Hallo ersteinmal !
Ich habe bereits über die Suchfunktion einige Beiträge betreff des Themengebietes meiner Frage gefunden, aber bin nicht so richtig schlau daraus geworden. Daher bitte ich um (nochmalige ?) Beantwortung dieses Themas.
Mein Sohn wird voraussichtlich im Februar 2007 seine Berufsausbildung beendet haben. Ausgehend davon, daß dem so ist :
Kann ich meine Unterhaltszahlungen dann einfach einstellen oder bedarf es eines Kontaktes mit meinem Sohn.
Was passiert mit dem vorhandenen Titel ? Ist dieser damit hinfällig ?
Für Antworten für meine Fragen wären ich Euch dankbar !
Gruß
NM-46664
Moin NM46664,
es hört sich so an, als bestünde kein Kontakt zu Deinem Sohn ausser der monatlichen Überweisung...
Zu Deiner Frage: die Unterhaltspflicht endet regelmässig mit dem Abschluss der ersten Ausbildung. Danach sollte das Kind nach der Intention des Gesetzgebers ja in der Lage sein, seinen Unterhalt selbst zu sichern. Falls sich eine weitere Ausbildung anschliesst, lebt die Unterhaltspflicht nur in Ausnahmefällen wieder auf; in aller Regel muss das (dann ja üblicherweise volljährige Kind) dann eben BaFÖG beantragen oder kellnern gehen.
Insofern solltest Du Deine Zahlungen zum erwarteten Ende der Ausbildung einstellen können (auch wenn mich der Zeitpunkt Februar etwas wundert). Sollte die Ausbildung weiter andauern, beispielsweise, weil die Abschlussprüfung nicht bestanden wurde und wiederholt werden muss), ist der Unterhaltsberechtigt (also Dein Sohn) verpflichtet, Dir gegenüber das Fortdauern der Anspruchsvoraussetzungen zu belegen. Ohne Bescheinigung keine Kohle.
Schwierig kann es trotzdem werden, wenn der Titel unbefristet, also beispielsweise nicht expressis verbis an ein bestimmtes Datum, Alter oder das Ende der Ausbildung gekoppelt ist. Dann kann der Unterhalts"berechtigte" bei Ausbleiben der Zahlungen erst einmal den Gerichtsvollzieher schicken. Das Nicht-Vorliegen der Anspruchsgrundlage wird sich zwar irgendwie beweisen lassen, aber Ärger macht es trotzdem.
Also: Schreibe Deinem Filius im Februar einen netten Brief, in dem Du ihm zum erfolgreichen Abschluss seiner Ausbildung gratulierst, ihm die Beendigung der Zahlungen ankündigst und ihn auf ein Bier unter Männern einlädst...
Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Brille007,
ich danke Dir ersteinmal für die schnelle Antwort !
Bezüglich der Urkunde habe ich eine Frage die Du vielleicht beantworten kannst. Es ist eine Standard-Unterhaltsurkunde des Jugendamtes. Die Formulierung darin lautet ja "für das Kind". Bedeutet daß Kind im Sinne des Gesetzes = 18 Jahre oder nicht. Ansonsten steht "natürlich" kein Enddatum oder Ablauf drin. Wie denn auch, wenn ein Jugendamt eine solche Urkunde ausstellt. Informiert über die Dauerwirkung des Titels wurde ich jedenfalls in dieser Langzeitwirkunf nicht. Wen wunderst !
Für eine Antwort wäre ich Dir dankbar !
Gruß
NM-46664
Hallo NM-46664
Es ist eine Standard-Unterhaltsurkunde des Jugendamtes. Die Formulierung darin lautet ja "für das Kind". Bedeutet daß Kind im Sinne des Gesetzes = 18 Jahre oder nicht.
Das hat nichts mit dem Alter, sondern nur mit den Anspruchsvoraussetzungen zu tun, die beispielsweise mit Abschluss der 1. Berufsausbildung enden (bei ewigen Studenten auch mal bei Erreichen des 27. Lebensjahres). Man kann aber nicht zuerst eine Lehre machen und nach deren Abschluss sagen "Ach, Bock zum Arbeiten habe ich nicht, jetzt immatrikuliere ich mich einfach mal an der Uni, der Alte muss ja löhnen."
Grob gesagt endet Deine Unterhaltspflicht da, wo auch das Recht zum Bezug von Kindergeld endet.
Der Rest sind Feinheiten, die Dir niemand abschliessend beantworten kann. Ich an Deiner Stelle würde die Unterhaltszahlungen ab März 2007 einstellen. Was Dich natürlich nicht davor schützt, dass dann evtl. doch eine Klage kommt. Zum Beispiel, weil irgendwer Deinem Sohn einen falschen Floh ins Ohr gesetzt hat. Dann würde er das Ende seines Anspruchs eben von einem Richter erfahren.
Aus vorauseilender Resignation einfach ad infinitum weiterzahlen wäre jedenfalls der falsche Weg. Selbst wenn Dein Sohn und Du kein gutes Verhältnis miteinander haben solltet, wäre es im Zweifelsfall an ihm, Dir zu erklären, warum er über das Ausbildungsende hinaus noch Unterhalt braucht. Schliesslich will er dann etwas von Dir und nicht Du von ihm.
Sofern er nächstes Jahr in seinem erlernten Beruf keine Arbeit findet, ist das übrigens nicht (mehr) Dein Problem; dann muss er sich halt notfalls einen Hilfsarbeiterjob besorgen oder Hartz4 beantragen.
Grüssles
Martin
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