Hallo zusammen,
ab wann muss ich welchen Betrag an KU an KM zahlen?
Hintergrund: Auszug von KM und Kind erfolgte Mitte Juni. Umgang wurde vorläufig gerichtlich geregelt, zu Unterhalt wurde noch nichts festgelegt. Ich bin bereit einen unstrittigen Betrag X zu zahlen und habe nächste Woche Termin beim Notar zur Titulierung dieses Betrages. RAin der KM fordert aggressiv den Betrag X + 50 Euro aufgrund ihren Berechnungen und Schätzungen. RAin hat angekündigt, wenn ich den Betrag X + 50 Euro nicht bis heute bezahle für Juni und Juli würde sie gegen mich klagen und die Kosten für Klage und Gericht müsste ich übernehmen.
Ab August zahle ich laut Titel den unstrittigen Betrag X. Für Juli würde ich dann auch X (nach) bezahlen. Juni ist meines Erachtens fraglich, da Kind noch bis Mitte Juni bei mir wohnte.
Hat gegenerische RAin Recht und wie soll ich mich am besten verhalten? Es ist Stand heute noch überhaupt kein festgelegt worden, die gegenerische RAin rechnet und schätzt aber fleißig.
Danke und Grüße,
Lullaby
Moin
Für KU reicht ein Tag im Monat aus, um einen Anspruch zu begründen. Wann wurde denn das erste mal KU gefordert? War das im Juni oder erst im Juli? Rückwirkend gibt es nur einen Anspruch, wenn auch gefordert wurde. Falls der Juni dazu kommt, würde ich ihn an Deiner Stelle anteilsmässig berechnen, da Du ja bereits teilweise "KU" geleistet hast (und zwar durch die Verpflegung in der gemeinsamen Wohnung).
Ob nun Dein "X" oder die Forderung des RA von "X+50" angemessen ist, kann selbstverständlich nicht gesagt werden. Fordert die KM ebenfalls Unterhalt?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Wieso X+50?
Ist die geforderte Zeile der DT gerade 50,-€ höher oder fordert sie einen Betrag unabhängig von der DT?
Worin besteht die Differenz?
Ich finde es immer sehr mühsam, in so abstrakten Modellen zu diskutieren.
So bleibt mir fast nur zu sagen:
Wenn sie recht hat, musst du ihren Betrag bezahlen, wenn nicht eben nicht.
Normalerweise werden Gerichtskosten anteilig nach Prozesserfolg verteilt. Im Familienrecht aber nach Gütdünken des Richters.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo,
KM ist mir zuvor gekommen. Ich bekam heute ein Einschreiben vom Amtsgericht. Einstweilige Anordnung ohne Verhandlung, dass ich ab Juli 257 Euro Unterhalt zahlen muss. Letzte Woche beim Notar habe ich genau diesen Betrag beurkunden lassen, mit der Absicht diese Urkunde an die KM weiterzugeben. Leider kam noch keine Post vom Notar. Die Gerichtskosten muss ich auch bezahlen. RAin der KM fordert 314 Euro.
Was mir auffällt: RAin der KM schreibt in ihren Ausführungen ans Gericht, dass KM und Kind schon im Mai ausgezogen sind, vielleicht mit dem Hintergrund auch noch für den Mai Unterhlat zu verlangen. KM schreibt in ihrer eidesstaatlichen Versicherung ans Gericht selbst, dass der Auszug im Juni erfolgte, was auch stimmt. Entweder arbeitet die RAin schlampig oder macht vorsätzlich falsche Angaben. Soll ich darauf reagieren? Wenn ja wie?
Grüße,
Lullaby
PS:
@ oldie: KM fordert (noch) nichts.
@ beppo: sorry für dei abstrakten Zahlen, ich wollte nicht de genauen Daten preisgeben. Jetzt ist mir mittlerweile das ganze egal. 50 Euro sind bei mir die gerundeten 57 euro (257 - 314)
Hallo Lullaby,
dies hier:
KM ist mir zuvor gekommen. I
hätte eigtl. wegen den Fragen, die wir am 30.6.2011 eigtl. schon ziemlich deutlich hier:
http://www.vatersein.de/Forum-topic-22724-start-25.html
erörtert hatten, nicht passieren dürfen bzw. sollen.
Dennoch ruhig Blut.
Der veranlasste Unterhaltstitel (X ohne 50) wird Dir vom Notar wohl in den nächsten Tagen übermittelt ausweislich des Datums der Unterwerfung, sodass Du Dir m.E. keine Sorgen machen solltest.
Wenn KM + Rain klagen, dann müssen sie den Betrag X für erledigt erklären und bleiben nur die 50 rechtshängig. Wegen der dann drohenden Kostenentscheidung (wer gab Anlass zur Klage?) solltest Du Rain evtl. doch schon jetzt kurz vorab informieren, dass Du den KU bereits tituliert hast und für den Fall, dass keine Klagerücknahme bzw. Erledigung erfolgt, sie und KM dann in die Hauptsache (X+50) zwingst, mit für sie nachteiliger Kostenfolge.
Wenn ich wirklich falsch liegen sollte, bitte ich höflich die Experten meine vorstehenden Ausführungen zu korrigieren...
Viele Grüsse
Hallo Lullaby,
in Ergänzung zu Antwort Nr. 4.
Die einstweilige Anordnung ist lediglich eine vorläufige Entscheidung. Beantrage umgehend mündliche Anhörung, vgl. § 54 FamFG. Den notariellen Unterhaltstitel hast Du ja bereits geschaffen, sodass das Verfahren grundlos eingeleitet wurde.
Viele Grüsse