Unterhaltsvorschuss...
 
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Unterhaltsvorschusskasse

 
(@martins)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich werde ab dem 1.01.21ja 309 Euro an die Unterhaltsvorschusskasse zahlen für meinen 13 jährigen Sohn.

Nun ist es so, dass ich noch Unterhalt für eine 6 Monate alte Tochter zahlen soll. Was ich ja aucb gerne mache.

Ich bekomme 1840 Euro Lohn netto und habe Fahrtkosten von 300 Euro, die ich auch belegen kann und auch nicht mindern kann.

Meine Frage ist, was muss ich für meine Tochter zahlen und ist es für bbeide gleich? Muss ich das der Unterhaltsvorschusskasse im Süden melden?

Was kann ich im Grunde als Werbungskosten noch zum Abzug bringen?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 20.12.2020 19:54
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

hat denn die UHV-Kasse Dein Einkommen abgefragt? Gibt es einen Titel? Wenn es einen Titel gibt dann wird es schwierig. Die UHV-Kasse draf nicht mehr fordern als sie selbst zahlt. Du bist aber ein Mangelfall und dann ist die Rechnung anders.

Prinzipiell müssen in eine Unterhaltsberechnung beide Kinder einbezogen werden, dann muss die UHV-Kasse davon aber auch wissen. Die UHV-Kasse kann von Dir fordern einen Mini-Job anzunehmen und diesen fiktiv anzurechnen. Eine Haushaltsersparnis wird wohl nicht anrechenbar sein, wenn die Mutter des Babys in Elternzeit ist. Lebst Du mit ihr zusammen? Nur dann kann eine Haushaltsersparnis angerechnet werden.

Ohne Berücksichtigung eines (fiktiven) Nebenjobs und einer Haushaltsersparnis (vermutlich nicht anrechenbar) würde die Rechnung wie folgt aussehen.

In die Unterhaltsberechnung fließen ein:
Dein Netto-Gehalt sowie ggf. Urlaubs- und Weihnachtsgeld umgelegt auf 12 Monate. Abziehen kannst Du im Mangelfall wenig. Ansonsten ist der größte Posten der Weg zur Arbeit. Vermutlich sind das Deine 300 Euro.

Abhängig sind die Unterhaltszahlungen von der Zahl der unterhaltsberechtigten Personen. Das sind die beiden minderjährigen Kinder und ggf. die Mutter des Babys. Da Du aber schon beim KU ein Mangelfall bist fällt die Mutter des Kindes unter 3 raus.

Der Mindestunterhalt für ein Kind (0-5) ist 393 Euro - 109,50 Euro (halbes KG) = 283,50 Euro und für ein Kind (12-17) 528 Euro - 109,50 Euro = 418,50 Euro ab dem 1.1.2021 .
Dann wäre das verfügbare Einkommen 1840 Euro - 300 Euro - 1160 Euro (Selbstbehalt) = 380 Euro. Dieses Geld wird nun auf die Kinder gequotelt verteilt:

Kind 2 (Baby) 283,50 /(283,50 + 418,50) * 380 Euro = 154 Euro
Kind 1 (13 Jahre) 418,50/(283,50 + 418,50) * 380 Euro = 227 Euro

Das ist eine ungefähre Rechnung.
Setze Dich mit der UHV-Kasse in Verbindung und versuche eine sinnvolle Berechnung des Unterhalts anerkannt zu bekommen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 20.12.2020 22:26