hi @all,
habe heute ein " neues " urteil vom BGH gelesen.
eine in zweiter ehe verheiratet mutter muss ihren sohn aus erster ehe unterhalt zahlen.
siehe startseite.
mel
Hey!
Na das ja mal was sehr interessantes für mich..da muß ich doch gleich mal schauen..
was das so aussagt..
Na bin ich ja mal gespannt...
Wäre mal ne Maßnahme wenn meine Ex endlich mal doch auch aufkommen müßte für ihre Kids ..
Kann ja nicht nur an mir hängen..auch wenn es das tut.. :exclam: ;(
Schließlich müssen die Väter in der Regl immer, u egal wie, Unterhalt leisten, Frauen scheinen da eben doch eher fein raus zu sein..wenn es denn dann mal sie betrifft..das sie Unterhaltspflichtig sind..
Tja die sogenannte Rollenverteilung .. u das heißt, egal was ist u wie, Väter sind die die hauptsächlich nur gefälligst für den Unterhalt der kids zu sorgen haben .. egal..ob sie nun nur Umgangberechtigt sind , oder gar wie eben ich, die Kinder bei sich haben u die KM eigentlich Untehaltspflichtig wäre..
Hm..wird eigentlich mal wieder Zeit das ich das neuste vion mir in "Meine Geschichte" berichte..hoff das ich da mal die Zeit zu finde :redhead:
Gruß
Jens
was ist daran so neu? verstehe nicht so ganz.
ich Mutter, geschieden, wiederverheiratete zahle für meine beiden Kinder, die bei mir leben auch KU.
Hey Unbekannte !
öh..äh ?!! :puzz: :redhead: :exclam: 😮 :knockout:
was daran so neu is?.. hm
äh..kann es sein das du nicht ganz verstaden hast das Urteil??
ich Mutter, geschieden, wiederverheiratete zahle für meine beiden Kinder, die bei mir leben auch KU.
öh..wo zahlt man denn KU für seine Kinder die bei einem Leben?..zahlst denn KU an dich selbst?
Bissle wirr...
Insofern bist du doch gar nicht der unterhaltspflichtige Elternteil ....
wärst ja nur unterhaltspflichtig wenn die kids nicht bei dir leben würden!! Aber nach deiner Aussage tun sie das ja ..
Irgendwie glaub ich du hast das ganze jetzt nicht verstanden ..kann das sein??
:phantom:
und außerdem scheint das nicht wirklich normal zu sein, das eine KM auch Unterhalt für ihre Kids zahlen muß, bzw. scheint das nicht üblich zu sein das eine KM bei der die Kids eben nicht leben, das diese auch Unterhalt zu zahlen hat... scheint eben in so einme Fall dann eben wieder was anderes zu sein..
Gruß
Jens
so, jetzt habe ich mich eingeloggt
Irgendwie glaub ich du hast das ganze jetzt nicht verstanden ..kann das sein??
Ich habe dich schon richtig verstanden.Es ist ungewöhnlich das eine Hausfrau für ihre Kinder zahlen muss. Aber es ist gerecht,
ich finde es völlig normal, dass beide Eltern zur Fürsorge ihrer Kinder beitragen.
öh..wo zahlt man denn KU für seine Kinder die bei einem Leben?..zahlst denn KU an dich selbst?
Da ich nie KU erhalten habe, musste ich allein für meine Kinder aufkommen. Meine Tochter wird demnächst ausziehen und studieren. Dann muss ich weiterhin für sie KU zahlen
Das Gesetz sagt, dass Vater und Mutter für ihre Kinder sorge zu tragen haben.
gruß sorglos
Hey sorglos! :)
Schön das du dich angemeldet hast .. dann begrüße ich dichz auch mal hier!! :thumbup:
Es ist ungewöhnlich das eine Hausfrau für ihre Kinder zahlen muss.
Warum findest du das ungewöhnlich?????? :question:
Es ist nicht nur gerecht, sondern ich find gar ihre Pflicht!
Warum soll nicht auch eine KM für ihre Kids Unterhalt zahlen...
U es ist denk ich genauso richrig das man auch eine Frau dazu "verpflichtet" dann arbeiten zu gehen damit sie den Unterhalt leistet ... außerdem setzt man das ja beim KV einfach voraus ...
Oder gibt es irgendwo einen Fall wo der KV wiederverheiratet ist u man ihm zugesteht einfach "nur" Hausmann zu sein ??? Denke nicht..da wird erwartet das er auch arbeiten geht u weiterhin für den Kindesunterhalt aufkommt f die Kids aus erster Ehe .. das wird als normal angesehen...
Allerdings ist das leider sdheinbar dann eben bei einer Frau anders ..
Sie kann dann ohne weiteres einfach zu Hause bleiben, die "Hausfrau spielen" und das wars ..und der ex-mann darf weiterhin für den Unterhalt sorgen .. auch wenn sie bei ihm leben ..
Von daher ist das wohl eher einen verkehrte Welt und so denk ich das Urteil völlig gerechtfdertigt .. u gut so..
Da ich nie KU erhalten habe, musste ich allein für meine Kinder aufkommen
Naja..aber verpflichtet ist der Unterhaltspflichtige eben KU zu leisten .. nur scheint das für Frauen noch weniger zu gelten wenn sie Unterhaltspflichtig sind...u dem soll diese Urteil ja etwas einhalt gebieten ..
Allerdings ist das ja auch was anderes wenn die Kids bei dir Leben ..du leistest ja insofern keinen wirklichen KU .. klar leistest du ansich ja Unterhalt .. aber da spricht man ja nun nicht von dem eigentlichen KU .. außerdem leistest du ja noch mehr als nur Unterhalt ..denn die Kids leben bei dir..bzw. das Kind ;-)
Schlimme ist einfach nur, so find ich, das sich schon sehr viele Väter der Verpflichtung versuchen zu entziehen .. nur wenn dann mal die Kids bei dem KV leben, egal mal warum, sind es umsomehr (behaupte ich jetzt mal , anteilig gesehen) KM`s die es absolut nicht für nötig u wichtig sehen auch den KU zu leisten bzw. dafür zu sorgen das sie ihn auch leisten .. warum auch, dafür is ja der KV da..egal wie er das anbstellt ;)
Ich weiß is jetzt etwas Ironie dabei von mir
Denke du verstehst was ich mein ..
Gruß
Jens :red:
Hallo ,
also ich bin momentan in der gleichen Situation wie JensB2001. Ich bin alleinerziehender Vater, nebenbei Beruftstätig und bekomme auch keinen Unterhalt von der Mutter des Kindes. Alles das nur, weil unsere Gesetzgeber irgendwie das nicht einsehen oder verstehen das alleinerziehende Väter auch einen Anspruch auf Kindesunterhalt haben. Schließlich bleibe ich jeden Abend und am Wochenende zu Hause und schaue nach meinem Kind, muß dafür sorgen daß es Kleidung,Nahrung und ein Dach über dem Kopf hat. Da reichen eben Steuerklasse 2, 0,5 Kinderfreibeträge und 154,-€ Kindergeld eben gerade nicht aus und ich habe das Gefühl das da noch mehr kommen wird. Allein dadurch das ich berufstätig bin und ich versuche das mein Kind Ihre Hausaufgaben immer macht mußte ich einen Platz in einer Betreuung ind Kauf nehmen, der mir 125,-€ im Monat kostet. Dann hatt Sie jetzt eine Spange bekommen die mich auch gleich nochmal über 100,-€ gekostet hat. Nächstes Jahr muß ich Ihrre Busfahrkarte bezahlen, damit sie in die Schule kommt usw. Daher finde ich es nur gerechtfertigt, dass alleinerziehende Väter auch Anspruch auf Kindesunterhalt habe. PS Die Mutter meiner Tochter ist berufstätig.
Hey Hodde!!!!
:note: Freu mich mal einen der wenigen AE-Väter auch hier zu sehen!! :note:
nebenbei Beruftstätig
..nebenbei?? ..hm..meinst wohl gehört mit zu einem deiner Haupteile deines Doppel-Jobs!!!
Alles das nur, weil unsere Gesetzgeber irgendwie das nicht einsehen oder verstehen das alleinerziehende Väter auch einen Anspruch auf Kindesunterhalt haben
..ich denk dazu brauch ich keine Ausführungen mehr machen...wirst es genau wissen was das so bedeutet u was es teilweise alles für eine Mist ist u wie wenig man da Beachtung u Rücksicht empfängt als Mann ...
Denk mir mal, so klingt es zumindest, das du diese ganzen "Speilechen" auch schon durch hast ..
Aber das ..
0,5 Kinderfreibeträge
fällt mir auf!!!
du sagtst sie ist
PS Die Mutter meiner Tochter ist berufstätig.
.. hm? Aber sie lesitet keinen Unterhalt???????????? Wieso hast du dann nur ein halbes Zählkind auf der Steuerkarte???!!!
Das würd ich mal schleunigst ändern!!
Da hat die KM noch "Vergünstigungen" obwohl sie für den Unterhalt nicht aufkommt?!
Da sie keinen Unterhalt leistet, steht ihr auch kein halbes Zählkind zu, vielmehr dir das ganze!!!!
Lass das bloss ändern, allerdings ist diese Änderung nur beim FA möglich..also etwas umständlicher, aber ansich kein Prob!
Betreuung ind Kauf nehmen, der mir 125,-€ im Monat kostet
..puh ..mal schlucken muß ... was is das den für eine Betreuung?..is ja nicht grad ohne ..oder gibt es da das Essen mit nem Goldlöffel? ;)
Is ja schon etwas unverschämt! ..Gibts da keine andere Lösung der Betreuung ..z.B. offene Ganztagsschule?
Und/oder gibts keine Möglichkeit der BNeitragsreduzierung aufgrund deines "Familienstatusses" .. oder evtl Beihilfen vom JA?
Und zu guter letzt..
Wie kommt es das die KM berufstätig ist u keinerlei Unterhalt zahlt..oder/bzw. nicht muß .. kann ja so nicht richtig sein..oder verdeint sie nicht dementsprechend? Oder arbeitet vielleicht nur teilzeit o ist geringfügig Beschäftigt..oder woran liegt das..
Solltest das so nicht dabei lassen ..unternimm was!
Gruß
Jens
Das Urteil ist vom 17.11.2003 und hier zu finden. Der Bereich "Aufsätze" wird leider leider leider sehr von den Besuchern vernachlässigt, obwohl es eine wahre Fundgrube des Wissens ist und sehr viel Arbeit gemacht hat. *schnief*
Grundsätzlich hat der Elternteil, bei dem die Kinder nicht leben, die Pflicht zur Zahlung von KU. Es gibt auf beiden Seiten akzeptable Gründe, warum dies nicht erfolgen kann. Spannend an diesem Urteil ist lediglich, dass die KM Hausfrau ist und auch rechtlich, bedingt im Alter des jüngsten Kindes, keiner Erwerbstätigkeit nachgehen muss, jedoch ein finktives Einkommen angerechnet bekommt und letztlich der derzeitige Ehemann den KU zahlt.
DeepThought
[Editiert am 16/1/2004 von DeepThought]
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
moin deep,
:redhead: so alt ist dass ding schon??
stand gestern bei uns in der zeitschrift.
naja mann lernt nicht aus.
mel
Hallo JensB und Hodde,
schön, dass es mehrere AE-Väter hier gibt. Ich möchte Euch noch ein wenig toppen. Meine beiden Kinder leben bei mir, ich bin Vollzeit-berufstätig, Kindesmutter zahlt keinen KU, dafür muss ich an mich selbst KU der Stufe 7 der DT bezahlen und erhalte als Entschädigung von mir selbst Versorgungsunterhalt der Stufe 1 der DT (DIES IST KEIN SCHERZ !!!) und muss derzeit 139,- €/Monat nachehel. Unterhalt bezahlen. Die Exe fordert aber gut 1.800,- € nachehel. Unterhalt bei einem montalichen Nettoeinkommen von mir in Höhe von 2.218,94 €. :knockout:
LG Uli
Hey Ulli!!
Ups....
Ja hat die denn noch den :gunman: gehört????
Irre..sowas gits?..das du an dich selber KU zahlen mußt?..was das denn? :question: :question:
Gruß
Jens
das ist ganz einfach: wenn man eine arbeitsscheue Exe hat, dann steht der natürlich Unterhalt zu (Anm.: einem Mann stünde dann der Knast zu!). Um den Unterhaltsanspruch zu ermitteln, nimmt man das Einkommen des zu Schröpfenden und rechnet ihm den Kindesunterhalt an, den er zu zahlen hätte, lebten die Kinder nicht bei ihm. Dann bekommt er einen Betreuungsbonus in Höhe des Mindestunterhalts angerechnet. Da dann aber für die Exe nichts mehr übrig bliebe, rechnet man noch schnell den Dienstwagen, den er für seinen Weg zur Arbeit zwingend benötigt, mit 550,- € wieder aufs Einkommen drauf. Vom Rest bekommt die Exe dann 3/7. So einfach ist das.
Noch einfacher ist die Rechnung des gegnerischen Anwaltes. Der sagt einfach, der Exe stünde der Lebensstandard der Ex-Frau eines promovierten Naturwissenschaftlers zu und dass sind nach einigen Rechenoperationen - die aber keiner versteht - 1.800,- €. Dieser Anwalt schreibt wörtlich an das Gericht: "Es ist nicht einzusehen, dass die Kinder als Gewinner aus dieser Sache herausgehen sollen".
Für Details einfach auf den WWW-Button am Ende dieses Posts klicken. Man muss aber 2 Std. Zeit mitbringen.
LG Uli
[Editiert am 16/1/2004 von Uli]
Hey Ulli!
Also dat is ja echt irre!!!!
Das wäre noch der Hit..das ich noch Unterhalt für meine Ex zahlen müßte..
Ich glaub da würd ich vom Glauben abfallen ;)
Ne aber im ernst..gibts doch wohl nicht!!
Wie du schon sagst ..ein Mann wäre für das Verhalten ruckzuck in einer JVA ..
Aber werd mir mal die Zeit nehmen..u deinen link mal "ausprobieren" ;)
Interesssiert mich nämlich ...
Gruß
Jens
..dennoch ist diese Urteil eine interessante Sache ..
War schon mal eine Frage über die ich nachgedacht hab..ob nicht indirekt der neue Ehemann der Ex sozusagen auch mit für den KU für die Kids "herangezogen" werden kann .. u demnach bestünde da schon eine gewisse Möglichkeit