Sicht selbstverständlich - aber wie sieht es mit der Mutter aus?
Zudem kommt noch, das ich z. Zt. Alleinerziehender Vater bin und mich um meinen 6-jährigen Sohn kümmern muss und irgendwann wird mein Geldbeutel auch sehr sehr dünn, als Alleinerziehender Vater zwei Haushalte zu versorgen.
Nikolas
Moin Nikolas,
willkommen auf vatersein,de, der WebSite auch für unterhaltsverpflichte AE-Väter.
Ja, du bist der KM zu Unterhalt verpflichtet - das nennt sich dann Betreuungsunterhalt. Die Höhe hängt natürlich von deinem Einkommen und tlw. Ausgaben ab. Die Dauer ist vom Gesetzgeber derzeit auf 3 Jahre beschränkt, jedoch wird daran gebastelt und zum 01.04.2006 kommt die Gleichstellung zu verheirateten Müttern.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hi deep...
schreibfehler oder wirklich 01.04.2006...der wäre ja vorbei
LG
Biga
*urks* wenn man zu sehr in der Gegenwart lebt :rofl2: muss natürich 01.04.2007 heißen.
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
ein Glück, dass wir noch nicht in der Zukunft angekommen sind ohne es zu merken. Wer weiß was und wen wir alles verpasst hätten :phantom:
Hallo,
bekommst du Unterhalt für deinen 6jährigen Sohn?
Wenn nicht kannst du den Unterhaltsbetrag für ihn von deinem Netto abziehen. Dann kannst du in die Düsseldorfer Tabelle schauen was du für das neue Kind zahlen muss. Dein Selbstbehalt liegt bei 890 €. Die Kindsmutter hat Anspruch auf bis zu 770 €, die ersten 3 Jahre. Greift aber nur wenn du
Netto - berufsbedingte Aufwendungen (meist 5 %) - Ku für 6 jährigen - Ku für Baby -890 Selbstbehalt = Rest für Kindsmutter, aber maximal 770 €.
In einem Vaterschaftstest ist nachgewiesen worden das du der Vater bist? Wenn nicht solltest du einen machen und vorher nicht zahlen.
Sophie
*einwurf* als AE Vater ist sein Selbstbehalt höher, wenn ichs richtig im Kopf hab
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin midnightwish,
nein, seiner nicht. Aber er kann unter anderem den KU ansetzen (bzw. dieser gilt nicht als sein Einkommen, wenn er welchen bekommt - beliebter Anwaltstrick), außerdem müsste er die Betreuungskosten (da er ja arbeitet) ebenfalls ansetzen können.
Gruß, Xe
*äh ja* xe,
hm ist ja irgendwie kompliziert. Ich meinte doch das er da einiges noch ansetzen kann, was bei der berechnung des Unterhalts berücksichtigt wird. Dachte das das dann zum Selsbtbehalt reingenommen wird :redhead:
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin,
man muss das sauber auseinanderdröseln: Dinge, die in seiner Person begündet liegen (z.B. Arbeitsweg, Selbstbehalt), und Dinge, die in der Person des Kindes begründet liegen (dessen Unterhalt, Betreuungsbonus etc.). Ansonsten besteht die Gefahr, dass alles als Summe genommen wird und dann reduziert wird wegen Mangelfalles, ein beliebter Anwaltstrick. Somit würde aber ein kind ein anderes unterhalten.
Gruß, Xe
Die Regelung haben sich ja die Deutschen recht gut von den Österreichern abgeschaut, Applaus. Soviel zur Kinderfreundlichkeit und Gleichberechtigung der Geschlechter. Das ich nicht lache, da wird man ja gradezu gezwungen seinen HWS alle 3 Jahre zu unterbrechen, wenn denn mal das dass Mass der Dinge ist.
Edit, nicht zu vergessen, das in ALLEN FÄLLEN das GSR nur beim gemeinsamen Hauptwohnsitz besteht. DIe haben ja den Schuss nicht mehr gehört.