Hallo,
bin neu hier und kenne mich noch nicht so aus, aber ich hoffe, mir kann geholfen werden.
Zu meiner Situation: Habe einen 12 jährigen Sohn aus einer früheren Beziehung und zahlte bisher Unterhalt. Bin dann arbeitslos geworden und konnte den Unterhalt nicht mehr zahlen. Da ist die Mutter mit meiner Einwilligung zur Unterhaltsvorschusskasse gegangen und die hat bis zum 12 Lebensjahr bezahlt.
Mittlerweile bin ich verheiratet - mit einer anderen Frau und immer noch arbeitslos. Die Unterhaltsvorschusskasse möchte nun die Beträge - berechtigterweise - zurück. Das Einkommen meiner Frau ist weit über den Satz, damit ich noch Hartz 4 bekomme. Also habe ich im Moment kein eigenes Geld, bzw. nur sehr wenig aus einer Selbstständigkeit.
Nun meine Frage: Bin ich nach wie vor wirtschaftlich nicht in der Lage den Unterhaltsvorschuss zurück zuzahlen, oder muß mir meine Frau Unterhalt gewähren, so dass ich die Beträge bezahlen kann?
Ich kann ja nachweisen, wieviel ich verdiene und das reicht nicht zum Leben und arbeitslos bin ich nicht mehr gemeldet, da verheiratet und bekomme ja auch kein Hartz 4.
Da kommt doch die Frage vom Amt, wie ich mich finanziere, also muß ich angeben, dass ich verheiratet bin. Und hier weiß ich einfach nicht Bescheid, ob meine Ehefrau hier herangezogen werden kann. Wie gesagt, ist sie nicht die Mutter meines Sohnes.
Mein Sohn ist ja auch 2-3 Tage die Woche bei mir und lebt hier zusammen mit meiner Ehefrau.
Das Amt muß doch auch Stillschweigen bewahren, daß ich jetzt verheiratet bin, oder? Möchte das meiner Ex nicht unbedingt jetzt schon sagen.
Also, kann mir jemand einen Rat geben!
Fanman
Hallo,
das Einkommen Deiner neuen Frau findet meines erachtens keine Berücksichtigung.
Hier gibt es auch ein Urteil im Forum...da helfen Dir andere aber beim finden...sonst benutze die Suchfunktion.
Mfg
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
hy fanman,
leider habe ich nicht unbedingt gute nachrichten für dich. ;(
egal was deine ex verdient,und wenn es millionen sein sollten ändert das nichts an den KU schulden die du beim JA hast.
kannst du sie nicht begleichen kommt nach lohnpfändung und dem gerichtsvollzieher die eidesstattliche versicherung.
da du nun auchnoch verheiratet bist hast du gleich 2 probleme:
1.sinkt deine pfändungsgrenze.
2.kann es passieren das dir ein sogenanntes "fiktives" einkommen durch ein gericht bemessen wird das die pfändungsgrenze nocheinmal drückt.
gruss sandgren
Hallo fanman,
also grundsätzlich ist so wie sandgren geschrieben hat: Das JA ist natürlich berechtigt dies einzufordern.
Es gibt aber auch Unterschiede. Bei uns wurde der Unterhaltsvorschuß für den Großen nicht zurückgefordert, auf Grund von Leistungsunfähigkeit. Kam auch ziemlich schnell nach Einstellung des Vorschusses.
Mit der Heirat verpflichtet man sich halt gegenseitig zum Unterhalt, wäre es nicht so, würdest ja Hartz 4 bekommen, neben deinem geringen Einkommen.
Somit würde das Einkommen Deiner Frau indirekt mit in den Unterhalt einfließen: sprich sie zahlt dir deinen Unterhalt, den du quasi an das Kind weiterleitest.
Es kann sein, dass je nach Einkommen Deiner Frau, der Selbstbehalt auf null sinkt, bei einer neuen Berechnung des Unterhaltes.
Verschweigen denke ich nutzt da nicht wirklich was, aufgeschoben ist nicht aufgehoben.
Sollte was nicht richtig sein, bitte ich um Korrektur, lerne gerne mehr dazu 😉
[red]Selig sind die geistig Armen[red] 
Hallo,
wieso muß die neue Frau für die Schulden des anderen einstehen?
Es gibt doch ein Urteil, was besagt, dass der SB nicht zu senken sei wegen einer neuen LG.
Mfg
papi74
PS. beim laufenden KU kann das was sandgren geschrieben hat stimmen...aber für Schulden...mmmhh???
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Hallo papi 74,
es geht ja nicht um eine neue LG sondern um eine neue Ehefrau. Da kann es unter Umständen sein, dass der Selbstbehalt herabgesetzt wird. Sie arbeitet und ist ihm quasi zum Unterhalt verpflichtet. Das hab ich aber schon öfter gelesen. Ich weiß nicht, ob ein Ehevertrag geholfen hätte.
Aber deswegen wollen viele ja nicht mehr heiraten, mal von den anderen Gründen abgesehen.
Merrow
Zweifle nicht an dem, der Dir sagt er hat Angst. Aber hab Angst vor dem, der Dir sagt, er kennt keine Zweifel. (Erich Fried)
Hallo Papi74,
es ging mir auch nicht um die Schulden, sondern um eine evtl Neuberechnung von Unterhalt, die ja u.U. von der KM gefordert werden könnte.
Da muss die Ehefrau für den Ehemann einspringen.
Ich glaube auch, dass grundsätzlich nicht komplett auf Unterhalt bei Eheleuten verzichtet werden kann in der Ehe per Vertrag,
auf nachehelichen schon.
Da er ja kein Hartz4 bekommt, auf Grund des Einkommens der Ehefrau, werden wohl auch die Schulden, wenn seitens des JA nicht eingestellt wird, von dem Unterhalt der Frau abzuzahlen sein, ggf. aus genanntem geringem Einkommen.
[red]Selig sind die geistig Armen[red] 
Hi,
also das sind hier schon recht widersprüchliche Antworten, da sehe ich nicht durch.
Erstmal ist es mir ja egal, ob ich bei der Unterhaltsvorschusskasse Schulden habe. Habe mit denen ja auch immer verhandelt.
Meine Situation ist eigentlich ganz einfach - für mich:
- Zeitweise arbeitslos mit Hartz 4, deswegen Unterhaltsvorschusskasse - ist auch so in Ordnung
- Dann Heirat - Hartz 4 fällt weg
- Schulden bei der Unterhaltsvorschusskasse
- Das ich an den Schulden nichts mehr ändern kann ist klar und zur Pfändung wird es nicht kommen, da pass ich schon auf.
Jetzt interessiert mich eigentlich nur, ob meine Frau für diese Schulden aufkommen muß, die ja vor der Ehe entstanden sind!!
Fanman
Hi! Zuallererst hast DU mal kein Schulden, DU hast Verpflichtungen - bitte in Deinen Schädel hämmern. So, Du wirst also gefragt wie Du Deinen Lebensunterhalt bestreitest? Gut, Du verkaufst Dein Hab und Gut - das gib denen zur Antwort.
Über weiteres schreiben wir dann... Ahoi 😉 Deine Verhandlungssachen sind auch keine, denn Du bestreitest Deinen Lebensunterhalt mit dem Verkauf Deines Hab und Guts.
Deine Frau muss nicht für Deine Schulden aufkommen. Das was Dir passieren kann ist, das Dir ein geldwerter Vorteil zur Pfändungsgrenze angerechnet werden kann.
Aber auch dort.... sieh zu das Du ein bissi was zur Seite schaffst.
Hallo,
ist denn das so schwierig...
Nennen wir es also Verpflichtungen und nicht Schulden...
Ich bin mir meiner Verantwortung sehr bewußt und stehe zu meinen Verpflichtungen. Vor denen will ich mich auch nicht drücken, ist das klar?
Aber sind es auch die Verpflichtungen meiner Ehefrau, da müßte doch jemand etwas dazu sagen können.
Nochmals: Ich persönlich stehe voll und ganz zu meiner Verantwortung als Vater und Unterhaltsplichtiger!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Aber was hat meine Frau damit zu tun vor dem Gesetz?
Und ich persönlich habe kein, bzw. wenig Geld!
Das sind die zwei entscheidnenden Fragen - nicht mehr und nicht weniger!
Fanman
Hi,
was passiert wenn ich heirate und nur alleine Geld verdiene. Ich bekomme Lst 3 statt 1.
Bei einem Einkommen von 2000€ macht das einen Steuervorteil von ca. 250€ pro Monat.
Da muss ich dann gerechterweise sagen, dass dann die Mehreinkommen schon für Unterhalt genutzt werden kann. Ich behaupte im Vergleich zu nicht verheiratet ist das vorhandene Einkommen´gleich.
Aber was hat meine Frau damit zu tun vor dem Gesetz?
Mit der Heirat habt ihr beide einen Vertrag geschlossen. Die Eheleute unterstützen sich Gegenseitig.
Ansonsten hättet ihr einen Ehevertrag schliessen müssen.
Platt
Hallo,
ist denn das so schwierig...
Nennen wir es also Verpflichtungen und nicht Schulden...
Ich bin mir meiner Verantwortung sehr bewußt und stehe zu meinen Verpflichtungen. Vor denen will ich mich auch nicht drücken, ist das klar?
Aber sind es auch die Verpflichtungen meiner Ehefrau, da müßte doch jemand etwas dazu sagen können.
Nochmals: Ich persönlich stehe voll und ganz zu meiner Verantwortung als Vater und Unterhaltsplichtiger!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Aber was hat meine Frau damit zu tun vor dem Gesetz?
Und ich persönlich habe kein, bzw. wenig Geld!Das sind die zwei entscheidnenden Fragen - nicht mehr und nicht weniger!
Fanman
hallo fanman,
versuchs jetzt noch mal:
1. Grundsätzlich habt ihr mit der Heirat eine Zugewinngemeinschaft, gesetzlich, wenn nix anderes beim Notar vereinbart wurde.
heißt: alles was vorher wem gehörte, bleibt auch seins, was jetzt angeschafft wird gehört beiden.
2. Sind Schulden vorhanden, bleiben das auch deine Schulden, die muss deine Frau nicht zahlen.
3. In einer Ehe sind sich beide Ehepartner zu Unterhalt verpflichtet, meist ist es so, das der Mann der Frau unterhaltspflichtig ist, begründet mit Nachwuchs
und arbeitstechnischer Pause der Frau.
Bei dir ist es andersrum, da du arbeitslos bist und nur geringes bzw. gar kein Einkommen hast. Somit muss dir theoretisch deine Frau dir Unterhalt gewähren.
In der Zeit in der du arbeitslos bist, gehe ich davon aus, dass deine Frau Lohnsteuerklasse 3 statt vorher 1 hat und somit etwas mehr auf der Gehaltsabrechnung.
4. Von dem Dir gewährten Unterhalt deiner Frau sind letztendlich deine Schulden zu zahlen.
Hoffe ist jetzt bisschen klarer?
[red]Selig sind die geistig Armen[red] 
Hallo zusammen,
die Unterhaltsschulden muss die Ehefrau nicht zahlen.
Wenn der Schuldner nicht über Vermögen, Immobilien o.ä. verfügt, kann bei dieser Konstellation doch höchstens der Taschengeldanspruch gepfändet werden. Ein erwerbslosen, verheirateten Schuldner hat gegenüber seinem Ehegatten einen Taschengeldanspruch, der zwischen 5-7 % des Nettoeinkommens des verdienenden Ehegatten beträgt.
Aber was hat meine Frau damit zu tun vor dem Gesetz?
Und ich persönlich habe kein, bzw. wenig Geld!
Siehe oben: Taschengeldanspruch. Die Frage ist, wieviel Geld Du selbst verdienst und ob ein Taschengeldanspruch überhaupt besteht. Ohne diese Infos = keine halbwegs verlässliche Antwort.
Das ich an den Schulden nichts mehr ändern kann ist klar und zur Pfändung wird es nicht kommen, da pass ich schon auf.
Wie machst Du das?
Gruss
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse 
Hallo,
also ich verdiene so ca. 400 - 600 € monatlich. Hoffe, dass es demnächst mal mehr wird. Ist halt schwierig als Selbständiger in der IT-Branche.
Wie machst Du das?
Tja, gute Frage, da weiß ich eigentlich auch keine rechte Antwort. Bisher bin ich mit den Ämtern immer gut zurecht gekommen, nachdem ich mich vorher - wie jetzt - informiert hatte. So leicht lasse ich mich nicht ins Bockhorn jagen und ausserdem soll es ja noch gute Anwälte geben.
Langsam kommt hier eine Richtung raus, danke.
Fanman
Hi,
mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit besteht hier kein Taschengeldanspruch.
Deine Ehefrau braucht sich keine Sorgen machen.
Gruss
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse 
Danke, das hört sich schon recht gut an für meine Frau. Das ich irgendwann zurück zahlen muß, ist eh klar.
Aber nur unter der Bedingung, dass ich über eigenes Einkommen verfüge, oder?
Es ist ja auch bei mir und meiner Ex rechtlich gar nicht geklärt, ob ich überhaupt zahlen müßte.
Mein Sohn ist ja fast 3 Tage die Woche bei mir und lebt hier mit allem drum und dran. Da hat damals die Tante vom JA ja zu meiner Ex eh schon die Worte in den Mund gelegt:
Lebt den der Sohn wirklich die halbe Woche beim Vater, weil dann bekommen Sie ja von uns gar kein Geld!
Die Antwort von meiner Ex könnt ihr euch ja vorstellen :knockout:
Aber das ist ein anderes Thema und da möchte ich mit meiner Ex nicht streiten.
Fanman
@Fanman,
habe in Deiner Schilderung keinen Hinweis gefunden, ob Du denn Deinen laufenden Unterhaltsverpflichtungen nachkommst, oder das dieser Unterhalt durch die Tatsache, dass Dein 13 jähriger Sohn eine Wochenhälfte bei Euch lebt, verrechnet wird.
Den Anspruch auf Unterhalt wird sich die Kindesmutter beim JA holen, ihr Anwalt wird einen vollstreckbaren Titel erwirken, der wird an einen Gerichtsvollzieher gehen, der wird Dich aufsuchen und - Dein - Eigentum pfänden.
Wenn die Pfändung fruchtlos ist, kann Deine Ex die Abgabe einer "EV" erwirken, dann , spätestens dann, kommt Deine Selbständigkeit auf den Tisch. Dann bekommst Du Post von all denen, die über das Schuldnerverzeichnis von Deiner EV erfahren haben und nun um ihr Geld fürchten. Dann kannst Du all Deine Geschäfte Deiner Ehefrau übertragen, Du kannst bei ihr einen Arbeitsvertrag mit einem Selbstbehalt unterschreiben - und dann musst Du zu Deiner Frau immer ganz lieb sein.....
LG Jochen
Die Wahrheit kann man 1000mal erzählen, Lügner brauchen soooon Gedächtnis
:question: :question:
Hallo, habe ich da was nicht erwähnt oder was? Lies dir bitte den ganzen Frage/Antwortentext durch, bitte.
Ich zahle bzw. zahlte über die Unterhaltsvorschusskasse den vollen Unterhalt an meine Ex, die ihr laut JA zusteht...ohne dass die Tatsache berücksichtigt wurde, dass meine Sohn auch bei mir lebt. Es wurde so entschieden, als ob er nur zu Besuch alle 2 Wo-enden da ist usw.
Wie erwähnt wurde meiner Ex vom JU mündlich "angeraten" zu verneinen, dass mein Sohn 3 Tage die Woche bei mir lebt, da sie sonst vom JU keinen Unterhaltsvorschuss bekommt. Angekommen? 😉
Also mal bitte nicht den Teufel an die Wand. Und meine Selbstständigkeit ist allen bekannt, auch wiewenig ich verdiene.
Fanman
