Hallo Zuammen,
ich bin selbständiger Unternehmer, 43 Jahre alt, männlich, gescheiden, habe eine Tochter mit meiner Ex-Frau zusammen, meine Tochter wohnt bei meiner Ex-Frau, ich nehme meine Tochter einmal die Woche zu mir..
Meine Ex-Frau hat einen 400,-- Euro Job und bekommt das komplette Kindergeld.
Laut Scheidungsurteil aus dem Sommer letzten Jahres bezahle ich obendrein an meine Ex-Frau :
247,-- Euro Kindesunterhalt
513,-- Euro Unterhalt
150,-- Euro Krankenversicherung
ich bin Übrigens bei meinem Verdienst als Grundlage "geschätzt" worden, der Gewinn meines Unternehmens erschien der Richterin zu gering,..
Nun zu meiner Frage : Laut der neuen Gesetzeslage soll die Ex-Frau, wenn das Kind 3 Jahre ist wieder mit dem Arbeitsprozess beginnen, nicht wie in der Vergangenheit mit 8 Jahren..
stimmt das ?
Wenn ja, lohnt es sich eine Änderungsklage zu erwirken, weil ein Teil Ihres Verdinestes angerechnet werden muss ?
Danke und VG Martin
Wenn Du weiter geschröpft werden kannst wird keine Gesetzesänderung Mütter dazu verdonnern ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Erst wenn Du nichts mehr hast wird man an die Mami herantreten. Weil der Staat einen Selbstschutzmechanismus inne hat.
Freundliche Grüsse
Na, dann haben wir ja noch den alten Stand..abzocke..abzocke..abzocke..
Hi GoldEsel07091964,
lies auch mal hier http://www.vatersein.de/forum-topic-3419.0.html
Es wird imho keine großartigen Änderungen geben 😡
Gruß
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)