Unterhaltsrechner
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Unterhaltsrechner

Seite 2 / 2
 
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@fauli Bei der Scheidung geht es um die Ehe und nicht zunächst nicht um den Unterhalt für die Kinder. Kindesunterhalt kann als Folgesache auch vom Gericht entschieden werden und verursacht zusätzliche Kosten. Wenn der Unterhalts vom Gericht festgelegt werden soll, dann sollte ein Verbundverfahren angestrebt werden.

Es gibt aber keinen Grund es nicht einfach zwischen den Eltern zu regeln. Du hast die Rechnung Deiner Anwältin und Du kannst mit Deiner Noch-Frau darüber reden. Du musst keine Rechnung eines Anwalts oder des JA akzeptieren, rechtlich verbindlich ist nur eine gerichtliche Festlegung, aber in den meisten Fällen kannst Du mit dem JA über die Rechnung reden und wenn Deine Einwände begründet sind, dann sollte sich (wird sich das JA in den meisten Fällen) dem nicht verschliessen.

Der Unterhalt für das Kind aus einer früheren Beziehung ist zumindest jetzt vermutlich zu hoch. Auch wenn die KM keinen Kontakt zu Dir will, so kannst Du trotzdem auf dem Überweisungsträger eine Nachricht hinterlassen "Trennung, müssen über Unterhalt reden, Telefonnummer". Gibt es keinen Titel, dann kannst Du die Summe einfach selbst anpassen und die Mutter müsste sich bei Dir melden. Gibt es einen Titel, dann muss dieser abgeändert werden und das kann man gemeinsam erreichen oder über eine Abänderungsklage beim Familiengericht.

Wie gesagt Du kannst es gerichtlich regeln, Du musst das aber nicht.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 10.03.2022 20:55
(@fauli)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Leute hier mal ein Update..

nach langen Kampf hab ich mich für eine Trennung entschieden..hab durch eine zeitlich befristete Auslandsvertretung eine Gehaltserhöhung bekommen prima dachte ich lässt den finanziellen Verlust etwas milder erscheinen und es bleibt auch mehr für Zuwendung bzw Unternehmungen mit den Kindern übrig...klar höher Unterhalt aber nur zeitlich befristet, dachte ich...

ein Kollege sagte mir im Vertrauen dass es ihm ähnlich ging aber der Unterhalt nicht befristet ist sondern wenn durch das Gericht festgestellt dann fest ...würde bedeuten wenn Lohnerhöhung wieder wegfällt , Pech gehabt ..einmal auf 6000 netto berechnet bleibt das auch bei 4000 netto nach Rückkehr nach Deutschland...ist das wirklich so krass??? Das wäre ja eine nicht zu zahlende Rechnung??

bin jetzt echt verzweifelt 😫 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.05.2022 21:24
(@ruffys)
Rege dabei Registriert

Evtl kann man das dann übers JA neu berechnen wenn die Lust haben und auch die EX einverstanden ist... ansonsten müsstet du das übers Gericht dann neu berechnen lassen und das kostet wieder ne Stange Geld...

AntwortZitat
Geschrieben : 11.05.2022 23:53
(@fauli)
Schon was gesagt Registriert

Moin Leute

@Ruffys

Wenn die Lust haben?? Kenn das ja vom ersten Kind alle zwei JAhre muss ich erneut Gehaltsnachweise vorlegen und wehe da ist mal mehr drauf, sofort ne Stufe hoeher aber bei anders rum soll es dann nach Lust und Laune gehen??

 

Wie sieht es mit dem Ehegattenunterhalt aus? genauso..wenn mal einer Lust hat...Toll dieses deutsche Rechtssystem.....

OK gerichtsverhandlung.. hat jemand hier Erfahrungen wie die Chancen stehen bzw was das ungefaehr kostet??

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.05.2022 06:44
Seite 2 / 2