Hallo, ich bin neu hier und habe eine Frage. Meine Scheidung 1999 ist ziemlich dumm gelaufen, ich wollte alles schnell hinter mich bringen udn hab meiner Ex alles gelassen, Haus, nagelneue Küche, Wohnung..mit anderen Worten mehrere zehntausend Euro Werte. Trotzdem hat sie soviel Rachlüste das sie alles tat und tut um mir das Leben schwer zu machen, seit 2002 hat sie es sogar geschafft, das meine Söhne (damals 7 und 13 ) nicht mehr zu mir kommen wollen,hat mir die Polizei aufgehetzt, zwecks Hausdurchsung, Zoll wehgen Schwarzarbeit usw.usw. eben alles was möglich ist...Im gleichen Jahr habe ich meine jetzige Frau geheiratet und bin mit meiner ersten Firma Konkurs gegangen, da diverse Auftraggeber nicht zahlten(ich bin Handwerker)...Natürlich konnte ich so keine Unterhalt mehr zahlen und plädierte an das (nicht vorhandene) Gewissen meiner Ex, dies mit den mir eigentlich zustehenden Werten zu verrechnen, tat sie natürlich nicht...Inzwischen haben meine Frau und ich noch 5 Kinder zusammen, haben uns ein uraltes Haus gekauft(zahlen es per Mietkauf ab-Wert 15.000 Euro), ich bin wieder selbständig verdiene aber nicht viel. Nun meine Frage..gestern schickte mir die Gerichtsvollzieherin ohne jeglichen Kommentar das Unterhaltsgerichtsurteil von 2001, auf meine Frage meinte sie nur, sie weiß nicht warum , es sollte zugestllt werden`? Was mach ich nun? Oder sollte ich zum JA gehen und von mir aus den Unterhalt berechnen lassen (wobei mein Netto unter dem Selbstbehalt liegt)? Kann die mir auch noch unser Haus wegnehmen-wir stehen beide als Eigentümer drin. Und wenn was kann man dagegen machen? Ich wäre sehr dankbar für eine Antwort!
mfg svenson
Hallo svenson,
wir sortieren jetzt erstmal alles ein wenig.
1. Es existiert ein Urteil aus dem Jahre 2001 das dich zu einem bestimmten Utnerhaltsbetrag für die Kinder x und y und evtl. deren KM verpflichtet?
2. Wenn dem so ist, hast du jemals gezahlt bzw. wieviel hast du jeweils gezahlt und wie lange? Seit wann zahlst du nicht mehr oder nicht im vollem Umfang?
3. Warum hast du keine Abänderungsklage erhoben, als klar war, das du nicht mehr in der Höhe zahlen kannst?
4. Sind die 5 Kinder mit deiner Ehefrau gemeinsame Kinder?
Ich gehe davon aus, das die KM mit dem Gerichtsurteil die GV losgeschickt hat, um die aufgelaufenen Schulden einzutreiben. Allerdings wäre da dann auch zu prüfen, ob du wirklich die letzten 9 Jahre zahlen mußt, oder ob sie nur etwa 3 Jahre fordern kann, da sie so lange gewartet hat, könnten ohne Erinnerung die anderen 6 Jahre bereits verjährt sein.
Den Unterhalt beim JA berechnen lassen wird dir nichts bringen, wenn du nicht gleichzeitig versuchst das Urteil loszuwerden.
Das JA/Gericht könnte allerdings auch die Meinung vertreten, das du dir einen besser bezahlten Job suchen mußt, wenn dein Einkommen unter dem SB liegt und du deine Selbständigkeit augfgeben sollst.
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
moinsen,
und willkommen bei vs.
Also es wäre schon hilfreich mal mit Absätzen zu schreiben zwecks besserer Lesbarkeit.
hab meiner Ex alles gelassen, Haus, nagelneue Küche, Wohnung..mit anderen Worten mehrere zehntausend Euro Werte.
Aus Fehlern lernt man doch für die Zukunft.
seit 2002 hat sie es sogar geschafft, das meine Söhne (damals 7 und 13 ) nicht mehr zu mir kommen wollen
Das heißt, dass du seit 2002 keinen Kontakt mehr zu Deinen 2 Kindern hast??
Wie weit wohnt ihr auseinander und wie sahen DEINE Bemühungen zum Kontakthalten aus?
Da aber:
Im gleichen Jahr habe ich meine jetzige Frau geheiratet
hast Du wohl andere Priorotäten gesetzt?
Und hierzu:
Inzwischen haben meine Frau und ich noch 5 Kinder zusammen,
Fällt mir im Moment so gar nichts ein!
Vielleichst solltest Du hier mal reinschnuppern:
http://www.vatersein.de/Forum-topic-20459-start-msg220431.html#new
etwas fassungslose Grüße
jo
Aus Fehlern lernt man doch für die Zukunft.
Ja sicher..
Das heißt, dass du seit 2002 keinen Kontakt mehr zu Deinen 2 Kindern hast??
Wie weit wohnt ihr auseinander und wie sahen DEINE Bemühungen zum Kontakthalten aus?
Telefonanrufe,stundenlang vor d.Tür stehen gelassen worden-trotz Verabredung!,Jugendamt,Anwalt..irgendwann eben Resignation..
hast Du wohl andere Priorotäten gesetzt?
Was soll denn die Frage?!!!
Und hierzu:
Fällt mir im Moment so gar nichts ein!
Vielleichst solltest Du hier mal reinschnuppern:
http://www.vatersein.de/Forum-topic-20459-start-msg220431.html#new
Deiner Meinung nach hat meine Frau(die im übrigen auch arbeitet!) also kein Recht auf Kinder, weil sie so dumm ist mich mit Vorleben geheiratet zu haben 😡
etwas fassungslose Grüße
das bin ich jetz auch!
Liebe Tina, vielen Dank für deine Fragen, ich freu mich von Dir ernstgenommen zu werden! Zu 1. Ja es existiert ein Gerichtsurteil das mich verpflichtet Unterhalt an die 2 Kinder zu zahlen in Höhe von 324,- und 411,- das ich ca. 1 Jahr zahlen konnte..Seit dem Konkurs konnte ich nicht mehr zahlen. Ich wußte nicht das man eine Abänderungsklage machen kann und hatte auch kein Geld für einen Anwalt und den wird man ja dafür brauchen oder? Ja wir haben 5 gemeinsame kInder und sie hat einen Sohn aus erster beziehung. mfg
Hol dir schleunigst einen Beratungsschein beim Amtsgericht und lass die von einem Ra für Familienrecht beraten.
Was mir noch auffiel: Dein ältester Sohn ist inzwischen wohl 19. Er müßte seine Ansprüche dir ggü. selbst verfolgen. Die KM kann das nicht in seinem Auftrag tun. Auch nicht für die rückständigen Forderungen.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
