Unterhaltszahlung b...
 
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Unterhaltszahlung bei "Teilzeitstudium"...

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(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Dann habe ich anscheinend nicht verstanden, was du geschrieben hast. 🙂

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.07.2015 17:51
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

"Hallo, ist dort die Pestalozzischule?"
"Hier spricht mein Vater!"

Ich hatte den so verstanden, daß Mama bei der FH anruft und sich mit o.g. Vorstellung aus Töchting´s  Perspektive als Kakadu ausgibt ...

... fand ich lustig, aber Ihr habt es kaputt gemacht  :exclam:

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 31.07.2015 18:08
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Wie komme ich aus der Nummer wieder raus....

vermutlich lag es auch an meiner unglücklichen Formulierung von wegen 3.Person...
Damit war nicht eine weitere Person/ Zeitgenosse gemeint sondern die "grammatikalische Anrede"

Wenn meine Tochter besagte Schreiben persönlich an mich richten würde, sollte da auf diesen Post-its ja stehen: "Hier mein Zulassungsbescheid für die FH Köln" (oder so ähnlich).
statt dessen steht halt an dieser Stelle: "Zulassungsbescheid zum Studium für Melanie"

Dabei habe ich mir soviel Mühe gegeben alles möglichst richtig darzustellen....

Aber wie heißt´s so schön: Wer den Schaden hat spottet jeder Beschreibung (oder so ähnlich).

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.07.2015 18:27
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hallo nochmal...
In Anlehnung an meinen vorangegangenen Beitrag hätte ich da mal eine Grundsatzfrage...

Meine aktuellen Erfahrungen beim Briefwechsel mit meiner Tochter ergeben folgende Situation (also ich bin mir da zu 100% sicher):

Meine große Tochter hatte ja bereits angekündigt, dass sie nicht die Absicht habe, mit mir in einen "14-tägigen" persönlichen Briefwechsel treten zu wollen...
Vermutlich deshallb:
reagiert meine Tochter nicht mehr persönlich auf meine Schreiben, sondern läßt dies Ihre Mutter erledigen.
Mir ist im Grunde klar, daß dies nicht geht und ich mich auf sowas nicht einlassen muß (und auch nicht werde). Aktuell werde ich diese Schreiben "als nicht erhalten" (da keine persönliche Kontaktaufnahme durch meine Tochter mir gegenüber erfolgt) abheften... und nicht darauf reagieren, bis die Forderunegen nach Unterhalt lauter und deutlicher werden.

Meine Frage:
wie geht man überhaupt (grundsätzlich) mit sowas um:
Inwieweit darf ich meine Tochter auffordern, sich zu legitimieren? Wie stellt man sicher, dass die Untehaltsforderungen auch tatsächlich durch den ggf. Unterhaltsberechtigten formuliert werden ?
Dies vor allem unter dem Hintergrund, dass ich seit ca. 15 Jahren keinen pers. Kontakt mehr zu meiner Tochter hatte. 
Wie es scheint ähneln sich die Handschriften von der Tochter und der KM sehr. Die meisten Schreiben sind mit dem PC verfasst und werden "nur" unterschrieben. Ich kann also die Schreiben (und somit die Forderungen) nicht (immer) zweifelsfrei zuordnen.

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

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Themenstarter Geschrieben : 13.08.2015 12:39
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ich sehe es so. Ob sich Deine Tochter die Dinge von Ihrer Mutter, dem Nachbarn oder sonstwem formulieren lässt, kannst Du nicht beeinflussen.
Die einzige Frage, die hier im Raum steht ist die, ob es der Wille Deiner Tochter ist und das sie die Dinge auch selbst unterschreibt.

Wenn Deine Tochter von der KM hintergangen wird ist das erst einmal nicht Dein Problem. Den großen "Knall" kann es aus meiner Sicht nur geben, wenn Du es zunächst mit dem JA versuchst und dort ein gemeinsames "Schlichtungsgespräch" zum Unterhalt anberaumst. Ob das JA das überhaupt mitmacht, weiss ich nicht, aber das könnte ich mir vorstellen.
Ansonsten hilft nur, dass Du Dich verklagen lässt.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2015 13:07
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hallo,

ich sehe es so. Ob sich Deine Tochter die Dinge von Ihrer Mutter, dem Nachbarn oder sonstwem formulieren lässt, kannst Du nicht beeinflussen.
Die einzige Frage, die hier im Raum steht ist die, ob es der Wille Deiner Tochter ist und das sie die Dinge auch selbst unterschreibt.

VG Susi

Rotmark:  Das hast Du natürlich recht und das war/ ist auch nicht mein Problem, ich wollte meine Ausführunge in Anlehnung an #19 und #22 verstanden wissen
Blaumark: Das war selbstredent auch so von mir gemeint. Und derzeit unterschreibt sie ja nicht mal was...
Ich kriege (sicherlich) die Unterlagen betreffs meiner Tochter, die knappen Zeilen werden aber - ohne Unterschrift - von der KM verfasst...

Ich gehe auch nicht davon aus, dass die KM meine Tochter hintergeht.
Inwieweit das JA hier involviert werden kann ist fraglich und das mit dem Schlichtungsgespräch ist auch nicht so einfach: (Tochter ist 21 lebt bei Köln und ich wohne in der Nähe von Frankfurt/M.)

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.08.2015 20:16
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ich sehe eigentlich keine Möglichkeit wie Du Deine Tochter zu Gesicht bekommen kannst oder zumindest einen Telefonanruf tätigen.
Normalerweise bedeutet Legitimation auch nichts anderes als eine Kopie des Perso, das brauchst Du nicht.

Die Sache mit dem Teilzeitstudium ist mir auch suspekt, was ist daraus bisher geworden?

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2015 20:39
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hallo,

die letzten beiden Schreiben:

Abi Zeugnis des Erzbischöflichen Berufskolleg (mit nachstehenden "Wolkenpostits"):
Postit 1: "Hier das avisierte Abizeugnis, ABI ist geschafft, Studienbewerbungen sind im Gange, Zusagen stehen noch aus"
Postit 2: "Sobald die Zusage zum Studienplatz da ist, erfolgt umgehend Kopie an Dich (Unterschrift KM ?) Unterschrift schwer leserlich bis unleserlich, auf jeden Fall nicht die meiner Tochter

danach:

Zulassungsbescheid der FH (Kopie)
ein Postit: "Zulassungsbescheid zum Studium für Melanie

Seitdem noch nichts Neues: Einschreibefrist zum (Teilzeit-)Studium endete zum 11.08.2015

Ansonsten:
Die Fragen bezüglich der Legitimation kamen mir beim lesen des Thraeds von @Marco82 "KU für erwachsenen Sohn" und hier ab fortfahrend #17 (#19)
http://www.vatersein.de/Forum-topic-28903.html
Allerdings ist da die Situation mehr oder weniger eindeutig und bei mir nicht so.... :question:

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.08.2015 11:46
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ich habe bei Marco nicht lesen können wie die Sache ausgegangen ist. Ich vermute aber, dass da nicht viel passiert ist. Da wird eben die Vollmacht noch einmal 10 Tage später unterschrieben und nachgeschickt. Solange man damit nicht vor Gericht geht, passiert nichts. Und vor Gericht sollte man nicht gehen einfach weil es eine Lappalie ist. Daher dreht sich alles im Kreis, weil man kein gutes Verhältnis hat, hat man kein gutes Verhältnis.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 14.08.2015 11:55
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus,
zur Frage der Legitimation habe ich nicht viel unternommen, weil es eh´ wurscht war!
Die (in meine Augen nicht so bewanderte) Fachanwältin für Familienrecht wollte erst Fantastilliarden an KU haben, unter anderem, weil sie nicht brutto von brutto sondern netto vom brutto subtrahiert hatte...es kam erstaunlich viel Einkommen raus!  😉
Nun ja, nachdem ich dann schreiben liess, was ich (freiwillig) zahlen würde, dass ich weiterhin Einkommensunterlagen Sohn und KM erwarte und dass sie sich bitte entscheiden möge, in wessen Auftragt sie nun handelte, kam nix mehr...bis vor ein paar Tagen vom erwachsenen Sohn, nachdem ich angekündigt habe, ich würde gerne mit ihm reden, da nun zum Beginn des Studiums die Karten neu gemischt werden.

Ich hoffe, die Infos reichen Dir, Kakadu!

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 14.08.2015 12:22




(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin kakadu.

Ehrlich gesagt, verstehe ich Dein Problem nicht...

Ob die Tochter ihren Schriftverkehr durch die KM erledigen lässt, das ist nicht Deine Baustelle (und hast ja selbst geschrieben, dass Du das weisst).
Du gehst aber auch davon aus, dass die KM hier den Willen der Tochter ausführt. Wenn dem nicht so wäre, und die KM hier die Tochter hintergeht oder gar falsche Sachen behauptet, dann wäre das ein Ansatzpunkt. Aber so...  :erstaunt039:

Wenn die Mutter hier ihr eigenes Tz-Studium als das der Tochter ausweist, dann wäre das Betrug. Da würde ich dran bleiben. Das fände ich hammerhart.  Allerdings diesen Schluss aufgrund des zweiten Vornamens zu ziehen finde ich schon gewagt.

Und ob ein Tz-Studium zu Unterhalt berechtigt, ist ganz separat davon zu prüfen.

Also wo ist nun das Problem???

gruß. toto

AntwortZitat
Geschrieben : 14.08.2015 13:34
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Zu Unterhalt und Teilzeitstudium mal folgender Gedanke:
§ 1602 Bedürftigkeit

(1) Unterhaltsberechtigt ist nur, wer außerstande ist, sich selbst zu unterhalten.

§ 1618a Pflicht zu Beistand und Rücksicht

Eltern und Kinder sind einander Beistand und Rücksicht schuldig.

Zwei schnöde Einzeiler mit Aussagekraft. Bei einem Teilzeitstudium ist es weder unmöglich oder unzumutbar nebenbei zu jobben (denn genau dafür ist es u.a. ja da), noch wird gebotene Rücksicht genommen (50% längere Zeitdauer). Wenn es nicht trifftige Gründe gibt, warum ein Teilzeitstudium statt einem Vollzeitstudium notwendig ist, hat Tochter m.E. einfach das Nachsehen.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.08.2015 14:05
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Zunächst einmal Danke für Eure Hilfe,

Moin kakadu.
Ehrlich gesagt, verstehe ich Dein Problem nicht...
Ob die Tochter ihren Schriftverkehr durch die KM erledigen lässt, das ist nicht Deine Baustelle (und hast ja selbst geschrieben, dass Du das weisst).
gruß. toto

.
Blaumark: Das ist mir natürlich klar, aber nur weil ich das weiß, muß ich es ja nicht mal eben so hinnehmen (zumal ja der Unterhalt für meine Tochter nicht mehr der KM Ihre Baustelle ist)
              Daran ändert sich ja auch nichts, dass/wenn ich davon ausgehe das dies einvernehmlich zwischen den Beiden geschieht
@TotoHH, mein Problem ist folgendes:
Bedürftigkeit sollte doch durch denjenigen vorgetragen/nachgewiesen werden, der bedürftig ist. Wenn also meine 21 jährige(!!) Tochter (nur) Geld will, so soll(te) sie sich auch persönlich (Brief o.ä.) an mich wenden. Wenn Sie die Angelegenheit allerdings durch andere erledigen lassen will (zB. RA oder aber wie hier KM) benötigt dies eine Vollmacht (so mein Verständnis).
Eine Vollmacht liegt mir nicht vor.
Und die grundsätzliche Frage war bzw. ist halt:
Muß ich auf alle Schreiben irgendwelcher Familienmitglieder der Tochter reagieren, nur weil meine Tochter es doof (oder sonstwas) findet dies selbst zu tun????

Ich habe meiner Tochter in der Vergangenheit per Brief(e) mehrmals Gespräche angeboten - sei es per Telefon oder persönlich. Auf diese Angebote ist sie entweder nicht eingegangen bzw. hat sie in einem Ihrer letzten Schreiben schroff zurückgewiesen. Auch das muß ich zunächst akzeptieren.
Und ich habe wirklich keine Lust mit der KM zu kommunizieren, außer wenn ich das wirklich muss!!

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.08.2015 19:13
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ok - Du hast ein persönliches Problem mit KM zu kommunizieren, willst die Tochter erziehen und gleichzeitig prüfen, ob Du überhaupt zu einer Unterhaltszahlung verpflichtet bist. Ich würde eine Priorität in diesen Zielen haben...

zur Kommunikation: Du selbst solltest einfach konsequent Deine Kommunikation an die Tochter richten. Wer Dir dann antwortet, kannst Du nicht beeinflussen. Und wenn irgendwann eine maschinengeschriebene Antwort Deiner Tochter kommt, weißt Du auch nicht, wer sich die Mühe gemacht hat.

zur Erziehung: vergiss es! nicht (mehr) in Deiner Macht.

zur Unterhaltspflicht: separat zu prüfen. Anhand der Unterlagen - egal wer den Briefumschlag zugeklebt - dann entscheiden.

Gruß. Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 14.08.2015 19:29
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Ok - Du hast ein persönliches Problem mit KM zu kommunizieren, willst die Tochter erziehen und gleichzeitig prüfen, ob Du überhaupt zu einer Unterhaltszahlung verpflichtet bist. Ich würde eine Priorität in diesen Zielen haben...
Gruß. Toto

Liest sich irgendwie komisch, trifft es aber ziemlich gut.
Bis auf den Pkt Erziehung (aber vielleicht hast Du auch da nicht so unrecht...):
Meine Tochter hat mich vor mehr als 3 Jahren schon mal am Nasenring durch die Anwalts-bzw Gerichtsmanege gezogen...
Es hat mich sehr viel Geld gekostet. Das brauche ich nicht nochmal: Seinerzeit hat sie Informationen wie Schulabbruch, Absolvierung eines FsJ (mit Honoration) bis kurz vor einem Gerichtstermin über ein halbes Jahr zurückgehalten. Den von mir zuviel gezahlten Unterhalt brauchte meine Tochter nur teilweise zurückzahlen, da verbraucht.
Die Angelegenheit endete in einem Vergleich.
Unter dem Hintergrund, dass meine RAin seinerzeit mehrmals die Gegenseite darauf hinwies, Veränderungen im Leben meiner Tochter (also Solche, die den Unterhaltsanspruch jedweder Art beinflussen könnten) sofort/bzw zeitnah mitzuteilen, darf davon ausgegangen werden, dass die Informationen wissentlich zurückgehalten wurden.

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.08.2015 19:53
(@nadda)
Registriert

Hi,

an deiner Stelle würde ich genau zwei Dinge tun:

1. ein Schreiben an die Tochter mit der Bitte dieses 3 seitige Schreiben komplett vorzulegen, sowie einer Bestätigung der FH warum ein Teilzeitstudiengang genemigt wurde.
2. in der FH anrufen und nachfragen, ja kann passieren das du keine Auskunft bekommst, probieren würde ich es trotzdem. Unter Umständen sensibilisierst du zumindest die zuständige Person an der FH.

Und bis du eine vernünftige Auskunft hast gibt es logischerweise keinen Unterhalt, das ist der nette Schlusssatz im Schreiben an deine Tochter.

Sorry, schon mal drüber nachgedacht ob deine Tochter schwanger sein könnte? Da hättest du dann nämlich eine ganz schnelle Begründung für den Teilzeitstudiengang.

LG
Nadda

AntwortZitat
Geschrieben : 19.08.2015 10:03
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hi,

Hi,

an deiner Stelle würde ich genau zwei Dinge tun:
1. ein Schreiben an die Tochter mit der Bitte dieses 3 seitige Schreiben komplett vorzulegen, sowie einer Bestätigung der FH warum ein Teilzeitstudiengang genemigt wurde.
2. in der FH anrufen und nachfragen, ja kann passieren das du keine Auskunft bekommst, probieren würde ich es trotzdem. Unter Umständen sensibilisierst du zumindest die zuständige Person an der FH.
Und bis du eine vernünftige Auskunft hast gibt es logischerweise keinen Unterhalt, das ist der nette Schlusssatz im Schreiben an deine Tochter.
Sorry, schon mal drüber nachgedacht ob deine Tochter schwanger sein könnte? Da hättest du dann nämlich eine ganz schnelle Begründung für den Teilzeitstudiengang.
LG
Nadda

Blaumark: Nein, also der Gedanke ist mir noch gar nicht gekommen....

Ansonsten:
bis jetzt habe ich in der Sache noch nichts unternommen (sieht man mal vom Info-Sammeln hier im Board ab), da ich zumindest noch die "Zusage bezüglich der Einschreibung" abwarten wollte.
der Grund:

[...]
Als Unterhaltsaufforderung ist das noch etwas dünn.
[...]

Und tatsächlich hat ja meine Tochter - bis jetzt - noch keine direkten Unterhaltsforderungen an mich gestellt (selbst die hier zitierten Einlassungen der KM (?) sind ja noch keine Solche)- oder sehe ich das falsch?

Im übrigen bin aktuell auch der Überzeugung (entgegen @TotoHH EInlassung:),

Moin kakadu.
Ehrlich gesagt, verstehe ich Dein Problem nicht...
Ob die Tochter ihren Schriftverkehr durch die KM erledigen lässt, das ist nicht Deine Baustelle (und hast ja selbst geschrieben, dass Du das weisst).
Du gehst aber auch davon aus, dass die KM hier den Willen der Tochter ausführt.   :erstaunt039:
[...]
Also wo ist nun das Problem???
gruß. toto

daß meine 21(!!)-jährige Tochter die Forderungen/ Schreiben persönlich an mich richten sollte. Wenn Sie mit mir nicht kommunizieren will, und die Angelegenheit jemand Anderem überlässt - hier eben die KM- so bedarf es entsprechender Vollmachten (analog eines Mandates bei einem RA).
Es wird ja hier im Forum immer wieder - zurecht - darauf verwiesen, dass auch ein RA nicht mal eben - im Auftrag der KM - das 18 -jährige Kind vertreten (lassen) darf...
Mir liegen eben - wie schon geschrieben - keinerlei Vollmachten vor. Und selbst die Unterschriften (sofern überhaupt welche vorhanden sind stammen augescheinlich nicht von meiner Tochter, sondern vermutlich von der KM)

Insofern bin ich fast geneigt, die Schreiben zu ignorieren (insofern, als das diese noch keine Unterhaltsforderungen darstellen) und die Unterhaltszahlungen mit freundlicher Ansage und kurzer Erklärung zum 01.10.2015 (= Semesterbeginn) einzustellen. Ich würde dann das Schreiben Mitte September zu Händen meiner Tochter auf die Reise schicken.

siehe hier:

Hallo,
[...]
Deiner Tochter würde ich zum Studienplatz gratulieren und ihr erklären dass ein Teilzeitstudium nicht unterhaltsberechtigt ist, so dass du den Unterhalt zum 1.10. einstellen wirst.  
[...]
Sophie

Falls die Unterhaltsforderungen deutlicher werden, würde ich dann die einzelnen Vorschläge abarbeiten.. 😉
Reihenfolge in etwa:
- Mir liegen derzeit keine Unterhaltsforderung durch dich persönlich vor (eine Vollmacht, daß dies die Mutter erledigen darf, liegt ebenfalls nicht vor)
- kompletten Schriftsatz der FH (siehe fehlende Seite, beglaubigt) anfordern
- Begründung(en) über die Entscheidung bezüglich Teilzeitstudium anfordern
- eine Erklärung zum Doppelnamen (mit entsprechendem behördlichen/ beglaubigten Nachweis) anfordern
- aktuelle Adresse (per Nachweis Einwohnermeldeamt) anfordern
- Einkommensnachweise von der Tochter selbst und der KM anfordern
auch diese Hinweise werden dann in dem bzw. den Schreiben Ihren Platz finden:

Moin

Zu Unterhalt und Teilzeitstudium mal folgender Gedanke:
§ 1602 Bedürftigkeit
§ 1618a Pflicht zu Beistand und RücksichtZwei schnöde Einzeiler mit Aussagekraft. Bei einem Teilzeitstudium ist es weder unmöglich oder unzumutbar nebenbei zu jobben (denn genau dafür ist es u.a. ja da), noch wird gebotene Rücksicht genommen (50% längere Zeitdauer). Wenn es nicht trifftige Gründe gibt, warum ein Teilzeitstudium statt einem Vollzeitstudium notwendig ist, hat Tochter m.E. einfach das Nachsehen.
Gruss oldie

parallel dazu:
- FH anrufen/ anschreiben und versuchen die Situation/ Status zu klären.

Das ich alle Schreiben, sowohl bisher, als auch zukünftig an meine Tochter gerichtet habe bzw. richte ist für mich selbstverständlich (trotzdem natürlich Danke für den Hinweis...)
Habe ich was vergessen?

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.08.2015 11:34
(@nadda)
Registriert

Hi,

kann zwar verstehen, dass du das rauszögern willst. Aber ich empfinde sowas immer ein wenig als "Spielchen".
Es ist ein Problem auf dem Tisch, warum versucht du es nicht zeitnah aus der Welt zu schaffen?
Wenn sie Anspruch hat musst du sowieso  zahlen, hat sie keinen zahlst du nicht und fertig.

Sie hat einen Grund fürs Teilzeitstudium und kann vermutlich nicht vollzeit studieren.

LG
Nadda

AntwortZitat
Geschrieben : 19.08.2015 12:01
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Im übrigen bin aktuell auch der Überzeugung (entgegen @TotoHH EInlassung:),daß meine 21(!!)-jährige Tochter die Forderungen/ Schreiben persönlich an mich richten sollte. Wenn Sie mit mir nicht kommunizieren will, und die Angelegenheit jemand Anderem überlässt - hier eben die KM- so bedarf es entsprechender Vollmachten (analog eines Mandates bei einem RA).
Es wird ja hier im Forum immer wieder - zurecht - darauf verwiesen, dass auch ein RA nicht mal eben - im Auftrag der KM - das 18 -jährige Kind vertreten (lassen) darf...
Mir liegen eben - wie schon geschrieben - keinerlei Vollmachten vor. Und selbst die Unterschriften (sofern überhaupt welche vorhanden sind stammen augescheinlich nicht von meiner Tochter, sondern vermutlich von der KM)

Insofern bin ich fast geneigt, die Schreiben zu ignorieren (insofern, als das diese noch keine Unterhaltsforderungen darstellen) und die Unterhaltszahlungen mit freundlicher Ansage und kurzer Erklärung zum 01.10.2015 (= Semesterbeginn) einzustellen. Ich würde dann das Schreiben Mitte September zu Händen meiner Tochter auf die Reise schicken.

Naja wenn ich es recht verstehe, hast du einen, scheinbar, von deiner Tochter unterschriebenes Stück Papier.
Damit ist dem Recht zunächst mal Genüge getan.
Wie bei einem unterschriebenen Vertrag.

Wenn du die Unterschrift anzweifelst, wirst du deine Zweifel begründen und beweisen müssen.

Aber selbst wenn du beweisen kannst, dass die Tochter das nicht selbst unterschrieben hat, nützt dir das nichts, wenn deine Tochter selbst auch dazu steht. Dann würde sie eben ein von ihr unterschriebenes Stück Papier nachreichen.
Dann hättest du nichts erreicht.
Und wenn sie nicht mit dir spricht, ist das sehr wahrscheinlich.
Und wenn sie Briefe von dir, gleich an Muddi weiter reicht, erst recht.

Insofern bin ich fast geneigt, die Schreiben zu ignorieren (insofern, als das diese noch keine Unterhaltsforderungen darstellen) und die Unterhaltszahlungen mit freundlicher Ansage und kurzer Erklärung zum 01.10.2015 (= Semesterbeginn) einzustellen. Ich würde dann das Schreiben Mitte September zu Händen meiner Tochter auf die Reise schicken.

siehe hier:
Falls die Unterhaltsforderungen deutlicher werden, würde ich dann die einzelnen Vorschläge abarbeiten.. 😉
Reihenfolge in etwa:
- Mir liegen derzeit keine Unterhaltsforderung durch dich persönlich vor (eine Vollmacht, daß dies die Mutter erledigen darf, liegt ebenfalls nicht vor)
- kompletten Schriftsatz der FH (siehe fehlende Seite, beglaubigt) anfordern
- Begründung(en) über die Entscheidung bezüglich Teilzeitstudium anfordern
- eine Erklärung zum Doppelnamen (mit entsprechendem behördlichen/ beglaubigten Nachweis) anfordern
- aktuelle Adresse (per Nachweis Einwohnermeldeamt) anfordern
- Einkommensnachweise von der Tochter selbst und der KM anfordern
auch diese Hinweise werden dann in dem bzw. den Schreiben Ihren Platz finden:parallel dazu:
- FH anrufen/ anschreiben und versuchen die Situation/ Status zu klären.

Das ich alle Schreiben, sowohl bisher, als auch zukünftig an meine Tochter gerichtet habe bzw. richte ist für mich selbstverständlich (trotzdem natürlich Danke für den Hinweis...)
Habe ich was vergessen?

So ist es aber trotzdem richtig.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.08.2015 12:41
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hhhmmmhhhmm....
@Beppo...

zunächst einmal zitiere ich mich selbst:

[...]
Und selbst die Unterschriften (sofern überhaupt welche vorhanden sind stammen augescheinlich nicht von meiner Tochter, sondern vermutlich von der KM)
[...]

und dann:

Naja wenn ich es recht verstehe, hast du einen, scheinbar, von deiner Tochter unterschriebenes Stück Papier

Genau das habe ich eben aktuell nicht!
Ich habe einen unvollständigen Zulassungsbescheid (eine Seite fehlt)
mit folgendem handschriftlichem Hinweis (geschrieben auf einem blauen Stück Papier - POSTIT- in lustiger Wolkenform worauf steht:
Zitat: "Zulassungsbescheid zum Studium für Melanie""
nichts weiter steht da drauf. Keine Unterschrift, kein Signum
Das diese handschriftlichen Zeilen nicht von meiner Tochter kommen scheint - allein aus der Formulierung heraus schließend - klar, dass diese von der KM geschrieben wurde ist für mich gesicherte Vermutung  Erkenntnis)...

Zur kurzen nachträgliche Erklärung:
Ich habe meine Tochter bereits im Juni diesen Jahres, nach Erhalt des Abizeugnisses angeschrieben.
Ich habe Ihr zu Ihrem wirklich gutem Zeugnis gratuliert und im weiteren Verlauf nachgefragt, wie denn Ihr weiterer Werdegang aussehen soll. Ob der Studienwunsch immer noch aktuell ist oder aber ob es andere Pläne gibt. Ich habe darum gebeten mich doch über Ihre Aktivitäten/ Bewerbungen und ä. auf dem Laufendem zu halten (wann und wo welches Studium ggf stattfinden soll). Auch die/ eine (eventuelle) Finanzierung Ihrer weiteren Ausbildung/ Studium wurde von mir tematisiert mit dem Hinweis das hier eventuell Bafög möglich zu beantragen sei.
All dies Fragen wurden bis heute nicht beantwortet (sieht man mal von dem Zulassungsbescheid ab)

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.08.2015 13:17




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