Hallo Zusammen,
der Vater meiner Nichte zahlt seit längerem (2 oder 3 Jahre) keinen Kindesunterhalt. Nachdem die KM es bislang versucht hat, ohne zu schaffen, war sie nunmehr beim Amt um Unterhaltsvorschuss geltend zu machen.
Das Amt lehnt UV nun mit der Begründung ab, dass der KV seinen (offiziellen) Wohnsitz im Ausland hat und daher die Wahrscheinlichkeit, dass sich das Amt das Geld bei ihm zurückholen kann, zu gering ist.
Kann das Amt die Zahlung des UV tatsächlich von der Prognose der Rückzahlung abhängig machen? § 1 UVG kann ich keine entsprechende Einschränkung entnehmen.
lg
sleepy
Sleepy
Nein. Das UHV soll ja gerade die Zahlungsunfähigkeit das KV auffangen.
War diese Ablehung schriftlich oder mündlich in der Art "Das brauchen 'se gar nicht erst beantragen, das lehnen wir sowieso ab"?
Auf jeden Fall einen formrichtigen Antrag stellen, bei Ablehnung klagen.
Kann das Amt die Zahlung des UV tatsächlich von der Prognose der Rückzahlung abhängig machen? § 1 UVG kann ich keine entsprechende Einschränkung entnehmen.
Formal nicht, aber es wird ja z.B. verlangt, bei der Ermittlung des Aufenthaltorts des Pflichtigen zu kooperieren. Deine "(offiziellen)" Klammer riecht irgendwie nach einem Konflikt mit dem Meldegesetz.
Wenn es da nichts zu verbergen gibt (oder der Mutter das egal ist..) würde ich einfach eine Beistandschaft beantragen, dann muss ja das Jugendamt selbst sich mit dem Jugendamt rumschlagen - das sind tatsächlich verschiedene Personen in verschiedenen Zimmern.
Der KV hat seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt um eine schnelle/unkompliziertere Inso zu durchlaufen.
Es wäre ein einfaches nachzuweisen, dass er tatsächlich in D wohnhaft ist bzw. sich dauerhaft hier aufhält. Allerdings hat KM Befrüchtungen, dass er sich, wenn sie zuviel Druck ausübt, ganz verzieht. Und so sehr sie auch auf ihn verzichten könnte :wink:möchte sie ihrem Kind den Vater nicht nehmen. Ja, auch solche Frauen gibt es.
Sleepy
Ach,
ist es nicht immer wieder toll wenn die WIRKLICH WICHTIGEN Infos so nach und nach reintröpfeln.
Wenn die KM die Mitwirkung verweigert gibt es natürlich kein UHV. Diese Einrichtung ist dafür gedacht Mütter die unverschulted keinen KU bekommen zu unterstützen, und nicht um den KV mit Hilfe der KM von der UH-Zahlung zu befreien.
Schalt mal nen Gang zurück.
Die KM verweigert nicht die Mitwirkung sondern gibt dem Amt die ihr bekannten Informationen an die Hand. Das Wissen um seinen Aufenthalt in D ist darin begründet, dass er immer zeitnah "greifbar" ist und außerdem regelmäßigen Umgang mit dem Kind hat. Also muss er sich ja in der Nähe aufhalten, was im Zweifelsfall einfach zu beweisen wäre.
Es geht ihr in keiner Weise darum, dem KV zu helfen, von der UH-Zahlung befreit zu werden. Ganz bestimmt wäre ihr der richtige Unterhalt der liebste. Den bekommt sie aber seit Jahren nicht.
Fakt ist, bei dem kleinsten Querschießen muss sie damit rechnen, dass der KV sich auf Nimmerwiedersehen verzieht und das möchte sie ihrer Tochter einfach nicht antun. Dieses Handeln mag durchaus löblich sein. Wie viele Väter gibt es hier, die nicht "genug" zahlen und denen im Gegenzug die Kinder vorenthalten werden?
Es kommen jetzt altersbedingt höhere Ausgaben auf die KM zu. Sie kann dies nicht mehr mit ihrem eigenen Einkommen abfangen. Schon jetzt muss sie sich jegliche Besonderheit vom Mund absparen (und sei es nur ein Besuch beim gelben M). Was soll man in dieser Zwickmühle tun?
Aufs Kindeswohl Sche** und den Vater in die Pfanne hauen, damit es wenigstens die 180 € gibt?
Sleepy
Was soll man in dieser Zwickmühle tun?
Das hier
Ich finde das ist eine ausgesprochen gute Idee! 🙂
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Nein - KM sch.... nicht aufs Kindswohl, wenn KV bei der berechtigten Durchsetzung des KU flüchtet. Es geht hier offensichtlich nicht darum, dass eine KM, die ausreichend Kohle hat, einen KV, bei dem das Geld knapp ist, über KU drangsaliert! Deshalb muss der KV vor sich verantworten können, wenn er sich verpisst... So schade dass für das Kind ist. :thumbdown: 😡
Was soll man in dieser Zwickmühle tun?
KM und KV müssen sich einigen, wieviel KU er bereit ist zu zahlen und wieviel KU sie fürs Kind unbedingt benötigt. Ämter außen vor lassen und hoffen, dass ein solcher Beschiss bei der Inso niemals Vorbild fürs Kind wird...
wo sind wir eigentl?
Gruss. Toto
Moin,
das hier
Fakt ist, bei dem kleinsten Querschießen muss sie damit rechnen, dass der KV sich auf Nimmerwiedersehen verzieht
ist ein Widerspruch in sich: Wer wegen sowas ins Ausland abhaut (gleichbedeutend mit Umgangsabbruch), ist kein engagierter Elternteil, sondern ein jämmerlicher Feigling.
Ich stelle mir gerade vor, jemand bescheisst das Finanzamt und rechtfertigt das hinterher mit "ich wollte mit meinem Kind in Urlaub fliegen / ihm ein iPhone/Fahrrad/Spielkonsole kaufen und brauche dafür Geld" - müssten man das dann auch als "kindeswohldienliche Steuerhinterziehung" betrachten und deswegen gutheissen?
Just my 2 cents
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Ich habe ja auch einen KV der im Ausland lebt ( etwa 11000km weit ). Bei der UHV-Stelle interessierte das keinen !!!, ich bekomme UHV. Die Beistandschaft in meinem Fall - welche wirklich eine andere Stelle ist - ist sehr engagiert und hat es zumindest geschafft zweimal zu pfänden - länderübergreifend- bevor KV verzogen ist. Ich würde tatsächlich Beschwerde einlegen.
Grüße,
das Augentierchen
@sleepy: Wer hier nur mit nebulösen Infos auftaucht braucht sich nicht über die Antworten zu wunden. Offensichtlich hat die UHV-Kasse zweifel bezüglich der Angaben der KM. Wenn dort die selben Infos in der selben Art wie hier im Forum bereitgestellt wurden wundert mich das auch nicht.
Fakt ist: Wer von mir (und allen anderen Beitragszahlern) Geld haben will, der hat sich an die zugehörigen Regeln zu halten. Wer das nicht tut, der kriegt halt nix. Es ist nicht de Aufgabe der Beitragszahler irgendwelche diffusen Wünsche und Ängste der KM zu finanzieren.
Ich habe die mir bekannten Fakten genannt und um eine Antwort gebeten. Und es ging einzig und allein um die Frage, ob das Amt vor den UV abhängig machen kann von der Wahrscheinlichkeit der Rückzahlung. Im wesentlichen habe ich diese Frage sogar quasi aus eigener Neugierde gestellt, da ich dies für absolut ungewöhnlich gehalten habe. Die KM ist alt genug um sich selber um ihren Kram zu kümmern und auch zu entscheiden, wie lange sie sich auf der Nase rumtanzen lässt.
Warum ich hier angegangen werde, als ob ich persönlich jemandem in die Tasche greifen würde oder als ob ich das Verhalten der Beteiligten, insbesondere des Kindsvaters, gutheißen würde, kann ich nicht nachvollziehen. Ich persönlich hätte den Typen schon lange rund gemacht. Für solche windigen Hunde, die eine Auslandsinsolvenz durchführen um sich berechtigten Ansprüchen zu entziehen, habe ich persönlich nicht mal das Schwarze unter meinen Nägeln über.
Da meine Frage in gewisser Weise beantwortet wurde, soll es das hier auch gewesen sein.
Sleepy
Moin
Sleepy, Du verkennst es. Eine unter diesen Umständen ganz einfache Alternative wurde genannt. Nur scheint sie Dir nicht zu schmecken. Denn Du hast in keinster Weise darauf reagiert.
Denkbar wäre auch folgende Konstellation: KM und KV machen einen Deal, wegen der Inso Geld zu sparen und sie den KU zumindest teilweise (der Spatz in der Hand ist besser als die Taube auf dem Dach) dann aus öffentlicher Hand zu kompensieren. Da die KM ja so liebend gerne den Kind-Vater-Kontakt erhalten und fördern möchte, und daher den KV auf keinen Fall in etwas reinreiten will, ist mein Gedanke gar nicht so abwegig. Denke ich zumindest.
Und nein, ich gehe Dich nicht an. wenn ich das tun wollte, würde ich zitieren:
Ja, auch solche Frauen gibt es.
Schalt mal nen Gang zurück.
oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Ich persönlich hätte den Typen schon lange rund gemacht. Für solche windigen Hunde, die eine Auslandsinsolvenz durchführen um sich berechtigten Ansprüchen zu entziehen, habe ich persönlich nicht mal das Schwarze unter meinen Nägeln über.
Nun ja, du kannst nix dafür...aber wenn deine Cousine da partout nicht dran will, weil sie Angst hat, der KV könnte sich daraufhin von seinem Kind distanzieren, wird sie wohl ohne den UHV leben müssen.