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Unterhaltszahlungen bei Titel und Volljährigkeit.

 
(@colouralive)
Rege dabei Registriert

Guten Morgen!

Mein Sohn ist ist im Frühjahr 16 geworden, d. h. die Volljährigkeit kommt langsam aber sicher näher. Es gibt eine Unterhaltsurkunde (100 Prozent Unterhaltsurkunde). Wenn ich dass richtig verstehe, beteiligt sich die KM ab der Volljährigkeit mit am Unterhalt. Wenn ich das richtig deute, muss ich nächsten Sommer dann zu meiner Anwältin und den Titel abändern lassen. Sehe ich das richtig?  


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 06.11.2025 10:26
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus!

Geschrieben von: @colouralive
Wenn ich das richtig deute, muss ich nächsten Sommer dann zu meiner Anwältin und den Titel abändern lassen. Sehe ich das richtig?
Das hängt in erster Linie davon ab, ob der Titel bis zur Volljährigkeit befristet oder unbefristet ist. Im ersteren Fall müsstest Du erst mal nix tun, im zweiteren um Herausgabe des Titels bitten oder gar klagen, da die KU-Karten neu gemischt werden.

Ob KM am KU dann beteiligt wird, hängt auch von ihrem Einkommen ab; prinzipiell wird im Verhältnis der Einkommen gequotelt.

Ab Volljährigkeit ist Euer Sohn selbst für sich verantwortlich, sprich er ist dann Dein Ansprechpartner in Sachen KU und ist auch verpflichtet, mit entsprechenden Bescheinigungen seinen KU-Anspruch zu belegen.

Wenn zwischen Euch ein gutes Verhältnis besteht, würde ich in einem lockeren Gespräch seine Zukunftspläne, Dein Mitwirken dabei und auch die neue rechtliche Lage ab Volljährigkeit mit ihm bereden. 

So viel erst mal
Marco 

 


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 06.11.2025 14:53
(@colouralive)
Rege dabei Registriert

Ich kann an den Urkunden keine Befristung erkennen, daher gehe ich davon aus, dass die Urkunden unbefristet sind. Unser Verhältnis ist gut, ich fürchte aber, dass meine Ex-Frau ihn da in eine Richtung lenken möchte, die rein auf das finanzielle aus ist. Wieviel Vorlauf sollte ich denn einplanen? Reichen 6 Monate vor dem 18. Geburtstag?


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Themenstarter Geschrieben : 06.11.2025 23:50
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Geschrieben von: @colouralive
Wieviel Vorlauf sollte ich denn einplanen? Reichen 6 Monate vor dem 18. Geburtstag?
Du musst genau genommen gar nix machen, außer vielleicht vorher in Erfahrung bringen, ob KM womöglich als KU-Pflichtige (wegen Einkommen) mit im Boot sitzt.
Uuups, habe keine Befristung übersehen, sorry! In diesem fall solltest Du Dich um Herausgabe des Titels an Sohn wenden.

Euer Sohn ist ab Volljährigkeit selbst verantwortlich, sich um seinen KU-Anspruch zu kümmern; er kann auch Vereinbarungen mit Dir oder auch KM treffen, ohne sich zwingend an die Vorgaben der DDT halten zu müssen.
Zur etwaigen Überprüfung  der korrekten Ermittlung im Fall von Quotelung müsste er auch die Einkünfte der KM bereitstellen.

Geschrieben von: @colouralive
Unser Verhältnis ist gut, ich fürchte aber, dass meine Ex-Frau ihn da in eine Richtung lenken möchte, die rein auf das finanzielle aus ist.
Die Interessen der Ex spielen keine Rolle, da ab Volljährigkeit sowohl Kindergeld als auch KU aufs Konto von Sohnemann gehen.
Insofern solltest Du das Gespräch mit ihm auf jeden Fall suchen; je nach "Vergiftungsgrad" (Falschinformationen) kannst Du sicherlich auch das eine oder andere womöglich wieder gerade rücken aber auch rausfinden, wohin sein zukünftiger Weg gehen soll und wie er dies ermöglichen will.

Grüßung
Marco

*Edit: Korrektur!*


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Geschrieben : 07.11.2025 08:41
(@tacheles)
Nicht wegzudenken Registriert

Geschrieben von: @colouralive

Ich kann an den Urkunden keine Befristung erkennen, daher gehe ich davon aus, dass die Urkunden unbefristet sind.

Aus unbefristeten Jugendamtsurkunden kann auch der nach Eintritt der Volljährigkeit fällig werdende Kindesunterhalt vollstreckt werden. Wer von den Zahlungen "runter" will, muss eine Abänderung anstreben, also rechtzeitig aktiv werden.

Eine Einschätzung kann man sich im Forum holen. Benötigt werden: Fakten, Fakten, Fakten...

Geschrieben von: @colouralive

Wieviel Vorlauf sollte ich denn einplanen? Reichen 6 Monate vor dem 18. Geburtstag?

Ja, das reicht meistens.


AntwortZitat
Geschrieben : 07.11.2025 09:07
(@colouralive)
Rege dabei Registriert

@tacheles Meine Hoffnung ist es eigentlich, dass die monatliche Belastung ab der Volljährigkeit "leichter" wird. Wenn ich das richtig lese dann gibt es 2 Wege: Ich spreche mit ihm und sage ihm, dass ich ab dem 18. möchte, dass seine Mutter sich an den derzeit 438 Euro gemäß ihres Gehalts beteiligen möchte.

Stimmt er dem nicht zu, dann bleibt nur der Weg über die Anwältin. Welchen Einfluss hat denn der Beistand beim Jugendamt?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.11.2025 12:10
(@tacheles)
Nicht wegzudenken Registriert

Geschrieben von: @colouralive

Meine Hoffnung ist es eigentlich, dass die monatliche Belastung ab der Volljährigkeit "leichter" wird. Wenn ich das richtig lese dann gibt es 2 Wege: Ich spreche mit ihm und sage ihm, dass ich ab dem 18. möchte, dass seine Mutter sich an den derzeit 438 Euro gemäß ihres Gehalts beteiligen möchte.

Da hast du wohl etwas falsch verstanden. 438 Euro ist der Mindestsatz für ein volljähriges Kind. Wenn das Kind noch keinen eigenen Hausstand hat und beide Elternteile leistungsfähig sind (anrechenbares Einkommen > Selbstbehalt) wird der Bedarf des Kindes aus den zusammengerechneten Einkommen ermittelt (siehe 13.1 der OLG-Leitlinien), erhöht sich also entsprechend. Um zukünftig unter einen Zahlbetrag von 438 Euro (deinerseits) zu kommen, müsste die Mutter schon ein entsprechend hohes Einkommen haben.

Geschrieben von: @colouralive

Welchen Einfluss hat denn der Beistand beim Jugendamt?

Gar keinen mehr. Eine Beistandschaft endet mit Volljährigkeit des Kindes kraft Gesetzes. Das Jugendamt kann junge Volljährige in Sachen Unterhalt nur noch beraten. 


AntwortZitat
Geschrieben : 07.11.2025 12:54
(@colouralive)
Rege dabei Registriert

Danke. Das Gehalt meiner Ex-Frau kann ich nicht beurteilen. Aber anhand ihrer Immobilienkäufe gehe ich davon aus, dass sie mehr verdient als ich. Ihr Gehalt, ob jetzt weniger oder mehr, spielt auf jeden Fall ab dem 18. Lebensjahr des großen eine Rolle, korrekt?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.11.2025 13:05
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@colouralive :

Korrekt, auch etwaige Einnahmen aus Vermietung & Verpachtung.
Diese und sonstige Einnahmen der KM (und/oder auch Sohn) sollten Dir bereitgestellt werden, damit Du die Ermittlung Deines Anteils überprüfen und kontrollieren kannst.

Marco


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AntwortZitat
Geschrieben : 07.11.2025 13:17