Hallo zusammen,
ich bin neu in diesem Forum und bin mir nicht sicher, ob die folgende Frage mit den
Forumsregeln in Einklang ist.
Wenn ein ALG2-Empfänger unterhaltspflichtig für ein minderjähriges Kind ist, und
der Unterhaltstitel höher ist als der ALG2-Regelsatz, wie sollte er aus Eurer Sicht
vorgehen?
Der ALG2-Empfänger befindet sich in einer Fortbildung, die von der Agentur für Arbeit
gefördert wird und von 8:00 - 15:00 dauert. Es wurde ein Antrag auf "teilweisen
Vollstreckungsverzicht" gestellt, was jedoch die Kindesmutter ablehnte. Stattdessen
zog sie einen Anwalt hinzu, der dem unterhaltspflichtigen ALG2-Empfänger mit einem
Strafverfahren drohte.
Es sind bisher keine Unterhaltsschulden aufgelaufen, sondern der Unterhaltstitel wurde
voll bedient. Kann der Unterhaltsempfänger gezwungen werden, die Fortbildung abzubrechen,
um stattdessen eine schlechter bezahlte Tätigkeit aufzunehmen? Wie kann sich der
Unterhaltspflichtige gegen den Vorwurf der Gegenseite wehren, er habe sich nicht genügend um
die Aufnahme einer Beschäftigung gekümmert?
Vielen Dank im Voraus für Eure Rückmeldungen!
Gruss
Silent Wolf
Grüsse aus (Bad) Gelsenkirchen
Moin,
Stattdessen zog sie einen Anwalt hinzu, der dem unterhaltspflichtigen ALG2-Empfänger mit einem Strafverfahren drohte.
genauer: Mit einem Strafverfahren wegen Verstosses gegen >>>§ 170 Abs. 1 StGB<<<. Was zunächst und grundsätzlich auch ihr gutes Recht ist; ansonsten müsste ja der Steuerzahler in die Unterhaltspflicht eintreten.
Es sind bisher keine Unterhaltsschulden aufgelaufen, sondern der Unterhaltstitel wurde
voll bedient. Kann der Unterhaltsempfänger gezwungen werden, die Fortbildung abzubrechen,
um stattdessen eine schlechter bezahlte Tätigkeit aufzunehmen?
solange der Titel bedient wird, ist es egal, woher das Geld dafür kommt (Ersparnisse, Verwandte etc.) In diesem Fall lassen sich auch keine Forderungen nach Abbruch der Ausbildung durchsetzen (was ein Gericht sowieso nicht täte; es würde lediglich den Fortbestand des Titels festschreiben und den ALG-Empfänger so stellen als hätte er dieselben Einkünfte wie zuvor.)
Wie kann sich der Unterhaltspflichtige gegen den Vorwurf der Gegenseite wehren, er habe sich nicht genügend um die Aufnahme einer Beschäftigung gekümmert?
ggf. durch Vorlage von Bewerbungen in ausreichender Anzahl. Solange er Unterhalt laut Titel leistet, ist das aber nicht erforderlich, denn so lange macht auch ein Gerichtsverfahren keinen Sinn: Dort würde nur die Unterhaltspflicht und -höhe (bzw. Verstösse gegen selbige) verhandelt, aber nicht, ob der UH-Pflichtige selbst arbeiten geht, geerbt hat oder von Dritten unterstützt wird.
In Summe: Solange Du den Titel bedienst, brauchst Du gar nichts zu tun; auch auf keine Anwaltsbriefe reagieren.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Martin,
danke für Deine Antwort! Wenn der Unterhalt also bis August 2012 einschließlich bezahlt wurde,
müßte der ALG 2 - Empfänger also erst ab September 2012 Bewerbungsbemühungen gegenüber
der Gegenseite nachweisen, habe ich das so richtig verstanden?
Was bedeutet in diesem Zusammenhang genau die sog. "erweiterte Erwerbsobliegenheit"?
Wieviel Bewerbungen sind hier nachzuweisen, um den Anforderungen genüge zu leisten?
Ich habe erschreckende Berichte gelesen, in denen Unterhaltspflichtigen ein sog. "fiktives Einkommen"
bei der Unterhaltsberechnung zugrunde gelegt wurde.... :gunman: (was soll denn der Quatsch?)
Wie kann man sich denn dagegen am besten wehren? So ist der Eintritt in eine Schuldenfalle ja
vorprogrammiert...
Gruss
SilentWolf
Grüsse aus (Bad) Gelsenkirchen
danke für Deine Antwort! Wenn der Unterhalt also bis August 2012 einschließlich bezahlt wurde,
müßte der ALG 2 - Empfänger also erst ab September 2012 Bewerbungsbemühungen gegenüber
der Gegenseite nachweisen, habe ich das so richtig verstanden?
Nicht ganz.
Solange der Titel existiert muss er bedient werden, ansonsten kann gepfändet werden, bzw. es laufen Schulden auf.
Du kannst nur versuchen, eine Änderungsklage einzureichen, in der Hoffnung, dass sich ein Richter deiner erbarmt.
Das geht aber weder schnell, noch ist der Erfolg sicher.
Wenn er der Meinung ist, du hättest deine Leistungsfähigkeit selbst verschuldet, kann und wird er vermutlich deine Klage ablehnen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin Wolf,
danke für Deine Antwort! Wenn der Unterhalt also bis August 2012 einschließlich bezahlt wurde,
müßte der ALG 2 - Empfänger also erst ab September 2012 Bewerbungsbemühungen gegenüber
der Gegenseite nachweisen, habe ich das so richtig verstanden?
er muss als UH-Pflichtiger alles in seiner Macht stehende tun, um den titulierten Unterhalt dauerhaft sicherzustellen. Da er sicher nicht erst im August weiss, dass er ab September keinen Unterhalt mehr leisten kann, gibt es - wie @ Beppo schon schrieb - hier auch keine Schonung. Der Titel muss weiter bedient werden. Eine Ausbildung kannst Du Dir daher möglicherweise derzeit nicht leisten. Oder Du musst nach Schulschluss um 15 Uhr eben arbeiten gehen.
Was bedeutet in diesem Zusammenhang genau die sog. "erweiterte Erwerbsobliegenheit"?
Dass Du alles unternehmen musst, um den Unterhalt sicherzustellen. Ggf. auch eine minder qualifizierte Tätigkeit ausüben (kellnern, Pommes braten, putzen gehen etc.).
Wieviel Bewerbungen sind hier nachzuweisen, um den Anforderungen genüge zu leisten?
Ich habe erschreckende Berichte gelesen, in denen Unterhaltspflichtigen ein sog. "fiktives Einkommen"
bei der Unterhaltsberechnung zugrunde gelegt wurde.... :gunman: (was soll denn der Quatsch?)
das ist kein Quatsch; als Unterhaltspflichtiger kannst Du Dir nicht aussuchen, ob Du arbeiten oder in die Schule gehst.
Es gibt auch keine Quote an nachzuweisenden Bewerbungen. Es gibt zunächst nicht einmal ein Gerichtsverfahren: Wenn der titulierte Unterhalt nicht kommt, kommt ein netter Herr mit Aktentasche und sieht sich nach Pfändbarem um.
Wie kann man sich denn dagegen am besten wehren? So ist der Eintritt in eine Schuldenfalle ja
vorprogrammiert...
Indem man gleich morgen früh nach kurzfristig verfügbaren Jobs Ausschau hält und den ersten halbwegs akzeptablen annimmt.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin,
dröseln wir mal auf:
Es besteht ein Titel über dem Regelsatz, also über mehr als 374 €. Dieser scheint dann aus einer Zeit zu stammen, zu der es dir finanziell deutlich besser ging. Arbeitslosigkeit wird von den Gerichten als vorübergehendes Ereignis gewertet. Ja, tatsächlich, ist so. Dieses vorübergehende Ereignis wird i.A. auf sechs Monate festgestellt. Erst danach akzeptieren Gerichte über einen Abänderungsantrag. Wenn du im Bezug von ALG-2 bist und zuvor abhängig beschäftigt warst, bist du seit einem Jahr erwerbslos. Es hätte also schon längst ein Abänderungsantrag gestellt werden können.
Warum ist das nicht passiert.
Jetzt, im Bezug von ALG-2 wird es zumindest allerhöchste Zeit dafür.
Dann der drohende Prozess wegen Unterhaltspflichtverletzung. Hieran sind mittlerweile recht klare (und hohe) Voraussetzungen gebunden. Also einfach nicht zahlen (können) hat keine Verurteilung zur Folge. Jedenfalls nicht in zweiter Instanz. Die Amtsgericht-Richter sind nicht wirklich verständig und Staatsanwälte erfüllen als Ankläger nur Ihren Auftrag. Das OLG Oldenburg (>hier<) hat sich geäußert, auch das OLG München (finde ich grad nicht) hat die Latte hoch fixiert.
Sofern du glaubhaft darlegen kannst, dass die aktuelle Qualifizierung deine Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt fördert, und du zusätzlich deine Bewerbungsbemühungen belastbar vorlegst, musst du dir keine Gedanken machen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Wovon hast du den Titel eigentlich bisher bedient?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Beppo,
bisher hatte ich den Titel von meinen Bezügen als Zeitarbeitnehmer bzw.
meinem ALG 1 bedient.
Dies ist aber jetzt ausgelaufen.
Gruss
Grüsse aus (Bad) Gelsenkirchen
Hallo DeepThought,
einen Abänderungsantrag gegen den bestehenden Unterhaltstitel hatte ich nicht gestellt,
weil ich bis zuletzt hoffte, den laufenden Unterhalt voll bedienen zu können und eine
Arbeitsstelle zu finden. Leider ist mir das nicht gelungen.
*Vollquoting gelöscht*
Was bedeutet es konkret, dass die "Bewerbungsbemühungen belastbar" sein müsen?
Gruss
Silent Wolf
Grüsse aus (Bad) Gelsenkirchen
Hallo Martin,
Moin Wolf,
er muss als UH-Pflichtiger alles in seiner Macht stehende tun, um den titulierten Unterhalt dauerhaft sicherzustellen. Da er sicher nicht erst im August weiss, dass er ab September keinen Unterhalt mehr leisten kann, gibt es - wie @ Beppo schon schrieb - hier auch keine Schonung. Der Titel muss weiter bedient werden. Eine Ausbildung kannst Du Dir daher möglicherweise derzeit nicht leisten. Oder Du musst nach Schulschluss um 15 Uhr eben arbeiten gehen.
Zum einen ist bei einem Bezug von ALG 2 jede Nebentätigkeit der Agentur für Arbeit anzuzeigen, hier werden auch nur die ersten 100,00 Euro nicht auf das ALG2 angerechnet. Von jedem weiteren verdienten Euro verbleiben nur noch 0,20 Euro. Daher wäre es selbst mit einem 400 Euro Job unmöglich, den Unterhalt komplett zu bedienen. Außerdem ist es eben nicht einfach erst einmal einen solchen Nebenerwerb zu finden...
Dass Du alles unternehmen musst, um den Unterhalt sicherzustellen. Ggf. auch eine minder qualifizierte Tätigkeit ausüben (kellnern, Pommes braten, putzen gehen etc.).
das ist kein Quatsch; als Unterhaltspflichtiger kannst Du Dir nicht aussuchen, ob Du arbeiten oder in die Schule gehst.
Ist es doch: eine minder qualifizierte Tätigkeit hat in der Regel auch ein niedrigeres Einkommen zur Folge, was nach dem gesunden Menschenverstand (den möglicherweise Juristen oder Familienrichter nicht besitzen) einen niedrigeren Unterhalt beinhaltet. Ich kann es mir also nicht aussuchen, ob ich arbeiten gehe oder zur Schule gehe? Abgesehen davon: als ALG2-Empfänger muss ich eine sog. "Eingliederungsvereinbarung" unterschreiben, in der meine Rechte und Pflichten festgelegt werden. Wenn nun die Agentur für Arbeit mir eine Fortbildung bewilligt, wie kann dann eine andere Instanz diese Bewilligung absprechen?
Indem man gleich morgen früh nach kurzfristig verfügbaren Jobs Ausschau hält und den ersten halbwegs akzeptablen annimmt.
Grüssles
Martin
Martin: auch wenn Du es mir nicht glaubst (und ich schätze, das tust du nicht), aber ich bewerbe mich ernsthaft und dauerhaft. Daher hatte ich bis zuletzt gehofft, den Antrag auf ALG2 vermeiden zu können. Ich habe mich aber getäuscht... Nebenbei bemerkt: wenn es ein Existenzminimum für Kinder gibt, dann muss es ein ebensolches ja auch für Väter geben, oder nicht? Habe ich denn etwa als Vater mein Existenzrecht verwirkt?
Wie kann es daher sein, dass sich die Höhe des zu zahlenden Unterhaltes nicht nach der tatsächlichen aktuellen Leistungsfähigkeit (z.Zt. ALG2), sondern nach einem viel höheren Einkommen aus der Vergangenheit bemißt?
_______________________
Edit: Quoting korrigiert. Bitte im Testforum üben. Du musst am Ende eines jeden Zitats mit
abschließen
Grüsse aus (Bad) Gelsenkirchen
Moin Silent Wolf,
es gibt durchaus eine ganze Menge Schutzmechanismen für Fälle wie Deinen. Allerdings keine, die automatisch und selbstverständlich greifen. Wenn Du Deine Leistungsunfähigkeit absiehst, musst Du schon selbst eine Abänderungsklage auf den Weg bringen und diese gut begründen; ein einfaches "ab dem nächsten Monat habe ich zu wenig Geld, deshalb bezahle ich einfach keinen Unterhalt mehr" wird nicht genügen, um eine Strafanzeige nach § 170 StGB zu vermeiden. Deinem Vermieter würde eine solche "Argumentation" ja auch nicht einleuchten, wenn Du plötzlich keine Miete mehr bezahlst; da wäre eine Räumungsklage die zwangsläufige Folge.
Du hättest also schon selbst frühzeitig aktiv werden müssen - oder musst es mindestens jetzt. Dein Kind muss jedenfalls auch im nächsten Monat etwas zu essen und anzuziehen haben und kann damit nicht warten, bis Du Deine Fortbildung abgeschlossen hast. Und nein: Es gibt keine juristische Regelung, nach der irgendwelche "Eingliederungsvereinbarungen" familienrechtlich zwingend zu berücksichtigen sind. Da gibt es nur einen Titel, der so lange gilt, bis er abgeändert wird.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin,
Was bedeutet es konkret, dass die "Bewerbungsbemühungen belastbar" sein müsen?
Das ist (leider) dehnbar und abhängig von erlerntem und ausgeübten Beruf. Die Familiengerichte gehen von 15 bis 30 Bewerbungen pro Monat aus. Strafgerichte bleiben durchaus schon mal drunter. Wichtig ist, dass du dich überhaupt bewirbst. Deine Eingliederungsvereinbarung wird übrigens auch einen solchen Passus enthalten. Ich erlebe tagtäglich, dass die Teilnehmer denken "Och, ich bin jetzt in einer Qualifizierung und muss mich nicht bewerben. Überhaupt, wie denn auch, ich muss ja erst was lernen."
Also, bewirb dich auf Teufel komm raus - vor allem initiativ. Gelbe Seiten und los geht's.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo Martin,
erst mal vielen Dank für Deine Antwort!
Moin Silent Wolf,
es gibt durchaus eine ganze Menge Schutzmechanismen für Fälle wie Deinen. Allerdings keine, die automatisch und selbstverständlich greifen. Wenn Du Deine Leistungsunfähigkeit absiehst, musst Du schon selbst eine Abänderungsklage auf den Weg bringen und diese gut begründen; ein einfaches "ab dem nächsten Monat habe ich zu wenig Geld, deshalb bezahle ich einfach keinen Unterhalt mehr" wird nicht genügen, um eine Strafanzeige nach § 170 StGB zu vermeiden.
Eben diese Abänderungsklage wollte ich vermeiden, denn ich befürchtete, das Verhältnis zu meinem Kind wie auch zur Kindesmutter zu zerstören. Daher wollte ich nach Rücksprache mit dem Jugendamt einen sog. "Antrag auf teilweisen Vollstreckungsverzicht" stellen. Dieser hätte soweit ich weiß auch keine Reduzierung des Unterhalts zur Folge gehabt. Ich hoffte aber, nach beendeter Fortbildung eben nicht nur den laufenden Unterhalt, sondern auch noch zusätzlich die während der Fortbildung entstandenen Schulden zurückzahlen zu können. Das Jugendamt befürwortete den Antrag, die Kindesmutter lehnte ab.
Du hättest also schon selbst frühzeitig aktiv werden müssen - oder musst es mindestens jetzt. Dein Kind muss jedenfalls auch im nächsten Monat etwas zu essen und anzuziehen haben und kann damit nicht warten, bis Du Deine Fortbildung abgeschlossen hast. Und nein: Es gibt keine juristische Regelung, nach der irgendwelche "Eingliederungsvereinbarungen" familienrechtlich zwingend zu berücksichtigen sind. Da gibt es nur einen Titel, der so lange gilt, bis er abgeändert wird.
Zugegeben: ich war naiv! Ich hatte 16 Jahre lang den vollen Unterhalt für meine Tochter bezahlt und nicht nur das: ich beschenkte sie regelmäßig nicht nur zu Weihnachten und zum Geburtstag. Ich nahm daher einfach an, dass für eine vorübergehende Zahlungsunfähigkeit (und keineswegs eine Zahlungsunwilligkeit) auf Verständnis von der Kindesmutter treffen würde. Ich habe mich auf ganzer Linie geirrt....
Ich werde jetzt einen Fachanwalt für Familienrecht konsultieren, diese Erstberatung wird von meiner Rechtsschutzversicherung getragen. Alle weiteren Schritte, die unter Umständen notwendig werden könnten, werde ich wohl über einen PKH-Antrag finanzieren müssen.
Gruss aus (Bad) Gelsenkirchen
🙂
***edit: Quoting korrigiert
Grüsse aus (Bad) Gelsenkirchen
Hallo Deep Thought,
danke vorab für Deine Antwort! Zum folgenden Zitat habe ich aber eine Frage:
Moin,
Das ist (leider) dehnbar und abhängig von erlerntem und ausgeübten Beruf. Die Familiengerichte gehen von 15 bis 30 Bewerbungen pro Monat aus. Also, bewirb dich auf Teufel komm raus - vor allem initiativ. Gelbe Seiten und los geht's.
Zählen auch "online-Bewerbungen" dazu? Die sind natürlich wesentlich billiger als eine schriftliche Bewerbung mit allen erforderlichen Unterlagen. Für eine schriftliche Bewerbung muss man ca. 5 Euro kalkulieren, das wären bei 30 Bewerbungen also 150 Euro. Man kann maximal 260 Euro pro Jahr (5 Euro pro Bewerbung) durch die Agentur für Arbeit erstattet bekommen, das wiederum würde bedeuten, dass ich ab dem 2. Monat die Bewerbungen selber finanzieren müßte... (immer vorausgesetzt, die Bewerbungen bleiben erfolglos).
Dein Hinweis auf Bewerbungen auch während der Fortbildung ist berechtigt, aber ich bewerbe mich ohnehin laufend und werde das auch weiter tun.
Wenn ich nun eine Arbeitsstelle antreten werde, die deutlich schlechter bezahlt ist, als es die Stelle war, die zur Unterhaltsberechnung herangezogen wurde, müßte sich demzufolge auch mein Unterhaltstitel reduzieren, oder?
Könnte es sein, dass ich auch bei einer Vollzeitstelle noch gezwungen werden könnte, einer Nebentätigkeit nachzugehen, um den Unterhalt bezahlen zu können, der aus wesentlich besseren wirtschaftlichen Verhältnissen herrührte?
Jetzt aber eine Frage die überhaupt nichts mit dem finanziellen Aspekt zu tun hat: wie soll ich mich jetzt überhaupt gegenüber Kindesmutter und meiner Tochter verhalten?? Wie kann ich jetzt mein Umgangsrecht am besten wahrnehmen, wenn im Hintergrund die Androhung einer Klage steht? Ich bin im Moment reichlich verunsichert....
Schöne Grüsse aus (Bad) Gelsenkirchen 🙂
Grüsse aus (Bad) Gelsenkirchen
Moin SW,
selbstverständlich kannst Du Dich auch online bewerben. Das ist heute bei vielen Firmen sogar der üblichere Weg.
Wichtig ist, dass Du Deine Bemühungen entsprechend dokumentierst; beispielsweise mit einer Excel-Tabelle (Firma, Ansprechpartner, Stelle, ausgeschrieben wo?, eingeladen zu Vorstellungsgespräch? Ergebnis? etc.) Das würde allerdings auch für Papierbewertungen gelten; auch die kann man Dir nur glauben - oder eben in Zweifel ziehen, sobald sie im Postkasten sind.
Wichtig ist nicht so sehr das Erreichen eines früheren Einkommens, sondern die Sicherstellung des Mindestunterhalts; das ist die erste Zeile der Düsseldorfer Tabelle. Wenn der gewährleistet ist, verlieren Ämter und Behörden (und Ex-Frauen) oft recht schnell die Lust zu klagen, zumal die dann noch erzielbaren Steigerungen eher marginal sind.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Vor Allem musst die Absagen sammeln, denn nur die gelten als Nachweis.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
HAllo Beppo,
ist es wirklich wahr, dass nur die Absagen als Nachweis gelten???
Viele Unternehmen, bei denen ich mich beworben hatte, haben mir leider nie geantwortet....
Ich führte den Nachweis gegenüber der Agentur für Arbeit immer dadurch, dass ich eine Kopie des
Anschreibens bzw. einen Ausdruck der eMail beifügte, falls ich keine Absage erhielt.
Und die Agentur für Arbeit (die ich übrigens ganz nebenbei einmal loben möchte, hatte bisher nie
Probleme mit den Sachbearbeitern) hat das auch so anerkannt.
Gruss aus der "schönsten Stadt Deutschlands" (=Gelsenkirchen)
Grüsse aus (Bad) Gelsenkirchen
Hallo Martin,
danke für den Tipp mit der Excel-Tabelle! Das hätte ich wohl so nicht gemacht,
bisher habe ich immer Absagen gesammelt und - falls ich keine Rückmeldung
erhielt - Kopien der Anschreiben bzw. der jeweiligen eMail beigefügt.
Gruss
Grüsse aus (Bad) Gelsenkirchen
Du musst damit rechnen, dass sie jede Möglichkeit suchen, deine Bewerbungsbemühungen für unzureichend erklären zu können.
Ich wurde jedenfalls dazu aufgefordert, die Absagen vorzulegen, nachdem ich schon die ganzen Bewerbungen doppelt ausgedruckt hatte.
Dass manche keine Absagen oder nicht mal ne Quittung schicken, musst du dann eben erklären und zumindest die vorlegen, die du hast.
Oder auch die Eingangsbestätigungen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin,
die Antwortquote der Arbeitgeber beträgt je nach Branche max 20%, die Rücksendequote der Bewerbungsunterlagen gute 5%. Die Beweisführung geht dann z.B. darüber, dass du 14 Tage nach Erstbewerbung anrufst und nachfragst. Dieses Vorgehen findest du auch in jedem Bewerbungsratgeber unter dem Stichwort "Drängeln durch Anwesenheit."
Excel-Tabelle:
Arbeitgeber | Beruf | 1. Anruf am | Bewerbung am | 2. Anruf am | Reaktion des Arbeitgebers
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Deutsche Bank | Vorstand | 11.08.2012 | entfällt | entfällt | Job bereits vergeben
Zu meiner Zeit hat das Gericht eine Excel-Tabelle nicht akzeptiert und Online-Bewerbungen schon mal gar nicht. Die zwei Herren und eine Dame waren aber auch so was von unmodern. Naja, ein klein wenig Ahnung vom Leben haben sie schon, wie meiner Signatur zu entnehmen ist.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!