Hi Leute.
Bin neu hier und suche nach Antworten auf ein paar Fragen. Da ich im Forum nichts dazu gefunden habe, hoffe ich auf eure Hilfe. Ich bin seit ein paar jahren geschieden und zahle derzeit ca 680.-€ unterhalt bei etwa 1500.-€ Netto für meine beiden Töchter.
Durch einen komplizierten Knochenbruch werde ich nun wohl längere Zeit Krankengeld erhalten. dadurch ist mein Nettoeinkommen natürlich geringer.
Ausserdem habe ich einen Grundbesitz aus der Ehe (meine Ex wurde entsprechend ausgezahlt) den ich natürlich zur späteren Nutzung meiner Kinder halten und erhalten möchte.
Kann mir nun jemand sagen, ob diese Faktoren die Höhe meiner Unterhaltsleistungen in irgendeiner Weise mitbestimmen ?
Nicht, dass ich mich ganz um meine Zahlungen drücken möchte. Aber nach abzug aller laufenden Kosten ist der Rest zur Bestreitung meines Lebensunterhalts praktisch gleich null.
Meinen Kindern allerdings würde eine Kürzung des Unterhaltes weniger schaden, da sie (obwohl meine Ex wieder verheiratet ist und genug Einkommen vorhanden ist) davon eh fast keinen Cent von ihrer Mutter bekommen.
Ich sage schonmal danke für eure Antworten
Gruß
Fred
[Editiert am 15/2/2005 von Killerkater]
[Editiert am 15/2/2005 von Killerkater]
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Anm. Admin: Beitrag gelöscht! Hausverbot! Siehe >hier<
[Editiert am 20/6/2005 von DeepThought]
Hallo Killerkater,
Dein Kranklengeld ist wie Arbeitseinkommen zu behandel, da es Lohnersatzfunktion hat. Man müsste also auf der Grundlage Deines Krankengeldeinkommens eine neue U-Berechnung durchführen. Weicht der danach von Dir zu bezahlende Unterhalt wesentlich von dem ab, den Du bisher zahlts, kannst Du eine Abänderung der Zahlungen durchsetzen. Wesentlich ist eine Änderung, wenn sie mindestens 10% beträgt (dies wird aber von der Gerichten nicht einheitlich gesehen). Wenn Du aufgrund eines Unterhaltstitels zahlst, solltest Du diesen Titel dann abändern lassen, notfalls im Wege der Abänderungsklage.
Dein Haus spielt für die Unterhaltsberechnung nur insoweit eine Rolle, als Du damit "laufendes Einkommen" erzielst, z.B. in der Form von Mieteinnahmen. Es könnte aber auch ersparte Aufwenungen eine Rolle spielen, so wenn Du dort billiger wohnst, als wenn Du Dir eine Mietwohnung nehmen würdest. Diese "Einkünfte" wäre dann Deinem Krankengeld hinzuzurechnen.Grüße
RAMSCH
Hi Ramsch und danke für deine Antwort.
Aber mit dem Grundbesitz wollte ich eigentlich andeuten, dass die Kosten höher sind, als bei einer normalen Mietwohnung, weil es sich um einen (landwirtschaftlich nicht mehr genutzten) Bauernhof mit Ländereien handelt. Der Erhalt des Eigentums soll später den Kindern zugute kommen.
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Anm. Admin: Beitrag gelöscht! Hausverbot! Siehe >hier<
[Editiert am 20/6/2005 von DeepThought]
