Hallo alle zusammen,
Hätte da mal eine Frage zu der neuen Düsseldorfertabelle, muss der differenzbetrag von der alten Düsseldorfertabelle für Januar noch nachträglich nachbezahlt werden oder erst ab Februar nach der 2010 Tabelle?
Danke für eure Hilfe JP
Hallo JP,
Hätte da mal eine Frage zu der neuen Düsseldorfertabelle, muss der differenzbetrag von der alten Düsseldorfertabelle für Januar noch nachträglich nachbezahlt werden oder erst ab Februar nach der 2010 Tabelle?
Nach allem was ich weiß und sagen kann, ab Januar. Die DT selbst wurde zwar erst am 6. Januar veröffentlicht, aber die DT ist ja auch "nur" eine Berechnungshilfe; das zugrundeliegende Gesetz ist noch im Dezember (gerade eben so) mit Wirkung zum 1. Januar 2010 veröffentlicht worden.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Supi Dankeschön, d.h. dass mit der Februar Unterhaltszahlung nach düsseldorfertabelle 2010 auch der differenzbetrag für Januar Überwiesen werden müsste. Ich danke dir für die schnelle auskunft
liebe grüße JP
Hallo JP,
dass hängt natürlich auch davon ab, ob und welchen Titel Du hast.
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Hallo JP,
und hier noch ergänzend der Hinweis, dass sich mit der DT 2010 nicht nur die Tabellenbeträge geändert haben, sondern auch die Berechnungsgrundlage (Standard sind jetzt zwei Unterhaltsberechtigte, nicht mehr drei); damit also entsprechende Änderungen beim Herauf- bzw. Herabstufen. Im Normalfall bedeutet das: In der DT 2010 landet man üblicherweise eine Zeile niedriger als noch in der DT 2009.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Nen Titel hab ich leider nicht! KM zahlt nach 3 Jahren, seid Okt. 09 Mindestunterhalt nach DD Tabelle i.h.v. 240 €. Was sie verdient... keine Ahnung, auf schreiben meines Anwaltes oder des Grichts reagiert sie einfach nicht! Ich bin ja schonmal froh dass sie überhaupt zahlt, nach so langer Zeit!
Aber sie lebt in dem eigenheim iheres selbstständigen LG, dieser hat ein Kind, ich meine 5 dass bei der KM lebt, für den er unterhalt zahlen müsste, sie geht arbeiten, wo weiß ich nicht und hat ein 9 Jähriges Kind für den sie vollen KU beklommt, laut dem was mein Anwalt über gewisse Ämter rausfinden konnte.
Mein Sohn ist 7 für den sie KU zahlen müsste!
Ihm würde dann doch die erste Zeile sprich 272€ zustehen richtig?
Moin JP,
solange es keinen Titel, ist jede KU-Zahlung quasi freiwillig.
Erst ab dem Monat, wo du sie zur Zahlung eines konkreten Betrages ausdrücklich und schriftlich aufforderst, in diesem Fall die 272,-€, könntest du die Zahlung ggf. gerichtlich durchsetzen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
von anwalt wird sie schon ewig aufgefordert, wie gesagt gericht reagiert sie nicht!
Wir fürhren eine art umgangsheft, da ich exilein kenne und sie so nicht behaupten kann dass sie über gewisse dinge ihres kindes nicht bescheid weis, da kommen alle wichtigen und unwichtigen dinge des alltäglichen lebens wie z.b. schule, arztbesuche... rein sodass sie über alöles bescheid wies und es sogar beweisen kann!
Auf alle fälle habe ich sie darin am 2. Januar aufgefordert 272€ nach neuer düsseldorfer tabelle zu zaheln!
Mal abgesehen vom Unterhalt möchte ich hier anmerken dass so ein "Umgangsheft" echt eine klasse sache ist! Mal steht mehr drin mal weniger aber es wissen immer alle über alles bescheid!
somit hast Du Deine Ex, wenn auch etwas ungewöhnlich, in Verzug gesetzt.
Du könntest somit den höheren Betrag gerichtlich einfordern.
Pass auf, dass Dir das Heft nicht abhanden kommt!
Und übrigens: Du hast einen Rechtsanspruch auf die Titulierung des KU
Gruß Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Den Rechtsanspruch kenne ich jedoch sie reagiert auf nichts und die gerichte sind leider auch überlastet!
Mir geht es im endeffekt auch nur darum ob ich die 2x32€ mit auf die lange liste des fehlenden unterhalts setzen kann! Denn wenn ich mir nicht alles gleich aufschreibe kann es sein dass ich es in nem 14 jahr vergessen habe! :redhead:
Danke für eure schnelle hilfe!
Also, dass dürftest Du in jedem Fall können. Hilfsweise würde ich sie allerdings nochmal mit einem "ordentlichen" Brief auffordern, den höheren Unterhalt mit Frist bis zum... zu bezahlen, und sie somit in Verzug setzen.
Notfalls auch über den RA
Gruß Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
O.k. danke werde ich tun! Ich hoffe nur ich seht mich nicht als allzu Geldgeil aber wenn ich sehe dass Exilein 2 mal im Jahr in Urlaub fahren kann, raucht, auf partys geht, auto, motorrad, laptop..... dann denke ich einfach kann sie auch für ihr kind zahlen, wenn sie es sich auch sonst recht einfach macht in ihrem Leben! ES ÄRGERT MICH EINFACH!!!!!!!! Sorry
Und ich finde meinem Sohn steht zumindest dass zu!!!!
Und ich finde meinem Sohn steht zumindest dass zu!!!!
Eben! KU gehört ja immerhin für Deinen Sohn und nicht für Dich.
Viel Erfolg
Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
aber wenn ich sehe dass Exilein 2 mal im Jahr in Urlaub fahren kann, raucht, auf partys geht, auto, motorrad, laptop..... dann denke ich einfach kann sie auch für ihr kind zahlen, wenn sie es sich auch sonst recht einfach macht in ihrem Leben! ES ÄRGERT MICH EINFACH!!!!!!!! Sorry
Und ich finde meinem Sohn steht zumindest dass zu!!!!
Auch wenn ich solche Texte nicht mag.
Weder von Müttern, noch von Vätern.
Aber wenn dich das so ärgert, warum gehst du dann nicht zum JA oder Gericht?
Ein Stau ist ja erst dann ein Problem, wenn man drin steht und durch die Inverzugsetzung geht dir in der Wartezeit ja nichts verloren.
Nur wenn du nie klagst, wird das auch nichts.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Beppo,
klage wurde vor mehr als 2 Jahren eingereicht, Exililein ist in den vergangenen Jahren etwa alle 2 Monate umgezogen, nicht mal mir sagte sie wohin dewr kleine erzählte nur immer neue Wohnung, Tja und wenn dass Gericht sie dann erreicht hat reagiert sie nicht, und leider ist es nunmal so dass es auch noch gaaaaaanz viele andere "Fälle" bei Gericht gibt und nicht nur meinen!
Ich finde es auch traurig solche dinge sagen zu müssen, aber es ist nunmal so aber noch viel trauriger ist es dass mein sohn nie auch nur ein kleines stück von dem kuchen abbekommen hat! Z.B. nicht mal nen Anruf zur Einmschulung oder ne Karte....
Wenn ich mich im Ton vergriffen habe tut es mir sehr leid, aber es sind nunmal Fakten. Ich habe asuch 3 Jahre Unterhalt für den kleinen bezahlt+ Sonstige EXTRAS! Ich möchte dass auch der kleine etwas davon hat wenn es der KM offensichtlich so gut geht!
Dass ist zumindest meine Sicht der Dinge!
Und was ist bei dem Verfahren raus gekommen?
Oder ist das eingestellt oder eingeschlafen?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Nach gar nichts leider, es scheint aber im moment wieder etwas wallung rein zu kommen, der richter sagte mehrmals, er könne niemand zu irgendetwas verurteilen, den er nicht erreichen kann, zwecks oft umziehen und nicht ummelden....
Exilein sagte mir ins gesicht von mir werdet ihr niemals eine unterhaltstitel bekommen wenn ich will dann zahle ich wenn nicht dann eben nicht!
Was soll man dazu noch sagen?
Unglaublich!
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
und somit geht das letzte Fünklein Gerechtigkeit verloren....
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Ich habe eh festgestellt die Mütter haben hier in deutschland semtliche rechte für sich gepachtet...
