Unterhaltsvorschuss...
 
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Unterhaltsvorschusskasse verlangt Titel

 
(@zaubermaus031)

Hallo liebe Fories

Die Sekretärin meiner Anwältin rief mich heute an, das Jugendamt (UVK) hätte sich bei ihnen gemeldet, sie benötigten den Titel um Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den KV einleiten zu können. Da das JA sich diesbez. bei mir schon gemeldet hatte und ich ihnen schriftlich mitgeteilt hatte das ich diesen noch benötige um selber die Rückstände und laufenden KU einzufordern dies aber bis da keinen Erfolg hatte und ich ihnen den Titel auf Grund dessen noch nicht zusenden kann.

JA scheint aber mit anderen Maßnahmen bei meiner Awtin gedroht zu haben, nach dem Motto "dann erzwingen wir es halt"... die Sekretärin meinte es hätte sich ziemlich ernst angehört.

Können die das so ohne weiteres?
Würden die nach 850c Pfänden? (normale Pfändungstabelle)
Kann mir was passieren wenn ich den Titel nicht rausrücke? Ich hab ja dann nichts mehr in der Hand! um die Rückstände einzufordern.
Ausserdem wären die "Erstgläubiger" bei den Unterhaltsrückständen, oder nicht?

Ich muss dazu erklären das mein Sohn seit diesen Monat 12 ist und ich den KV ende Okt. angeschrieben habe er möge doch bitte den laufenden UH ab November an mich  überweisen  da die UVK nicht mehr zahlt und mit dem Hinweis das eine Anzeige wegen Upflverl. gegen ihn läuft. Und ich war ehrlich erstaunt das er tatsächlich für Nov überwiesen hat.
Nur habe ich Panik das es nicht so bleibt, und er die Zahlungen evtl. wieder einstellt wenn das JA versucht zu vollstrecken. Dabei ginge es nur um die Zahlungen von UV die das JA geleistet hat. Ich weiss auch nicht ob ich die Anzeige zurück ziehen soll? Im Hinblick auf den laufenden Unterhalt würde ich zurückziehen wenn ich sehe das es läuft. Aber wie verhält es sich in Hinblick auf die Rückstände?Laufen lassen?
Ich bin ziemlich konfus im Moment und will nicht unbedingt mehr Ärger fabrizieren, zumal der KV sich einigermassen einsichtig gezeigt hat.

Gruß
ziemlich ratlose Maus

Zitat
Geschrieben : 22.11.2006 21:39
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo zaubermaus,

einen irgendwie passenden Rat habe ich nicht. Es hat aber die Sekretärin der RAin angerufen. Daher wäre es doch zunächst ratsam, deine RAin selbst zu befragen. Die RAin kann dir auch sagen, ob eine Herausgabe "erzwungen" werden kann.

Prinzipiell halte ich deine Strategie, dich erst mal mit dem Vater gütlich zu einigen und den Titel zu behalten, für richtig.

Du kannst versuchen zu pfänden. Da wir die Einkommenssituation des Vaters aber nicht kennen, könnte die Pfändung erfolglos sein. Dann musst du noch die Kosten dieser Pfändung tragen.

Das JA versucht nun, aufgelaufene Rückstände einzutreiben, da das JA mittels UHV in Vorleistung getreten ist. Das ist auch prinzipiell richtig. Dir und deiner Tochter hilft es aber derzeit nichts, wenn der Vater Geld ans JA zahlt. Du hast mehr davon, falls er ab jetzt regelmäßig und verläßlich zahlt.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 22.11.2006 23:59