Moin,
ich würde meine Zustimmung nicht geben.
Sie muss Unterhalt zahlen, der ist ja tituliert. Zahlt sie diesen nicht, macht sie Schulden. Mit neuen Schulden gibt's keine Restschuldbefreiung.
Der Unterschied zur bisherigen Lage: Eine Pfändung hätte wahrscheinlich bei ihr nichts gebracht, du hättest kein Geld gesehen und das wär's. Jetzt riskiert sie aber ihre PI, da zahlt sie lieber, wenigstens ein bisschen.
Das wird vermutlich der Grund sein, und um Dich anzufüttern, zahlt sie lieber einen Teil.
Aufgrund der permanenten Verweigerung auf nahezu Null und dem Punkt, dass sie nun scheinbar doch kann ... Nein, ich würde nicht zurück stecken.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Ich würde die Zustimmung signalisieren unter der Bedingung der Auskunft.
Wenn die Auskunft stimmig ist und zu dem Angebot passt, kann man es ja annehmen.
Und wenn nicht, eben nicht.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo und guten Morgen,
Beppo hat recht. Ansonsten möchte ich daran erinnern, dass man manchmal die Vergangenheit ruhen lassen sollte und dass ich persönlich die einseitige Forderung nach einem Zweitjob gegenüber Männern für eine Ungerechtigkeit sondergleichen halte. Das sehe ich gegenüber Frauen genauso.
lg
Laut derzeitig gültiger Pfändungstabelle (ändert sich nächsten Monat) wird erst ab 1080 € 4,28 gepfändet, wenn sie 1 unterhaltsberechtigtes Kind hat, dann würde erst ab einem Einkommen von mehr als 1480 € 89 Cent abgeführt.
Wo beisst sich das jetzt. Entweder liegt ihr Verdienst unter 1080 €. Dann kann sie schlicht und einfach keinen KU zahlen und müsste eigentlich eine Abänderugn des Titel anstreben.
Wo sich das beisst:
1. ist laufender und bis zu einem Jahr rückständiger Unterhalt privilegiert, die Pfändungstabelle ist nicht anwendbar.
2. bezüglich älteren Rückständen (so nicht verwirkt) zählt das vollstreckende unterhaltsberechtigte Kind in der Tabelle nicht als solches (die Erhöhung dient ja eben dazu, genau diesen Unterhalt bezahlen zu können).
Mein Tipp in diesem Fall wäre sich an den Treuhänder zu wenden, der die PI betreut,
Genau das sollte der TO tun.
Normalerweise müssten Aufstellungen über alle Einkünfte mit dem Schuldenbereinigungsplan (auch schon dem aussergerichtlichen - hat das Jugendamt da eigentlich geschlafen?) versandt worden sein und allen Gläubigern vorliegen. Der Treuhänder hat die Unterlagen und darf sie herausgeben.
Letztlich kann es der KM wurscht sein, ob der TO oder ein anderer Gläubiger das Geld sieht, für sie ist nur wichtig, dass alle Beteiligten dem Schuldenbereinigungsplan zustimmen. Und da hat der TO mit seinen privilegierten Forderungen eine Schlüsselposition. Die anderen Gläubiger sähen im Zweifel eh kein Geld und sind auch mit ganz kleinen Zahlungen zufrieden.
Im allgemeinen Zivilrecht wählt man oft folgende Vergleichskonstruktion um den Schuldner zur Zahlung anzuhalten: Es wird eine Ratenzahlung bezüglich einer Teilforderung vereinbart. Zahlt der Schuldner immer pünktlich, ist es damit erledigt, gerät er mit einer Rate in Verzug, lebt die Ursprungsforderung wieder auf. Das ist auf Unterhalt, insbesondere laufenden, nicht so einfach übertragbar aber ich würde in dieser Richtung denken und auf keinen Fall den Titel einfach ohne Sicherheit abändern.
Gruss von der Insel
Hi Insel,
dann noch eine Nachfrage.
Der TO soll auf die aufgelaufenen Unterhaltsschulden verzichten und gleichzeitig zustimmen, dass die KM ab sofort 2/3 des titulierten KU zahlt.
Ok, ersteres leuchtet mir durchaus ein. Wenn nix zu holen ist, ist halt nix zu holen.
Aber wovon will die KM denn den KU zahlen, wenn sie nach ihren Angaben unter den 1080 € SB liegt? Entweder liegt sie doch darüber, dann ist nicht einsehbar, warum sie nicht vollständig zahlen sollte oder sie liegt darunter. Warum soll sie dann überhaupt zahlen und lässt den Titel nicht auf 0€ abändern?
LG Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo,
1) Ansprechpartner ist der Treuhänder, der Treuhänder ist nicht der "Freund" dessen, der in Privatinsolvnez ist, sondern regelt die Ansprüche der Gläubiger.
2) Ich stimme Inselreif zu.
3) Eine Privatinsolvenz verläuft nach anderen Regeln als normale Pfändungen. Es gibt insbesondere Sonderregeln für den Unterhalt.
Auch wenn ich die genauen Hintergründe und Zusammenhänge nicht kenne, verweise ich auf folgendes:
"Können Sie nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens weiter keinen Unterhalt oder diesen nur teilweise bezahlen, so spricht man von Neuschulden, welche nicht im Insolvenzverfahren angemeldet werden können. Ihre Unterhaltsgläubiger dürfen hinsichtlich dieser Schulden in Ihren sonst unpfändbaren Pfändungsfreibetrag hinein vollstrecken."
<a href="https://www.flegl-rechtsanwaelte.de/rechtstipps/insolvenzrecht-tipps/privatinsolvenz-unterhalt>Quelle" </a>.
Da ein Titel besteht läuft es auf neue Schulden hinaus. Wie die KM den KU bezahlen will ist mir auch nicht klar, aber da könnte der Treuhänder für Klarheit sorgen. Aus meiner Sicht hat das JA keine Ahnung.
VG Susi
Aber wovon will die KM denn den KU zahlen, wenn sie nach ihren Angaben unter den 1080 € SB liegt?
Gedankenfehler: der unterhaltsrechtliche Selbstbehalt (nach dem der Unterhalt berechnet wird) hat nichts mit dem zwangsvollstreckungsrechtlichen Pfändungsfreibetrag (nach dem der titulierte Unterhalt vollstreckt wird) zu tun.
Wenn ein Gericht den Pfändungsfreibetrag auf sagen wir mal 500,- festsetzt, dann ist alles darüber zur Bedienung des Titels einzusetzen. Es sei denn, der wird irgendwann für die Zukunft abgeändert, richtig. Das geht aber nicht ohne Weiteres. Dazu müsste man die Umstände der damaligen Titulierung kennen und was sich bis heute an den damaligen Verhältnissen geändert hat. Das fiktive Einkommen könnte ihr heute ja auch zugerechnet werden...
Gruss von der Insel
Ah, so langsam verstehe ich es.
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Das fiktive Einkommen könnte ihr heute ja auch zugerechnet werden...
Die Frage wäre dann ja noch, wie dieses Einkommen zustande gekommen ist und auf welche Ergebnisse sich dieses Einkommen stützt. Mitunter könnte ein Hinweis auf den Strafrechtlichen Aspekt etwas die Motivation heben.
Aber, und dass ist die eigentliche Frage, wenn sie bisher nicht zahlen "konnte", warum kann sie dies dann jetzt? Oder ist das eine Finte und sie beabsichtigt garnicht weiter zu zahlen, senkt den Titel und lässt ungestraft neue Schulden auflaufen. Würde dies nicht die Restschuldbefreiung gefährden?
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Würde dies nicht die Restschuldbefreiung gefährden?
wenn einer der Altgläubiger davon erfährt und dementsprechendes beantragt - ja.
Gruss von der Insel