Nun muß ich mich auch mal zu gewissen Situationen äußern.
Meine Geschichte:
Ich hatte vor ca. 16 Jahren ein verhältnis mit einer Frau. Dabei ist unser mittlerweilen 15 jähriger Sohn entstanden. Ich habe über die Jahre hinweg keine Probleme damit unterhalt zu zahlen auch wenn mir das Sorgerecht und das recht >den Sohn< zu sehen untersagt war bzw. ist.
Nachdem sie die Beziehung mit mir ca. 8 Wochen nachdem schwangerschaftstest beendet hat und weitere 12 wochen drauf Ihren Exfreund geheiratet hat mache ich mir über die jahre immer wieder einen Kopf wie ich gegen diese Angelegenheit kämpfen kann.
ich selbst bin nunmehr seit 8 Jahren verheiratet und habe mit meiner Frau zwei gemeisame Töchter. Von monat zu monat haben wir zu kämpfen das wir über die Runden kommen. Ich zahle monat für monat 334.- Euro.
Nun meine Frage:
Hat das alles seine Richtigkeit, das ich monatlich zahlen muß trotz das sie in der schwangerschaft noch geheiratet haben. (genauer gesagt. im Mai schwanger geworden, im Juni mich in die Wüste geschickt und im august Ihren Ex geheiratet)
Mich nervt das im den Sinne, ich habe kein Problem damit wenn alles seine Richtigkeit hat. Es ist halt auch so das ER in der Body Building szene ist. Und wie vielen Menschen bekannt ist, das unter einfluss gewisser Hilfsmittel das Zeugen von Kindern
flach fällt, sprich das der Mann in dieser Situation nicht zeugunsfähig ist. Ich bin immernoch der Annahme das die beiden damals einen Deppen gesucht haben der das einfach mal macht.
Gibt es jemand der mir hierzu auskunft geben kann ob ich damit durch komme. Ich weiß selbst schon das es den Begriff biologischer **tsts - ID 28** gibt. Nur wie ist der Sachverhalt wenn sie Ihn noch in der schwangerschaft heiratet. und vorallem unser gemeinsamer Sohn hat nicht den Geburtsnamen der Mutter sondern den Nachnamen des Vaters bekommen bei der Geburt.
Realnamen entfernt - siehe Forenregeln
Entschuldigung das mit den Real Namen habe ich vergessen... :redhead:
Moin,
wann Deine Ex geheiratet hat (oder ob sie zum Zeitpunkt der Zeugung bereits mit jemand anderem verheiratet war) und welchen Namen das Kind trägt, ist vollkommen egal; das einzige, was zählt, ist die biologische Abstammung. Hier hättest Du wohl besser einen Vaterschaftstest verlangt anstatt einfach zu zahlen; die beiden können sich ja auch Dich als Zahldeppen ausgesucht haben, obwohl sie wissen, dass Du nicht der Vater bist. Ein paar steuerfreie Hunnis jeden Monat sind Durchaus verlockend.
Also: Woher weisst Du, dass Du der Vater dieses Kindes bist? Gab es einen solchen Test? Oder nur die Aussage der Ex, Du hättest sie geschwängert und müsstest jetzt bezahlen?
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Danke Martin für Deine Info,
aber genau aus diesem Grund weiß ich das ich der Biologische Erzeuger bin. Vaterschafttest!!!! dieser wurde gemacht. und somit bin ich der Biologische Vater...
Vaterschafttest!!!! dieser wurde gemacht. und somit bin ich der Biologische Vater...
in Deinem Post steht nur etwas von einem Schwangerschaftstest.
Wenn Du der biologische Vater bist, kann man an Deiner Unterhaltspflicht nichts ändern. Das würde auch gelten, wenn Deine Ex Dir gesagt hätte "ich nehme die Pille" oder wenn Du sie als ONS in einer Disco aufgerissen und danach nie wieder gesehen hättest.
Wenn Du allerdings seit 15 Jahren von Deiner Vaterschaft weisst, stellt sich die Frage, warum Du nicht für regelmässige Kontakte zwischen Sohnemann und Dir gesorgt hast. Mal abgesehen davon, dass das Bezahlen leichter fällt, wenn man zumindest sporadisch einem jungen Menschen beim Aufwachsen zusehen kann.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi andy2407
Herzlich Willkommen
Zu Deiner Frage: Ja, Du bist der "Depp", daran gibt es keinen Zweifel. Und gefunden haben sie ihn auch. Laut Gesetz bist Du für den Barunterhalt des Kindes verantwortlich - sonst niemand. Wenn der Sohn 18 Jahre alt ist, werden ab dann beide Elternteile grundsätzlich barunterhaltspflichtig. Das heisst aber nicht, dass dann die KM auch zahlen muss. Ebenso kannst Du vermutlich weiterhin allein den Barunterhalt für ihn bestreiten. Ich habe mittlerweile 6 1/2 Jahre Erfahrung darin.
Nachdem sie die Beziehung mit mir ca. 8 Wochen nachdem schwangerschaftstest beendet hat und weitere 12 wochen drauf Ihren Exfreund geheiratet hat mache ich mir über die jahre immer wieder einen Kopf wie ich gegen diese Angelegenheit kämpfen kann.
Du solltest eher Dein verletztes Ego therapieren. Ob die 334€ (Mindestunterhalt) richtig sind, kommt auf Deine Einkommenssituation an.
Gruss oldie
PS: Bitte benutze die hier im Forum üblichen Grussformeln.
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo Andy,
Vaterschafttest!!!! dieser wurde gemacht. und somit bin ich der Biologische Vater...
Nun gut, dann wäre die wichtigste Frage schon mal geklärt: Dem Grunde nach sind die Unterhaltszahlungen gerechtfertigt. Sehen wir uns mal die Höhe der Zahlungen an:
ich selbst bin nunmehr seit 8 Jahren verheiratet und habe mit meiner Frau zwei gemeisame Töchter. Von monat zu monat haben wir zu kämpfen das wir über die Runden kommen. Ich zahle monat für monat 334.- Euro.
Die 334 Euro sind zwar der sogenannte Mindestunterhalt für ein fünfzehnjähriges Kind, allerdings müssen bei der Berechnung auch die zwei weiteren Kinder berücksichtigt werden. Wenn du sagst, ihr habt zu kämpfen um über die Runden zu kommen, dann kann es bei drei Kindern leicht sein, dass dein Einkommen nicht reicht und es sich um einen "Mangelfall" handelt, bei dem dieser sogenannte Mindestunterhalt eben nicht geleistet werden kann.
Wenn du magst, können wir das mal durchrechnen. Für eine erste Einschätzung brauchen wir zunächst: (a) Information über dein Einkommen, d.h. monatliches Netto und eventuelle Sonderzahlungen wie z.B. Weihnachtsgeld; (b) das Alter deiner beiden Töchter.
Ach so, schon mal vorab, falls es auf eine Änderung (Senkung) des Unterhaltes hinauslaufen sollte: Wie ist der bisherige Unterhalt formal geregelt: Gerichtsurteil? Von dir unterschriebene Jugendamtsurkunde? Oder läuft das ganze bislang ohne "offizielle" Regelung?
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Ich finde es schön wie nett hier alle sind... ich denke nicht das hier um mein Ego geht, sondern ganz einfach um die Siutation das ein sportler nicht fähig ist seinen Mann zu stehen unter einnahme gewisser Wirkstoffe im Body Builder bereich.
Ich habe versucht den Kontakt aufzunehmen aber sie wollte das nicht. also habe ich es gelassen....
@Malachit: Vielen Dank für die Informationen...... :thumbup:
Hallo Andy,
Ich finde es schön wie nett hier alle sind... ich denke nicht das hier um mein Ego geht, sondern ganz einfach um die Siutation das ein sportler nicht fähig ist seinen Mann zu stehen unter einnahme gewisser Wirkstoffe im Body Builder bereich.
*schulterzuck*
Da eine Antwort auf diese Frage dich bei deinen finanziellen und sonstigen Problemen um keinen Millimeter voran bringen würde, schlage ich vor, dieses Thema in der weiteren Diskussion hier einfach außen vor zu lassen.
Ich habe versucht den Kontakt aufzunehmen aber sie wollte das nicht. also habe ich es gelassen....
Und wenn sie gewollt hätte, dass du dir die Haare bananengelb färbst und ganzjährig nur noch im Baströckchen aus dem Haus gehst - hättest du das dann auch einfach so getan, bloß weil Madame es will?!?
Im Klartext: Wenn du dein Kind die letzten fünfzehn Jahre nicht gesehen hast, dann ist das nun mal rückwirkend nicht mehr zu ändern. Die Begründung "die Mutter wollte es nicht, deswegen hab' ich nichts weiter getan", die ist mir allerdings etwas zu billig.
Aber schauen wir nicht in die Vergangenheit, sondern in die Zukunft: Es ist mir völlig klar, dass es inzwischen verdammt schwer sein könnte, den Kontakt zu deinem inzwischen fast schon volljährigen 😉 Sohn herzustellen; aber wenn du das, neben der Unterhaltsfrage, irgendwann trotzdem angehen möchtest, dann kannst du dazu gerne jederzeit ein neues Thema im Unterforum "Umgangsrecht/pflicht" aufmachen.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Moin,
Ich finde es schön wie nett hier alle sind...
dann sei es doch auch und beherzige einfach oldies Ratschlag:
Bitte benutze die hier im Forum üblichen Grussformeln.
ganz einfach um die Siutation das ein sportler nicht fähig ist seinen Mann zu stehen unter einnahme gewisser Wirkstoffe im Body Builder bereich.
zum einen kannst Du nur vermuten, dass der Knabe Anabolika eingeworfen hat (Du hast ja nie danebengestanden); zum zweiten ist diese Wirkung keine Gesetzmässigkeit; zum dritten spielt sie keine Rolle: Wenn Du der biologische Vater bist, musst Du auch Kindesunterhalt bezahlen; selbst wenn die Turteltäubchen Dich damals mit voller Absicht als "Zuchtbullen" ausgesucht haben.
Ich habe versucht den Kontakt aufzunehmen aber sie wollte das nicht. also habe ich es gelassen....
Dir ist aber schon klar, dass das eine ziemlich lauwarme Ansage ist, oder? Euer Sohn kann ja nichts für die Umstände seiner Entstehung - aber er könnte ein grosses Interesse haben, seinen wirklichen Vater kennenzulernen. Und ein Recht hatte und hat er auch darauf.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
hmmm - es gibt nicht die gewünschten Antworten (bzw. auch unerbeten-unerwünschte) - schwupps löscht der User nach einer Stunde wieder seinen Account.
Auch eine Art, Probleme zu lösen...
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
hmmm - es gibt nicht die gewünschten Antworten (bzw. auch unerbeten-unerwünschte) - schwupps löscht der User nach einer Stunde wieder seinen Account.
Tja. Bei manchen Leuten verstehe ich's ja, warum sie innert kürzester Zeit ihren Account wieder löschen (und das sind dann i.d.R. genau die Leute, die wir hier auch gar nicht haben wollen). Bei ihm verstehe ich's, ehrlich gesagt, nicht. Aber wie auch immer - Reisende kann und soll man nicht aufhalten ...
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.