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Unterhaltszahlungen bei Klinikaufenthalt

 
(@stoffel0511)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Leute.
Zunächst einmal Hallo. Bin neu hier und habe gleich mal eine Frage.
Mein Sohn ist zu einem mehrmonitagien Aufenthalt in eine Klinik für Jugend- und Kinderpsychiatrie eingewiesen worden. Nachdem es große Schwierigkeiten und Verhaltensauffälligkeiten bei ihm gab. Dieser Aufenthalt wird zu 100% von der Krankenkasse finanziert. Ich besuche ihn regelmäßig, leiste Taschengeldzahlungen, damit er sich auch mal was kaufen kann und sonstige Zahlungen für Unternehmungen mit der Gruppe in der er sich dort befindet. Er darf "nur" alle 14 Tage Kontakt zu seinen Eltern haben. Ansonsten ist kein Kontakt erlaubt. Nun meine Frage.
Der ständige Aufenthalsort (also Wohnort) ist nun mal die Klinik für die nächsten Monate.
Weder für meine Frau noch für mich besteht also eine Aufsichtszeit bzw Betreuungszeit. Da nun der Aufenthalt kpl von der Kk bezahlt wird, und ansonsten lediglich Taschengeldzahlungen notwendig sind, die ich eh leiste, ....
Muss ich weiterhin Unterhalszahlungen an meine Ex zahlen?
Wäre nett, wenn mir jemand dazu etwas sagen könnte.

Danke

mfg.. stoffel

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 31.07.2004 12:40
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Stoffel,

ja, der KU ist weiterhin zu entrichten. Er deckt ja z.B. die Mietkosten ab, die auch während der auswärtigen Unterbringung weiter laufen. Jetzt kann man sich trefflich drüber streiten, wie es mit Aufwendungen für Lebensmittel und Kleidung ist. Aber das ist ein unsägliches Unterfangen und du wirst letztlich als der "Blöde" da stehen.

Wegen des Taschengeldes sprich mit der KM, denn dieser Bedarf ist mit dem KU abgegolten.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 31.07.2004 13:58