Unterhaltstitel sei...
 
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Unterhaltstitel seit 2 Jahren abgelaufen

 
(@angelmario)
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Hallo Zusammen,
nach langer Zeit habe ich auch noch mal eine Frage.

Ich hatte bis 2011 einen Unterhaltstitel (Kindesunterhalt), bis mein Sohn 12 geworden ist. Immer schön bezahlt. Nach dem Ablauf des Titels habe ich, da mein Sohn 12 geworden ist, den Unterhalt freiwillig erhöht. Heute kam ein Schreiben vom Anwalt, dass meine Ex den Unterhalt neu berechnen lassen möchte.

Frage: sollte ich in der Vergangenheit zu wenig Unterhalt gezahlt haben, kann die Ex rückwirkend Ansprüche stellen?
Ich habe seit 2011 keinerlei Schreiben etc. erhalten, dass sie nicht mit der Höhe des von mir gezahlten Unterhalts einverstanden sei.

Danke für eure Meinung.

VG Mario

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 25.02.2014 10:30
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo angelmario,

die Voraussetzungen für die rückwirkende Forderung von Kindsunterhalt (insbesondere Vaterschaft nicht festgestellt, Anschrift von KV unbekannt, Sonderbedarf) scheinen in diesem Fall nicht vorzuliegen.

Gruss,
gardo

AntwortZitat
Geschrieben : 25.02.2014 11:20
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Wenn der Titel im vollen Umfang bedient wurde und zwischenzeitlich nie Auskunft oder ein höherer KU gefordert wurde (event. auch mündl.): klar nein. Erst ab dem 01.02.2014 kann eine Abänderung erfolgen.
Aber sage mal bitte, wie der alte Titel befristet wurde bzw. warum nimmst Du an, dass der Titel abgelaufen wäre?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.02.2014 11:43
(@angelmario)
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Der alte Titel war vom 01.10.2006 bis 22.09.2011 befristet, steht so in der Urkunde drin. am 23.09.2011 wurde mein Sohn 12.
Kann mich daran erinnern, dass das Jugendamt gesagt hat, dass der Unterhalt danach neu berechnet werden müsse, wegen anderer Altersklasse. Kam aber nie etwas, weder vom Jugendamt, noch von meiner Ex, noch vom Anwalt etc...
Habe aber freiwillig den Unterhalt von damals 274,-€ auf 400,-€ aufgestockt...

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Themenstarter Geschrieben : 25.02.2014 11:49
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

Wie hoch ist Dein aktuelles Nettoeinkommen?

Gruss,
gardo

AntwortZitat
Geschrieben : 25.02.2014 11:55
(@angelmario)
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bereinigt bin ich in der kategorei 2701-3100

Bin inzwischen neu verheiratet und habe die beiden Kinder meiner Frau adoptiert.
Wir bauen gerade ein Haus, Einzug ca. August 2014. Bezahlen aber derzeit noch Miete und dazu das Darlehen für Haus.

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Themenstarter Geschrieben : 25.02.2014 12:05
(@psoidonuem)
Registriert

Dann zahlst Du doch sowieso schon zuviel weil Du mit insgesamt 4 Unterhaltsberechtigten 2 Stufen runter gehst. Also kann rückwirkend an sich nix Schlimmes passieren.

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Geschrieben : 25.02.2014 12:11
(@jensb)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

Habe aber freiwillig den Unterhalt von damals 274,-€ auf 400,-€ aufgestockt...

Wie bereits angemerkt, zahlst Du tatsächlich zu viel. Ich gehe jetzt einfach mal davon aus, das Du diesen Betrag auch weiter gezahlt hättest.
Ich kann auch beim besten Willen nicht verstehen, warum man Dich zu Auskunft auffordert, und den Betrag neu berechnen will. Der rechnete neue Unterhalt wird mit hoher Wahrscheinlichkeit niedriger sein, als der Betrag, den Du freiwillig zahlst.

Lass die berechnen, zahl dann den reduzierten Betrag - das Gesicht - unbezahlbar.
Wenn Du Auskunft über Deine Einkünfte gibst, würde ich aber auch auf einer Neuberechnung bestehen. Nicht das irgendein Schlaumichel das das Ganze zu Deinen Gusten ausgeht und es dann im Sande verlaufen lassen will.

Grüsse!
JB

Diskutiere nicht mit Idioten -
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!

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Geschrieben : 25.02.2014 12:20
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

um Welten handelt es sich ja nicht; ob die Ex von der Adoption weiss, kann auch niemand sagen. Aktuell läge der KU-Zahlbetrag für ein Kind der Altersgruppe 12-17 bei 420 EUR; wenn man wegen weiterer UH-Berechtigter zwei Stufen runtergeht, liegt man bei 377 EUR. 400 EUR sind also durchaus eine realistische Hausnummer.

Doppelbelastung für Miete und Baudarlehen spielen eh keine Rolle: Immobilieneigentum kann man sich entweder leisten oder eben nicht.

Rückwirkende Forderungen kann die Ex - wie bereits beschrieben - nicht stellen; hier ist der 1.2.2014 die Grenze. Aber ein grundsätzliches Auskunftsrecht hat sie; seit der letzten Einkommensauskunft sind schliesslich mehr als 2 Jahre vergangen.

Grüssles
Martin

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AntwortZitat
Geschrieben : 25.02.2014 12:35