Hallo,
wenn beide damit einverstanden sind, dann ist es eben die 2. Stufe, bei einer Runterstufung in Stufe 1 wäre der Unterschied pro Monat (bei 6-11) 19 Euro, also auch nicht die Welt.
Aber wichtiger ist eine friedliche Einigung.
VG Susi
Hallo Feger
.... da die Ehefrau nicht mitgerechnet wurde.
Wenn man dieses machen will dann geht das zwar auch,würde jedoch deutlich umfangreicher und schwieriger werden da man dann auch die Einkünfte der Frau,Miete etc. mit einfließen lassen müßte.
Das ist typischer Unsinn aus dem Jugendamt - und schlichte Verdummführung von Unterhaltspflichtigen.
Denn selbst wenn man die Einkünfte berücksichtigt und ein Zahlbetrag von 0,00€ rauskommt, ist diese bei der Zahl der Unterhaltsberechtigten Personen zu berücksichtigen, da es sich um eine gesetzliche Unterhaltspflicht handelt.
LG Maxo
Hallo Feger
Das ist typischer Unsinn aus dem Jugendamt - und schlichte Verdummführung von Unterhaltspflichtigen.Denn selbst wenn man die Einkünfte berücksichtigt und ein Zahlbetrag von 0,00€ rauskommt, ist diese bei der Zahl der Unterhaltsberechtigten Personen zu berücksichtigen, da es sich um eine gesetzliche Unterhaltspflicht handelt.
LG Maxo
Echt ? Ich hatte das auf einer anderen Seite,ich glaube es war Scheidung Online auch so gelesen ,das die Frau nur eingerechnet würde wenn sie Unterhaltsbedürftig wäre !?
Kann mir da ein Anwalt bzw. Notar weiterhelfen ? Dann könnte ich doch da ggf. auch einen Unterhaltstitel erstellen lassen und wäre somit aus dem Schneider ?
Bzw. was wäre die nächste Sache die ich machen könnte ? Wenn ich jetzt nur noch die 284 bzw. laut Jugendamt 282€ wegen der geänderten Kindergeldhöhe bezahle,springt die Ex eh im Sechseck und wird probieren irgendwie mehr zu erhalten.
Das wird schon so eine riesiges Theater geben,aber nachdem ich ja nun rausbekommen habe das sie die ganzen letzten Jahre von mir Geld für eine Unfallversicherung erhalten hat und diese schon lange gekündigt hat wäre ich diesem nicht abgeneigt .
Moin.
Bevor Du alles Prozellan zerdepperst, Check doch einfach mal zur Sicherheit ob Das Kind nicht vielleicht anderswo versichert ist. Wenn nein, dann ist das u.a. auch Dein Lehrgeld, wiesehr Du KM in finanziellen Dingen offensichtlich vertrauen kannst 😡
Und dann würde ich nur noch den minimalsten in Frage kommenden Betrag an KU übernehmen und keine zusätzlichen Zahlungen mehr (es sei denn, es kommt dem Kind direkt zu Gute, wobei auch bei so was machst Du Dich immer irgendwie erpressbar - das musst Du abwägen). Und der Mutter klar machen, was Du von der Aktion mit Versicherung hälts (habt ihr das eigentl. schriftlich? Dann kannst Du ja hiermit auch noch ein bisschen Wind machen, voranwegen "Betrug" oder so...) Naja, und sollte dann ein vernünftiger Dialog zustande kommen, kannst Du ja immer noch "freiwillig" was drauf legen - um des lieben Friedens Willen. musst es aber nicht!
Gruß. Toto
Moin.
Bevor Du alles Prozellan zerdepperst, Check doch einfach mal zur Sicherheit ob Das Kind nicht vielleicht anderswo versichert ist. Wenn nein, dann ist das u.a. auch Dein Lehrgeld, wiesehr Du KM in finanziellen Dingen offensichtlich vertrauen kannst 😡
Und dann würde ich nur noch den minimalsten in Frage kommenden Betrag an KU übernehmen und keine zusätzlichen Zahlungen mehr (es sei denn, es kommt dem Kind direkt zu Gute, wobei auch bei so was machst Du Dich immer irgendwie erpressbar - das musst Du abwägen). Und der Mutter klar machen, was Du von der Aktion mit Versicherung hälts (habt ihr das eigentl. schriftlich? Dann kannst Du ja hiermit auch noch ein bisschen Wind machen, voranwegen "Betrug" oder so...) Naja, und sollte dann ein vernünftiger Dialog zustande kommen, kannst Du ja immer noch "freiwillig" was drauf legen - um des lieben Friedens Willen. musst es aber nicht!
Gruß. Toto
Genau deswegen möchte ich mir ja auch eine Rechnung zeigen lassen ob noch was bezahlt wird an Versicherung und Klavierunterricht. Mit der Versicherung ärgert mich aus dem einfachen Grund das wir ein Kombiprodukt abgeschlossen haben und da eine Summe angespart wird welche unsere Tochter ausbezahlt bekommen sollte bei Volljährigkeit.
Wenn Sie eine neue hat dann garantiert nen Zacken preiswerter wo ich dann also auch über den Leisten gezogen wurde.
Gruß vom Feger
Hallo,
mich würde einmal Interessieren was die gesetzlichen Grundlagen für die Unterhaltsberechtigung der Ehefrau sind. Die gibt es zwar dem Grunde nach "Eheleute sind sich zu Unterhalt verpflichtet" <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/1360a.html>§" 1360 BGB</a>. Inwieweit ergibt sich daraus aber eine tatsächliche Unterhaltsberechtigung, da nach <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/1602.html>" § 1602</a> nur "Personen unterhaltsberechtigt sind, die sich nicht selbst unterhalten können".
Wird Unterhalt gezahlt bzw. könnte auf Unterhalt verklagt werden (weil bedürftig), dann ist die Sache klar. Bei Familienunterhalt an sich ist mir das nicht so klar.
VG Susi
Die Diskussion hatten wir hier mehrfach mit offenem Ausgang.
Man kann argumentieren, dass jeder etwas zum Familienunterhalt beizutragen und damit auch jeder etwas zu bekommen hat.
Klar ist die Lage immer dann, wenn das eigene Einkommen nicht zur Deckung des Bedarfs ausreicht. Der aber kann aus der Lebensstellung begründet ggf. sehr hoch sein. Eine fiktive TU-Berechnung sollte da als Nachweis der Unterhaltsberechtigung ausreichen.
Gruss von der Insel
