Ich habe da mal eine Frage an Euch.
Ich habe 2 Kinder aus 1. Ehe 16 und jetzt 18 Jahre alt. Für den grossen brauche ich ab nächsten Monat nicht mehr zahlen, da er eine Ausbildung anfängt.
Meine Ex hat eine Beistandschaft beim JU und hat vor ca. 4 Wochen mein Gehalt der letzten 12 Monate überprüfen lassen. Das JU hat ihr daraufhin mitgeteilt, dass sie weiterhin 288,- € für meine Tochter erhält und nicht mehr bekommt.
Letzte Woche habe ich dann einen Brief von ihrem RA erhalten, darin steht, dass sie die Beistandschaft aufgehoben hat und jetzt wieder meine Lohnabrechnungen haben will. Weiterhin will sie die Stuerbescheide von den letzten 2 Jahren von mir haben.
Ich dachte immer, man kann das Einkommen nur alle 2 Jahre überprüfen. Kann mir einer von Euch weiterhelfen ??
Bin für jede Antwort dankbar.
Hi bernd310863,
auch Dir ein Herzliches Willkommen auf vs.de
Ich sage mal so. Wo liegt das Problem, die Scheine nochmal zu kopieren und denen zuzuschicken? Wenn Du ausschliesslich EK aus nichtselbstständiger Tätigkeit erzielst, so gehört nur der letzte Steuerbescheid dazu.
Gruss oldie
Edit: Habe noch zwei Fragen.
1. Bist Du Dir auch selber sicher, dass das 18-jährige Kind keinen Anspruch mehr hat?
2. Hast Du so ein geringes EK, dass keine Höherstufung der EK-Stufe auftritt?
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin,
ich drösel das Thema formaljuristisch auf in Ergänzung zu oldie's Erwägungen.
Gem >§ 1605 BGB< bist du zur Auskunft verpflichtet. § 1605 Abs. 2 BGB schränkt dies auf ein 2-Jahres-Intervall ein, es sei denn es können Gründe glaubhaft gemacht werden, dass du ein wesentlich höhes Einkommen hast.
Du bist deiner Auskunftspflicht nachgekommen.
Das hat der KM nicht geschmeckt - sie will mehr. Dabei traut dsie der Beistandschaft nicht über den Weg bzw. eine sachgerechte Würdigung deines Einkommen nicht zu.
Also rennt zum RA.
Der freut sich, denkt an das Standardprozedere, €-Zeichen leuchten in seinen Pupillen und erstragsgesteuert ignoriert er das 2-Jahres-Intervall.
Rechtlich ist es egal, welechen Interessenvertreter der KM du Auskunft erteilt hast. Wenn du dies vollbracht hast, so muss mit den sich daraus ergebenen Erkenntnissen gearbeitet werden. Für die nächsten 2 Jahre.
Hingegen wird in deinem Fall versucht unzulässigerweise Ping-Pong zu spielen. Man stelle sich mal vor, sie wechselt alle 3 Monate ihren Interessenvertreter. Dann würdest du auch nicht ständig Auskunft erteilen wollen.
Ich an deiner Stelle würde dem RA nix schreiben, null Reaktion, kein Wort, nicht mal den Gedanken daran. Sollte Klage erhoben werden, so weist du die Klage als ungerechtfertigt zurück, da du am was-weis-ich gegenüber der damals noch gültigen Beistandschaft fristgerecht und erschöpfend Auskunft erteilt hast. Als Leckerchen kommt heraus, dass die KM auf allen Kosten sitzen bleibt.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo Oldie,
mein Sohn verdient im 1. Lehrjahr 520 € netto plus KG, dass sollt ja wohl zum Unterhalt reichen. Er sollte seiner Mutter eine Vollmacht für den RA unterschreiben, damit sie noch prüfen kann, ob nicht noch was zu holen ist, obwohl sie selber den ganzen Tag arbeiten geht. Ansonsten will sie ihn rausschmeissen. Habe meinem Sohn sofort das Angebot gemacht, dass er bei mir und meiner jetzigen Frau einziehen kann.
Das Jugendamt hat ein bereinigtes Nettoeinkommen von 1450,- € errechnet.
Mir geht es eigentlich auch nicht darum, ob ich für meine Tochter etwas mehr zahlen muss oder nicht, sondern es geht mir darum, dass sie meint sie kann machen was sie will.
Ich lasse meinen Kindern immer was zukommen, dann weiss ich wenigstens, dass sie auch was davon haben.
Ihr müsst Euch mal vorstellen, mein Sohn hat jetzt 1 Jahr lang 192 € Schülerbeihilfe bekommen. Die Mutter hat dann gesagt, dass das Geld auf Ihr Konto gehen müsste, da er noch keine 18 war. Er hat von diesem Geld nicht einen Cent gesehen. Sie hat Kindergeld, Unterhalt und Schülerbeihilfe allles für sich behalten, obwohl sie voll berufstätig ist.
Andere machen mit 18 einen Führerschein und mein Sohn muss zuschauen, wie seine Mutter die Kohle auf den Kopf haut. :gunman:
Deswegen werde ich, wenn es nicht sein muss, auch keine Auskunft mehr erteilen.
Hi
Bei Dir kommen zwei Konstellationen in Betracht.
1. Wenn Sohn weiterhin bei einem ET wohnt ist er nicht bedürftig und fällt daher als UH-Empfänger aus. Damit bist Du nur noch einem Kind UH verpflichtet was wiederum bedeutet, dass Du 2 Stufen höher gruppiert werden kannst, d.h. Gruppe 1900-2300 mit 325 Euro Zahlbetrag. Dabei wird Dein Bedarfskontrollbetrag von 1100 Euro auch nicht unterschritten.
2. Wenn Sohni auszieht und einen eigenen Haushalt hat so ist sein Bedarf 640 Euro, sein "EK" hingegen nur 520 - 90 (Ausbildungsbedarf) + 154 = 584 Euro und somit wieder UH-bedürftig. Der Fehlbetrag wird zw. den Eltern gequotelt. Du hingegen rutschst in EK-Gruppe 1500-1900.
Ich frage mich bei der Berechnung vom JA, wieso sie dies nicht berücksichtigt haben bzw. anders gesehen haben. Dir kann es recht sein.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo Oldie,
als das JU den Unterhalt ausgerechnet hat, stand noch nicht fest, dass mein Sohn eine Lehrstelle bekommt.
Werde heute zum RA gehen. der soll dann mal schreiben, dass der RA meiner Ex sich an das JA wenden soll.
Werde dann auch gerne 2 Stufen höher zahlen ab August, wenn ich für meinen Sohn nicht mehr zahlen muss.
Aber ansonsten soll meine Ex mich einfach in Ruhe lassen. Ich komme meinen Pflichten bis heute immer nach und sie kann mich einfach nicht in Ruhe lassen.
Bin ja mal gespannt, wie das noch weitergeht.
Hi Bernd
ganz so unproblematisch ist das nicht. Bestimmt hat es für den Grossen auch einen Titel gegeben (von der Beistandsschaft des JA) - ist dieser befristet bis zum 18. Geburtstag? Falls nicht so gilt er rechtl. weiter und ist auch vollstreckbar. Also einfach die Zahlungen einstellen geht nicht.
Falls dem so ist muss der Titel herausgegeben werden (im Original), da seine Rechtsgrundlage weggefallen ist und am besten zusätzlich eine schriftl. Verzichtserklärung des Sohnes (falls Ärger zu erwarten ist). Der Unterhaltsanspruch kann aber unter bestimmten Bedingungen wider aufleben. Doch mit Volljährigkeit sind beide ET'e zum Barunterhalt verpflichtet und die Berechnungsgrundlage ist da eben anders.
Werde heute zum RA gehen. der soll dann mal schreiben, dass der RA meiner Ex sich an das JA wenden so
Der gegn. RA wird Dir was husten, da verdient er doch nichts. Vergiss es. Verfahre wie Deep es geschrieben hat, ein Auskunftsanspruch besteht nicht da es sich um die selbe Prozesspartei (KM) handelt und die Frist nicht eingehalten wurde.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo oldie,
das mit meinem großen Sohn läuft alles in geregelten Bahnen. Das JU hat sofort, als er 18 geworden ist, die Pfändung von meinem Lohn nehmen lassen. Den Unterhalt zahle ich auch im Moment auf das Konto meines Sohnes. Ich habe ein super Verhältnis mit meinem Sohn und kann mir nicht vorstellen, dass sich das ändert.
Anders sieht es mit meiner Tochter aus, wenn die 18 wird, wird sie ihrer Mutter wahrscheinlich alles unterschreiben was sie will. Aber da habe ich ja noch 22 Monate Zeit.
Gestern war ich bei meinem RA. Er schreibt jetzt den RA der KM an, mit der Auskunft, dass sie ja Auskunft erhalten hat und sich ans JA wenden soll, da ich meiner Pflicht nachgekommen bin.
Mein RA hat mir aber auch gesagt, wenn es hart kommt, kann sie auf meine Abrechnungen bestehen, da das JA nur vermitteln kann und kein Gericht ist.
Bin ja mal gespannt, wie sie auf den Brief reagieren wird. Werde mich dann wieder melden und den weiteren Verlauf hier bekannt geben.
Gruß Bernd :biker:
Hi bernd
Mein RA hat mir aber auch gesagt, wenn es hart kommt, kann sie auf meine Abrechnungen bestehen, da das JA nur vermitteln kann und kein Gericht ist.
Ich glaube da übersieht Dein RA etwas oder sollte etwas mehr Biss entwickeln. Das JA war Prozesspartei durch die Beistandsschaft und nicht die vermittelnde Institution. So betrachtet hat sie den gleichen Stellenwert wie ein RA sprich Interessenvertreter.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.