Ihr Lieben, ich hoffe es findet sich jemand der mir helfen kann. Ich versuche meinen Bruder zu unterstützen, da er durch die Scheidung und der damit verbundenen Belastungen sowie Schulden, nervlich am Ende ist.
Mein Bruder hat zwei Kinder im Alter von 8 Jahren (im Oktober 9) und 13 Jahren. Leben bei der KM
Unterhalt wurde regelmäßig an das JA gezahlt. JA zahlte Unterhalt entsprechend an die KM. Letzte Woche kam ein Schreiben seitens des JA, indem er aufgefordert wird, bis zum 14.08. eine Unterhaltsverpflichtungserklärung zu unterzeichnen.
Dank euch habe ich bereits erfahren, dass man solche Titel unterschreiben muss.
Die Vordrucke des JA muss/soll man aber nicht unterschreiben. Mir fehlt jedoch die Begründung hierzu. Warum sollte man dies nicht tun?
Ein Vordruck aus dem Internet mit den entsprechenden persönlichen Angaben zu den Kindern, kann man beim Notar beglaubigen lassen. Ist das soweit richtig? Übergibt man dieses beglaubigte Schreiben dann dem JA? Wenn ja, was kostet das beim Notar?
Warum muss in einem dynamischen oder statischen Unterhaltstitel die Befristung bis zum 18. LJ stehen? Sollten die Kinder nach dem 18. LJ sich in der Ausbildung befinden, muss er doch ohnehin Unterhalt zahlen. Oder dient das allein dazu, damit der Titel nicht 30 Jahre lang vollstreckbar ist? Vermutlich bringe ich jetzt hier einiges durcheinander.
Herzlichen Dank und lG! Sophia :yltype:
Hallo,
letzlich kann nur die Befristung in den Titel ergänzend aufgenommen werden. Die JA Formulare enthalten eine derartige Befristung nicht.
Das Problem beim 18. Geburtstag besteht darin, dass mit 18 beide Eltern barunterhaltsfplichtig werden und das gesamte Kindergeld weitergeleitet wird. Zumindest verringert sich der Zahlbetrag um die 2. Hälfte des Kindergelds.
Das ist aber beim Titel nicht berücksichtigt, der Titel ist dann zwar gültig, aber nicht berechtigt.
Im Prinzip könnte also der nicht berechtigte Betrag gepfändet werden.
Ein RA ist nicht notwendig. Ein Notar beurkundet, was ihm vorgelegt wird, Muster gibt es bei <a href="http://www.trennungsfaq.com/unterhalt.html>Trennungsfaq</a>" für beim Notar erstellte Titel. Man muss beim Notar darauf achten, dass nur eine Schreibgebühr berechnet wird und nicht zusätzlich eine Beratung!
VG Susi
Moin Vanille,
kann Susi nur zustimmen.
Ergänzend auch an Dich der Tipp, dass Du Deinen Bruder hier zu einer eigenen Anmeldung motivieren solltest. Bei der Weitergabe von Informationen ergeben sich ansonsten oft Lücken, die nicht sein müssen. Gruß Ingo
Ein Argument brauchst du beim JA nicht. Die Titulierung beim JA ist "freiwillig". Da entscheidest du, was drin stehen soll bevor du das unterschreibst.
Manche JA-SBs, streiten das allerdings ab und weigern sich etwas anderes zu titulieren.
Dann bittest du entweder um eine Bestätigung, dass sie sich geweigert haben, deine Titulierung auszuführen.
Wenn sie das auch nicht tun, protokollierst du das für dich selbst und schreibst ne Dienstaufsichtsbeschwerde und gehst zum Notar.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ich danke euch vielmals! Ich werde dieses Forum meinem Bruder ans Herz legen, damit er sieht, dass er nicht alleine ist und es vielen so geht.
Nur noch eins: Man kann also beim JA dieses Formular auch noch so umgestalten, sodass der grobe Zusatz steht "...bis zum 18. Lebensjahr" ? Aber erfahrungsgemäß stellen die sich da quer und man geht den direkten Gang zum Notar?
Danke für den Link! Der ist wirklich sehr hilfreich 🙂 Ihr habt mir sehr geholfen.
Hallo,
Aber erfahrungsgemäß stellen die sich da quer und man geht den direkten Gang zum Notar?
Das kann man so pauschal nicht sagen. Da kommt es einfach auf das jeweilige Amt an. Bei mir zum Beispiel hat der Sachbearbeiter direkt selber dir Befristung vorgeschlagen, noch bevor ich es erwähnt hatte.
Einfach so machen, wie Beppo es vorgeschlagen hat...
Grüße
Chili
Moin Vanillepudding,
Ich versuche meinen Bruder zu unterstützen, da er durch die Scheidung und der damit verbundenen Belastungen sowie Schulden, nervlich am Ende ist.
Da Beistandschaften sich manchmal auch "verrechnen", empfiehlt es sich, die ermittelte Unterhaltshöhe zu überprüfen.
Das Jugendamt ist in diesem Punkt nicht neutral (es ist auch nicht deren Aufgabe neutral zu sein).
Hat Dein Bruder das gemacht oder machen lassen ?
Gruß
United