Unterhaltsvergleich
 
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Unterhaltsvergleich

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(@dadwithouthope)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo, alle miteinander,

hab da mal wieder eine Frage.

Bei meiner Scheidung vor gut zwei Jahren, wurde ein Vergleich geschlossen in Bezug auf den Unterhalt.

Damals wurde festgelegt, dass ich in Zukunft, für jedes meiner Kinder 218 Euro bezahlen muss, also soweit ich mich erinnere 85 % des Regelunterhalts.

Ein Titel wurde damals nicht gemacht.

Da sich bei uns ja jetzt einiges geänder hat und eines meiner Kinder nun bei mir lebt muss ich natürlich auch nur noch für zwei Kinder bezahlen.

Doch wie ist das nun rein rechtlich ? Muss ich da irgendetwas abändern lassen beim JA ? Oder wie funktioniert das ?

Ist ein Vergleich wie ein Titel ? Unterschrieben habe ich damals nichts beim JA.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.03.2008 12:39
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo dadwitouthope,

ein Vergleich ist sowas wie ein Titel. Nur das ein Titel in beiderseitigem Einverständnis auch geändert werden kann, wobei bei einem Vergleich eine Abänbderungsklage eingereciht werden muß.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2008 12:52
(@jemmy)
Registriert

Hallo

@Tina
Ähh, ist es nicht genau anders herum?
Vergleich= Änderung durch beiderseitiges Einverständnis
Titel= Abänderungsklage

*verwirrtguck*

Thomas

Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2008 13:16
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Um die Verwirrung komplett zu machen:

Wenn ein Richter schreibt, dass ein bestimmter Betrag zu bezahlen ist, dann ist das ein Titel.

Dieser kann nur mit einer Änderungsklage abgeändert werden.

Wenn der Empfänger einverstanden ist, geht das leicht.

Wenn nicht, muss eben der Richter von der Notwendigkeit der Änderung überzeugt werden.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2008 13:26
(@jemmy)
Registriert

Hallo

Hmm, habe überlesen, dass der Vergleich anlässlich der Scheidung vor Gericht geschlossen wurde.
Dann ist es ein Titel. Wie dem auch sei, Grund zur Abänderung gibt es ja. Sollte also kein Problem sein.

LG Thomas

Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
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AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2008 13:32
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ok, dann nochmal anders:

Ein beim JA oder Notar unterschriebener Titel kann mit beiderseitigem Einverständnis geändert werden. In allen anderen Fällen muß Klage eingereciht werden.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2008 13:37
(@dadwithouthope)
Nicht wegzudenken Registriert

Und wer muss Klage einreichen ?

Ist doch logisch, dass ich für ein Kind, dass nicht mehr bei der Kindsmutter lebt, sondern bei mir, auch keinen Unterhalt an die KM zahlen muss.

Oder sehe ich da was falsch ?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.03.2008 13:46
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Klage mußt du einreichen, da du ja weniger KU zahlen willst. Geschickterweise sollte diese Klage mit einer Klage auf KU von seiten der KM verbunden werden. Also eine Änderung dahingehend, das du für 2 Kinder an die KM zahlst und sie für ein Kind an dich. Da KU nicht gegeneinander aufgerechnet werden kann wirst du zwar von der KM wahrscheinlich nix krigen, aber evtl. du dann weniger zahlen.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2008 13:52
(@dadwithouthope)
Nicht wegzudenken Registriert

Bisher ist folgendes gelaufen :

Zwei Tage nachdem die beiden kleinen Kinder wieder zur KM zurückmussten kam von ihrer Anwältin ein Schreiben, dass ich die Unterhaltszahlung für die beiden wieder aufnehmen solle, momentan in der Höhe des bisherigen Unterhalts in Höhe von 218 Euro pro Kind.
Gleichzeitig forderte sie meine Verdienstnachweise an.

Meine Anwältin antwortete daraufhin, dass wir ihr ja erst im Dezember die Verdienstnachweise geschickt hätten ( damals hatte meine Ex Ehegattenunterhalt  gefordert ). Und wir schrieben, dass wir bereit wären weiterhin den Unterhalt so zu bezahlen wie bisher, also in Höhe von 218 Euro pro Kind.
Und wir forderten meine Ex auf, ebenfalls 218 Euro für meine Tochter an mich zu überweisen, forderten aber auch gleichzeitig die Einkommensnachweise meiner Ex.

Daraufhin kam eine sehr an den Haaren herbeigezogene neue Unterhaltsberechnung der Anwältin meiner Ex in der sie mich aufforderte in Zukunft pro Kind 262 Euro an meine Ex zu bezahlen.
Und sie sandte die Hartz 4- Bescheide meiner Ex und deren Nachweis einer Geringverdienerbeschäftigung, die ja von der ARGE zum größten Teil wieder einbehalten wird.
Die Anwältin stellte auch fest, dass meine Ex eben nicht leistungsfähig sei. Von irgendwelchen Bemühungen diese Leistungsunfähigkeit in Zukunft abändern zu wollen, keinerlei Rede. J. wird in dieser Berechnung einfach vergessen, wie wenn sie nicht existieren würde.

Nun wurde meine Anwältin etwas sauer und berechnte den Unterhalt nach irgeneiner Variante : NUER0801 ( fragt mich nicht was das sein soll ) und einer Variante: WEST0801.

Und nach dieser Berechnung stellte sich heraus, dass ich nur noch 117 Euro pro Kind an meine Ex zu zahlen habe.

Das habe ich nun dieses Monat auch bezahlt. Gleichzeitig haben wir meiner Ex angeboten, falls sie mit einer aussergerichtlichen Vereinbarung einverstanden sei, würde ich momentan auf weitere Forderungen auf Unterhalt für meine Tochter verzichten.

Auf dieses Schreiben kam nun noch keine Antwort der Anwältin meiner Ex.

Was mich nun interessieren würde, ist, ob wir uns überhaupt aussergerichtlich einigen dürfen ? Nicht, dass meine Ex mich dann irgendwann doch noch auf Unterhaltsrückstand verklagen kann.

Als ich damals nach der Scheidung zum JA kam, hat der SB dort mir empfohlen keinen Titel zu unterschreiben. Das sei für mich besser meinte er. Daher blieb es nur bei der Vereinbarung bei Gericht.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.03.2008 14:13
(@dadwithouthope)
Nicht wegzudenken Registriert

Vorgestern kam nun wieder ein Schreiben der Anwältin meiner Ex in dem sie behauptet ich sei seit 18. märz mit einem Teil des Unterhalts in Verzug. Klar, ich habe ja da nur das überwiesen was meine Anwältin in der neuen Berechnung ausgerechnet hat.

Wir hatten ja darum gebeten uns mitzuteilen, ob sie damit einverstanden seien. Darauf kam nie eine Antwort.

Mit dem Schreiben legte uns die Anwältin auch die " Bemühungen " meiner Ex um Arbeit vor. Genau acht Bewerbungen im letzten Jahr. Die letzte im November 2007. Aber angeblich bemüht sie sich " intensiv" um Arbeit.

Meine Ex hat letztes Jahr im Juli ein Gewerbe angemeldet als Schneiderin, das wird auch vom AA unterstützt. Bisher hat sie aber dadurch anscheinend keinerlei Einkommen erzielt. Aber im Schreiben der Anwältin steht, dass meine Ex vom AA als nicht vermittelbar eingstuft wird, da sie ja ihre ganze Energie in das neue Gewerbe setzen muss. Kann das sein ?

Ausserdem was interessiert es mich und meine Unterhaltsansprüche an meine Ex, was das AA mit ihr für eine Eingliederungsvereinbarung abschliesst. Oder muss ich mich daran halten ? Darin muss sie sich nämlich nicht mehr bewerben. Kann das sein ?

Mir ist noch etwas aufgefallen in dem Bescheid, den sie mir zugesandt hat. Darin wird als Unterhaltseinkommen meiner drei Kinder nur 510 Euro angegeben. Ich bezahle aber bisher 654 Euro an meine Ex. Rechnet das AA da weniger an ?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.03.2008 19:08




(@nichtplatt)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

Mir ist noch etwas aufgefallen in dem Bescheid, den sie mir zugesandt hat. Darin wird als Unterhaltseinkommen meiner drei Kinder nur 510 Euro angegeben. Ich bezahle aber bisher 654 Euro an meine Ex. Rechnet das AA da weniger an ?

Ein Schelm der dabei böses denkt.

3 mal 170,00€ UHV vom Jugendamt macht 510,00€. Und dieses lässt doch einigen Raum für Spekulationen zu.

Ex könnte UHV für drei Kinder beantragt haben und nur diesen bei der Arge angegeben haben.
oder
Ex hat gar nichts angegeben und das Jobcenter hat dann diese Ansprüche unterstellt

Frage doch einmal beim JA und dem Jobcenter nach.

LG

Nichtplatt

AntwortZitat
Geschrieben : 30.03.2008 20:06
(@dadwithouthope)
Nicht wegzudenken Registriert

So, jetzt habe wir den Salat. Ich wusste doch dass da noch was nachkommt.

Habe heute die Post von gestern bekommen und da ist ein Schreiben drin, der Anwältin meiner Ex. Die sind natürlich mit unserem Vorschlag wegen dem Unterhalt nicht einverstanden und nun hat die Anwältin eine vollstreckbare Ausfertigung des Vergleiches von der Scheidung bei Gericht angefordert.

Wenn die damit zu meinem Arbeitgeber geht und mich pfänden lassen will, bin ich meinen Job los.

Irgendwie kotzt mich das ganze nur noch an. Meine Ex bekommt Hartz 4, ob die nun von mir 100 Euro weniger oder mehr Unterhalt bekommt, das ist vollkommen gleichgültig. Sie merkt das auf ihrem Konto nicht mal. Was ich zahle steckt doch nur das AA ein.
Sie zahlt keinen Pfennig an mich für unsere Tochter und veklagt mich gleichzeitig auf Unterhalt.
Gibt es eigentlich irgendwo eine Möglichkeit den Unterhalt selbst zu berechnen ?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.03.2008 00:52
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin DWH,

Du solltest unbedingt Vollstreckungsschutz beantragen; Userin "sky" ist Expertin auf diesem Gebiet. Schreib ihr mal eine PN.

Was Deinen Job angeht: Dein AG beschäftigt Dich ja sicher nicht, weil keine Lohnpfändungen gegen Dich vorliegen, sondern weil Du Deine Arbeitskraft für ihn einsetzt. Am besten gehst Du das Ganze offensiv an anstatt zu warten, bis etwas passiert: Schildere ihm das Problem doch einfach. Warum sollte er Dich rausschmeissen (mal abgesehen davon, dass eine Pfändung zwar etwas Arbeit macht, aber für sich allein kein Kündigungsgrund ist)?

Natürlich kann man den Unterhalt selbst berechnen, wenn alle Parameter vorliegen; das ist keine Geheimwissenschaft. Stell einfach die Zahlen mal hier ein; hier werden Sie geholfen. Es ist allerdings NICHT egal, ob die Kohle von Dir oder aus einem öffentlichen Topf kommt, auch wenn's betragsmässig auf dasselbe hinausläuft. So wenig, wie es egal ist, ob man von Arbeitseinkommen oder ALG lebt.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.03.2008 01:58
 sky
(@sky)
Registriert

Hi,

wenn 218€ tituliert sind, kannst Du nicht einfach 117€ zahlen, nur weil Deine Anwältiin das so augerechnet hat. Wenn ich es richtig verstanden habe, sind es drei Kinder, eins davon lebt bei Dir. Wenn die Gegenseite sich nicht einigen will, wirst Du Abänderungsklage erheben müssen.

Grüsse
sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Geschrieben : 31.03.2008 02:18
(@dadwithouthope)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich arbeite im Sicherheitsdienst. Und um diese Stellung zu bekommen muss man eine Sicherheitsüberprüfung machen lassen. Und diese Prüfung besteht man nur, wenn man keine Schulden hat, wenn man keine Pfändungen usw. hat. Sobald soetwas passiert, verfällt diese Überprüfung und man darf nicht mehr weiterarbeiten.

Das würde also passieren, sobald eine Pfändung bei meinem Arbeitgeber eingehen würde.
Er MÜSSTE mich entlassen, da ich nämlich dann bestechbar wäre und daher nicht geeignet im Hochsicherheitsdienst zu arbeiten.

Ja, ich werde sofort Abänderungsklage beantragen. Morgen noch. und gleichzeitig werde ich die Ex auf Unterhalt verklagen.

Also, ich verdiene monatlich so ca. 1750 Euro netto.

Ich habe einen Arbeitsweg von 80 km einfach, und das an 21 Tagen im Monat.

Schulden aus der Ehe bestehen noch in Höhe von 150 Euro monatlich.

Ich habe drei Kinder im Alter von 12, 10 und 8 Jahren. Die zwölfjährige lebt bei mir. die beiden anderen bei der Mutter.

Die Mutter bezieht Hartz 4, arbeitet allerdings auf Geringverdienerbasis und hat so ungefähr 200 euro monatlich, was ihr aber angeblich wieder abgezogen wird, von der ARGE.

Reicht das an Auskünften zur Berechnung ?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.03.2008 03:36
(@PhoeniX)

Moin dadwithouthope

Ich kann verstehen, das du gerade stock sauer bist. Aber so kümelt der Keks nun mal.

Du hast keine Chance die Ex auf Unterhalt zu verklagen. Vergiß das mal wieder schnell.

Beantrage UHV. Es steht dir bis zur vollendung des 12 Lebensjahrs zu und geht recht schnell.

Deine Ex wird 160€ von diesen 200 behalten dürfen.

Versuch dich mit der Gegenseite zu einigen.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 31.03.2008 03:46
(@dadwithouthope)
Nicht wegzudenken Registriert

Guten Morgen,

So steht es in den unterhaltsrechtlichen Leitlinien für Süddeutschland:

"2.2 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach §§ 19 ff. SGB II sind kein Einkommen, es sei denn, die Nichtberücksichtigung der Leistungen ist in Ausnahmefällen treuwidrig (vgl. BGH FamRZ 1999, 843; 2001, 619); nicht subsidiäre Leistungen nach dem SGB II sind Einkommen (insbesondere befristete Zuschläge § 24 SGB II, Einstiegsgeld § 29 SGB II, Entschädigung für Mehraufwendungen „Ein-Euro-Job" § 16 SGB II, Freibeträge nach § 30 SGB II). "

Danach sind die 160 Euro schon pfändbar.

Ausserdem fährt die Ex ein Auto, das sie aber nicht braucht, weil sie nämlich ein Gewerbe angegemeldet hat, das sie zuhause ausübt und ihr Arbeitsplatz nur 5min von zuhause weg ist. Kann man das nicht auch pfänden ?

Da meine Tochter schon 12 ist, gibt es kein UVG

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.03.2008 09:43
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus DWH!

Ausserdem fährt die Ex ein Auto, das sie aber nicht braucht, weil sie nämlich ein Gewerbe angegemeldet hat, das sie zuhause ausübt und ihr Arbeitsplatz nur 5min von zuhause weg ist. Kann man das nicht auch pfänden ?

Ich glaube kaum, dass Du mit dieser Argumentation Erfolg haben wirst. So ein Auto (sofern überhaupt als Gechfätsfahrzeug angemeldet) benötigt man nicht nur, um zur Arbeit zu fahren...

Grüße ausm Süden
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 31.03.2008 09:57
 elwu
(@elwu)

Ja, ich werde sofort Abänderungsklage beantragen. Morgen noch. und gleichzeitig werde ich die Ex auf Unterhalt verklagen.

Hallo,

ja, mach das. Schnell. Bei der Berechnung deiner Leistungsfähigkeit muss berücksichtigt werden, dass du keinen KU von der KM erhältst und demzufolge nicht nur den Betreuungs- sondern auch den Barunterhalt erbringen musst. Dafür sollte also vorab der Mindestunterhalt (Tabellenbetrag, 365€) von deinem Netto abgezogen werden.

Das mit dem Auto kannst du vergessen. Das mit der KU-Klage gegen die Ex dagegen ganz und gar nicht, hier stimme ich Phoenix nicht zu. Die Frau ist gegenüber einem minderjährigen Kind gesteigert erwerbspflichtig. Dagegen stehen zwar die Interessen der Mutter (die natürlich als Kinderinteressen verkauft werden), aber nach der neuen Gesetzeslage ist das Altersphasenmodell nicht mehr das Ende der Diskussion.

Ihre Bemühungen um eine Arbeit müssen bei der gegebenen Konstellation IMO 20-30 mit Belegen nachgewiesene Bewerbungen pro Monat erreichen. Wegen der beiden Kids die bei ihr leben, allerdings nicht bundesweit.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 31.03.2008 10:33
(@PhoeniX)

Moin

Das mit der KU-Klage gegen die Ex dagegen ganz und gar nicht, hier stimme ich Phoenix nicht zu. Die Frau ist gegenüber einem minderjährigen Kind gesteigert erwerbspflichtig.

Die Hoffnung stirbt zu letzt, oder wie? OK auf PKH Basis könnte man es ja mal probieren, aber es wäre hier unsinnig dwh dazu zu raten eine Klage einzureichen, die nur wieder SEIN Geld kostet, wovon er eh so wenig hat und die Erfolgschance bei unter 5% liegt, nur weil man sein eigendes Rechtsempfinden durchsetzen möchte.

Der andere Weg den du beschrieben hast ist hier der gangbarere.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 31.03.2008 14:43




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