Servus derM!PKH (neudeutsch VKH) kann beantragt werden, wenn vor Gericht irgend etwas verhandelt wird.
So weit ich weiss, hat weder KM noch Du in dieser Sache irgend ein Antrag gestellt, oder? Ergo würde derzeit ein VKH-Antrag wenig Sinn machen.In diesem Zusammenhang: fühlst Du Dich bei Deiner RAin gut aufgehoben?
Grüßung
Marco
Also es wurde nach der ersten Verhandlung ein Sorgerechtshauptverfahren eingeleitet. Die Anträge werden gestellt sobald die Gutachten über mich, meine Frau und die Kinder fertig sind. Meine Anwältin meinte die Prozesskostenhilfe würde mir auch bezüglich dieser Gutachten helfen da diese ja einiges an Geld kosten werden.
Im großen und ganzen fühle ich mich gut aufgehoben bei das RAin ja... sie ist zwar oft schwer ans tel. zu bekommen hat wohl sehr viel um die Ohren aber wenn ich sie dann habe nimmt sie sich immer sehr viel Zeit und erklärt mir alles genau.
Außerdem wird sie hier in der Region auch empfohlen als Familienanwältin.
Das einzige was mich halt so gestört hat das alles immer ziemlich lange dauert, Fristen werden generell verlängert usw.
Die Schreiben und Anträge ans Gericht und an die Gegenanwältin hatten aber meiner Meinung immer Hand und Fuß.
Also ich hoffe das ich da in guten Händen bin....
Hallo zusammen,
dieser Unterhaltskram treibt mich gerade etwas in den Wahnsinn. Fast 3 Wochen passiert nichts heute bekommen ich einen riesen Batzen mit Briefen von meiner Anwältin von dem was in den letzen Wochen gelaufen ist.
Ich fasse mal kurz zusammen, hoffe ich bekomme es auf die Reihe.
Am 18.01.2011 hat das Familiengericht nach schriftlicher Anhörung in Wege einstweiliger Anordnung beschlossen :
- Dem Ehemann wird aufgegeben ab Januar 2011, 783 € Ehegattenunterhalt zu zahlen.
Rechtsmittelbelehrung : Da die Entscheidung ohne mündliche Verhandlung ergangen ist, wird auf Antrag aufgrund mündlicher Verhandlung neu entschieden werden.
Am 21.01.2011 kommt ein Schreiben Anwalt KM, dass ich diesen Betrag sofort monatlich zu zahlen habe da ansonsten Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden.
Am 14.02.2011 Antrag meiner Anwältin auf mündliche Verhandlung des weiteren die einsweilge Anordnung vom 18.01.2011 aufzuheben ferner die Zwangsvollstreckung aus der einstweiligen Anordnung einstweilen einzustellen , und zwar ohne Sicherheitsleistungen , hilfsweise mit Sicherheitsleistung.
Laut der Berechnung meiner Anwältin bin ich nicht zahlungsfähig für Ehegattenunterhalt. Hauptsächlich auf Grund von 300 € monatlicher Kosten für die Umgangsbegleitung und durch meine sehr Hohe Miete. Sie meint solange nicht entschieden ist wo die Kinder in Zukunft leben werden kann man von mir nicht verlangen eine neue kleine günstigere Wohnung zu suchen.
Dennoch sagt sie auch das es durchaus problematisch wird diese beiden Positionen vor Gericht durch zu bringen.
Als ich das mit der Zwangsvollstreckung lass habe ich schon ganz schön geschluckt. Was genau bedeutet das ? Kindesunterhalt zahle ich seit diesen Monat 241 € pro Kind.
Ich weiß gerade nicht was ich von der ganzen Sache halten soll , mir steht der Kopf sonst wo...
Würde es Sinn machen wenn ich die ganze Berechnung meiner Anwältin hier mal rein stelle ?
Was haltet ihr von der ganze Sache wie es bißlang abgelaufen ist ?
Vielen Dank & Gruß
M
Moin,
mit der EA ohne mündliche Verhandlung ist die fieseste Waffe gegen dich angewendet worden, welche die Einführung des FamRG mit sich brachte. Es handelt sich um einen Titel, der zu bedienen ist. Machst du das nicht, kommt der Kuckuckskleber. Z.B. zu deinem Arbeitgeber, zu deiner Bank oder zu dir nach Hause. Taschenpfändungen auf offener Straße sind dann der Gipfel der Demütigung.
Der jetzt gewählte Weg auf ein eigenes Verfahren ist richtig. Hierbei muss aber auch der Vollstreckungsschutz beantragt werden. Und erst, wenn das Gericht diesem entspricht, kannst du die Zahlung anpassen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo M,
Würde es Sinn machen wenn ich die ganze Berechnung meiner Anwältin hier mal rein stelle ?
Ja - und vor allen Dingen auch die Berechnung des gegnerischen Anwalts, denn diese Berechnung wurde ja nun offenbar vom Gericht ohne irgendwelche Abstriche durchgewunken. Hierfür gibt es nur zwei Erklärungen: (a) der Gegenanwalt ist ein überaus honoriger und korrekter Mensch, der eine völlig faire Unterhaltsberechnung vorgelegt hat, oder (b) der Richter ist ... nun ja, sozusagen das genaue Gegenteil dessen 😉
Reim' dir selber zusammen, was ich für die wahrscheinlichere Erklärung halte.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Guten morgen,
vielen Dank für eure Anworten. Meine RA ist nun 2 Wochen im Urlaub und lässt mich mit dieser sch.... alleine. Schönen Dank auch ;(
Ich probiere mal die Berechnungen des Unterhaltes hier rein zu stellen.
Anwalt KM :
Bruttolohn (Werte 2009 + 4,2%) = 48.987,16 €
Gesetzliche Abzüge = 19.777,99 €
Auszahlung = 29.209,17 €
+ steuerfreie Zulagen = 3191,90 €
Gesamt = 32.401,07 € 1/12 = 2700,09 €
pauschal berufbedingter Aufwendungen = - 135,00 €
PKW Leasing = - 225,20 €
unterhaltsrechtliches Einkommen = 2340,00 €
Kindesunterhalt nach DT 3/1 = 349 €
abzüglich Kindergeld = - 92 €
2 Kinder = 257 mal 2 = 514 €
Gattenunterhalt
Einkommen = 2340,00 €
- Kinderunterhalt = 514 €
bleibt = 1826,00
Gattenunterhalt : 1826 * 3/7 = 783,00 €
So nun die Berechnung meiner Anwältin :
Bruttolohn = 47.431,28 €
Steuerbrutto (vorFreibetrag) = 43.809,65 €
Sozialversicherungsbrutto = 43.815,3 €
Gesetzliche Abzüge = 13.690,95 €
Auszahlung = 30.124,35 €
1/12 = 2510,36 €
- pauschale Berufsbedingte Aufwendungen = 125,52 €
Gesamtnetto = 2384,84 €
- Leasing = 225,2 €
- Rentenvers. = 88 €
- Unfalvers. = 17 €
Verbleib für Unterhaltszahlungen = 2054,64 €
- Kinderunterhalt 2 x 241 € = - 482,00 €
- Begeleitetes Umgansgrecht = - 300 €
Verbleib für Unterhaltszahlungen = 1272,64 €
Selbsbehalt für Wohnungskosten erhöhen um 437,00 €
Erhöt man den Selbstbehalt um die Mehrkosten für die Unterhaltung der Ehewohnung ganz oder auch nur teilweise, so ist der Antragsgegner zur Zahlung von Trennungsunterhalt nicht mehr Leistungsfähig.
Aufgrund der Leistungsunfähigkeit des Antragsgegners ist die Zwangsvollstreckung aus der einstweiligen Anordnung einstweilen - ohne Sicherheitsleistung - einzustellen.
usw usw usw...
Ich habe alles etwas abgekürzt. Wie schon erwähnt meinte meine Anwältin das es schwer wird den Selbstbehalt für die Wohnung hoch zusetzen UND den begleiteten Umgang anzurechnen.
Ihrer Meinung nach aber kann keiner von mir verlangen die Ehewohnung zu kündigen solange der Verbleib der Kinder noch nicht geklärt ist.
Sobald der Richter den Antrag auf mündliche Verhandlung zustimmt ist der Antrag auf EA doch aufgehohen habe ich das richtig verstanden ?
Hallo M,
hab' jetzt nur mal kurz drübergeguckt, aber:
Bruttolohn (Werte 2009 + 4,2%)
Wie kommt dieser A...nwalt denn auf das dünne Brett, er könne mal eben pauschal 4,2% mehr Brutto ansetzen als das, was für 2009 an Einkommen nachgewiesen wurde? Entweder, er rechnet mit den nachgewiesenen Zahlen; oder er verlangt, soweit zulässig, erneut Auskunft, und rechnet dann mit den tatsächlichen Zahlen der vergangenen zwölf Monate weiter. Aber einfach mal unterstellen, du könntest ja inzwischen mehr verdienen als zuvor - das geht nun schon mal gar nicht!
Einkommen = 2340,00 €
- Kinderunterhalt = 514 €
bleibt = 1826,00
Gattenunterhalt : 1826 * 3/7 = 783,00 €
Und damit ist der Selbstbehalt verletzt, den du gegenüber Ex hast. Zwar nur um schlappe 7 Euro (nämlich 1.826 Euro minus 783 Euro gleich 1.043 Euro; dein Selbstbehalt beträgt 1.050 Euro). Dass der Gegenanwalt das "vergisst", versteht sich von selbst - aber wenn das Gericht das genau so durchgewunken hat wie die 4,2% Aufschlag auf den Bruttolohn, dann zeigt mir das ziemlich deutlich, wes Geistes Kind dieses Richterlein ist. Schnalle schon mal den Helm enger, das wird kein Spaziergang.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Wie kommt dieser A...nwalt denn auf das dünne Brett, er könne mal eben pauschal 4,2% mehr Brutto ansetzen als das, was für 2009 an Einkommen nachgewiesen wurde? Entweder, er rechnet mit den nachgewiesenen Zahlen; oder er verlangt, soweit zulässig, erneut Auskunft, und rechnet dann mit den tatsächlichen Zahlen der vergangenen zwölf Monate weiter. Aber einfach mal unterstellen, du könntest ja inzwischen mehr verdienen als zuvor - das geht nun schon mal gar nicht!
Erklärung von ihm in einem vorherigem Schreiben ist das die Tarifliche Entwicklung meines Arbeitgebers sich um 4,2 % erhöt hat was natürlich volkommener Blödsinn ist.
Meine RAin meint das er solche Sachen immer versucht. Sie kennt diese Masche also schon.
Nochmal eine direkte Frage von mir die sich mir stellt nach dem 10ten mal durchlesen :
In der Einstweiligen Anordnung vom Gericht steht :
Da die Entscheidung ohne mündliche Verhandlung ergangen ist, wird auf Antrag aufgrund mündlicher Verhandlung neu entschieden werden.
Meine Anwältin hat diesen Antrag ja nun gestellt. Das heißt doch im Prinzip das die EA aufgehoben ist auf Grund des Antrags meiner Anwältin oder nicht ?
Moin,
Meine Anwältin hat diesen Antrag ja nun gestellt. Das heißt doch im Prinzip das die EA aufgehoben ist auf Grund des Antrags meiner Anwältin oder nicht ?
nein, das heisst es nicht. Es heisst nur, dass am Ende der mündlichen Hauptsacheverhandlung ein anderes Ergebnis stehen kann als jetzt in der EA.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
oh man... das heißt also Klipp und klar ich MUSS diese 783 € bezahlen bis der Richter die EA zurück nimmt ?
Meine Anwältin meinte am Montag zu mir ich soll weiterhin NUR den Kindesunterhalt zahlen.
Was kann passieren wenn ich das jetzt so tue ? Kann es dann wirklich sein das morgen ein Gerichtsvollzieher bei mir vor der tür steht und Geld oder Gegenstände von mir haben will ?
Das kann wirklich alles nich war sein was hier passiert ;(
wer kann denn so eine Zwangsvollstreckung durchführen ?
Wenn der RA der KM das beantragt muss das dann auch vom Gericht genehmigt werden ?
Bekomme ich dann irgendwie eine Info das so etwas beantragt wurde ? oder steht der dann einfach vor meiner Tür.
Hat irgendwer von euch damit schon mal Erfahrungen gemacht ?
Servus M,
wenn es ein vollstreckbares Urteil oder einen Titel gibt, dann muss vom Gericht nichts mehr genehmigt werden.
Das reicht um den GV in Marsch zu setzen.
Wenn er nur vor Deiner Haustür auftaucht, dann hast Du Glück. Die kommen auch mal zum Chef ins Büro wegen Lohnpfändung.
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Hallo M,
oder (wenn Zahltitel besteht) EX räumt Dir gleich Deine Bankkonten leer, welche ihr wohl bestens bekannt sind.
Viele Grüsse
meine Anwältin hat folgendes geschrieben :
In der Familiensache wird beantragt :
mündliche Verhandlung anzuberaumen
Des weiteren wird beantragt die einsweilige Anordnung vom 18.01.11 aufzuheben.
Ferner wird beantragt die Zwangsvollstreckung aus der einstweiligen Anordnung einstweilen einzustellen, und zwar ohne Sicherheitsleistung , hilfweise mit Sicherheitsleistung.
Dann kommt die Begründung warum ich Zahlungsunfähig bin.
Darauf sollte ich wohl keine Hoffnung haben das das was bringt was ?
Oh man is das alles zum kotzen :thumbdown:
ich war heute morgen beim Gericht.
Die Gerichtshelferin war entsetzt warum meine Anwältin erst 3 Wochen nach Erlass der AE darauf reagiert hat.
Dennoch... sofort nach Antrag ihrerseits hat der Richter eine mündliche Verhandlung terminiert für Anfang März. Vollstreckungsmaßnahmen sind noch keine eingeleitet worden gegen mich.
Also hoffe ich auf die mündliche Verhandlung. Ich denke dann wird sich zeigen ob ich eine fähige Anwältin habe...
ich hab schon wieder eine Frage :knockout:
In der EA steht :
Die Kosten des Verfahres hat der Antragsgegner zu tragen.
Der Verfahrenswert wird auf 4698,00 € festgesetzt.
Nun gibt es ja nächste Woche eine mündliche Anhörung , was heißt das für den Verfahrenswert ?
Wonach wird fest gesetzt wer den zu zahlen hat ? Wird der dann geteilt ? oder zahlt das derjenige der mit seinem Antrag nicht durch kommt.
Ich glaube nicht das bis nächste Woche der PKH Antrag von mir schon durch ist da ich gerade noch die ganzen Unterlagen anfordere und ihn ausfülle.
Hallo M,
da Dir bislang noch keiner geantwortet hat, versuche ich es einmal. Es ist zu unterscheiden zwischen Entscheidungen im vorläufigen Rechtsschutz (EA) und dem Hautsacheverfahren.
Wenn ich es richtig verstehe wurde die EA ohne mündliche Verhandlung (Anhörung) vorläufig angeordnet. Das Gericht hat hier lediglich vorläufig im Rahmen eines vereinfachten Prüfungsverfahrens zum Unterhalt entschieden. In diesem Rahmen wird zu den Kosten und dem Verfahrenswert i.d.R. auch nur vorläufig entschieden.
Eine endgültige Entscheidung zu allen Punkten ist gds. dem Hauptsachverfahren vorbehalten.
Die mündliche Anhörung zum bislang vorläufig entschiedenen Zustand wird jetzt wohl nächste Woche auf Deinen Antrag hin hachgeholt. Hier wird sich dann entscheiden, ob die EA bis zum Hauptsacheverfahren vorläufig aufrechterhalten bleibt oder fortbesteht, gleiches gilt für die Kostentragung und den Verfahrenswert.
Nach dem festgesetzten Verfahrenswert bestimmen sich grundsätzlich die gerichtlichen und anwaltlichen Gebühren nach dem FamGKG und RVG.
Und die Kostentragungspflicht bestimmt sich zumeist danach, wer mit seinem Antrag wieweit durchdringt, wobei dies im Familienrecht nicht so streng gehandhabt wird wie im sonstigen Prozessrecht und man meistens auf seinen anwaltlichen Kosten sitzen bleibt und die Gerichtskosten geteilt werden.
Viele Grüsse
vielen Dank für deine Antwort.
Das heißt also sobald mündlich verhandelt wird tritt die EA außer Kraft und der Verfahrenswert wird dann auch neu bestimmt ?
Das heißt also ich muss jetzt nicht sozusagen doppelt zahlen für die EA und auch noch für den Beschluss von der mündlichen Verhandlung ?
Hallo M,
nein! Die EA, Kostentragung und Verfahrenswert wurden vorläufig angeordnet (ohne Dich anzuhören), weil die Gegenseite dem Gericht bestehende Ansprüche glaubhaft gemacht hat. Glaubhaftmachen ist weniger als "beweisen". Zur ggfs. notwendigen Korrektur dieser nur vorläufig getroffenen Entscheidung, wirst Du jetzt auf Deinen Antrag hin angehört.
Je nachdem was Deine Anwältin zu dem von der Gegenseite behaupteten vermeintlichen Unterhaltsanspruch vorlegen und vortragen kann, wird die EA dann aufgehoben ober beibehalten, solange bis im Hauptsacheverfahren (regulärer Unterhaltsrechtsstreit) dann endgültig Klarheit geschaffen ist.
Es wird durch Deine Anhörung also nur der vorläufig geregelte Zustand (durch EA vorläufig angeordnete Unterhaltszahlung) geprüft.
Sollte sich bei der Anhörung herausstellen, dass die Gegenseite falsche Tatsachen/Ansprüche behauptet hat, um so die EA zu erwirken, dann wird das Gericht die EA aufheben und ziemlich angefressen sein, denn auch Richter lassen sich nur ungern "verladen". Dann kann der Schuss für die Gegenseite auch nach hinten losgehen.
Viele Grüsse