Hallo, Ihr Lieben,
ich hätte da mal eine Frage zu einem Problem, das jetzt völlig unerwartet wieder aufgetaucht ist : also, meine Ex ist vor genau 5 Jahren mit der beiden Kindern ausgezogen und hat auch gleich beim JA Unterhaltsvorschuß beantragt und auch erhalten. Mein RA hat damals der gegnerischen RAin und auch dem JA dargelegt, dass ich aufgrund meiner damaligen finanziellen Situation gar keinen KU-Unterhalt leisten könne. 4 Monate nach dem Auszug einigten wir uns dann auf das WM (50/50) und die Sache mit dem zukünftigen KU war daraufhin eh gegessen. 5 Jahre ließ das JA nichts mehr von sich hören.
Jetzt auf einmal aber, nach der Scheidung und, wie ich vermute, hat meine Ex im Vorgriff auf den Prozeß auf KU (sie hat im Scheidungsprozeß das ABR für beide Kinder erhalten), ist man beim JA wieder aufgewacht und will Geld von mir zurückerstattet haben.
Hat jemand eine Ahnung, ob die Ansprüche des JA nicht schon längst verjährt sind?
Grüße Klaus
Guten Morgen RomyH,
wenn ich mir so die Uhrzeit anschaue : könnt Ihr alle nicht schlafen oder sitzt Ihr schon vor dem Bürorechner? 😉
Hallo,
für welchen Zeiraum wollen sie KU zurück?
Wieso hat deine EX ABR erhalten, wenn vorher jahrlang WM praktiziert wurde?
Gruß
Ku hat sie erhalten vom 01.11.2001 (Tag des Auszuges) bis zum 31.04.2002. Im Januar 2002 hat sie mir das WM angetragen, da sie als Selbständige mit der Betreuung der Kinder überfordert war (ihre Worte). Trotz meiner ständigen Bitte, dies schriftlich festzuhalten ("Ist doch nicht nötig", wieder ihre Worte), hat sie mir dann doch mit Datum vom 10.04.2002 ein entspr. Schriftstück ausgehändigt. Dem JA hat sie dieses weder vorgelegt, was ich aber machte, noch hat sie dieses davon unterrichtet, dass wir schon seit Anfang Februar das WM betreiben. KU mußte sie dann für April zurückzahlen. Obwohl ich dem JA gegenüber Zeugen (Nachbarn und sogar meine Ex-Schwiegereltern) nennen konnte, die den Beginn des WM auf Anfang Februar bestätigen konnten, hat das im Amt keinen interessiert. Man wollte damals Rückzahlung für Nov 2001 bis Ende März 2002. Auf Intervention meines RA kam dann nichts mehr, bis mir dieser Tage eine neue Aufforderung (wir entschuldigen uns für die lange Bearbeitungszeit) ins Haus flatterte.
Warum sollte sie das ABR trotz vorausgeganenem jahrelangen WM nicht erhalten? Wie ich schon in einem anderen Thread schrieb, lief das WM immer mehr zu meinen Ungunsten und dem der Kinder ab, so dass ich Anfang dieses Jahres beim Familiengericht den Antrag auf Übertragung des ABR auf meine Person stellte. Sie hat Gegenklage erhoben. Um es kurz zu machen : bei meinem Scheidungstermin am 15.11.2006 wurde auch über das ABR verhandelt und da ich den unsensibelsten, unlustigsten und frauenfreundlichsten Richter hatte (JA und andere maßgebliche Stellen hatten schon vorher einseitige und falsche Positionen bezogen) erhielt sie das ABR. Momentan bereite ich mich auf die Revision vor.
So, dann mal frohes Schaffen allerseits und liebe Grüße
Klaus