Unterhaltsurkunde a...
 
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Unterhaltsurkunde abändern lassen

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(@emilian)
Rege dabei Registriert

Da verwechselst du aber ganz geschmeidig Theorie und Praxis.

:thumbup: :thumbup: :thumbup:

Wenn die Gerichte so um Objektivität bemüht,  säuberlich die Dinge trennend und unparteiisch ohne Ansehung des Geschlechts urteilen würden, wäre das Archiv solcher Foren wie diesem deutlich kleiner, behaupte ich mal OT.

Gruß
E.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.05.2012 00:10
(@mdroid)
Zeigt sich öfters Registriert

Hi bagger1975,

oh ja, da wehrt sich jemand mit Händen und Füssen. Aber das alles hat keinen Einfluss mehr auf die Entscheidung durch das Gericht.
ja das werde ich machen in dem anderem Thread. Egal was für ein Urteil kommt, Dir besonderen Dank für deine Hilfe, du weisst schon was ich meine.
Gruß
MDroid

Vollquoting gelöscht

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.05.2012 00:46
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.
Titel ist Titel - einen "freiwilligen" Titel, der jederzeit einfach widerrufen/ abgeändert werden kann gibt es nicht. Das widerspräche ja auch dem Sinn und Zweck der Absicherung gegen Zahlungsunfähigkeit und Zahlungsunwilligkeit.

Sie setzt diesen Titel leider in letzter Zeit immer als Druckmittel ein.

Gib ihr einfach nicht die Chance dazu und zahle pünktlich. Scheint ja grs. möglich zu sein. Und schon ergibt sich dies

damit sie garnicht mehr in den Genuß von diesem Druckmittel kommt,

von selbst.

Gruss, toto

AntwortZitat
Geschrieben : 03.05.2012 08:01
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus mdroid!
Mir fällt zu dem Thema ein:
Hast Du schon mal mit der Bank Deines Vetrauens geredet? Für mich gäbe es zwei Ansätze:
1. Sie sollen den KU nicht zurückgehen lassen, falls durch Anweisung Dein Dispo überschritten wird, da ein paar Tage später eh´ Dein Lohn gutgeschrieben wird.
2. Denk mal über eine Umschuldung nach, sprich:
    Aufnahme eines Kredites in Höhe Deines Dispos (oder mehr), um das Konto auf null zu stellen. Die Zinsen für ein Darlehen sind immer noch niederiger als die für geduldete Überziehung.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 03.05.2012 10:18
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Da verwechselst du aber ganz geschmeidig Theorie und Praxis.

Du hast natürlich Recht, ich selbst habe das erfahren müssen und ich ändere meine Antwort folgendermassen ab:

Hi Beppo

Unterhalt, SG und Umgang wird sollte bei Gericht strikt getrennt gesehen werden.
Besser ist es natürlich pünktlich zu zahlen, Einfluss auf den SG-Prozess wird sollte es aber nicht haben.

Ob er ein, zwei Tage später zahlt, oder sogar Pfändungen angesrebt werden, werden sollten den SG-Duckmäuserbraunhalsinkmshinternkriecherniedrigungsauf knienrutscher-Prozess nicht beeinflussen.

Richter, die für Ihre unparteiisches Denken extra gut bezahlt werden, sollten schon die Sachen getrennt ansehen.In der Praxis sieht es doch ganz anders aus, deswegen denke ich auch, das wärend des SG-Prozesses pünktlich gezahlt werden sollte, um KM nicht noch mehr Futter hinzuschmeissen.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 03.05.2012 10:39
(@mdroid)
Zeigt sich öfters Registriert

Servus mdroid!
Mir fällt zu dem Thema ein:
Hast Du schon mal mit der Bank Deines Vetrauens geredet? Für mich gäbe es zwei Ansätze:
1. Sie sollen den KU nicht zurückgehen lassen, falls durch Anweisung Dein Dispo überschritten wird, da ein paar Tage später eh´ Dein Lohn gutgeschrieben wird.
2. Denk mal über eine Umschuldung nach, sprich:
    Aufnahme eines Kredites in Höhe Deines Dispos (oder mehr), um das Konto auf null zu stellen. Die Zinsen für ein Darlehen sind immer noch niederiger als die für geduldete Überziehung.

Grüßung
Marco

Ja Danke für die Infos aber wegen Krankengeldbezug geht es leider nicht.
Aber um es nocheinmal zu sagen ohne das der Thread hier zu lang wird. Es ging eigentlich nur um die Frage ob und wie man einen Titel abändern lassen könnte. Danke für die Tips.
Unterhalt bekommt sie ja sonst immer pünktlich, nur halt gerade wegen Krankengeldbezug kann es sich um 1 bis 2 Tage heraus zögern. Sie droht mir zwar damit aber mit Frist bis morgen. Am 1. hatte ich überwiesen (Feiertag).

Gruß
MDroid

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.05.2012 15:11
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