Hallo Zusammen,
seit August dieses Jahres bin ich wieder verheiratet und habe bis dato Unterhaltsvorschuss für 3 Kinder bekommen.
Nun hieß es von der Unterhaltsvorschusskasse, dass ich aufgrund der Heirat keinen Anspruch mehr habe.
Meine Ex-Frau bezieht seit September Elterngeld, da sie mittlerweile wieder Mama geworden ist.
Ich hatte bis Juni eine Beistandschaft und habe diese gekündigt, da ich in einer anderen Angelegenheit mit meinem Anwalt außergerichtlich mit meiner Ex zu tun habe.
Meine Frage wäre, ob ich die Beistandschaft einfach so wieder herstellen kann und es noch eine andere Möglichkeit gäbe Unterhalt zu beziehen, da die 3 Kids weiterhin bei mir leben?
Liebe Grüße
Nino
Moin,
das ist (leider) im Gesetz so festgelegt, dass es keinen UHV gibt, wenn man erneut heiratet. Dann darf/muss der neue Partner halt mit für die Kinder sorgen. Ändern könnte dies nur eine Scheidung! 😂
Aber im Ernst ... Wenn das Geld nicht reicht, dann müsst ihr ARGE Leistungen beantragen, auch separates Wohngeld für die drei Kindern geht. Das sind aber nur marginale Hilfen. Wenn die Ex nicht zu unterhalt zu bewegen ist, sieht es schlecht aus und dann ist die Hochzeit leider ein gewaltiges Minus-Geschäft.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Ich hoffe nicht, dass es zur Scheidung kommt 😅
Im Grunde genommen darf sich meine Frau (entbindet in 3 Wochen und bezieht dann auch für 1 Jahr Elterngeld) an die Kinderkosten beteiligen, hat aber sonst keinerlei Rechte an die Kinder, weil sie/wir die KM (die nicht mehr zahlt, weil ich wieder geheiratet habe) immer um Erlaubnis fragen müssen, wenn was akutes anliegt?
Für meine Frau klingt das nicht fair.
Was ist, wenn die KM nach einem Jahr wieder Vollzeit arbeitet (2500€ netto). Bleibt alles beim Alten oder muss sie für ihre Kinder etwas leisten?
Hallo Nino,
Für meine Frau klingt das nicht fair.
Es hat hier auch niemand behauptet, dass es fair wäre.
Was ist, wenn die KM nach einem Jahr wieder Vollzeit arbeitet (2500€ netto). Bleibt alles beim Alten oder muss sie für ihre Kinder etwas leisten?
Im Prinzip gilt für die KM dieselbe gesteigerte Erwerbsobliegenheit zugunsten der minderjährigen Kinder wie für jeden Vater auch. Unsere Justiz hat sich aber der sogenannten "Gleichberechtigung" verschrieben, und das läuft in der Praxis häufig auf Frauenbevorzugung hinaus.
Wenn du erwartest, dass die KM nach ca. einem Jahr sowieso schon wieder Vollzeit arbeiten gehen wird, dann würde ich an deiner Stelle erst mal abwarten, und sie nach Wiederaufnahme der Arbeit freundlichst an ihre Unterhaltspflicht erinnern. Falls sich nach einem Jahr abzeichnet, dass sie sich längerfristig aus dem Berufsleben zurückzuziehen gedenkt, dann halt etwas weniger freundlich ...
Viele liebe Grüße,
Malachit
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Sie bekommt ca.1700€ Elterngeld für 1 Jahr.
Wäre nicht denkbar, dass sie zumindest etwas an Unterhalt dazu beisteuern muss oder darf man an das Elterngeld nicht ran?
Rein theoretisch ist der Vater des neuen Kindes ihr sogar zum Betreuungsunterhalt verpflichtet und muss die Kosten des Kindes durch Unterhalt decken (soweit er leistungsfähig ist). Theoretisch muss sie auch das Elterngeld einsetzen. Aber wie schon geschrieben: das ist alles graue Theorie. Wenn sich eine unterhaltspflichtige Frau aus ihrer Pflicht rauskindern will, wird das eher geduldet als wenn ein Mann das versucht.