Unterhaltsrückzahlu...
 
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Unterhaltsrückzahlung?

 
(@masterofdesaster)
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Hallo Forengemeine,

Ich bin vor kurzem auf Euer Forum gestoßen, und ich musste ein paar erschreckende Sachen feststellen  :exclam:

Kurz zu den Fakten:

1993 Geburt Sohn 1
1994 GeburtSohn 2
Trennung kurz dannach  ;(

KM hat Beistand beim JA beantragt, und daraufhin habe ich einen Statischen Titel unterschrieben mit festen Zahlbeträgen...

1995 wurde ich zum JA gerufen, und mir wurde gesagt das es sinnvoller wäre einen Dynamischen Titel zu machen weil dann alle Berechnungen automatisch erfolgen würden,und ich mich um nix weiteres zu kümmern hätte.
Gesagt getan...und der dynamische Titel (100v.H.) wurde begrenzt auf 18 Jahre umgestellt und trat an die Stelle des alten.
Dannach wurde ich automatisch vom JA per Post hin und wieder auf die neuen erhöhten Zahlungen hingwiesen, und ich habe auch brav jeden Monat ohne ausfall die neuen Zahlungen getätigt.

Nun habe ich hier gelesen das man bei einem Dynamischen Titel selber auf veränderte Einkommen reagieren und anpassen muss.
Hatte zwischendurch den AG gewechselt und hatte dadurch ein  höheres Einkommen als berechnet.(nicht übermässig viel also eine Stufe höher)
Das wusste die KM auch.Jetzt mittlerweile bin ich wieder da wo ich hingehöre.
Aber in den letzten 15 Jahren wurden auch keine neuen Einkommensnachweise seitens KM oder JA gefordert.

Kann es passieren das ich irgendwann einen Nachzahlung bekomme???

Das sind zwar Kleckerbeträge auf den Monat gesehen aber....

xxBetrag x2Kinder x 12 Monate x 15 Jahre

Ich kann das jetzt gar nicht umrechnen was das genau ausmacht weil auch noch alte DM-Beträge und alte DDT-Tabellen ne Rolle spielen....
aber das wäre ja auf die ganzen Jahre fatal.

Ich bin davon ausgegangen das sowas wenn nötig automatisch gefordert wird...

Nun habe ich doch ein wirklich sch...Gefühl das ich auf einmal ne Horrende Summe der 15 Jahre nachzahlen muss.
Zahle jetzt 2x 334 Euro.
Ich hoffe Ihr könnt mir dazu was sagen...

Gruss
MasterofDesaster

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 05.03.2010 02:38
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ich denke, da kannst Du beruhigt sein. Wenn Du immer das zahlst, was tituliert wurde (also bspw. Stufe 4) nach den aktuellen Ständen der DDT kann Dir nix passieren.

Dass niemand von seinem Auskunftsrecht Gebrauch macht, ist nicht Dein Problem. Erst in dem Moment, wo Du zur Auskunft aufgefordert wirst und dann ab diesem Moment ein höheres Einkommen festgestellt wird, können durch diese Inverzugsetzung Rückstände auflaufen, wenn Du dann nicht zahlst. Aber auch diese Ansprüche müssten dann neu tituliert (oder per Urteil durchgesetzt) werden.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 05.03.2010 08:36
(@masterofdesaster)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

Das ist ja schonmal ein gutes Zeichen...  🙂

Der Titel ist meiner Meinung nach befristet...Weil da ist die Option "bis Vollendung des 18 Lebensjahres" markiert ist.

Da steht noch bis 21 und einfach "bis" aber nix markiert.

Das heisst dann ich kann erstmal die Zahlungen einstellen und abwarten was da so kommt?
Muss ich aber trozdem die herrausgabe des Titels verlangen? oder ist er dannach sowieso wertlos um daraus ansprüche geltend machen zu können?

Und wie sieht es aus wenn die KM nicht Leistungsfähig ist  :question:

Bin ich dann gestraft weil ich alleine Geld erarbeite?

Gruss
MasterofDesaster

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.03.2010 13:32
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus!

Der Titel ist meiner Meinung nach befristet...Weil da ist die Option "bis Vollendung des 18 Lebensjahres" markiert ist.

Das würde ich genauso sehen. Die letzte Zahlung erfolgt für das Monat, in dem Kind 18 Jahre alt wird.
Du wartest ab, was dann kommt.

Mit Volljährigkeit werden beide Elternteile barunterhaltspflichtig. Kind bzw. JA müsste beide Auffordern ihre Zahlen einzureichen. Je nach Leistungsfähigkeit wird dann gequotet. Kommt von KM gar nichts, wirst Du sicherlich zur Kasse gebeten (im Rahmen Deiner Leistungsfähigkeit).
Allerdings muss Kind auch regelmäßig Nachweise für Bedürftigkeit erbringen. Außerdem wird KG voll abgezogen.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 05.03.2010 13:40
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

hast du denn Kontakt zu deinen Kindern?

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 05.03.2010 13:46
(@masterofdesaster)
Schon was gesagt Registriert

Kontakt besteht zu einem der beiden....

Kommt von KM gar nichts, wirst Du sicherlich zur Kasse gebeten

Na, das sind ja dann tolle Aussichten  😡

Oder ist es möglich sie irgendwie mit in die Verpflichtung zu nehmen?
Sie hat 3 weitere Kinder 16 15 14....(nicht von mir)
Die Kinder wären ja in nem Alter wo man Ihr eigendlich einen Job zumuten könnte oder?.
Denn gedrückt und kassiert(grossteils für sich selber) hat sie echt genug...  :thumbdown:
Und wenn man den Vätern immer ein fiktives Einkommen unterstellt warum nicht auch der Mütter.
Aber vielleicht wisst Ihr da mehr.

Und was Sohnemann ab 18 vorhat...darüber käst er sich nicht aus...kommt eher "keine Ahnung" :mad2:

Aber zu der Frage mit dem Titel...Muss er trozdem ausgehändigt werden?Denn freiwillig rückt die KM den bestimmt nicht raus  :frustrierend:

Gruss
MasterofDesaster

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.03.2010 14:29
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo!

Und was Sohnemann ab 18 vorhat...darüber käst er sich nicht aus...kommt eher "keine Ahnung"

Wenn er Geld haben will, wird er sich schon etwas konkreter ausdrücken müssen.

Die Kinder wären ja in nem Alter wo man Ihr eigendlich einen Job zumuten könnte oder?.

sehe ich ebenfalls so. In der Realität wird oft heftigst darüber gestritten.

Aber zu der Frage mit dem Titel...Muss er trozdem ausgehändigt werden?Denn freiwillig rückt die KM den bestimmt nicht raus

Wär schon gut. Nur wenn du ihn in Händen hältst, weißt du, dass niemand mehr Unheil damit anrichten kann.
Steht zwar alles drin (Geburtsdatum vom Kind, gültig bis). Aber sicher ist sicher.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 05.03.2010 14:37
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Wenn der Titel befristet ist so erlischt er automatisch, falls er zuvor nicht abgeändert wird. Da braucht er nicht herausgegeben werden. Für einen weiterhin bestehenden UH-Anspruch wird sich Sohni bewegen müssen. Für Dich ist die deadline der Monat, wo er 18.Jahre alt wird. Hier hast Du das letzte mal KU aus dem Titel zu zahlen. Möchte er weiterhin Ansprüche geltend machen - und dazu wird es kommen - hat er Dich zu Auskunft und Unterhalt aufzufordern. Schön wäre es freilich, ihr könntet euch zusammen in ein Restaurant setzen, was nettes essen und dabei über die Kohle reden. Schlag das ihm doch mal bei passender Gelegenheit vor. Dann kannst Du vielleicht auch erkennen, was er sich für die Zukunft so vorstellt und vielleicht, vielleicht sogar etwas auf ihn einwirken.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.03.2010 15:06
(@masterofdesaster)
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Nabend....

Na, dann muss ich mal sehen wie ich an der KM vorbei was deichseln kann..Alles andere würde eh im Gerichtsstreit enden. :gunman:

Noch ein paar Fragen zum Selbsbehalt:

Der Selbsbehalt ggü 18-Jährigen(wohnen bei KM) ist doch bei Erwerbstätigen 900 Euro und Erwerbslosen 770 Euro(warum auch immer...dann habe ich doch irgendwie mehr Kosten)

Wie sieht es aus wenn man in einer Transferfirma ist?
Dann ist man ja quasi nicht Erwerbslos und man müsste einen SB von 900 Euro haben.

Und kann man gezwungen werden eine "besserer" Steuerklasse zu nehmen damit einem noch mehr abgenommen werden kann?

Da ich vorraussichtlich ende des Jahres in die Transfer komme. hatte ich eh vor in die 5 zu wechseln und meine Frau in die 3 damit das Finanzielle desaster (auch ohne UH) abgemildert wird.

Gudd Nächtle

MasterofDesaster

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.03.2010 02:03
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Na, dann muss ich mal sehen wie ich an der KM vorbei was deichseln kann.

Dann tu das - unbedingt. Hier können sich ungeahnte Perspektiven entwickeln.

Der Selbsbehalt ggü 18-Jährigen(wohnen bei KM) ist doch bei Erwerbstätigen 900 Euro und Erwerbslosen 770 Euro

Das ist so nicht korrekt. Dies gilt lediglich, wenn das vollj. Kind bei Muttern wohnt, nicht verheiratet ist und einer schulischen Ausbildung nachgeht. Alle drei Dinge müssen gleichzeitig zutreffen. Ansonsten steigt der SB auf 1100€.
Ausserdem werden beide ET barunterhaltspflichtig, der Bedarf des Kindes bemisst sich nach dem zusammen gerechneten bereinigten netto beider ET. Das volle KG wird von seinem Bedarf abgezogen. Falls Du z.B. alleine barunterhaltspflichtig bist, da KM kein ausreichendes EK hat, so darfst Du Dir alleine das volle KG gegenrechnen lassen. Dadurch sinkt sogar die Unterhaltslast ggü. vorher (>>Link<< zur Anlage A der DDT).

Wie sieht es aus wenn man in einer Transferfirma ist?
Dann ist man ja quasi nicht Erwerbslos und man müsste einen SB von 900 Euro haben.

Richtig.

Und kann man gezwungen werden eine "besserer" Steuerklasse zu nehmen damit einem noch mehr abgenommen werden kann?

Das bringt nichts, da über den Lohnsteuerjahresausgleich alles wider zurecht gerückt wird.

hatte ich eh vor in die 5 zu wechseln

siehe zuvor. Ausserdem darfst Du Dich nicht schlechter stellen. Hier würde dann fiktiv nach LStKl. 4 gerechnet werden (was ich sowieso immer empfehlen würde)

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.03.2010 02:18




(@masterofdesaster)
Schon was gesagt Registriert

Nabend....Oldie scheint auch nicht schlafen zu können  😉

Okay...Das mit der Steuer ist eh so ein Thema....Da muss ich nochmal sehen was da am besten ist.

Da die KM definitiv nicht arbeitet und das auch bis zum Sanktnimmerleinstag durchziehen wird, bleibt wohl die ganze Last bei mir...auch wenn es so um 20 Euro weniger sein sollte...das ist dann doch heftig.

Dies gilt lediglich, wenn das vollj. Kind bei Muttern wohnt, nicht verheiratet ist und einer schulischen Ausbildung nachgeht. Alle drei Dinge müssen gleichzeitig zutreffen.

Davon gehe ich zum heutigen Zeitpunkt mal aus.

Nun rechne ich mal für mich...

UH ab 18 nach DDT 304 /324 Euro

Transfergeld ca. 1500 Euro (+ - 50 geschätzt)
Ein Minderjähriges Kind -334 Euro
bleiben  1166 Euro
-900 SB
Wären  266 übrig für den Ü18 Sohn.

Davon noch volles KG abziehen???

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Ist zwar noch ein Jahr Zeit bis dahin, aber je mehr ich mir alles überlege und durch den Kopf gehen lasse, umso verrückter werde ich mittlerweile.Ich habe nur noch zahlen im Kopf.Da schläft man mit ein und wacht auch wieder damit auf  ;(
Bereue schon damit anzufangen mich zu informieren...aber ohne geht es ja auch nicht...
Blöde Zwickmühle  :knockout:

Gruss

MasterofDesaster

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.03.2010 02:45
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Ist zwar noch ein Jahr Zeit bis dahin, aber je mehr ich mir alles überlege und durch den Kopf gehen lasse, umso verrückter werde ich mittlerweile.Ich habe nur noch zahlen im Kopf.Da schläft man mit ein und wacht auch wieder damit auf  ;(
Bereue schon ...

Nun mal langsam. Es bringt Dir rein gar nichts, dieses Thema zum allgegenwärtigen Alptraum zu machen, ebenso hilft Dir die Verrücktheit erst im Endstadium - wenn Du sowieso nichts mehr mitbekommst. Also kehre zurück. Es bringt rein gar nichts, sich über Dinge den Kopf zu zerbrechen, die "weit" in der Zukunft liegen. Bei mir z.B. hat sich nach 17 Jahren von einem Tag auf den anderen alles ganz anders entwickelt, als ich es je erhoffte. Hilft Dir zwar nicht, doch Deine Grübelei bringt Dich auch keinen Schritt weiter. Gewissheit hast Du erst, wenn es soweit ist. Nun aber Schluss mit der Moralpredigt. 😉

Transfergeld ca. 1500 Euro (+ - 50 geschätzt)

Sind diese bereinigt? Hast Du keinerlei berufsbedingte Aufwendungen? Keine Altersvorsorge z.B. LV. etc.?

Dein EK beläuft sich auf ca. 1500€ . Vom jeweiligen Mindest-KU ausgehend bist Du bereits ein Mangelfall. Richte Dich darauf ein, dass Dir lediglich 900€ verbleiben. Beide Kinder sind im gleichen Rang (wenn der Volljährige privilegiert ist). Einziger Unterschied beim Volljährigen ist: er muss selber seine Ansprüche ggü. beiden ET durchsetzen. Was macht denn die KM?

Davon noch volles KG abziehen???

Nein. Die Zahl 304€ stammt bereits aus der Anlage A zur DDT, wo das volle KG bereits berücksichtigt wurde. Der Mindest-Bedarf laut >>DDT<< selbst beläuft sich ohne KG auf 488€.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.03.2010 03:08
(@masterofdesaster)
Schon was gesagt Registriert

Guten Morgen

Was macht denn die KM?

Du meinst ausser Geld kassieren und bis Mittag im Bett liegen? :gunman:

Nüscht...gar nüscht, und sie wird das in Zukunft auch nicht machen....
Bei der letzten empfindlichen UH-Erhöhung war die freude gross...Nicht bei meinem Sohn...Nein bei der KM.Der "mehr"-Betrag wurde sofort genutzt um für sich selbst einen Laptop zuzulegen.. 😡

Nun rechne ich wieder was sie bekommt:
Unterhalt
4x334 Euro (alle letzte Altersstufe vor 18 und unterschiedliche Väter)
Kindergeld
1. Kind 184 Euro
2. Kind 184 Euro
3. Kind 190 Euro  
4. Kind 215 Euro

Mietkosten für eine Haushälfte (+Nebenkosten?)

400 Euro

Das sind schon ca.2500 Euro + was der neue lebensabschnittpartner beisteuert.
+ die ganzen Vergünstigungen wie
Kein GEZ
verbilligter Eintritt
Fahrkarten usw...

Sorry, aber da werd ich rasend wenn mir von den paar Kröten ein Haufen abgezogen wird, und Frau Mamma angeblich nix hat und ab 18 nix beisteuern wird.Zudem aber Ihr gutes Leben weiterläuft. :crash:

Sohnemann bekommt ja nichtmal Taschengeld...Auf Nachfrage wurde mir "Angeboten" es selber zu machen.Sie könne sich das nicht leisten(was aber bei wöchentlichen Discobesuchen nicht zu merken ist) :gewalt006:

Boah....neeeee..... man kann das schlecht nachvollziehen...Das muss man erlebt haben  :againstwall:

Ist die Arag Unterhaltrechtschutz zu empfehlen oder gibt es Erfahrungswerte.Vielleicht ist es besser Vorzusorgen bei den Aussichten...

Gruss

MasterofDesaster

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.03.2010 15:04