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Unterhaltsrechtsreform

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DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wer sich zum Thema Unterhaltsrechtsreform weiter informieren möchte, dem empfehle ich den >Mittschnitt des BR< (rechtsklick, Speichern unter, mp3, 37 MByte, 52 Minuten)

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.11.2007 20:44
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich hab es mir angetan ... irgendwie jammern die immer die gleiche Melodie ... irgendwie ist mir schlecht.

Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.11.2007 01:55
(@babbedeckel)
Registriert

Hi,

in der 839. Sitzung des Bundesrates am 30.11.2007 wirds durch den Bundesrat gehen.
http://www.bundesrat.de/cln_050/nn_8338/DE/parlamentsmaterial/to-plenum/839-sitzung/to-node.html?__nnn=true

Edit: Mensch, die haben ja etliches auf der Tagesordnung  :exclam:

Gruß
babbedeckel

Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 20.11.2007 17:13
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

zur Komplettierung: In seiner 839. Sitzung vom 30.11.2007 hat der Bundesrat den Gesetzentwurf unter Einbeziehung der Formulierungshilfe gebilligt (>hier<). Nun liegt der Krams beim Bundes-Präsidenten zwecks Ableistung der Unterschrift. Zum Abschluss kommt die Veröffentlich im Bundesgesetzblatt, womit das Thema abgefrühstückt ist.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
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Themenstarter Geschrieben : 03.12.2007 12:29
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nachtrag:

In diesem Zusammenhang wurde stillschweigen das Unterhaltsvorschussgesetz geändert (>hier<).

Der Gesetzentwurf datiert auf den 26.06.2006 und ist >hier< zu finden. Hierzu hat das Ministerium Nicht Für Väter einen Bericht nebst Beschlussempfehlung abgegeben (>hier<) und die Große Koalition hat grad noch rechtzeitig gemerkt, dass ja zum 01.07.2007 die Änderung der Regelbetragsverordnung eine Absenkung auch des UHV bedeutete und somit einen Änderungsantrag gestellt (>hier<).

Die Auswirkungen:

UHV bisher: Eingangsbetrag der DT abzgl. halbes KG
Kind 0 bis  5 Jahre = 202 € abzgl. 77 € KG = 125 €
Kind 6 bis 11 Jahre = 245 € abzgl. 77 € KG = 168 €

UHV künftig: Mindestunterhalt abzgl. volles KG
Kind 0 bis 5 Jahre = 279 € abzgl 154 € KG = 125 €
Kind 6 bis 11 Jahre = 322 € abzgl. 154 € KG = 168 €

Die Ungerechtigkeit bzgl. Berücksichtigung des KG setzt sich also fort. Wurde bislang das halbe KG abgezogen, wenngleich dies Unterzahler von 100% gem. DT nicht durften, wird nun einfach das komplette KG abgezogen, was ein Unterhaltszahler auch nicht darf.

DeepThought

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Themenstarter Geschrieben : 03.12.2007 12:50
 ttom
(@ttom)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,
bzgl. UHV ist immer von Mindestunterhalt die Rede.
Heißt das jetzt UHV berechnet sich immer vom doppelten Freibetrag (mit dem Faktor 0.85, 1 und 1.15 je nach Alterstufe) oder gibt es noch eine Anpassung abhängig vom Nettogehalt wie vorher auch in der Düsseldorfer Tabelle?

Viele Dank schon mal jetzt für die Klarstellung.
ttom

AntwortZitat
Geschrieben : 05.12.2007 00:41
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

UHV ist eine staatliche Ausfall-Leistung. Somit entfällt die Einkommensabhängigkeit. Hingegen kann der UHV in der Höhe reduziert werden, so der Unterhaltsverpflichtete einen geringen KU zahlen kann. Jedoch, bei Anspruchsberechtigung gibt es immer den Mindestunterhalt.

DeepThought

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Themenstarter Geschrieben : 05.12.2007 00:45
 ttom
(@ttom)
Schon was gesagt Registriert

Danke für die Antwort.
Dann habe ich das wohl falsch verstanden.
Ich meine dann wohl den Kindesunterhalt. Ist dieser jetzt unabhängig vom Einkommen (also doppelter Freibetrag) oder richtet er sich nach der Reform weiterhin nach dem Nettoeinkommen wie in der Düsseldorfer Tabelle? Ich habe irgendwo gelesen, dass Mitte Dezember eine neue Düsseldorfer Tabelle rauskommen soll.
Viele Grüße
ttom

AntwortZitat
Geschrieben : 08.12.2007 01:30
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das habe ich gerade auf einer Anwaltsseite ergoogelt.

Soll angeblich die DDT ab 2008 sein. (ohne Gewähr)

Einkommen        Alter        0-5                                      6-11                                      12-17   
                                    Tabelle      'netto'              Tabelle    'netto'                    Tabelle    'netto'
bis 1.500 Euro          279 Euro (202 Euro)      322 Euro (245 Euro)          365 Euro (288 Euro)
bis 1.900 Euro          293 Euro (216 Euro)      339 Euro (262 Euro)          384 Euro (307 Euro)
bis 2.300 Euro          307 Euro (230 Euro)      355 Euro (278 Euro)          402 Euro (325 Euro)
bis 2.700 Euro          321 Euro (244 Euro)      371 Euro (294 Euro)          420 Euro (343 Euro)
bis 3.100 Euro          335 Euro (258 Euro)      387 Euro (310 Euro)          438 Euro (361 Euro)
bis 3.500 Euro          358 Euro (281 Euro)      413 Euro (336 Euro)          468 Euro (391 Euro)
bis 3.900 Euro          380 Euro (303 Euro)      438 Euro (361 Euro)          497 Euro (420 Euro)
bis 4.300 Euro          402 Euro (325 Euro)      464 Euro (387 Euro)          526 Euro (449 Euro)
bis 4.700 Euro          425 Euro (348 Euro)      490 Euro (413 Euro)          555 Euro (478 Euro)
bis 5.100 Euro          447 Euro (370 Euro)      516 Euro (439 Euro)          584 Euro (507 Euro)

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.12.2007 09:55
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

das, Beppo, entspäche annänhernd der von mir aufgrund des Zeit-Artikels aufgestellten DT (>hier<; PDF). Allerdings ist die Einkommensgruppe 1 bei 1.500 € beginnend. Das wäre nicht das erste Mal, dass in die DT neue Einkommensgruppen einziehen. Macht das Ganze so schön unvergleichbar.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

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Themenstarter Geschrieben : 08.12.2007 12:17




(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Da sieht man wieder, dass man ausser Vatersein.de eigentlich keine weiteren Quellen benötigt.  😉

Das Schöne bei diesen geänderten Einkommensgruppen immer Sieger präsentieren kann.

Wenn man einen Zahlvater von den Vorteilen überzeugen will, greift man eben zu 3.900,- € Einkommen um zu demonstrieren, dass die Zahllast sinkt.

Unterhaltsberechtigte sollen sich über die erhöhten Beträge bei 2.700,- € freuen.

Das ist so ähnlich wie bei den Reiseveranstaltern: Wenn man denen glaubt, werden auch alle Reisen jedes Jahr um 10% billiger.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.12.2007 20:14
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Der Herr Bundespräsident unterschreibt das Unterhaltsreformgesetz nicht?

http://www.anwalt24.de/profil/716103/eckhard_benkelberg/blog/15/2538/derr_herr_bundespraesident_unterschreibt_das_unterhaltsreform

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

AntwortZitat
Geschrieben : 28.12.2007 02:44
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Der Herr Bundespräsident unterschreibt das Unterhaltsreformgesetz nicht?

Doch, im Bundesgesetzblatt von heute (28.12.2007) steht's drin:

http://frei.bundesgesetzblatt.de/index.php

AntwortZitat
Geschrieben : 28.12.2007 19:54
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Übergangsvorschriften habe ich auch gefunden:

http://www.hefam.de/home/index.html

LG

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

AntwortZitat
Geschrieben : 29.12.2007 04:25
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Gut gemeint, schlecht gemacht - neues Unterhaltsrecht schadet Kindern

Es sollte der große Wurf werden: eine Reform, ganz zum Wohle der Kinder. Mit dem neuen Unterhaltsrecht will die große Koalition die finanziellen Folgen einer Scheidung neu regeln. Mit Papas Unterhalt sollen dann zunächst die Kinder versorgt werden, erst dann greifen die Ansprüche der Ex-Frau. "Vorrang für Kinder" ist die Devise.

Doch was auf den ersten Blick sinnvoll erscheint, erweist sich für viele Kinder als Nachteil. Denn wie viel am Ende für die verlassene Familie finanziell raus kommt, zeigt sich erst, wenn das Steuerrecht berücksichtigt wird. Und da zeigt sich: Unterm Strich wird für die meisten Kinder nach der Reform weniger Geld zur Verfügung stehen als davor. Panorama hat gerechnet und zeigt: Das gefeierte Gesetz zum "Wohle des Kindes" ist eher eine große Mogelpackung.

Forum: Gut gemeint, schlecht gemacht - neues Unterhaltsrecht schadet Kindern

Das Video zur Sendung

Quelle: >Das Erste<

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

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Themenstarter Geschrieben : 04.01.2008 21:35
 Uli
(@Uli)

Doch was auf den ersten Blick sinnvoll erscheint, erweist sich für viele Kinder als Nachteil. Denn wie viel am Ende für die verlassene Familie finanziell raus kommt, zeigt sich erst, wenn das Steuerrecht berücksichtigt wird.

Hmmm, hatte VS auf diesen Umstand nicht schon seit gaaaanz langem hingewiesen ???

AntwortZitat
Geschrieben : 04.01.2008 21:43
(@sascha)
Zeigt sich öfters Registriert

ist das das Video vom 02.0.6.2005 ? (Panorama)

dann geht das (bei mir) mit Realplayer dann so:

http://video.ndr.de/ramgen/video/vs/20050602_pan_unterhaltsrecht.rm

--
Die ungeheure Entfernung zwischen Himmel und Erde
stellt für das Mondlicht keinerlei Hindernis da.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.01.2008 22:36
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Übergangsvorschriften habe ich auch gefunden:

Danke für den Link. Sehr spannend zu lesen:

Bei der Zumutbarkeitsprüfung ist immer auch der zeitliche Aspekt zu beachten. Dem Betroffenen muss ausreichend Zeit eingeräumt werden, um sich auf die neue Situation einzustellen. Daher wird eine Erhöhung des Kindesunterhaltes wegen Vorrang des Kindes vor der Ehefrau des unterhaltspflichtigen Vaters nicht ohne eine Übergangsfrist als zumutbar angesehen werden können. Dem Pflichtigen muss es ermöglicht werden, seine familiären Verhältnisse unter Berücksichtigung der aktuellen rechtlichen Situation neu zu ordnen.

In geeigneten Fällen sollten daher sowohl die Beistände wie auch die Unterhaltsvorschusskassen durch Aufforderungsschreiben das Vertrauen des Unterhaltspflichtigen in die Regelung zerstören, sodass dieser Anlass hat, seine Lebensumstände unter Berücksichtigung des neuen Rechts umzugestalten. Zu beachten ist auch, dass § 1613 BGB weiterhin Gültigkeit hat. Eine Inverzugsetzung über die höheren Kindesunterhaltsbeträge ist daher erforderlich, wobei § 1613 Abs. 1 BGB die Rückwirkung auf den Monatsanfang anordnet.

Dies verständlich ausgedrückt bedeutet:
So eine Unterhaltsbeistandschaft besteht oder Unterhaltsvorschuss geleistet wird, wird es in Kürze massenhafte Schreiben an den Unterhaltsverpflichteten geben, er solle sich via neuem Titel zum neuen Unterhaltsrecht bekennen. Die Falle nun ist: Wird der neue KU-Titel dummerweise tatsächlich gezeichnet, so ist der EU-Titel hiervon unberührt, da er nur über eine Abänderungsklage neu angepasst werden würde.

Wer nicht aufpasst, wird abgezockt!

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
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als "professionell anmutend".
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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.01.2008 00:35
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Wer nicht aufpasst, wird abgezockt!

Ja, wie fast immer im Leben  :exclam:

Ich lese daraus aber auch, dass allein die Gesetzesänderung kein Grund für eine sofortige neue Unterhaltsregelung ist, wenn die Next bislang berücksichtigt wurde. Dann genießt die neue Familie nämlich Vertrauensschutz und dafür lohnt es sich, nicht gleich alles abzunicken (wie es sich fast immer lohnt!).

Gibt es eigentlich mittlerweile eine druckfähige Ausfertigung des neuen Gesetzes? Ich häng hier immer noch mit meiner Leseversion und hätte sie gern ausgedruckt bei meinen Unterlagen.

LG

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

AntwortZitat
Geschrieben : 06.01.2008 02:13
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich fürchte nur eskima, das sie die Vorschußkassen da keine Deut drum scheren, das der Klageweg dem Normalsterblichen verschlossen ist.

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 06.01.2008 02:31




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