Hallo folgende Frage:
Meine 2 Kinder bekamen bisher Unterhaltsvorschuss, da ich trotz Arbeit (40 Stunden) aufstockend ALG2 bekomme.
Die Mutter bekommt auch ALG2 für sich und die Kinder.
Der große wird diesen Monat 12 Jahre und damit endet für ihn der Unterhaltsvorschuss.
Für unsere Tochter gibt es weiterhin Unterhaltsvorschuss bis die 72 Monate dann mitte nächsten Jahren um sind.
Meiner Exfrau ist es eigentlich wurscht wo das Geld herkommt, da sie schon immer die Miete und ihren Regelsatz+den der Kinder vom Jobcenter bekommt, bisher wurde ja immer das Kindergeld und Unterhaltsvorschuss verrechnet und sie hatte Summe X im Monat auf dem Konto.
Nun bekommt sie ja für den großen den Unterhaltsvorschuss nicht mehr.
Meine Frage ist nun, wird das Jobcenter nun ihrer Bedarfsgemeinschaft mehr zahlen, da ja der Unterhaltsvorschuss wegfällt oder wird das Jocenter sie auffordern, das sie sich kümmern soll, dass sie wieder Unterhalt für den großen bekommt?
Gibt es einen Titel?
Wie hoch ist der?
Du könntest bis zur Höhe des Mindest-KU titulieren lassen und dann entsprechend mehr aufstocken.
Das Mehr würde ihr aber auch wieder abgezogen, insofern ändert sich für sie nix.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Beppo,
nein es gibt keinen Titel.
Bisher bekam sie für unseren Sohn 180 € Unterhaltsvorschuss, diesen bekommt sie ja nun nicht mehr.
Bei ALG 2 wurde ja bisher immer von Ihrer Regelleistung bissel was abgezogen, da ja beide Kinder mit Unterhaltsvorschuss und Kindergeld mehr Einkommen hatten, als der jeweilige Regelsatz war.
Bekommt Sie jetzt vom Jobcenter diese 180 Euro ausgeglichen, oder wird das Jobcenter sie aufforder, Unterhalt bzw. einen Titel zu erwirken?
Nein.
Der Hartz4 Satz ist niedriger.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ok, also wird sie aufgefordert Unterhalt einzuklagen bzw. das Jobcenter wird mich direkt an schreiben.
Wahrscheinlich.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Erst mal vielen Dank für Eure Antworten.
Ich habe da noch einmal eine Frage:
Meine Tochter bekommt bisher Unterhaltsvorschuss, dieser läuft theoretisch bis Juni 2015. Nun habe ich eine neue Arbeit und werde mehr als den Selbstbehalt verdienen. Also ich werde mit Sicherheit von der Unterhaltskasse aufgefordert Summe X zu zahlen.
Bei meinem Sohn (Unterhalt lief jetzt im August 14 aus, da er 12. Geburtstag hatte) habe ich eine Mitteilung bekommen, das keine Forderung gegen mich bestehen.
Was wird jetzt, wenn ich mehr Verdiene geschehen? Kann es passieren, dass alles was bisher an Unterhaltsvorschuss gezahlt wurde, zurückgefordert wird? Oder nur der Betrag ab jetzt bis zum Ende des Unterhaltsvorschusses.
Noch als Hinweis ich verdiene ca. 100 bis 150 Euro über den Selbstbehalt netto. Ich habe im Monat dann ca 100 Euro Spritkosten (Arbeitsweg) wird dies berücksichtigt?
Hi Codex!
Man kann dich zwingen, mehrere Jobs gleichzeitig zu haben, um derartige Verpflichtungen zu erfüllen.
Das nennt sich dann gesteigerte Erwerbsobliegenheit.
Da du nun über den Selbstbehalt von 1100 EUR liegst, wird dir eine Fahrtkostenpauschale angerechnet.
Mein Urteil ist noch warm und da steht drin: einfache Entfernung x 0,30€ x 220 Arbeitstage / 12 x 2 = deine monatlichen Fahrtkosten.
Diese sind einkommensmindernd zu berücksichtigen.
LG D
Sorry, falscher Selbstbehalt. 1100 sind es nur bei Ehegattenunterhalt... war gerade in meinem Urteil über EU am lesen.