Hallo midnightwish,
du kannst mir ja gern meine Illusionen rauben, aber noch kämpfe ich darum :rofl2:
Ich fürchte nur eskima, das sie die Vorschußkassen da keine Deut drum scheren, das der Klageweg dem Normalsterblichen verschlossen ist.
Angenommen, die UVG-Kasse oder auch das JA oder auch die gegnerische RA fordert eine Neuberechnung. Dann muss doch die zweite Partei, in diesem Fall der Zahlvater, sich auf die neuen Zahlen einlassen. Im Grunde genommen geht es doch um den Mangelfall, wenn nicht genug Geld für alle Berechtigten erwirtschaftet wird. Die Kinder wollen mehr Geld, weil es ein neues Gesetz gibt und der Vater mit neuer Frau will, dass es vorübergehend noch alles beim Alten bleibt, damit er sich neu orientieren kann (mit seiner neuen Familie).
Man wird sich nicht einig und die Sache geht zum Gericht. Die Kinder bekommen PKH (wie immer) und im Mangelfall bekommt der Vater auch PKH, sofern eine Erfolgsaussicht besteht. Und diese Erfolgsaussicht sollte doch durch die Übegangsvorschriften gegeben sein.
Oder muss ich mich jetzt umbenennen in Blauauge?
eskima
Ganz ehrlich eskima,
ich weiß da auch nicht weiter. Bei mir beissen sich derzeit mal wieder Familienrecht und Sozialrecht oder wo imemr ich das einordnen soll.
Auf der einen Seite wurde ja wohl gesagt, das die alten bestehenden Titel bestand haben und eine Abänderung allein aufgrund der neuen Gesetzgebung nicht geht. Also kann keine Partei nur aufgrund der Änderung klagen. Entweder es gibt noch andere Punkte die eine Klage rechtfertigen oder es wäre eben wie immer alle 2 Jahre eine Überprüfung statthaft. Das ist die eine "Familienrechliche" Seite.
Zum anderen lese ich von ddep, das nun bei Unterhaltsvorschuß bzw. Beistandschaften die Väter angeschrieben werden sollen, den KU nach dem neuen Gesetz titulieren zu lassen, aber gleichzeitig eine Abänderung des EU nicht geht, da der KV ja nicht klagen kann. Gleichzeitig nimmt sich die Behörde ein Recht das die "normale" KM oder KV derzeit eben nicht hat. Ich frage mich derzeit was und ob überhaupt etwas passiert, wenn sich ein VAter weigert den neuen Titel zu unterschreiben. Wird das JA dann wirklich klagen, welche Aussicht auf Erfolg hätte das? Welche Konsequenzen? Und und und
Ich möchte weder dir noch mir irgendwelche Illusionen rauben, aber derzeit frage ich mich wirklich ob es nicht einfacher wäre den gesamten Lohn dem Staat zu überweisen. Man bekommt Lebenmittelmarken und Kleidergutscheine und ein kleines Taschengeld und die Kinder komemn alle unter staatliche Fittiche und "würdigen" Familien anvertraut :mad:... weil mit Demokratie und gesunden Menschenverstand hat für mich vieles hier nicht mehr zu tun. BTW frage ich mich nun seit Wochen was ich wählen soll. Wir haben diesen Monat Wahlen und irgendwie hab ich das Gefühl das s so ziemlich egal ist was ich wäle, es ist alles gleich sch...
LG Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo Tina,
derzeit frage ich mich wirklich ob es nicht einfacher wäre den gesamten Lohn dem Staat zu überweisen.
Mein Mann hat dem JA schon vor Jahren angeboten, seinen Lohn auf deren Konto zu überweisen und sich vom JA dann den SB auf sein Konto überweisen zu lassen, aber das wollten die auch nicht :phantom:
Ich empfinde es als extrem nervig, nach nunmehr 11 Jahren Unterhaltskrieg auch noch neue Gesetze vor die Nase gesetzt zu bekommen, die erstmal so kompliziert erscheinen, dass man den Eindruck hat, dafür studieren zu müssen. Sollte es nicht einfacher werden?
Ich verweise hier auf mein anderes Post, in dem ich bereits geschrieben habe, dass sich auch die Mangelberechnung geändert hat. Manchmal fühle ich mich unendlich alt und kampfesmüde.
eskima
Hierzu ein >>>aktueller Artikel<<< aus Deutschlands grösster Tageszeitung.
Zitate:
Auf die deutschen Familiengerichte rollt eine Prozesslawine zu!
Fast alle Scheidungsurteile mit Unterhaltspflichten können danach erneut angefochten werden – auch, wenn diese bereits Jahre gültig sind
Viele Geschiedene lassen die Unterhaltszahlungen an ihre Ex-Partner bereits überprüfen, hoffen, bald weniger berappen zu müssen.
Unterhalts-Kürzungen zwischen 350 und 700 Euro im Monat seien im Einzelfall durchaus drin.
Konkret: Uneingeschränkten Anspruch auf Unterhalt haben Ex-Partner (auch ohne Trauschein) nach dem neuen Recht nur, solange die gemeinsamen Kinder jünger als drei Jahre sind. Danach gibt es nur noch Unterhalt, wenn der Nachwuchs besondere elterliche Aufmerksamkeit braucht.
Deshalb wird es sehr auf die Urteile der Richter in den nächsten Monaten ankommen. Rechtssicherheit wird es erst dann geben, wenn der Bundesgerichtshof die wesentlichen Fragen entschieden hat. Das kann Jahre dauern!”
Anders ausgedrückt: Bis dahin entscheidet mit diesem Chaos-Gesetz jeder Richter, wie er will...
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Theoretisch hört sich ja auch alles ganz klar an... :thumbup:
haben auch den Ball ins Rollen gebracht, Gegenseite ist angeschrieben (Unterhalt soll gen 0 gehen)... 🙂
Klage wird folgen...
auch unsere Anwältin sagte, dass keiner weiß, wie die Richter vorgehen und :question:
entscheiden werden...
gehören also zu den ersten "Fällen"...
halte euch auf dem Laufenden...
liebe Grüße,
coco
Hi,
gehören also zu den ersten "Fällen"...
Zu den ersten tausenden von Fällen ... meinste wohl. :rofl2:
Gruß
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
Hallo
Also ich bin auch sehr gespannt wie es weiter läuft, aber ichkann euch jetzt schon sagen,daß ich nächste woche Donnerstag bereits einen Gerichtstermin habe wegen dem neuen Unterhaltsgesetz, mal sehen was bei dieser Verhandlung raus kommt, bei interesse werrde ich euch informieren.
....bei interesse werrde ich euch informieren.
das war nun aber kein Witz oder ?
natürlich haben wir Interesse !!!
Gruß
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
HiHI wollte nur mal einen kleinen scherz hier rein bringen, wusste doch das es euch interessiert. 😉
Leider weiss ich aber noch nicht, ob an dem Tag schon ein Urteil gefällt wird meine Anwältin sagte wenn sich keiner einig wird auch die Richterin nicht, kann sich das Verfahren noch ein halbes Jahr hin ziehen, was ichnatürlich nich thoffe.
Stiftung Warentest zur Unterhaltsrechtsreform (>hier<).
Ich finde, das ist da kompakt und gut erklärt. Vielleicht sollten wir entsprechende Anfragen - speziell von Neu-Usern - standardmässig mit diesem Link beantworten.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo
Leider bin ich mit keinem Urteil nach Hause gekommen obwohl heute um 12.30 uhr Verhandlung sein sollte.
Hallo Furby,
das klingt nicht gut. Was ist passiert ?
Wann hattest Du die Klage eigentlich eingereicht ? Auch ich bin aktiv und habe Ende Januar meine Abaenderungsklage aktiviert, aber noch ueberhaupt kein Feedback bekommen.
Hoffentlich schaffen wir es alle, damit das Leben wieder normal wird und die Kinder wieder gluecklich sind ...
Schigger
Deutschland ade.
Hi,
Auch ich bin aktiv und habe Ende Januar meine Abaenderungsklage aktiviert, aber noch ueberhaupt kein Feedback bekommen.
naja...nach 3 Wochen kein Feedback wäre auch ganz schön sportlich, bzw. ich würde mich doch sehr wundern 😉
Zumal es sehr wahrscheinlich einige Abänderungsklagen geben wird.
Hast du auch eine Aussetzung auf Vollstreckung per EA beantragt ?
Gruß
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
Hallo Babbedeckel,
eine Aussetzung habe ich nicht beantragt. Jeder Antrag und jede Anfrage kostet immer Extra und mein finanzielles Fundament ist mittlerweile aufgebraucht. Im Ausland bekomme ich keine PKH.
3 Wochen Bearbeitungszeit ist doch schon recht lang ? Eine Eingangsbestaetigung der bezahlten Gerichtskosten waere ja auch nett, denn ich durfte schonmal knapp EUR 1000 in dort einzahlen.
Gruss
Schigger
Deutschland ade.
Ich habe diese Beitrag jetzt schon in einem anderen Thread geschrieben aber ich denke mal, er paßt hier viel besser rein, darum nochmal:
Bei meinem Unterhalts-Urteil kristallisiert sich eine ganz andere Sichtweise der Richter heraus.
Meine EX hat den gleichen Mindestbedarf und alle Abzugsmöglichkeiten wie ich, sollte sie arbeiten gehen.
Ihr Mindestbedarf liegt dann bei 1000 Euro, +5% Berufsbedingte Aufwendungen, +4% Altersvorsorge.
EX müßte also c.a 1200 Euro Netto verdienen, das macht so c.a. 1500-1600 Euro Brutto, um ihren Mindestbedarf zu decken.
Solange sie das nicht kann, und das ist schon ein Haufen Holz, bleibt unsereiner unterhaltspflichtig. Da nützt es auch ncihts wenn EX, ob fiktiv oder real, volltags arbeitet.
Wenn sich diese Sichtweise, die ja eine gewisse Logik beinhaltet, bei den Richtern durchsetzt, ist das neue Unterhaltsrecht das Papier nicht wert, auf dem es geschrieben steht.
Da sich absolut rein gar nichts ändert.
Ist mir, wie gesagt, gerade erst passiert und ich wüßte gar nicht, wie ich beim OLG dagegen argumentieren sollte.
Gruß
Thomas
Hallo Thomas,
wie du selbst sagst, entbehrt das nicht einer gewissen Logik.
Dem kann ich mich eigentlich nur anschliessen.
Wenn es darauf hinauslaufen würde, dass an ihre Ansprüche und Pflichten die gleichen Masstäbe gelegt werden wie an seine, ist das doch erstens neu und zweitens nicht falsch.
Das sie den selben Mindestbedarf hat wie er ist doch verständlich und wenn sie diesen nicht decken kann, so wird eben Aufstockungsunterhalt fällig.
Neu wäre dann immer noch, dass sie es dann vielleicht soweit wie möglich versuchen muss und nicht durch Hunderte absurder Ausnahmebestimmungen von allen Pflichten frei gehalten wird.
Dazu gehörte allerdings auch, dass die Umgangskosten selbstverständlich von beiden zu tragen sind.
Von daher klingt das für mich erstens vernünftig und zweitens neu.
Gruss Beppo
Hallo Beppo,
Amtsgericht ist Springe am Deister, OLG wäre Celle.
Was mich am meisten erschreckt ist die Einfachheit, mit dem so sämtliche Argumente vom Tisch gefegt werden.
Erwerbsobliegenheit...egal, Fiktives Einkommen...egal, Halbtags-oder Ganztagsjob...wen interessiert´s, wenn sie ihren Mindestbedarf nicht decken kann.
Diese sogenannte "Reform" ist nichts weiter als ein ganz schlechter Witz. Mir hat sie nur sehr schmerzhafte Nachteile gebracht (höherer KU und höherer EU, da das KG nicht mehr angerechnet wird).
Wie soll ich denn Umgangskosten geltend machen, wenn ich, der Kinder wegen, am gleichen Ort wohne?
Ich bin, im Moment gerade, richtig bedient.
Gruß
Thomas
Layout angepasst (Zitat lesbar gemacht). Gruß Martin
Hallo Thomas,
ich vermisse dabei den für hierzuland neuen gesetzlichen Aspekt der Eigensorge der geringer Verdienenden. Vielleicht übersehe ich ja was, aber das liest sich wie die bisherige Vollversorgung. Zur Umsetzung der neuen Gesetze: es wird wohl mindestens 5-7 Jahre dauern, bis OLGs, BGH und BVerfG ihre Vorgaben an die Amtsrichterlein ausgeurteilt haben werden. Beim traditionell extrem einseitig den Mütterinteressen verpflichteten BGH ist das kein Nachteil, diese Gestrigkeitsbewahrer werden eh nichts ändern. Vom BVerfG erhoffe ich mir etwas mehr, wenn auch erst für nachfolgende Generationen...
/elwu
Hi,
vom ehelichen Lebensstandard ist ja bei Thomas bisher nicht die Rede.
In seinem Fall wird ja auf den Selbstbehalt abgezielt.
Oberhalb dieser Grenze wäre noch zu klären ob auf den ehelichen oder den vorehelichen Lebensstandard abgestelt wird.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
vom ehelichen Lebensstandard ist ja bei Thomas bisher nicht die Rede.
In seinem Fall wird ja auf den Selbstbehalt abgezielt.
Oberhalb dieser Grenze wäre noch zu klären ob auf den ehelichen oder den vorehelichen Lebensstandard abgestelt wird.
Hallo Beppo,
meinen Beitrag meinst du damit sicher nicht, denn da steht aus gutem Grund keine Silbe von wegen ehelichem Lebensstandard 😉
/elwu

