Hallo!
Ich habe folgendes Problem:
Mein Sohn (19 Jahre/Mittlere Reife) für den ich Unterhaltspflichtig bin, ist nun schon das zweite Jahr erfolglos auf Lehrstellensuche – kann das wirklich möglich sein???
Bundeswehr hat auch kein Interesse an ihm.
Wer kann mir einen Rat geben wie ich mich verhalten soll.
Grüße Takoma
Hallo Takoma!
Hat er denn nach Abschluß der mittleren Reife eine weiterführende Schule besucht oder besucht sie noch?
Wenn die Bundeswehr ihn nicht will, kann er doch Sozialdienst leisten.
Und wenn beides nicht zutrifft, dann sucht er sich (mit 19 und mittlerer Reife sollte das doch wohl kein Problem sein) einen einfachen Anlernjob (wird natürlich nicht so "prickelnd" gezahlt).
Da das dieses Jahr zu August ja auch nicht werden dürfte, weil das ja der Haupteinstiegsmonat ist, heißt das doch nicht, daß Du jetzt noch ein Jahr zahlen mußt.
Er soll sich bewegen!
LG Shica
Die Gerechtigkeit ist eine Etage, zu der die Justiz keinen Zugang hat (Dürenmatt)
Moin,
unterhalt an Volljährige wird nur gezahlt, wenn sich diese in einer schulischen Ausbildung oder Lehre / Studium befinden. Es wird üblicherweise nur wären der ersten Ausbildung Unterhalt gezahlt, von wenigen Ausnahmen abgesehen. Arbeitslosigkeit zählt nicht zu den durch Unterhalt zu überbrückenden Zuständen.
Gruß, Xe
