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(@fauli)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen...

Wie bereits hier gepostet zeichnet sich immer deutlicher eine Scheidung ab...ich benötige eure Hilfe..kennt jemand von euch ein guten online Unterhaltsrechner der zumindest ansatzweise realistische Zahlen liefert..ich das es immer Einzelfallentscheidungen sind , aber zumindest näherungsweise..vielen Dank im Voraus 

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.03.2022 10:01
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
Gehört zum Inventar Moderator

Du kannst deine Zahlen hier einstellen. Wir können gemeinsam rechnen, da hier viele Unterhaltscracks sind.

 

LG LBM 

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 08.03.2022 10:04
(@fauli)
Schon was gesagt Registriert

@lausebackesmama 

ok ich versuche mal ausführlich wie möglich:

ich: netto 4280..Berufspendler 250 einfache Fahrt 2x pro Woche,hauskredit(beide im Grundbuch)1300,130 hauskosten( Sparbuch der Hausgemeinschaft für Dach usw.)300

pendlerunterkunft vom Arbeitgeber bezahlt 

Autokredite( für mich und für km), 150 private Rentenversicherung, 250 Rechtsschutz,Hausrat,Rechtsschutz, Unfallversicherung usw...468 für Kind aus erster Beziehung..

2gem Kinder 1 Jahr und 7 Jahr...

km und Kinder sollen im gem Haus wohnen bleiben..

km: 1300 netto derzeit Mutterschutz 

ca50 Rentenversicherung 30 zahnzusatzversicherung, 

Danke

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 2 Jahren von fauli
AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.03.2022 10:33
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
Gehört zum Inventar Moderator

Mit welcher Steuerklasse erzielst du diesen Nettobetrag?

 

LG LBM 

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 08.03.2022 16:00
(@fauli)
Schon was gesagt Registriert

@lausebackesmama 

derzeit beide Steuerklasse 4

weiss jemand vlt welche Versicherung anrechenbar sind, ich weiß private Rentenversicherung, aber was ist mit Haftpflicht, Krankenversicherung usw.???

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.03.2022 17:46
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrechte Registriert

@fauli Anrechenbar sind im Prinzip gar keine Versicherungen.

Es werden aber Sozialabgaben berücksichtigt und damit die Kranken- und Pflegeversicherung.

Die Versicherung fürs Auto bzw. der Autokredit werden mit der Entfernungspauschale abgegolten und werden nicht extra berücksichtigt.

Der Hauskredit ist auch anrechenbar, da er in der Ehe aufgenommen wurde. Bei einer Trennung wäre zu prüfen, wer im Haus bleibt und dann eine Nutzungsentschädigung an den anderen zahlen muss. Du solltest Dir gut überlegen, ob Du das Haus halten willst oder ob es nicht das beste wäre das Haus zu verkaufen und alle fangen neu an. Zu prüfen ist natürlich der Einzelfall.

Als Altersvorsorge sind maximal 4% vom Brutto abzugsfähig, so eine Altersvorsorge in diesem Umfang nachgewiesen werden kann. Die private Rentenversicherung wäre hier berücksichtigungsfähig, aber nur bis max. 4% vom Brutto.

Alle anderen Versicherungen sind  Privatsache und werden nicht berücksichtigt.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 08.03.2022 18:58
(@fauli)
Schon was gesagt Registriert

@susi64 

ok danke dir...und was würde in meinem Fall übrig bleiben??hausverkauf ist erstmal nicht das was ich will da die Kinder im gewohnten Umfeld groß werden sollen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.03.2022 19:08
(@brave)
Zeigt sich öfters Registriert

Bspw. Zusatz Krankenverischerungen (Zahnzusatz o.ä.) konnte ich geltend machen und da du gut verdienst kannst du nochmal, ich glaube 20 - 25%, des Gehaltsanteils über der Bemessungsgrundlage in einer Altervorsorge 'parken' d.h. nicht nur die 4%. Das kann auch ein Fondssparplan sein oder eine Aufstockung der betriebl. Altervorsorge.
Umgangskosten, die nachweislich über dem hälftigen Kindergeldbetrag liegen, aufgrund erhöhter Fahrtkosten bspw., kannst du auch ansetzen.

Ich würde das Maximum ansetzten was geht und dann wird vermutlich der Rechtsbeistand der KM darauf reagieren. Lass es darauf ankommen, aber rechne mit spitzem Bleistift.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.03.2022 20:15
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrechte Registriert

@fauli Es ist nicht ganz einfach das auszurechnen. Die Rechnung folgt dabei den Unterhaltsleitlinien des zuständigen OLG (wo das Kind lebt), siehe Reiter oben.

Dein größtes Problem ist, dass Dein Netto nicht das gesamte Einkommen ist. Hinzukommen noch Weihnachts- und Urlaubsgeld auf 12 Monate umgelegt und besonders

"4. Geldwerte Zuwendungen

Geldwerte Zuwendungen aller Art des Arbeitgebers, z.B. Firmenwagen oder freie Kost und Logis, sind Einkommen, soweit durch sie entsprechende Eigenaufwendungen erspart werden."

Also die Kosten der Pendlerunterkunft können also auf Dein Einkommen aufgeschlagen werden.

Weiterhin ist die Frage zu klären, wer wo wohnt. Ziehst Du aus, dann ist die KM verpflichtet Dir eine Entschädigung für das Wohnen im Haus (für Deine Hälfte) zu zahlen, was Dein Einkommen wiederum erhöht.

Abzugsfähig wären der Hauskredit mit 1300 Euro und die Entfernungspausschale. Dabei bin ich davon ausgegangen, dass Du einmal zur Arbeit fährst wieder zurück also insgesamt 1000km (500km einfach). Das Unterhaltsrecht rechnet aber mit den gefahrenden Kilomertern (also hin und zurück). Für die ersten 30km (einfach) werden 0,42 Euro und für die weiteren Kilometer 0,28 Euro angerechnet und das ergibt 0,42*60 = 25,20 Euro und 0,28*940 = 263,20, insgesamt also 288,40 Euro. Für 52-6 = 46 Wochen (6 Wochen Urlaub abgezogen) ergibt 13266,40 Euro umgelegt auf 12 Monate ergibt aufgerundet 1106 Euro.

Von den 4280 Euro verbleiben dann 4280 - 1300 - 1106 = 1874 Euro und Du landest in der Stufe 1. Da aber noch mehr berücksichtigt werden müsste kommst Du mit dem bereinigten Einkommen vermutlich in Stufe 2 (1900-2300 Euro) oder Stufe 3 (2300-2700 Euro).

Du hast 4 unterhaltsberechtigte Personen, 1 Kind aus erster Beziehung, 2 Kinder aus dieser Ehe, Deine Ehefrau, die Betreuungsunterhalt beanspruchen kann bis das jüngste Kind 3 ist, so dass Du zwei Stufe heruntergestuft würdest. Es ist also davon auszugehen, dass Du in Stufe 1 landest, es kann nicht unter Mindestunterhalt gegen.

Dann wäre der Unterhalt für Deine 3 Kinder zu bestimmen. Auch der Unterhalt für das Kind aus der ersten Beziehung müsste angepasst werden, wenn nicht schon bisher 3 Kinder und die Mutter des Kindes unter 3 berücksichtigt wurden. Wobei die Mutter letztlich keine Rolle spielt, da Du aller Voraussicht nach sowieso bestenfalls für den Mindestunterhalt der Kinder leistungsfähig bist.

Mindestunterhalt (Zahlbetrag)

Kind 1 Jahr: 286,50  Euro (wird es als drittes Kind gewertet sind es nur 283,50 Euro),

Kind 7 Jahre: 345,50 Euro

Kind unter 12:  ebenfalls 345,50 Euro, ab 12: 423,50 Euro

Es fallen also mindestens 977,50 Euro (oder 1055,50 Euro) an Kindesunterhalt an.

Für Betreuungsunterhalt ist vermutlich kein Geld vorhanden und Dir bleibt kaum mehr als der Selbstbehalt.

Du musst auch auf eine Abänderung des KU-Titels (so vorhanden) für das Kind aus der früheren Beziehung drängen, wenn die beiden anderen Kindern und die Mutter des jüngsten Kindes nicht schon bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt sind.

Das sind keine rosigen Aussichten und es wird zusätzlich viele Nerven kosten.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 08.03.2022 20:24
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrechte Registriert

@brave Das ist richtig, aber die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung liegt  2022 bei 81000 Euro. Da ist nicht mehr viel Luft nach oben.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.03.2022 20:29
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrechte Registriert

Nachtrag: Die Rentenversicherung habe ich vergessen zu berücksichtigen, aber sie ändert auch nicht viel.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 08.03.2022 20:31
(@fauli)
Schon was gesagt Registriert

@susi64 und brave

erstmal vielen Dank für die Mühen...ich war schonmal bei einer Anwältin, die hat eher lieblos gerechnet so das ich zwischen 1500-1600 Euro hätte..zu den Pendlerwohnung die muss ich vorstrecken und Arbeitgeber gibt mir das Geld zurück also eigentlich 0 Summe, oder??zudem Anteilig Fahrtkosten ca 300 Euro..wie hoch wäre denn der selbstbehalt in meinem Fall ??

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Themenstarter Geschrieben : 08.03.2022 22:22
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrechte Registriert

@fauli Der Selbstbehalt beim KU sind 1160 Euro und beim Betreuungsunterhalt sind es 1280 Euro.

Gut offensichtlich sind die berufsbedingten Aufwendungen nur halb so hoch wie ich gerechnet habe und dann bleiben schon so 1500-1600 Euro übrig.

Alles, was nach Abzug des KU für alle 3 Kinder über 1280 Euro übrig bleibt steht für BU zur Verfügung.  BU muss allerderdings gefordert werden.

Hinsichtlich der Erstattung der Kosten für die Pendlerwohnung wäre ich vorsichtig. Die Kostenerstattung ist Einkommen, es ist eine geldwerte Zuwendung des Arbeitgebers.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 08.03.2022 23:55
(@fauli)
Schon was gesagt Registriert

@susi64 

Bei Arbeitsbedingte kosten, dachte ich umso mehr anrechnender umso geringer der nettobetrag zur Ermittlung des Unterhalts??wie wäre es wenn während des scheidungsprozess der Unterhalt für alle drei Kinder festgesetzt wird, muss ich dann bei zuständigen Jugendamt nochmal extra klagen oder reicht der richterliche Entschluss??

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.03.2022 12:49
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrechte Registriert

@fauli Prinzipiell ist das richtig, Du kannst aber nicht unter den Mindestunterhalt gehen. Gerade bei 4 unterhaltsberechtigten Personen kannst Du in der DDT 2 Stufen heruntergestuft werden, aber nicht unter Mindestunterhalt. Einfach weil man davon ausgeht, dass der Mindestunterhalt das Minimum für den Unterhalt des Kindes ist.

Beim KU werden alle Deine Kinder gleichmäßig betrachtet. Du hast 3 minderjährige Kinder und gemäß Deines bereinigten Einkommens (mit entsprechender Herunterstufung) ergibt sich der Zahlbetrag, der sich für jedes Kind gemäß DDT ergibt.

Prinzipiell können sich Eltern auf den KU frei einigen und sind erst einmal an nichts gebunden. Anders ist es nur, wenn H4 oder dgl. bezogen wird, dann hat die öffentliche Hand ein Interesse daran, dass der Unterhalt gemäß DDT gezahlt wird und dann werden diese Stellen auch selbst rechnen.

Aller Erfahrung nach ist es aber so, dass der Elternteil, der das/die Kind(er) in Obhut hat, also bei Dir die KM, das JA involvieren und dann das JA den Unterhalt berechnet. Das JA ist dabei aber auch Partei, nämlich Vertreter des Kindes und Du solltest eine solche Rechnung prüfen. Anstelle des JA könnte die KM auch einen Anwalt beauftragen, aber auch ein Anwalt ist schlicht Partei und folgt den Wünschen seines Mandanten. Wie der Unterhalt im allgemeinen zu bestimmen ist, ergibt sich aus den Leitlinien der OLG und zuständig ist immer das OLG, wo das Kind wohnt.

Es wäre grundsätzlich falsch eine solche Rechnung blindlings zu akzeptieren, wenn Du den geforderten KU real nicht stemmen kannst. Sollte keine Einigung möglich sein, dann kann der KU rechtssicher nur durch das Familiengericht festgelegt werden. Eine richterliche Festlegung gilt immer auch gleichzeitig als Titel.

Da das Kind Anspruch auf den Unterhalt hat und auf diesen nicht verzichtet werden kann,  ist es wichtig diesen ordnungsgemäß zu bestimmen und dann auch so zu zahlen. Es ist gefährlich den KU irgendwie verrechnen zu wollen. Das kann zu Nachzahlungsforderungen führen. Die saubere Lösung ist, Du zahlst ordnungemäß den Unterhalt und die KM überweist ggf. Geld aus anderem Grund zurück.

Sollte von Dir ein Titel, also die Unterwerfung unter die sofortige Vollstreckung gefordert werden, dann kannst Du Dich dem nicht entziehen, da das Kind einen Anspruch auf den Titel hat. Du kannst nur versuchen den Titel auf das 18. Lebensjahr zu begrenzen.

Bei Dir sieht es nicht so rosig aus, deshalb solltest Du mit den Müttern aller Kinder reden und  einvernehmliche KU-Zahlungen (ggf. auch mit dem JA) vereinbaren.

Solltest Du nicht für den gesamten (Mindest-)KU leistungsfähig sein, dann bist Du ein Mangelfall und dann wird anders gerechnet. Das Ziel ist immer den Mindestunterhalt realisieren zu können.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 09.03.2022 16:33
(@fauli)
Schon was gesagt Registriert

@susi64 

alles soweit verstanden...zumindest fast 😅 also derzeit durch JA festgesetzt 472 Euro..gemäß Berechnung Anwalt für den Fall Scheidung und dreimal ku 365 ...würde dan einfach in der Überweisung aus 472 dann 365 machen und als Anlage den richterlichen Beschluss anheften...unter den mindestunterhalt würde ich erstmal nie fallen...laut meiner Berechnung 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.03.2022 22:00
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrechte Registriert

@fauli So einfach ist das nicht, der KU hängt vom Alter des Kindes ab, es gibt 4 Altersstufen: 0-5, 6-11, 12-17, ab 18 . Der Mindestunterhalt steigt mit dem Alter des Kindes und der aktuellen DDT, die sich (zumindest im Moment) jährlich ändert.

Außerdem ist zwischen Unterhaltsbetrag und Zahlbetrag zu unterscheiden. Der Zahlbetrag ergibt sich aus dem Unterhaltsbetrag abzüglich des halben Kindergeldes. Zu zahlen ist nur der Zahlbetrag.

Kind 0-5: 286,50 Euro // Kind 6-11: 345,50 Euro // Kind 12-17: 423,50 Euro // ab 18: 350 Euro (bei volljährigen Kindern wird das volle KG abgezogen).

Du solltest Dich mit der Mutter des Kindes aus der früheren Beziehung in Verbindung setzen und ankündigen, dass Du den Unterhalt reduzieren wirst, wenn es zur Trennung/Scheidung kommt.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 10.03.2022 13:35
(@fauli)
Schon was gesagt Registriert

@susi64 

leider verweigert KU dieses Kindes seid immer jeglichen Kontakt...wie sich das zusammensetzt weiß ich ..ich zahle bisher Brad die 472 Euro was ca 150% von dem ist was ich eigentlich zahlen musste hat das zuständige JA entschieden...die Frage ist ob die richterliche Festsetzung während des Scheidungsprozesd höhergestellt ist als der JA Bearbeiter und ich einfach dann Unterhalt auf das normale 100% Niveau kürze....

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.03.2022 14:34
(@ruffys)
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Wenn das vom Jugendamt kein Titel ist sollte der Betrag nicht bindent sein. Fals doch müsste dieser Titel bei Gericht dann geändert werden.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.03.2022 15:11
(@fauli)
Schon was gesagt Registriert

@ruffys

Extra oder reicht es wenn im Scheidungsprozesy das so festgelegt wird?? 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.03.2022 15:35
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