Hallo,
nach langen hin und her hat mir meine Ex ein Angebot gemacht....
nach zahlung von 17000€ und Haftungsentlassung aus der Grundschuld fürs Haus, würde sie im Gegenzug
1. auf nachehelichen Unterhalt verzichten
2. auf den noch ausstehenden Trennugsunterhalt (3000€ ) verzichten
3. das Haus (ist noch mit ca. 100000€ belastet) mir übertragen
nun habe ich aber erfahren, dass der Unterhaltsverzicht trotz notarieller Beglaubigung wieder rückgängig gemacht werden kann, wenn absehbar ist das die Ex zum Sozialamt gehen müsste.
Zur info: meine Ex betreut die drei Kleinen (4,5,6 Jahre) alt, und ist nach unserer Trennung 650KM weit zu ihrem Neuen gezogen.
Vieleicht hat ja von euch einer Erfahrung mit Unterhaltsverzicht, und kann mir bei meiner Entscheidung werterhelfen.
Danke
Hallo,
nach langen hin und her hat mir meine Ex ein Angebot gemacht....
nach zahlung von 17000€ und Haftungsentlassung aus der Grundschuld fürs Haus, würde sie im Gegenzug
1. auf nachehelichen Unterhalt verzichten
2. auf den noch ausstehenden Trennugsunterhalt (3000€ ) verzichten
3. das Haus (ist noch mit ca. 100000€ belastet) mir übertragen
nun habe ich aber erfahren, dass der Unterhaltsverzicht trotz notarieller Beglaubigung wieder rückgängig gemacht werden kann, wenn absehbar ist das die Ex zum Sozialamt gehen müsste.
Zur info: meine Ex betreut die drei Kleinen (4,5,6 Jahre) alt, und ist nach unserer Trennung 650KM weit zu ihrem Neuen gezogen.
Vieleicht hat ja von euch einer Erfahrung mit Unterhaltsverzicht, und kann mir bei meiner Entscheidung werterhelfen.Danke
moin,
ich hab das ganze vor ca. 4j. mitgemacht.
kann nur den stand von damals wiedergeben, aber offenbar hat sich da einiges getan (wenn ich das hier richtig mitbekommen hab im forum).
1) ich hab meiner ex 15.000 DM bezahlt, und sie im gegenzug, auch für den fall der not, auf den NACHehelichen unterhalt verzichtet.
2) lt. meinem anwalt kann man auf den nachehelichen verzichten, wechselseitig, aber nicht auf den trennungsunterhalt, das musste unter der hand laufen.
3) sie bekam damals erziehungsgeld und nach dem auszug hat sie sozialhilfe beantragt, und auch bekommen, weil diese 15riesen um 2000DM mehr waren, als sie unterhalt bekommen hätte bis zum xx lebensjahr des jüngsten kindes.
4) wenn sie 650km zu einem neuen zieht, kann man doch davon ausgehn das das eine engere beziehung ist, da müsste doch (IMHO) der für ihren unterhalt aufkommen, soweit er leistungsfähig ist, oder?
mfg
lordi