Hallo,
mein Ex und ich sind geschieden. bei der Scheidung haben wir
den KindesUnterhalts- udn Besuchskram nicht diskuttiert, da wir vorhatten, dass die Kinder
nache Belieben - und wie es uns passt - von einem zum anderen pendeln und wir
uns eben die Kosten auch teilen. Also der eine zahlt Sportverein, der andere Musikschule,
jeder kauft mal Klamotten etc.
Das klappte auch eine längere Zeit sehr gut. Mit der Zeit hat es sich jedoch so eingependelt,
dass die Kinder überwiegend bei mir sind und ich wirklich alles alleine zahle. Jedes Schulheft, Klassenfahrt,
Taschengeld, Klamotten, etc. Dazu sind noch Kosten für die Schulkantine dazugekommen, die damals
noch nicht da waren.
Dazu kommt, dass wir umziehen in eine größere Wohnung. Wir leben derzeit wirklich beengt (drei Kinder in einem Zimmer)
Als alles noch klappte, kam ich mit der kleinen Wohnung (die Kinder waren ja auch oft bei ihm), dem Wohngeld und Kinderzuschlag über die Runden.
ich hatte damals auch angegeben, dass ich keinen (kindes)Unterhalt bekomme. Das hatte beim
Wohngeldamt keinen gestört.
Da mein Ex sich an die laufenden Kosten wirklich beteiligte, kam ich auch gut zurecht.
Nun ist das nicht mehr so - und ich habe schweren Herzens ihm per Anwalt eine KindesUnterhaltsberechnung
und einen Vorschlag zur Besuchsvereinbarung geschickt. Persönliche Gespräche hierüber klappten nicht - deshalb
die RA-keule, die mir wirklich quer liegt.
Nun ist mein Ex nur rein recnerisch in der Lage Unterhalt zu zahlen. Tatsache ist, dass der so viel
Schulden angesammelt hat, dass er die Wahl zwischen Kredittilgung oder KindesUnterhaltszahlungen hat.
Ihn jetzt total zu ruinieren ist nicht mein Glück !!!
Aber: darf ich auf den KindesUnterhalt verzichten und trotzdem Wohngeld und Kinderzuschlag beziehen ?
Ich habe Angst davor irgendwann Wohngeld und Kinderzuschlag zurückzahlen zu müssen, weil
ich fälschlicherweise auf seinen Unterhalt verzichtet habe (oder ihn aufgeschoben haben, wenn er aus seinen Schulden raus ist).
Klar kann man jetzt sagen, ich lebe auf Kosten der Allgemeinheit und er profitiert davon.
ich würde ohne ihn (und ohne der Kinder) derzeit auch nicht alleine für meinen Lebensunterhalt
aufkommen können. Das zu seiner Ehrenrettung gesagt !! ich arbeite - aber das langt zum überleben nicht.
Ich will nicht Unrecht begehen um ihn "zu schützen". Aber ich will ihn auch nicht ruinieren.
Hat jemand einen Vorschlag oder weiß wie es rechtlich aussieht ??
Danke im voraus.
Hi nordhexe
Herzlich Willkommen bei v.s.
Nun ja, echte Wahlmöglichkeiten hast Du nicht. KU ist ein Anspruch der Kinder, Du darfst darauf nicht verzichten. Falls Du durch eigenes Einkommen alles stemmen kannst kümmert es keinen, beziehst Du jedoch Gelder von Dritten (Staat) dann schon. Wenn Dein Ex sich verschuldet, so können die Kinder nichts dafür. Nicht Du oder die Kinder ruinieren ihn, sondern er sich selbst. Du bist nicht für ihn verantwortlich.
und einen Vorschlag zur Besuchsvereinbarung geschickt. Persönliche Gespräche hierüber klappten nicht
Warum eine Besuchsvereinbarung? Warum klappen die Gespräche nicht? Wenn ich meiner Fantasie hier freien Lauf lasse, so drückt er sich nicht nur vor dem KU, sondern auch vor den Kindern. Wie sehen denn derzeit die Umgangskontakte aus?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo nordhexe,
... und verrate uns doch noch, wie alt die Kinder sind.
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle