moin, ich bin neu hier, und bin gerade dabei meinen unterhaltstitel per änderungsklage, na ja zu ändern.
meine ex hat einen beistand vom jugendamt, ich ne anwätin :redhead:. die hat mir gesagt, das ab 01.04.2007 das gesetz zum vorteil des UH zahlenden geändert wird! und wenn ich jetzt das les`denn krich ich schläuche am hals !!! 😡 da bin ich ja gespannt, was da noch kommt!!??
Hallo,
nun ich denke fast jeder im Forum ist darauf gespannt,ob und wie sich die Unterhaltsberechnungen zum 01.04.07 ändern werden.
Gruss
Hi,
moin, ich bin neu hier, und bin gerade dabei meinen unterhaltstitel per änderungsklage, na ja zu ändern.
meine ex hat einen beistand vom jugendamt, ich ne anwätin :redhead:. die hat mir gesagt, das ab 01.04.2007 das gesetz zum vorteil des UH zahlenden geändert wird! und wenn ich jetzt das les`denn krich ich schläuche am hals !!! 😡 da bin ich ja gespannt, was da noch kommt!!??
so wie ich das verstanden habe, werden die EU-zahlenden Väter entlastet. ABER nicht die KU-zahlenden.
Da wird es, je nach Konstellation, eher darauf hinauslaufen das der KU erhöht wird.
Klassischer Fall; KM betreut Kind(er), KV zahlt EU und KU, dann erniedrigt sich der EU, aber dafür wird der KU höher.
Bei betreuenden Vätern die EU zahlen, wird es eher darauf hinauslaufen, daß der EU befristet wird.
und... Kinder sind dann immer im Vorrang und nicht mehr die erste EX :thumbup: ....Stichwort Patchwork-Family.
Mehr nicht.
So hab ich´s, im Groben, verstanden.
Gruß
Babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
war gestern zu einer fortbildung zum thema,
es wird definitiv nichts zum 01.04.2007 !!!
wenn alles gut geht, dann zum 01.07.07, aber auf keinen fall ab april. dieser termin wurde -lt. richter vom olg- schon verschoben.
Hi,
@magenta21 bist du RAin oder so ?
Egal, aber war eigentlich klar...
ABER sollen sich die Richter nicht schon dran halten ?
Ist davon was gesagt worden ?
WEIL das die reform kommt ist doch jedem Jurist klar...
Gruß
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
nee... keine RAin, habe beruflich aber auch mit diesen ganzen sachen zu tun, zumindest in Ansätzen. 😉
der richter meinte er müsse sich derzeit noch an den aktuellen leitlinien orientieren und ggf. abänderungsklagen in kauf nehmen. in erster linie wird es ja änderungen wegen der neuen rangfolge geben, aber so lange das eben nicht feststeht, entscheiden -zumindest unsere richter- nach aktuellem recht.
Wie kommst du darauf? Vielleicht kannst du deine Quellen/Gründe im >entsprechenden Topic< aufführen.
Du bist die Quelle:
Zumindest ist damit die einkommensabhängige Staffelung des KU vom Tisch.
Bezog sich zwar noch auf den Referentenentwurf, aus dem mittlerweile ein Kabinettsbeschluss geworden ist, aber steht immer noch dasselbe drin.
Moin pappasorglos,
yep, die Aussage steht eingangs. Im Laufe der Diskussion hat sich ergeben, dass immer (so wie heute schon) von Mindestunterhalt die Rede ist. Dieser Begriff ist stelvertretend für Stufe 1 der DT zu werten. Ich halte es für höchstunwahrscheinlich, dass es künftig nur einen KU-Betrag geben wird und dieser völlig abgelöst sein soll von den bisherigen Lebensverhältnissen des Unterhaltsverpflichteten.
Ich werde Excel bemühen und die vermutete DT nach der Reform darstellen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Ich werde Excel bemühen und die vermutete DT nach der Reform darstellen.
>Hier< die pdf.
All diejenigen, die einen dynamischen Titel nach Stufen 6 haben, werden sich im Sommer fürchterlich erschrecken. Die über Stufe 6 noch viel mehr.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
>Hier< die pdf.
All diejenigen, die einen dynamischen Titel nach Stufen 6 haben, werden sich im Sommer fürchterlich erschrecken. Die über Stufe 6 noch viel mehr.
DeepThought
... und mancher unterhaltsverpflichtete AE-Vater wird sich freuen: Steigt doch der in Abzug zu bringende KU und BU! 🙂
Trotzdem gilt natürlich mein Mitgefühl denjenigen, die schon jetzt mit Zahlungsverpflichtungen über ihre Grenzen belastet sind! :exclam:
LG, Uli
Hallo Leude,
genau dieses Thema habe ich ja mit meinem Urkundsbeamten diskutiert.
Dieser konnte sich aber halt nur vorstellen, dass der Betrag 'übersetzt' wird. Dadurch sinkt der Vomhundertsatz und somit das anrechenbare KG. Auch nicht schön.
Gruß,
Michael
hallo,
bestimmt keine willkomme frage aber vielleicht auch für euch interessant, aber was passiert mit so einer, wie mir? ich steig noch nicht durch, wie schon geschrieben, 210% des regelbetrages.
ich fress diesen stoff immer noch nich wie brot.
mit freundlichen grüssen
gaya
... und mancher unterhaltsverpflichtete AE-Vater wird sich freuen: Steigt doch der in Abzug zu bringende KU und BU! 🙂
Trotzdem gilt natürlich mein Mitgefühl denjenigen, die schon jetzt mit Zahlungsverpflichtungen über ihre Grenzen belastet sind! :exclam:
LG, Uli
hi uli, bei aller solidarität, aber was bedeutet das konkret für uns unterhaltsverpflichtete ae-väter?
lg
rick
Die Ehe ist der Hauptgrund für Scheidung
Moin rick,
für das unterhaltsberechtigte Kind bedeutet es bei dynamischen oder neuen Titel, dass der KU nach der (vermutlich so erscheinenden neuen) künftigen DT zu leiste ist.
Der Abzug des Barunterhaltes bei Elternteilen, die keinen KU für die von ihnen betreuten Kinder erhalten, würde dich der Abzug erhöhen. Dies aber nur im Rahmen einer EU-Klage, die wiederum nur dann eingereicht werden kann, wenn sich das Einkommen des Unterhaltsverpflichteten merklich (+- 10%) verändert hat. Es wird keine automatische Anpassung erfolgen, so dies nicht im EU-Urteil ausdrücklich festgehalten ist.
210% sind in der Tabelle nicht enthalten. Wenn der KU-Titel dynamisch ist, wird die Anpassung so erfolgen, wie dies für die anderen Einkommensgruppen der Fall ist. Ist 'ne einfache Rechnung:
3.658 / 12 * %Satz-Altersstufe * %-Satz-Einkommensgruppe - 77
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
hey deep,
wie gesagt, stell mich vielleicht doof an und ich verstehs auch nicht,
WAS HEISST DIESE EINFACHE RECHNUNG:
3.658 / 12 * %Satz-Altersstufe * %-Satz-Einkommensgruppe - 77
verzeih mir
mit freundlichen grüssen
gaya
Hallo,
ich seh da natürlich erstmal auch alles ganz Dunkel.
Wenn 2006 bereits erneut Mangefallberechnungen durchgeführt wurden, wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, daß 2007 das JA wieder an die Tür klopft?
Nur bei einer Aweichung von ~10% oder sind alle dran??? :exclam:
lg, paulina
„Wenn man keine Ahnung hat: Einfach mal Fresse halten.“ --- Dieter Nuhr
Moin,
In deinem Fall:
Kind 0-6 Jahre: 3658 / 12 * 85 % * 210 % = 544 €
Kind 6-12 Jahre: 3658 / 12 * 100 % * 210 % = 640 €
Kind 13 - 17 Jahre: 3658 / 12 * 115 % * 210 % = 736 €
Es wird Übergangsregelungen geben. Wie die genau aussehen, lässt sich heute nicht sagen. Als relativ gesichert gilt, dass dynamische Titel die Änderungen per 07/2007 nach der dann gültigen DT vornehmen müssen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
guten morgen,
vielen dank , deep.
das ist ja erheblich mehr als jetzt, einige von euch wird das ja schwer treffen.
ob das so richtig ist.? noch mehr mangelfälle.
seid mir nicht böse, ich freu mich, es trifft bestimmt keinen armen.
mit freundlichen grüssen
gaya
All diejenigen, die einen dynamischen Titel nach Stufen 6 haben, werden sich im Sommer fürchterlich erschrecken. Die über Stufe 6 noch viel mehr.
Hab' jetzt mal etwas gesucht und auch einen Hinweis gefunden, dass es eine neue Tabelle geben wird, in einem druckfrischen BGH-Urteil (zur Kindergeldanrechnung bei volljährigen Kindern):
In dem lesenswerten Aufsatz hier:
http://manndat.de/index.php?id=351
wird davon gesprochen, dass es die höheren Stufen der DT weiterhin geben wird, aber er zeichnet ein etwas weniger düsteres Bild als Du: danach ist die "neue" DT bis Stufe 6 flach und der Mindestunterhalt wird mit dem 135%-Satz gleichgesetzt (so versteh ich ihn).
Damit wären die Stufen >=6 geringer als in der jetzigen DT. Aber was tatsächlich kommen wird, kann man wohl nur raten.
Ohje - mir geht's ähnlich wie gaya - nur Zahlen, nix Durchblick.
Ganz pragmatisch - mein LG zahlt bisher auf Grund der Berechnungen seiner Anwältin den KU für die Stufe "160 %" (ein Kind 4 J., ein Kind 10 J.); die Gegenseite träumt seit 1 Jahr von 170 %... eine Klage halten wir allerdings für recht unwahrscheinlich (hängt wahrscheinlich damit zusammen, dass Exchen Angst hat, dass ihre Gewinn-und-Verlustrechnung vor Gericht nicht Stand hält). Wie gesagt, es gibt keine von beiden Seiten unterschriebene Vereinbarung.
Von diesen 160 %-Sätzen kann mein LG bisher die Prämien für die private Krankenversicherung der Jungs abziehen (Deal zwischen den Parteien).
Wie kommt da jetzt künftig das Kindergeld ins Spiel? Sie kriegt es alleine ausbezahlt und muss es ab Sommer dann zur Hälfte angerechnen lassen?
Wahrscheinlich sollten wir in dieser Situation - vor einer Gesetzesänderung - nichts mehr schriftlich fixieren, richtig? 😉 Der Gegenpartei traue ich eine solche "Attacke kurz vor Torschluss" noch zu.
Danke für die Nachhilfe!
Jungs, mein aufrichtiges Beileid, dass die deutsche Rechtsprechung so männerfeindlich ist.