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Unterhaltsrelevantes Einkommen

 
(@gretchen)
Schon was gesagt Registriert

Hallo alle zusammen, ich bin neu hier und habe auch gleich meine erste Frage.
Da mein Sohn im Juli diesen Jahres volljährig geworden ist, muss der Unterhalt neu berechnet werden. Nachdem ich meinen Ex-Lebensgefährten aufgefordert habe sein Einkommen offen zu legen (was ich übrigens auch getan habe!), erhielt ich heute die Lohnbescheinigungen der letzten drei Monate!! Vorher war er einige Jahre selbstständig, eine Est-Erklärung will er nicht vorlegen. Meine Frage deshalb: Welches Einkommen, außer aus selbstständiger oder nichtselbstständiger Arbeit, wird eigentlich zur Berechnung des Unterhalts herangezogen ? Und wie kann ich verhindern, dass er irgendwelche anderen Einkommen verschweigt ? Er behauptet z.B. in einer Mietwohnung zu leben, ich weiß allerdings, dass er Wohneigentum besitzt. Wie kann ich ihn zwingen, etwas zu offenbaren, von dem er behauptet, dass er es nicht besitzt ? Fairerweiße muss ich dazu sagen, dass er über 17 Jahre lang den Unterhalt immer bezahlt hat, wenn auch nur den Mindestsatz. Aber das hatten wir einst vereinbart, auch weil er zwischenzeitlich eine neue Familie gegründet hat. Dafür möchte ich jetzt schon Ehrlichkeit, die er aber offensichtlich nicht will...
Vielleicht kann mir jemand von Euch helfen ? Schönen Abend noch
Gretchen

[Editiert am 26/8/2005 von Gretchen]


Gretchen

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.08.2005 00:18
(@gretchen)
Schon was gesagt Registriert

Eigentlich sollte das in die Rubrik " Unterhalt", sorry


Gretchen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.08.2005 00:27
 Xe
(@_xe_)
Registriert

Verschoben nach "Unterhalt".


AntwortZitat
Geschrieben : 27.08.2005 00:29
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Gretchen,
Du, das JA, oder Dein Anwalt können 2 Sachen fordern:
1. Lohnbescheinigungen der letzten 12 Monate
2. Letzte ESt Erklärung
Da gibt es nicht dran zu rütteln, ansosnsten zu der Gewerkschaft gehen, den Tarifvertrag besorgen und schon weisst Du bescheid über Sonderzahlungen. Die wird der Richter dann sicherlich fiktiv anrechnen.

Dann zum Wohneigentum.
Jeder Schwachkopf kann zum Katasteramt gehen und fragen, wem das oder das Haus gehört. Schwupps, ist der Wohneigentum nachgewiesen.

Dann aber mal noch eine ganz andere Sache. Ihr habt es 17 Jahre geschafft, ein agreement zu finden, mit dem anscheinend beide leben konnten.
Jetzt willst du den Knüppel aus dem Sack holen. Warum? Ich weiss nicht, wie lange euer Sohn noch unterhaltsberechtigt sein wird, aber vielleicht ist das nicht mehr lange und sinkt z.B. durch eine Ausbildungsvergütung.
Könnt ihr euch beide nicht mal wie zwei Erwachsene zusammensetzen und über einen Kompromiss sprechen. Du kannst ja mal Deinen Sack öffnen und zeigen, dass Da ein Knüppel drin ist, zugleich aber auch sagen, dass Du willst, dass er auch da bleibt. Versuche einen Kompromiss mit ihm zu finden. Hat doch die letzten Jahre auch geklappt.

Gruss,
Michael


AntwortZitat
Geschrieben : 27.08.2005 13:02
 sky
(@sky)
Registriert

Hi

ergänzend noch: Bei Selbständigkeit kann eine Kopie der Einkommenssteuererklärungen der letzten drei Jahre verlangt werden. Wegen dem Wohneigentum kann im Zweifel verlangt werden, dass der KV die Angaben an Eides statt versichert.

Ab Volljährigkeit muss das Kind sich selbst um die Unterhaltsangelegenheiten kümmern, oder Dich bevollmächtigen. Beide Elternteile sind nun barunterhaltspflichtig.

Ich würde den KV einfach mal fragen, wieviel er denn freiwillig bereit ist zu zahlen. Wenn das einigermaßen "paßt", würde ich nichts weiter erzwingen.

Gruss
sky


Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse a050

AntwortZitat
Geschrieben : 27.08.2005 13:39
(@gretchen)
Schon was gesagt Registriert

Zunächst einmal vielen Dank an alle Schreiber für die Hilfestellung.
Es tut mir leid wenn ich den Eindruck erweckt habe „den Knüppel aus dem Sack“ lassen zu wollen. Dem ist nicht so, der Sachverhalt ist allerdings der, dass der KV mit Erreichen der Volljährigkeit , ohne Vorankündigung, die Zahlungen eingestellt hat- obwohl er weiß, dass unser Sohn noch die Schule (Gymnasium) besucht.
Wir haben vor 15 Jahren zuletzt miteinander geredet, wo auch besagte Vereinbarung getroffen wurde. Er hat die ganzen Jahre den gleichen Betrag von damals ( Mindestsatz von 1990!) bezahlt, ohne irgendeine Anpassung. Ich wollte einfach, dass ein gutes Verhältnis zwischen Vater und Sohn bestehen bleibt und auch mit Rücksicht auf seine neue Familie, in der es ein „neues“ Kind gibt. Leider hat er einige Zeit später einen weiteren Kontakt mit uns völlig abgelehnt. Unser Sohn hat ihm regelmäßig Bilder, Glückwünsche und später auch Briefe geschickt, leider ohne jegliche Reaktion. In der letzten Zeit habe ich mehrfach versucht ihn telefonisch zu erreichen, entweder er lässt sich von seiner Frau verleugnen oder es wird einfach aufgelegt- mit dem Reden klappt es also nicht so. Ich glaube, dass ich ihm in den vergangenen Jahren mehr als entgegengekommen bin und deshalb ärgert mich auch seine jetzige Reaktion. Ich möchte nur, dass er ehrlich zu uns ist und seinen Teil seiner Verpflichtung erfüllt. Mehr will ich nicht und habe ich nie gewollt. Da unser Sohn nach seinem Abitur im kommenden Jahr noch ein Studium absolvieren wird, wird unsere Unterhaltspflicht noch einige Jahre andauern. Schon deshalb möchte ich die Angelegenheit in einem vernünftigen Rahmen geklärt haben.

Schönen Abend noch an alle


Gretchen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.08.2005 01:17
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Liebe Grete,
aber nun die Gretchenfrage. Nein, ich frage Dich jetzt nicht, wie Du es mit der 'Religion hältst', sondern, ob Du ihm nicht einfach einen Brief schreibst, ihm Deinen Standpunkt und deine Situation erklärst und ihm um einen Vorschlag bittest. Vielleicht packst Du dann noch einen DT Ausdruck dabei und wenn er dann immer noch duckt, dann zum JA / RA.

Was will dein Sohnemann denn studieren? Physik ist nicht schlecht. Habe ich auch gemacht. Dauert allerdings mind. 5 Jahre. Da wird der KV böse sein :cul: :cul: :cul: :cul: :cul: :cul:

Gruss,
Michael


AntwortZitat
Geschrieben : 28.08.2005 02:03
(@gretchen)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Weisnich, das mit dem Brief hab ich ja schon versucht- leider auch vergebens. Aber es wird sich schon eine Lösung (und vielleicht auch gütliche Einigung) finden, jedenfalls hoffe ich das.

Mit den Naturwissenschaften hats mein Sohn nich so - geht eher in die Richtung Literaturwissenschaften, Geschichte, Anglistik. Aber viel kürzer wird das ( Auslands-) Studium auch nicht werden, da muß der KV halt durch....

Schönen Abend und nochmals vielen Dank


Gretchen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.08.2005 23:22