Hallo an alle Betroffenen,
ich bin seit heute hier neu angemeldet - zu meiner Schande gestehe ich, dass ich lange Zeit nur Mitleser war...
Zu mir: In 2001 geheiratet, 2 Kinder (tolle Jungs), Führungskraft gewesen, in 2003 ausgezogen...
Nach langer Zahlung des geforderten Unterhalts (ca. monatlich 1.454 €) war mir dies ab 2005 nicht mehr möglich. Also "eigenmächtig" (ich hatte lange keinen eigenen Anwalt) Selbstbehalt vom Einkommen abgezogen und die Differenz überwiesen. Dies endete (dann mit Anwalt) in einem Gerichtsvergleich (ich war nicht anwesend), welcher bis Ende 2009 "... nicht abänderbar..." ist. Mein damaliger Anwalt hat mir geraten zu unterschreiben...
Leider haben sich meine Verhältnisse zum Negativen verändert und ich habe seit 2004 (positiv!) eine neue Familie und einen dritten Sohn.
Nach nunmehr Wechsel zum dritten Anwalt sagte mir dieser, mit dieser Formulierung im Titel sei eine Abänderung nicht möglich. Ihm vertraue ich als erstem Anwalt und stelle trotzdem die Frage, wieso ein Rechtssystem nicht auf Änderungen im Leben reagiert, sondern Pfändungen bis hin zur eidesstattlichen Erklärung zulässt, welche letztendlich selbst die Minimalzahlungen in Frage stellt und gefährdet?
Zur Ex: Teilhaberin einer GmbH mit 16 Frisörgeschäften, welche offiziell nicht arbeiten kann aber das alte gemeinsame Haus finanziert, obwohl meine Zahlungen der letzten 2,5 Jahre nicht einmal dessen Fixkosten decken... Einen Hartz IV Antrag hat sie im August zurückgezogen, als der Landkreis Kontoauszüge prüfen wollte.
Gibt es eine Möglichkeit sich zu wehren?
Nochmals zur Information und zum Verständnis: Ich habe teilweise bis auf 638 € Selbstbehalt immer alles Überschüssige wegen des Titels gezahlt. Was meine Partnerin und mein dritter Sohn (jetzt 4) davon halten, behalte ich besser für mich...
Ich wäre für Hilfe sehr dankbar!
MfG
Thomas
Hi thomasB
Um hier was sagen zu können müsstest Du schon den Vergleich im exakten Wortlaut (anonymisiert) hier einstellen.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo Thomas,
da du ja schon ein wenig durch die Schaufenster herein geschaut hast, hast du ja schon eine Vorstellung wie gut Väter im Familienrecht behandelt werden.
Dein Problem hat allerdings weniger mit dem Familienrecht zu tun, als mit "Pacta sunt servanda".
Verträge sind einzuhalten.
Nicht ein Richter hat dich zu etwas Unrechtem verurteilt, dagegen gäbe es ggf. Rechtsmittel.
Nein, du hast eine freiwillige Übereinkunft unterzeichnet, deiner Ex bis zu einem bestimmten Termin, einen bestimmten Betrag Geldes zu bezahlen. Ohne weitere Bedingung oder Gegenleistung.
Das musst du nun tun.
Wenn diese Vereinbarung für dich ungünstig war, hättest du sie eben nicht unterschreiben dürfen.
Ob sie ungünstig ist muss dir im Zweifelsfall dein Anwalt sagen.
Nicht der Richter und der gegnerische RA schon mal garnicht.
Du hättest auch schreiben können "Ich schenke Beppo ein Auto" Dann musst du das tun, egal ob du ein Auto hast oder nicht.
Es hätte z.B. eine Ausstiegsklausel hineingehört wie: "Solange ich x.xxx,- €uro verdiene" oder "Solange ich keine weiteren Kinder habe" oder "solange sie mir die Bude putzt" oder "Solange sie nicht mehr als 15 Friseurläden hat".
Sieh nochmal nach, was genau drin steht. Ggf. stelle den Text anonymisiert hier mal rein, dann suchen wir gemeinsam
Wenn aber nichts Dergleichen drin steht, sehe ich da auch keine Chance.
Bitter aber wahr.
Deswegen wird hier auch immer wieder vor voreiligen Vergleichen, gerade beim Familiengericht gewarnt.
Da wirst du schneller über den Tisch gezogen als im Puff!
Bedauernde Grüsse
Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo
Wenn diese Vereinbarung für dich ungünstig war, hättest du sie eben nicht unterschreiben dürfen.
Na, da wäre ich vorsichtiger. Vertragsfreiheit hat auch ihre Grenzen, vor allem wenn sie gravierend gegen geltendes Recht verstößt und somit unter Umständen in Richtung der Siittenwiedrigkeit geht.
Grundsätzlich gesehen, hast du natürlich recht. Na, mal sehen was da im Einzelnen drin steht.
LG Jemmy
Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World
Vertragsfreiheit hat auch ihre Grenzen, vor allem wenn sie gravierend gegen geltendes Recht verstößt und somit unter Umständen in Richtung der Siittenwiedrigkeit geht.
Na wir wissen doch alle hier, dass das nicht gilt , wenn der geschädigte ein Mann ist und dann noch ein Schwarzkittel seine schützende Hand darüber hält!
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo,
erstmal vielen Dank für die schnellen Antworten.
Ich hatte den Titel auch als Vertrag gesehen - und Verträge sind sehr wohl kündbar und zwar "...aus wichtigem Grund..." wie es so schön heißt. Und eine Unterhaltsrechtreform, eine wesentliche Einkommenänderung und eine neue Düsseldorfer Tabelle halte ich schon für wesentlich.
Ja die Ausstiegsformeln hätte mein Anwalt hineinpacken müssen - war meine Denke.
Ihr seht, wie naiv ich an das Thema herangegangen bin. Ich habe dieses Rechtssystem eindeutig unterschätzt. Ich dachte damals irgendwann, nimmst Dir nen Anwalt, Fachanwalt und promoviert, bezahlst den und bekommst eine Dienstleistung...
Im Titel steht sinngemäß: unabänderbar bis ende 2009 - insbesondere bei Wiederverheiratung der Klägerin, neuem Unterhaltsrecht u.s.w.
Also alle Entlastungskriterien für mich entfallen...
Da stecke ich wohl etwas in der Klemme...
Viele Grüße!
Moin, da bist du bestimmt nicht der erste, dem dieser Fehler passiert.
Ich gehöre auch in diesen erlauchten Kreis und einige Tausend weitere hier auch.
Eigentlich müssten wir vor allen Standesämtern, Anwaltskanzleien und Familiengerichten Werbeplakate für Vatersein.de aufhängen. Sonst kommen wir immer zu spät.
Obwohl bei mir auch schon einiges kaputt gegangen war, habe ich mit Hilfe der Leute hier, doch noch einiges wieder rum reißen können. Und bin auch aktuell immer noch dabei.
Die Hilfe, die ich hier bekommen habe, ist besser und billiger als von meinem RA. Und dabei ist das ein Kumpel von mir.
Du hast natürlich, genau wie Jemmy, Recht, dass nicht alle Verträge grundsätzlich unveränderlich sind, nur nach dem was du bisher geschrieben hast, sehe ich da einfach keinen Hebel.
Und dass ein Richter einen Vergleich(Vertrag) der unter Aufsicht eines anderen Richters geschlossen wurde, für Sittenwidrig erklärt, halte ich für extrem unwahrscheinlich.
Bei der italienischen Mafia gäbe es sowas ja auch nicht.
Gruss Don Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo
Erstmal muss ich gestehen, dass es mir entgangen war, dass es sich um einen gerichtlichen Vergleich handelt. :redhead: Sittenwidrigkeit fällt somit raus. Einzige Möglichkeit, die ich noch sehen würde, wäre eine Abänderungsklage. Das Problem wird wohl die zeitlich klar angegebene " nichtabänderbarkeit " sein. Kann sein, dass ein Schwarzkittel schon deswegen eine Klage sofort abschmettert. Oder er lässt sie zu, du verlierst und hast zusätzlich noch alle Kosten an der Backe.
Einziger Ansatzpunkt könnte " Einseitigkeit" sein. Wärst du eine Frau, hätte ich gesagt, die Klage hast du so gut wie gewonnen, aber dem ist ja nicht so.
Alles in allem wird Beppos Einschätzung wohl leider richtig sein.
LG Jemmy
Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
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Hallo ,
ja, der gerichtliche Weg ist wohl ausgeschlossen. Allerdings prüft mein Anwalt gerade, den Promovierten Volljuristen von damals auf Schadensersatz zu verklagen. Weil - vertreten hat er mich ja nicht wirklich, nur eine Gesamtrechnung von ca. 6000 € hinterlassen... Außerdem wurde ich nicht schriftlich über die Vollstreckbarkeit des Titels unterrichtet. Das wäre meines Wissens grundlegende Pflicht gewesen.
Ihr seht, obwohl mein Glaube an diesen Staat gegen NULL geht, suche ich noch immer Strohhalme...
Wo ich auch noch nicht hinter das Rechtssystem gekommen bin ist, wie kann ein Vergleich/Vertrag dann Recht brechen, in dem er Selbstbehalte, neue Rechtsgrundlagen u.s.w. ignoriert oder aushebelt?
Ja, die Idee mit dem Transparent ist wirklich gut, man sollte sich vielleicht als Wählerpotenzial darstellen, Betroffene gibt es wohl mehr als genug.
Viele Grüße!
Hallo thomasB,
also ich sehe es, wie jemmy, die einzige Chance geht über eine Abänderungsklage, da sich die (finanziellen) Verhältnisse wesentlich geändert haben.
Gruß
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
Wo ich auch noch nicht hinter das Rechtssystem gekommen bin ist, wie kann ein Vergleich/Vertrag dann Recht brechen, in dem er Selbstbehalte, neue Rechtsgrundlagen u.s.w. ignoriert oder aushebelt?
Weil du Vertragsfreiheit hast und er bricht kein Recht!
Nicht der Richter oder das Rechtssystem hat deinen Selbstbehalt ignoriert sondern du!
Wenn du einen Mietvertrag unterschreibst und du vom Rest nicht mehr ins Kino gehen kannst, ist das auch kein Fehler vom Rechtssystem, sondern deiner!
Wo ich dir Recht gebe, ist dass ein Richter, wenn er schon dabei sitzt, die Parteien vielleicht auch mal darauf hinweisen könnte, wenn sie dabei sind den Kopf in die Schlinge zu stecken.
Diesen Service genießen hier allerdings nur Mütter.
Das aber ist tatsächlich eine Erkenntnis, die man erst gewinnt, wenn mit diesem Sch*laden mal zu tun hatte.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo,
ja ich weiß ich bin erwachsen... Und was ich unterschreibe gilt - selbst bei dringendem Anwaltlichen Rat!
Ich hatte leider von mindestens drei anwesenden Juristen im Prozess (mindestens Richter, mein Anwalt, Anwalt von Tussi) erwartet, das sie das Rechtsystem kennen und auch (mit der berühmten Augenbinde und Waage) anwenden. Schließlich habe ich ja "Dr. Fiffi - Fachanwalt für Familienrecht in Osnabrück - Zentrum" beauftragt und bezahlt...
Im Vergleich habe ich als "Mann der freien Wirtschaft" nur die zu zahlenden EUROS an Frau Nimmersatt gelesen. Da ist mir wohl die hohe Juris in Deutschland bzw. das Kleingedruckte, was gar nicht klein war glatt entglitten...
Für Kinder im Rahmen seiner Möglichkeiten zu bezahlen ist absolut in Ordnung und wirklich rechtmäßig! Die Betonung liegt auf "...im Rahmen seiner Möglichkeiten..."! Wäre der Zwang auf Zahlung gleichzeitig mit RECHT ohne Bedingungen (wir sind schließlich Väter und somit Elternteil!) auf Umgang verbunden und allgemeinem Vatersein wäre alles noch erträglich.
Aber wenn verlassene Mütter das Unterhaltsrecht zur persönlichen Rache nutzen, ist hier sicher im Rechtssystem etwas nicht in Ordnung...
Viele Grüße!
Thomas
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...der sich fragt, ob Richter perfekte Manschen sind, oder eine, zwei... Geliebte haben. Nur welche Geliebte macht so etwas mit...??
Moin
Für Kinder im Rahmen seiner Möglichkeiten zu bezahlen ist absolut in Ordnung und wirklich rechtmäßig! Die Betonung liegt auf "...im Rahmen seiner Möglichkeiten..."! Wäre der Zwang auf Zahlung gleichzeitig mit RECHT ohne Bedingungen (wir sind schließlich Väter und somit Elternteil!) auf Umgang verbunden und allgemeinem Vatersein wäre alles noch erträglich.
Das würde im Umkehrschluss bedeuten: wer nicht zahlen kann, dem darf man auch den Umgang vorenthalten!
Das ist schon gut so, dass das zwei eigenständige Bereiche sind. Aber ich stimme Dir zu, dass Umgang und Unterhalt nicht Mittel für den Rachefeldzug sein dürfen. Mal davon abgesehen, dass ich "Rachsucht" für eines der dümmsten menschlichen Laster halte.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
ich weiß und ich möchte niemanden zu nahe treten, da auf beiden Seiten sicher schlimmer Erfahrungen gemacht werden... Vor allem für die Kinder...
nur meinte ich eher - wer nicht zahlen KANN (wirklich nicht) darf nicht auf Basis des Unterhaltsrechts durch Mütter oder Behörden bestraft werden...
nur leider habe ich es so erlebt - Unterhalt mit allen Mitteln und ich meine mit ALLEN, Umgang nur auf Wohlwollen...
Deshalb bin ich auch grundsätzlich für das Unterhaltsgesetz für die Kleinen. Nur wäre eine konsequente Einzelfallabwägung das Mindeste in jeder Hinsicht...
Deshalb bin ich hier angemeldet und hoffe, dass diese vielschichtigen Diskussionen nicht nur intern Beachtung finden sondern diejenigen wachrütteln, die EIN WIRKLICH PREGNANTES GESELLSCHAFTLICHES PROBLEM - nämlich die Väterseite und damit wohl 99% der Fälle ignorieren und nicht sachgemäß beurteilen
UNSERE POLITIKER...
Weil Männer und Väter auch Menschen sind.
Das war ein Ausholen... Und schon habe ich mich wieder beruhigt.
Tut mir leid, aber das musste raus... Auch wenn es nicht zum eigentlichen Thema gehört.
Thomas
