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Unterhaltsrechtsreform

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(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Was schert den BGH der Sch* den er gestern gesagt hat.

Ruhig, Beppo. Ich hab jetzt mal gesammelt, was der BGH dieses Jahr bisher so gebracht hat. Nicht alles im Sinne der Verpflichteten, wie z.B. das mit der Haushaltsersparnis, aber auch nichts, was nach Ignoranz, Systembruch oder Rechtsbeugung riecht:

16.04.2008 XII ZR 7/05 http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-1525.html (Verwirkung bei gleichgeschlechtlicher Beziehung)
16.04.2008 XII ZR 144/06 http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-1523.html (Unterhaltsregress des Scheinvaters)
16.04.2008 XII ZR 107/06 http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-1524.html (Begrenzung und Befristung des nachehelichen Unterhalts)
05.03.2008 XII ZR 22/06 http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-1508.html (Einseitige Vermögensbildung zu Lasten des Unterhaltsberechtigten)
05.03.2008 XII ZR 150/05 http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-1507.html (Ganztagskindergarten ist Mehrbedarf)
20.02.2008 XII ZR 101/05 http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-1519.html (Abänderungsklage bei Aufgabe der Arbeitsstelle)
06.02.2008 XII ZR 14/06 http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-1526.html (Bemessung des nachehelichen Unterhalts bei Einkommensänderungen)
06.02.2008 XII ZR 45/06 http://lexetius.com/2008,254 (Zugewinnausgleich: Berücksichtigung einer freiberuflichen Praxis)
09.01.2008 XII ZR 170/05 http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-1502.html (Herabsetzung des Selbstbehalts bei gemeinsamer Haushaltsführung)

Ich seh' da nicht wirklich die Gefahr, dass da etwas so dummes kommt wie vom SPIEGEL.


AntwortZitat
Geschrieben : 15.07.2008 14:34
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@Pappasorglos,
ich teile ja sehr oft deine Meinung aber bei dieser Wette halte ich immer noch gegen!

Ich glaube immer noch, dass der BGH eher die Ansprüche der Mütter festigen, und nicht die Eigenverantwortung stärken wird.

Auch wenn ich hoffe, unrecht zu haben.

We will wait and see! :prost:

Im Übrigen ist der BGH ja auch schon in dem, von dir zitierten Urteil XII ZR 150/05 über den Ganztagskindergarten ja auch schon leichtfüßig über die

"Gleichwertigkeit von Bar- und Betreuungsunterhalt"

hinweg gesprungen.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.07.2008 14:42
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Im Übrigen ist der BGH ja auch schon in dem, von dir zitierten Urteil XII ZR 150/05 über den Ganztagskindergarten ja auch schon leichtfüßig über die  "Gleichwertigkeit von Bar- und Betreuungsunterhalt" hinweg gesprungen.

Aber gerade dieses Urteil macht doch Hoffnung! Der BGH hat gesagt "Mehrbedarf", wo das OLG noch "Werbungskosten" gesagt hat. Natürlich ist das an den Haaren herbeigezogen, genau wie damals, als der BGH die Differenzmethode damit begründet hat, sie hätte etwas mit dem ehelichen Lebensbedarf zu tun.

Nur ziehen sie in diesem Fall in die richtige Richtung an den Haaren, sie haben die Tür nicht aufgemacht für eine fortbestehende Bedarfslücke bei Vollzeiterwerb. Nein, keine Werbungskosten, sondern Bedarf des Kindes, Kinder kosten Geld, so ist das eben. Also ich kann gut schlafen.


AntwortZitat
Geschrieben : 15.07.2008 15:50
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Noch ein hübsches Zitat aus der anschliessenden spiegel.de-Diskussion von einem gewissen Arne Hoffmann:

Frauen haben heute die Wahl zwischen Hausfrau, Teilzeit oder Vollzeit. Männer haben die Wahl zwischen Vollzeit, Hartz-IV oder Knast.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.07.2008 12:53
(@zahlmeister-ohne-ende)
Rege dabei Registriert

Leider erst morgen die Bekanntgabe...

http://www.merkur-online.de/dpa/infoline/schlaglichter/art440,943087

Hoffentlich bekommt sie kein Recht!


Um Ungerechtigkeit zu suchen braucht man keine Laterne, nur einen Familienrichter am  Amts- oder Oberlandesgericht.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.07.2008 15:14
(@hamburg2000)
Nicht wegzudenken Registriert

Hier ist ein ganz frischer  Zwischenstand:

http://de.reuters.com/article/domesticNews/idDEHUM65073820080716

"BGH will Mütter bei Unterhaltsrecht nicht überfordern"


Ich ziehe nicht aus.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.07.2008 19:02
(@zahlmeister-ohne-ende)
Rege dabei Registriert

Ein bissi was kann man schon sagen...................

BGH will Mütter bei Unterhaltsrecht nicht überfordern
Mittwoch, 16. Juli 2008, 16:05 Uhr

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[-] Text [+]

Karlsruhe (Reuters) - Der Bundesgerichtshof (BGH) will getrennt lebende Mütter nicht überfordern, indem er ihnen zu früh neben der Erziehung zur Vollzeittätigkeit verpflichtet.

Das wurde in der mündlichen Verhandlung des Gerichts am Mittwoch zum neuen Unterhaltsrecht deutlich. Es müsse geprüft werden, ob von den Frauen nicht zu viel verlangt werde, wenn sie neben der Erziehung kleiner Kinder auch einer Vollzeitarbeit nachgehen müssten, sagte Richter Hans-Joachim Dose am Mittwoch in Karlsruhe.

In der Verhandlung wurde allgemein kritisiert, dass das neue Recht zu ungenau sei. Der Senat wolle daher allgemein gültige Regeln finden, um dem derzeitigen Unterhaltsrecht ein Korsett zugeben, sagte Dose. Die Richter erteilten dem Wunsch des Anwalts der Mutter jedoch eine Absage, wieder Altersgrenzen für den Beginn der Arbeit einzuführen. "Der Gesetzgeber wollte solche starren Grenzen mit dem neuen Recht abschaffen", sagte Dose. Weiter wollen die Richter prüfen, wie die Höhe des Unterhalts nach dem neuen Recht berechnet werden muss und inwieweit neben den Belangen der Kinder auch die der Eltern eine Rolle spielen.

_____________________________________


Um Ungerechtigkeit zu suchen braucht man keine Laterne, nur einen Familienrichter am  Amts- oder Oberlandesgericht.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.07.2008 19:04
(@zahlmeister-ohne-ende)
Rege dabei Registriert

lach...war ja im gleichen Augenblick....Hamburger....


Um Ungerechtigkeit zu suchen braucht man keine Laterne, nur einen Familienrichter am  Amts- oder Oberlandesgericht.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.07.2008 19:05
(@zahlmeister-ohne-ende)
Rege dabei Registriert

Dafür findet sich aber auch dieser tolle Satz wieder....was nun nicht interpretierbar ist ...für mich zumindest nicht...

Die Richter erteilten dem Wunsch des Anwalts der Mutter jedoch eine Absage, wieder Altersgrenzen für den Beginn der Arbeit einzuführen. "Der Gesetzgeber wollte solche starren Grenzen mit dem neuen Recht abschaffen", sagte Dose. Weiter wollen die Richter prüfen, wie die Höhe des Unterhalts nach dem neuen Recht berechnet werden muss und inwieweit neben den Belangen der Kinder auch die der Eltern eine Rolle spielen.

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Um Ungerechtigkeit zu suchen braucht man keine Laterne, nur einen Familienrichter am  Amts- oder Oberlandesgericht.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.07.2008 19:06
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Auf jeden Fall machen sie es spannend.
Also meine Neugier wächst jedenfalls.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.07.2008 20:40




(@zahlmeister-ohne-ende)
Rege dabei Registriert

Um hinterher auch sagen zu können...wir haben uns mühe gegeben..... :puzz: :puzz: :puzz:

BGH stellt Urteils-Bekanntgabe zu Unterhalt infrage Zweite Zusammenfassung in Vorbereitung
Karlsruhe (AP) Die Bekanntgabe des mit Spannung erwarteten BGH-Urteils zur Erwerbspflicht von Alleinerziehenden könnte sich verzögern. Der Bundesgerichtshof (BGH) erklärte am Mittwochnachmittag in Karlsruhe, es bestehe erheblicher Beratungsbedarf. Deshalb könne nicht ausgeschlossen werde, dass am (morgigen) Donnerstag nicht das Urteil selbst, sondern lediglich ein Verkündungstermin bestimmt werde.


Um Ungerechtigkeit zu suchen braucht man keine Laterne, nur einen Familienrichter am  Amts- oder Oberlandesgericht.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.07.2008 09:26
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wahrscheinlich haben sie beim Juristinnenbund noch niemand erreicht um zu fragen, wie sie entscheiden sollen.

Außerdem ist es ja auch nicht ganz einfach, sich für diese ganzen abstrusen Entscheidungen, die entsprechenden hanebüchenen Begründungen aus den knöchernen Fingern zu saugen.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.07.2008 09:57
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ich finde bei den Versuchen, solche Urteile zu begründen, immer wieder Sätze knuffig wie:

Richter Claus Sprick sagte, für die Dauer eines Unterhaltsanspruchs könne auch eine vorangegangene Lebensgemeinschaft eine Rolle spielen. Je mehr sich diese einer Ehe angenähert habe, desto eher könne auch hier das Prinzip der Solidarität eine Verlängerung rechtfertigen.

Man löst einen beliebigen Sachverhalt aus dem Ganzen heraus und ernennt ihn zur "Begründung". Aber wie sieht es denn aus mit der Solidarität in Sachen Betreuung und gelebter Elternverantwortung? Warum wird nicht automatisch zum Sorgerechts-Mitinhaber, wer sich hier dauerhaft-solidarisch zeigen soll? Und wie wollen Gerichte hier im Nachhinein Detail beurteilen, wie weit diese "Annäherung an eheliche Lebensverhältnisse" im Einzelfall ging?

Die Zeiten, als die Väter unehelicher Kinder mehrheitlich marodierende "Tunichtgute" wie reisende Handwerksgesellen, Soldaten o. ä. waren (und aus diesen stammt unsere Gesetzgebung im Grunde) sind doch längst vorbei! Aber die aktuelle Gesetzgebung ist noch immer nicht in der Jetztzeit angekommen, wo es bald mehr nichteheliche als eheliche Eltern gibt.

In Summe wäre es ein Salto rückwärts: Hatten unverheiratete Väter bislang zumindest den Vorteil, als "Gegenleistung" für ein Nicht-Sorgerecht wenigstens auch für ihre Ex nicht unterhaltspflichtig zu sein, stellt man nichteheliche Lebensgemeinschaften unterhaltstechnisch damit faktisch auf die Stufe der Ehe. Nur: Der Vater hat noch immer nicht das Recht, auch nur ein Schulzeugnis seiner Kinder zu unterschreiben; er ist und bleibt ein Bittsteller für ein paar Krümel Umgang - bei voller Unterhaltspflicht für Mutter und Kind(er).

Dabei wären die Lösungen so einfach: Vater und Mutter teilen sich nach den Prinzipien des Cochemer Modells Erwerbs- und Erziehungsarbeit und in jedem Fall das Sorgerecht; es sei denn, sie haben willentlich per (Ehe-)Vertrag etwas anderes festgelegt. DAS wäre solidarisch...

Just my 2 cents
Martin


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AntwortZitat
Geschrieben : 17.07.2008 14:26
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert
 elwu
(@elwu)

war doch nicht anders zu erwarten, man kennt ja den BGH und seine groteske Rabulistik wenn es darum geht, Müttern den Unterhalt zu sichern. Abstruse Konstrukte wie das Surrogatsprinzip kommen ja nicht von ungefähr. Mal sehen wie es weitergeht im Richterrecht zum Unterhalt...

/elwu


AntwortZitat
Geschrieben : 17.07.2008 16:06
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Sagen wir's mit der Du-Darfst-Reklame: "Es wird so bleiben, wie es war". Der BGH liefert frank und frei dem Berufungsgericht (OLG Düsseldorf) die Steilvorlage für die Weitergewährung von BU.


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.07.2008 16:08
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Eigentlich ergibt sich doch daraus ein totales Scheidungs- und Trennungsverbot, denn natürlich gewöhnt man sich nicht nur an die Unterhaltszahlungen, sondern auch an gewaschene Socken, das abendliche Kuscheln und das was evtl. danach passiert. Vom Umgang mit den Kindern ganz zu schweigen. Dieses Vertrauen gilt es doch auch durch die Nachtrennungssolidarität zu schützen.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.07.2008 16:16
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

ein bisschen verständlicher als die "Urteilsbegründung" formuliert >>>HIER<<<

ein bemerkenswerter Satz des Urteils könnte für neuerlichen Unfrieden sorgen:

Sollten die Parteien seinerzeit also zusammen von dem Einkommen des Beklagten gelebt haben, lägen darin freiwillige Leistungen, die der Beklagte vor Beginn des Mutterschutzes jederzeit hätte beenden können. Eine nachhaltige Lebensstellung konnten diese tatsächlichen Umstände nicht begründen, sodass es bei der Lebensstellung nach der Höhe des Unterhaltsanspruchs gegen den geschiedenen Ehegatten verblieb.

Bedeutet das im Klartext: Frau X war mit Chefarzt Y verheiratet und wendet sich nach der Scheidung dem Maurer Z zu - wenn auch diese Beziehung scheitert, ist Maurer Z gleichwohl verpflichtet, seiner unverheirateten Ex-Partnerin und Mutter seiner Kinder eine Lebensstellung auf Chefarztniveau zu gewährleisten?

Oder um es philosophisch zu sagen: Sicher ist nur, dass nichts sicher ist.

Just my 2 cents
Martin
(der sich im nächsten Leben mit 18 sterilisieren lässt - oder gleich mit der Volljährigkeit auswandert...)


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AntwortZitat
Geschrieben : 17.07.2008 16:17
(@hamburg2000)
Nicht wegzudenken Registriert

😡


Ich ziehe nicht aus.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.07.2008 16:19




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