Hallo zusammen,
ich habe mich zwar bereits als Gast durch einige Beiträge hier im Forum gewühlt, konnte aber trotz der umfangreichen Infos zum Thema Unterhaltsvorschuss nichts finden, was so in etwa auf meine Situation passen würde, weswegen ich meine Fragen hier einfach mal auf den Punkt bringen möchte.
Da ich gänzlich neu hier bin, seht es mir daher bitte nach, wenn gewisse Punkte hier evtl. doch schon besprochen wurden.
Ich lebe seit ca. 3 Jahren von meiner Freundin getrennt, für unseren gemeinsamen Sohn(3) wird seitdem vom JA Unterhaltsvorschuss gezahlt.
Da ich mittlerweile endlich wieder Arbeit gefunden habe, möchte ich dies nun ändern, indem ich den Unterhalt fortan selbst übernehme, auch wenn ich das aufgrund meines geringen Einkommens eigentlich nicht müsste.
Daraus ergeben sich für mich allerdings folgende Fragen:
- Kann ich die Höhe des Unterhalts in Abstimmung mit meiner Ex-Freundin übers JA, per Titel festlegen lassen?
und
- Wenn der Titel erstmal besteht, was passiert bei erneuter Arbeitslosigkeit? Läuft der volle Unterhalt dann als Schulden auf und bleibt mir in diesem Fall dann nur der lange beschwerliche Weg einer Abänderung des Titels? Oder falle ich, solange mein Sohn noch drauf Anspruch hat, wieder in den Unterhaltsvorschuss durchs JA zurück?
Wie gesagt, ich bin zwar durchaus bereit zu zahlen, bin aber auch, was das Thema Unterhalt angeht, noch ziemlich unerfahren und sicherlich auch ein Stück weit naiv, weswegen ich mich vom JA in meiner Gutmütigkeit nich über den Tisch ziehen lassen will, indem ich Zahlungen zustimme, aus denen ich später nichmehr rauskomme.
Hallo und herzlich willkommen!
Um Dir besser Rat geben zu können wäre es hilfreich zu wissen, wieviel Du verdienst und wie alt das Kind ist.
LG Lausebackesmama
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Mein Sohn wird dieses Jahr 3 jahre alt und ich werde demnächst um die 700 Euro(netto) im Monat verdienen. Genau kann ich es leider nicht sagen da die erste Gehaltsabrechnung noch aussteht.
Das ist wie gesagt nicht viel, aber es geht mir vorrangig eben darum den Unterhaltsvorschuss zu umgehen und dahingehend mit dem JA und meiner Ex zu einer Einigung zu kommen, die mir, auch wenn ich zu einem späteren Zeitpunkt wieder arbeitslos werden sollte, finanziell nicht das Genick bricht.
Hallo,
das ist ja ein guter Vorsatz. Ich weiß allerdings nicht, wie Du davon Unterhalt leisten sollst? Wovon lebst DU dann?
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin,
ein weiteres Problem kann werden, solltest Du Dich jetzt zu einem Titel hinreissen lassen, dann wird das Dich nicht davor bewahren, bei einer Arbeitslosigkeit weiterzuzahlen. Eine Arbeitslosigkeit wird im Familienrecht als vorübergehender Zustand angesehen. Eine entsprechende Abänderungklage kannst Du i.d.R. nicht vor 6 Monaten stellen .... und dann bist Du vermutlich restlos Pleite und überschuldet.
Tip: Solltest Du tatsächlich nicht mehr wie 700 Euro netto haben, dann liegst Du weit unter dem Selbstbehalt. Willst Du etwas für Dein Kind tun, dann schaffe Sachen an - in Absprache mit der KM - über die sich das Kind freut, was das Leben erleichtert, und geht mit KM und Kind ein Eis essen .... fördert die gute Beziehung.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hi,
ich weiß nicht ob die Jugendämter in D unterschiedlich bzgl. Ki -UV unterschiedlich handeln. Auch ich war für mehrere Jahre nicht zahlungsfähig, folglich Unterhalts"vorschuss" . wie der Name schon sagt! (Näheres in "meine Geschichte: Freitag der 13".)Dann tauchte irgendwann der Begriff Beistandschaft auf. Als mein Sohn dann 13 Jahre alt war, gab es für ihn keinen Vorschuss vom JA mehr. Meine Ex hätte mich kommentarlos eine EV abgeben lassen, wenn wir uns inzwischen nicht geeinigt hätten.
LG Jochen
Die Wahrheit kann man 1000mal erzählen, Lügner brauchen soooon Gedächtnis
Moin,
ein weiteres Problem kann werden, solltest Du Dich jetzt zu einem Titel hinreissen lassen, dann wird das Dich nicht davor bewahren, bei einer Arbeitslosigkeit weiterzuzahlen. Eine Arbeitslosigkeit wird im Familienrecht als vorübergehender Zustand angesehen. Eine entsprechende Abänderungklage kannst Du i.d.R. nicht vor 6 Monaten stellen .... und dann bist Du vermutlich restlos Pleite und überschuldet.
Genau darum gehts mir eigentlich und genau das will ich vermeiden. Von daher ist es wohl tatsächlich das Beste, ich unterstütze meine Ex ohne das es offiziell übers JA geregelt ist. Was wohl auch nicht das Problem sein wird, da man sich Gott sei dank noch recht gut versteht.
Zu der Frage wie ich das sonst mit 700 Euro machen wöllte...tja...gute Frage. 😉
Das kommt halt immer auf die eigenen Ansprüche an und die waren mit ehemals ALG 2 nicht besonders hoch. 700 Euro sind da für mich schon eine erhebliche Verbesserung, von der mein Sohn ruhig auch was haben soll.
Hätte man das nun offiziell übers JA festmachen können, ohne das mir daraus längerfristig Nachteile entstehen, warum nicht.
Aber wie gesagt, ich denke da wird sich auch so ein Weg finden. Ich bedanke mich auf jeden Fall für alle Antworten.
Hallo appleseed,
§ 1603 BGB
Leistungsfähigkeit
(1) Unterhaltspflichtig ist nicht, wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außer Stande ist, ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren.
Der Unterhaltsvorschuss brauch dann nicht zurück gezahlt werden und es laufen keine Schulden auf.
Vielleicht schreibst Du noch, wie alt Du bist und welche(n) Beruf/Ausbildung Du hast und ob Du in der Vergangenheit schon einmal mehr verdient hast.
Grüsse
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse 
Hallo,
Ich möchte hier was einwerfen, was noch gar nicht beachtet wurde:
Aus der offiziellen Broschüre des Bundesministerium
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:
In welchen Fällen muss der Unterhaltsvorschuss
zurückgezahlt werden?
Hat das Kind zu Unrecht Unterhaltsvorschuss erhalten,
müssen Sie den Betrag ersetzen, wenn und soweit Sie
die Überzahlung verursacht haben durch
vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche oder unvollständige
Angaben oder
nicht rechtzeitige Anzeige einer Veränderung in
den Verhältnissen, die für die Leistung erheblich
sind (s. nächster Abschnitt), oder
wussten oder zumindest wissen mussten, dass dem
Kind der Unterhaltsvorschuss nicht oder nicht in der
gezahlten Höhe zustand.
Das Kind muss den Unterhaltsvorschuss zurückzahlen,
wenn es nach Antragstellung
von dem anderen Elternteil in einem Monat Unterhalt
erhalten hat, der auf den in demselben Monat gezahlten
Unterhaltsvorschuss nicht angerechnet wurde, oder
Waisenbezüge erhalten hat, die bei der Berechnung
der Höhe des Unterhaltsvorschusses hätten angerechnet
werden müssen.
Oder auch:
Was müssen Sie beachten, wenn Sie
Unterhaltsvorschuss beantragt haben?
Schon ab Antragstellung und für die gesamte Zeit des
Leistungsbezugs müssen Sie der Unterhaltsvorschuss-
Stelle unverzüglich alle Änderungen in den
Verhältnissen mitteilen, die für den Anspruch von
Bedeutung sein können oder über die Sie im Zusammenhang
mit dem Unterhaltsvorschussgesetz
Erklärungen abgegeben haben. Mitteilungen an andere
Behörden (z. B. an die Gemeindeverwaltung oder das
Einwohnermeldeamt) genügen nicht.
Das Jugendamt müssen Sie insbesondere sofort benachrichtigen,
wenn
das Kind nicht mehr bei Ihnen lebt,
Sie heiraten oder mit dem anderen Elternteil
zusammenziehen,
Sie umziehen,
Ihnen der bisher unbekannte Aufenthalt des
anderen Elternteils bekannt wird,
der andere Elternteil regelmäßig Unterhalt für das
Kind zahlen will oder bereits zahlt,
der andere Elternteil gestorben ist.
Wenn Sie dieser Anzeigepflicht nicht nachkommen, sind
Sie zum Ersatz der zu viel gezahlten Unterhaltsvorschussleistung
verpflichtet. Daneben kann die vorsätzliche oder
fahrlässige Verletzung dieser Anzeigepflicht mit Bußgeld
geahndet werden.
Also, soll die KM keinen Ärger mit der Unterhaltsvorschußkasse kriegen, darfs Du garnicht zahlen. Denn irgendwann kommt immer alles raus. Und die absolut geheime Vereinbarung gibt es nicht......
Nur mal so am Rande erwähnt.
Todtraurig
Ich äußere nur meine Meinung.
Zum besseren Verständnis der Umstände, Unterhaltsvorschuss wird für meinen Sohn nach wie vor vom Jugendamt bezahlt.
Es ging mir lediglich darum diesen offiziell zu umgehen und so nichmehr auf die Hilfe des JA angwiesen zu sein, aus reiner Barmherzigkeit strecken die das Geld ja nun auch nich vor.
Und zu meinem Werdegang. Ich bin 23 habe eine abgeschlossene Ausbildung, habe danach das Fachabi gemacht, musste dann zum Bund, anschliessend habe ich Wirtschatsinformatik studiert, was ich aber anfang letzten Jahres im 3. Semester leider abbrechen musste und was auch erstmal den vorläufigen Tiefpunkt in meiner beruflichen Laufbahn markiert hat.
Mit übermässig viel Geld verdienen war es also bis jetzt noch nichts.
Zum besseren Verständnis der Umstände, Unterhaltsvorschuss wird für meinen Sohn nach wie vor vom Jugendamt bezahlt.
Es ging mir lediglich darum diesen offiziell zu umgehen und so nichmehr auf die Hilfe des JA angwiesen zu sein, aus reiner Barmherzigkeit strecken die das Geld ja nun auch nich vor.
Der Unterhaltsvorschuss würde auch weiterhin gezahlt werden (max. 6 Jahre od. bis 12. LJ).
Wärst du auch nur gering Leistungsfähig, würde dieses auf den Vorschuß angerechnet.
Somit entstünden Deiner Ex keinerlei Nachteile in finanzieller Hinsicht.
Mal abgesehen davon wären ca. 700 € abzgl. 199 € (DT ./. 77 € hälftiges KG) wirklich bisschen mager zum leben.
Und zu meinem Werdegang. Ich bin 23 habe eine abgeschlossene Ausbildung, habe danach das Fachabi gemacht, musste dann zum Bund, anschliessend habe ich Wirtschatsinformatik studiert, was ich aber anfang letzten Jahres im 3. Semester leider abbrechen musste und was auch erstmal den vorläufigen Tiefpunkt in meiner beruflichen Laufbahn markiert hat.
Mit übermässig viel Geld verdienen war es also bis jetzt noch nichts.
Macht ja nix, kann nur besser werden.
Würde das JA deine Lohnunterlagen anfordern, würden die Dir auch schwarz auf weiß bescheinigen, dass Du nix zu zahlen hast. Vorausgesetzt Deine jetzige Tätigkeit ist eine Vollzeitstelle.
Das was Du für Dich behalten darfst sind 890 €/West bzw. 820 € /Ost. Erst was darüber hinaus geht kann als Unterhalt genommen werden.
Ich tendiere auch dazu, zu sagen, nimm das was Du hast, für Anschaffungen die dem Kleinen nützen. Oder auch mal in den Zoo oder ähnliches, Möglichkeiten gibts ja zur genüge. Wenn Ihr euch noch gut versteht, kanns nur dem Kind zu Gute kommen, das ist heute schon sehr viel wert.
Mach Dich aber mit dem Gedanken vertraut, dass das JA irgendwann mal an der Tür klopft und den Vorschuß von Dir wiederhaben möchte. Kann aber auch dann sein, das diese Forderung ggf. mangels Leistungsfähigkeit, nicht eingeholt wird, ist aber halt abhängig vom Verdienst oder Laune des JA. War bei uns jedenfalls so.
Grüsse aus dem Münsterland
[red]Selig sind die geistig Armen[red] 
