Hallo liebes Forum,
wenn man jahrelang Unterhalt gezahlt hat und dabei die eigenen Belange wie Altersversorgung, etc. zurück stecken musste dann freut man sich naturgemäß auf den Zeitpunkt ab dem die Dinge besser werden.
In meinem Fall wird der Filius in einigen Monaten volljährig. Dann wird sich rausstellen wie es weitergeht.
Bis dato habe ich keinen Kontakt und kann nur ahnen was wird. (= bin noch im völligen Blindflug)
Mit der Volljährigkeit oder ein wenig vorher tritt man also wieder in Kontakt und muss erstmal notwendige Infos einholen…
Jedenfalls - so habe ich verstanden - wird die Sache nur dann besser, wenn eine Berufsausbildung gemacht wird und eigene Einkünfte vorhanden sind.
Im Prinzip heißt das Prinzip "Hoffnung" auf wenig Talent und keine Studien Absichten…Die Hoffnung stirbt zuletzt.
Dann hat man eine reelle Chance, dass es für die Zeit dieser Ausbildung in Sachen Unterhalt fühlbar besser wird.
Ansonsten und so habe ich mir meinen Reim auf die Infos gemacht, die man hier so lesen kann, wird es eher, wenn überhaupt nur marginal günstiger für den Unterhaltszahler.
Ich unterstelle jetzt mal folgendes Szenario: Der 18-jährige geht noch weiter zur Schule und wohnt (wo sonst auch) bei der KM. Die KM hat ein eigenes Einkommen. Dann kommt das Thema „Quotelung“ ins Spiel.
In der Praxis wird es wohl eher so aussehen, dass der Filius weiter bei KM wohnen darf und maximal Taschengeld bekommt. Bei der neuen Berechnung wird dann ein Wert rauskommen, der im Grunde den alten nicht übersteigen wird. Weil man muss ja nicht mehr zahlen als wenn man alleiniger Zahler wäre…Und für die KM ändert sich nur, dass sie dann nicht mehr direkter Empfänger der Kohle ist.
Ergo man ist weiter ordentlich gekniffen oder? Maximale Ersparnis Einstufung der D'Tabelle mit vollem Abzug des Kindergeldes. Klar es kann noch schlimmer kommen.
Insofern helfen einem die neuen Regelungen ab der Volljährigkeit herzlich wenig oder?
Mich würde einfach mal interessieren, wir ihr das seht und in welchen Fällen man vielleicht doch etwas besser fährt als vor dem 18. Lebensjahr?
Meine Vermutung ist, dass die meisten Zahler eher draufzahlen.
Den grössten Gewinn den ich aktuell ausmachen kann, ist das die KM in Sachen "Auskunft"auch die Hosen runterlassen muss.
Damit hat man vielleicht die Chance sich etwas besser zu positionieren.
Ich jedenfalls bin gespannt was die Zukunft bringt und werde dann gerne berichten.
Didi
Servus Didi_112 und willkommen im Forum!
Ein paar Dinge gibt es noch zu beachten:
- Gibt es einen Titel, wenn ja, befristet bis zum 18. Lebensjahr?
- Ab Volljährigkeit ist die BV des Kindes massgebend, es sei denn, es wird schriftlich die BV der KM für weitere Zahlungen angegeben.
- Falls Sohni (nicht KM) KU-Ansprüche anmeldet, müssen diese auch in Form von Bescheinigungen "belegt" werden, z.B. dass er noch die Schule besucht.
- Im Fall von Studium und dergl. ist Sohni verpflichtet, Einkommen auch über einen BAföG-Antrag zu erzielen und Dir das Ergebnis des Antrages mitzuteilen
Wieso gab/gibt es keinen Kontakt? Hier würde sich evtl. die Möglichkeit ergeben, Kontakt anzubahnen, in dem Du Sohni zu einem Gespräch unter Männern einlädst, in welchem Du ihm all das erklären kannst, was Du hier niedergeschrieben hast.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo,
richtig ist, dass sich nicht viel ändert solange das Kind privilegiert ist (unter 21, wohnt zu Hause, nicht verheiratet, in der allgemeinen Schulausbildung).
Anders wird es, wenn er die Schule beendet hat, dann ist er nicht mehr privilegiert und Dein Selbstbehalt steigt auf 1300 Euro.
Sollte er studieren, dann ist Bafög vorrangig zu beantragen und wird auf den Bedarf angerechnet.
VG Susi
Hallo,
zunächst einmal herzlichen Dank für die schnelle Reaktion.
Ich lese schon seit längerer Zeit mit und finde Euer Engagement und die sehr sachlichen u. rechtlichen Tipps, Hinweise und Anmerkungen sehr wertvoll und hilfreich.
Die Antworten von Euch zeigen mir eigentlich schon, dass ich grundsätzlich mit meiner Vermutung sehr richtig liege.
Damit kann man seine Hoffnungen schon mal deutlich regulieren. Ich bin im Grunde auf zwei Fälle eingestellt: (natürlich gibt es noch andere Möglichkeiten...)
Fall 1: Schule läuft noch weiter – dann ändert sich vermutlich nicht wirklich viel.
Fall 2: Schule beendet und Ausbildung begonnen, dann sind die Aussichten deutlich besser, dass der U.-Betrag sinkt.
Vermutlich werden meine Fragen konkreter, wenn der Zeitpunkt der Volljährigkeit Eintritt und die Dinge für alle drei Parteien auf den Tisch kommen.
Es besteht wie schon gesagt seit Jahren keinerlei Kontakt. Trotzdem gibt es eine einvernehmliche Regelung, die von beiden Parteien eingehalten wurde.
Nur jetzt muss halt neu verhandelt werden…
Viele Grüße
Didi
Hallo Didi,
wenn ich es richtig sehe, dann besteht kein Titel. Damit ist die Sache für Dich relativ einfach zu ändern.
Auch wenn es keinen Kontakt gibt, so ist es doch so, dass ein Volljähriger (auch privilegierter) Unterhalt fordern muss und seine Bedürftigkeit nachweisen.
Schreibe also jetzt Deinem Sohn einen freundlichen Brief, dass er ja nun für sich selbst verantwortlich ist und Du mit ihm über Unterhalt und seine Zukunftspläne sprechen möchtest.
Insbesondere muss er tätig werden und er muss die Unterlagen beider Eltern einsammeln und dem jeweils anderen übergeben damit die Quotelung überpfüt werden kann. Wenn es sinnlos ist das zu tun, dann kannst natürlich auch den Unterhalt alleine mit Deinem Einkommen für Dich berechnen.
Er soll Dir aber auch ein Konto benennen auf das der Unterhalt überwiesen werden soll.
Sicherlich wird damit kein wirklicher Kontakt hergestellt werden, aber es ist ein Anfang und es zeigt, dass Du den Volljährigen ernst nimmst.
VG Susi
Es besteht wie schon gesagt seit Jahren keinerlei Kontakt. Trotzdem gibt es eine einvernehmliche Regelung, die von beiden Parteien eingehalten wurde.
Nur jetzt muss halt neu verhandelt werden…
Ich würde mal versuchen herauszufinden, was der Sohn so macht. Sollte er eine Ausbildung machen, so reduziert sich auch hier der Unterhalt bzw. die nehmen das jetzige als großzügiges Taschengeld.
Wichtig wäre in der Tat zu wissen, ob es einen Titel über dne Unterhlat gibt.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Schreibe also jetzt Deinem Sohn einen freundlichen Brief, dass er ja nun für sich selbst verantwortlich ist und Du mit ihm über Unterhalt und seine Zukunftspläne sprechen möchtest.
Insbesondere muss er tätig werden und er muss die Unterlagen beider Eltern einsammeln und dem jeweils anderen übergeben damit die Quotelung überpfüt werden kann. Wenn es sinnlos ist das zu tun, dann kannst natürlich auch den Unterhalt alleine mit Deinem Einkommen für Dich berechnen.
Er soll Dir aber auch ein Konto benennen auf das der Unterhalt überwiesen werden soll.
Moin.
Wenn kein Titel besteht und aber auch kein regelm. Kontakt mit dem Jungen, dann würde ich tatsächlich entsprechend des ersten Absatzes handeln und mal schauen was passiert. Der Ball des agierens liegt dann bei ihm, er weiß, dass er was tun muss, wenn er zukünftig Unterhalt erhalten will. Kommt dann nichts, dann auch gut.
All das im zweiten zitierten Absatz oben genannte Procedere würde ich erst dann thematisieren, wenn Junior aktiv geworden ist. Idealerweise habt ihr ja vorher gesprochen, sodass Du schon ein wenig schlauer bist, was auf Dich zukommt!
Wichtig in allem: Ab dem 18. Geburtstag keine Überweisung mehr auf das Konto der KM wenn Sohn das nicht ausdrücklich so schriftlich wünscht.
Toto
Wichtig in allem: Ab dem 18. Geburtstag keine Überweisung mehr auf das Konto der KM wenn Sohn das nicht ausdrücklich so schriftlich wünscht.
Und sollte noch ein Anspruch bestehen....
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hallo,
ich habe eine kurze Frage in Sachen "Jugenamt". Es könnte ja theoretisch sein, das mein Sohn versucht Unterstützung bei der Angelegenheit vom Jugendamt zu erhalten. Bin ich überhaupt verpflichtet dem JA zu korrespondieren? Ich stelle es mir eigentlich so vor, dass ich zunächst versuche die Sache einvernehmlich zu regeln. Sollte dies scheitern sehe ich nur den Weg über RA's. Wie sieht Ihr das?
Viele Grüße
Didi
Moin,
bis zum 21zigsten Lebensjahr darf das JA das ‘Kind’ beraten.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Danke! Das hilft mir. 🙂
Anders als in der Altmark sind bundesweit diverse Jugendämter bereit, den § 18 SGB VIII voll auszureizen. Zu den Befugnissen wurde hier schon diskutiert.
Warum sollte man sich denen beim Volljährigenunterhalt verweigern? Immer noch besser als einen versierten Anwalt als Gegner, oder? 😉
Hallo,
hatte ein Auskunftsersuchen versendet. Bekomme aber leider nur unvollständige Angaben zurück. Junior geht wohl noch zur Schule und versucht sich mit sehr durchschnittlichen Noten am (Fach-) Abi mit Ziel Studium. Keinerlei Offenlegung was den Verdienst der KM betrifft. Vielmehr die Aufforderung dass ich diese Info bereitstellen soll.Wie kann man da am besten Vorgehen damit man die Infos bekommt? Oder hilft dann notfalls nur der Gang zum RA?
Viele Grüße
Didi
Hallo,
hast du von Junior ein Schreiben erhalten, wonach er dich zu Unterhaltszahlungen auffordert und um deine Unterlagen bittet?
Und hat er diesem Schreiben eine Schulbescheinigung beigefügt?
Wenn er keine Schulbescheinigung beigefügt hat, würde ich ihm schriftlich erklären, dass er ab dem 18. Lebensjahr nur noch unterhaltsberechtigt ist, wenn er außerstande sei sich selbst zu unterhalten und dann seien beide Elternteile barunterhaltspflichtig.
Er möge dir bitte eine aktuelle Schulbescheinigung als Beleg für seine Bedürftigkeit zusenden.
Dann würdest du die notwendigen Auskünfte erteilen. Für die Kontrolle der Berechnung benötigst du logischerweise die gleichen Unterlagen, die von dir gefordert werden, von der KM, damit der Haftungsanteil von dir überprüft werden kann.
Und dann - sofern kein Titel besteht - das Geld zur Seite legen.
Sophie
Hallo @Didi_112,
wenn ich es richtig lese, ist Dein Sprössling noch keine 18(?) Wann wird er denn 18?
Grundsätzlich wäre ja immer noch die KM der "rechtliche" Ansprechpartner in Sachen Unterhalt (so meine Auffassung)
Das man den Sprössling durchaus schon mal vorher mit der neuen Situation konfrontieren und aufklären kann, ist da eine andere Sache... Dies wurde mir - wie so vielen Anderen Betroffenen hier im Board - ja auch anempfohlen... :thumbup:
Hattest Du - parallel zu Deinem Sohn - auch die KM in der Sache kontaktiert?
Oder anders gefragt, an wen hast Du das Auskunftsersuchen (#13) gerichtet?
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Moin,
Hallo,
hatte ein Auskunftsersuchen versendet. Bekomme aber leider nur unvollständige Angaben zurück. Junior geht wohl noch zur Schule und versucht sich mit sehr durchschnittlichen Noten am (Fach-) Abi mit Ziel Studium. Keinerlei Offenlegung was den Verdienst der KM betrifft. Vielmehr die Aufforderung dass ich diese Info bereitstellen soll.Wie kann man da am besten Vorgehen damit man die Infos bekommt? Oder hilft dann notfalls nur der Gang zum RA?
Viele Grüße
Didi
Hier läuft ja einiges durcheinander.
1. Bis zum 18. Geb. ändert sich nichts.
2. Ab dem 18. sind beide Elternteile zum Barunterhalt verpflichtet. Dabei ist es egal wie, in diesem Fall, die KM das mit ihrem Sohn im Innenverhältnis regelt.
3. Ab dem 18. Geb. muss dein Sohn seine Unterhaltsansprüche selber regeln. Da bis zum 21. das JA beratend und unterstüzend tätig sein darf, würde ich auf freundliche Anschreiben des JA auch freundlich reagieren. Sollte die Angelegenheit vors Fam.Ger. gelangen ist das JA raus.
4. Du bist zur Auskunft verpflichtet und solltest diese auch erteilen, wenn dir die Bedürftigkeit( hier z.B. Schulauskunft) nachgewiesen wird. Solltest du dem Auskunftsverlangen nicht nachkommen kann es zu deinen Lasten eingeklagt werden.
5. Die Auskunft, über Einkommen der Mutter, hat dir dein Sohn mit Vorlage einer Unterhaltsforderung zu liefern. Die KM ist dir gegenüber nicht zur Auskunft verpflichtet.
6. Ab dem 18. Geb. ist die Unterhaltszahlung an die vom Sohn angegebene Bankverb. zu leisten. Die Angabe dieser Verbindung sollte dir in schriftlicher und vom Sohn unterschriebener Form vorliegen.
„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp
Hallo,
als Zusammenfassung aus sturkopps richtigen Anmerkungen.
Wenn Dein Sohn bzw. sein Bevollmächtigter um Deine Unterlagen bittet, dann erteile die Auskunft, dazu bist Du verpflichtet. Im Gegenzug, also im gleichen Schreiben forderst Du, dass Dein Sohn seinen Unterhaltsanspruch nachweisen soll (mittels Schulbescheinigung) und forderst ebenfalls Auskunft über das Einkommen der KM um den Unterhaltsanspruch prüfen zu können.
Bei allem freundlich und bestimmt sein.
Danach können alle rechnen und Du ggf. hier nachfragen.
VG Susi