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Unterhaltszahlungen bei Krankengeld

 
 fehu
(@fehu)
Schon was gesagt Registriert

Hallo alle zusammen,00

ich bin neu hier und hab eine dringende Frage. Mein Nettogehalt beläuft sich auf knapp unter 1900 Euronen im Monat (abzüglich 100€ Pensionskasse und 10€ VL) und ich bin drei Kindern Unterhaltspflichtig, zudem bin ich in einem privaten Insolvenzverfahren (die Treuhänderin bekommt auch noch ca.45€ aus dem Topf). Ich drücke für die Kids monatlich 768 €, so bleiben mir nach Abzug des ganzen knapp 1000€. Nun ist es so das ich für längere Zeit erkrankt bin und Krankengeld erhalte, dass beläuft sich auf 1280€.
Jetzt meine Frage:
Wieviel Unterhalt muss ich davon bezahlen? Kann ich den Unterhalt kürzen? Bin ich nun erwerbstätig (Selbstbehalt 900€) oder nicht (Selbstbehalt 770€)? Wenn ich den vollen Unterhalt zahlen muss bleibt mir nichts übrig und das kann es ja nun auch nicht sein.

Erstmal im vorraus vielen Dank für eure Antworten.

LG fehu

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.10.2009 13:19
 sina
(@sina)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich habe eine Verständnisfrage: Wie berrechnet deine Krankenkasse das Krankengeld? Einer schnellen Kopfrechnung zufolge wäre dies viel zu wenig was du bekommst. Oder hast du dich vertippt?

LG
sina

AntwortZitat
Geschrieben : 16.10.2009 13:42
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin fehu,

Krankheit und Arbeitslosigkeit gelten unterhaltsrechtlich als "vorübergehende Ereignisse", die sich bis zu einer Dauer von 6 Monaten nicht auf die Unterhaltshöhe auswirken.

In jedem Fall kann man nicht einfach die Zahlungen reduzieren oder einstellen (zumindest dann, wenn es einen Unterhaltstitel gibt), sondern muss eine Abänderungsklage einreichen. Einfach mal googeln.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.10.2009 13:46
 fehu
(@fehu)
Schon was gesagt Registriert

Huhu,

ich denke das Krankengeld ist richtig berechnet, es gibt 70% vom Nettogehalt und das wären 1330€. Diesen Monat habe ich es zum ersten Mal erhalten und es kann sein, dass ein oder zwei Tage bei der Berechnung fehlen, die KK rechnet ab Unterschrift des Arztes auf der AU und zahlt rückwirkend.
Das mit dem vorübergehenden Ereigniss is ja ganz Klasse, trotzdem ist der Kühlschrank leer, da guggt keiner drauf.

LG fehu

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.10.2009 14:06
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Problem ist deine laufende Privatinsolvenz, während der du keinen euen Schulden machen darfst. Nimm umgehend Kontakt mir deinen Inso-Verwalter auf und kläre das mit ihm.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 16.10.2009 14:09