Hallo Ihr Lieben,
habe den gestrigen Abend damit verbracht, das Forum bezüglich des Themas Unterhaltstitel abzuarbeiten. Dabei entstand eine Frage, dessen Antwort mir aufgrund der vielen Einträge nicht so ganz schlüssig ist.
Ich habe einen Unterhaltstitel in dem steht, dass ich mich verpflichte - 100% des jeweiligen Mindestunterhaltes, zweiten und dritten Altersstufe vermindert um die Hälfte des jeweiligen gesetzlichen Kindergeldes für ein gemeinsames erstes Kind - zu zahlen.
In der beglaubigten Abschrift steht nichts von einer Begrenzung bis zum 18. Lebensjahr des Kindes. Ist es angeraten den Titel zum 18. Lebensjahr zu begrenzen?
LG Marco
Servus,
es ist immer ratsam, jeden Titel zeitlich zu begrenzen.
Wenn Du Deinen aktuellen Titel aber jetzt nachträglich begrenzen willst, dann bist Du darauf angewiesen, dass Deine Ex Dir den jetzigen Titel zurück gibt und Du einen neuen ausstellen lässt.
Die Frage ist, ob es derzeit Sinn macht. Sind die Kinder z.B. noch sehr jung, dann sprechen wir jetzt von einem Problem, dass sich erst in einigen Jahren stellt...
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Moin Marad,
Ist es angeraten den Titel zum 18. Lebensjahr zu begrenzen?
Klare Antwort: Ja. Wobei Du einen Titel nachträglich nicht ändern kannst; es sei denn, die Gegenseite spielt mit und händigt Dir den bisherigen Titel freiwillig aus. Aber warum sollte sie das tun?
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Na besten Dank für Eure Infos.
Ich wurde damals auf dem JA förmlich dazu gezwungen "Entweder sie unterschreiben freiwillig oder wir werden sie per Gericht dazu zwingen". Die hätten ja sonstwas reinschreiben können. Was hätte ich deenen in meiner damaligen Unwissenheit schon entgegen setzen können.
Meine Tochter ist 12 Jahre alt. Macht eine Änderungskläge Sinn und welche Kosten kommen da auf mich zu?
LG Marco
Nein, es macht keinen Sinn jetzt darüber zu streiten und zu klagen.
Entweder geht es freiwillig, oder Du wartest, bis es einen weiteren Grund zur Änderung des Titels gibt.
Nur wegen der zeitlichen Berfristung würde ich jetzt auf keinen Fall eine Klage anstrengen. Erst wenn auch die Höhe des Titels fraglich ist, dann würde ich aktiv werden.
Zum Beispiel, wenn sie aus der Schule kommt und eine Ausbildung beginnt und somit eigens Geld verdient usw.
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Moin Marad,
Meine Tochter ist 12 Jahre alt. Macht eine Änderungskläge Sinn und welche Kosten kommen da auf mich zu?
nö, die macht keinen Sinn. Denn auch nach einer solchen Klage würde sich aktuell ja nichts ändern, weil der Klageinhalt in der Zukunft liegt. Vermutlich würde eine solche Klage nicht einmal angenommen, zumal es kein verbrieftes recht auf diese Befristung gibt: Die einen haben sie drin, die anderen nicht - und beide Titel sind gültig.
In 6 Jahren gibt es zwei Szenarien:
A.) Tochter geht noch zur Schule oder befindet sich in einer Ausbildung - dann läuft Deine UH-Pflicht sowieso weiter. Zu welchen Beträgen, wird von Deinem Einkommen im Jahr 2017 abhängen - aber das kennst Du heute ja sowieso nicht.
B.) Tochter ist mit der Schule fertig und macht keine Ausbildung. Dann kannst Du um Rückgabe des Titels bitten und ihn ggf. herausklagen. Aber auch darüber musst Du Dir heute noch keine Gedanken machen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.