Unterhaltsprägende ...
 
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Unterhaltsprägende Umgangskosten?

 
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Liebe Leute

Ich möchte euch nicht nerven aber ich möchte noch mal eine Frage hervorheben, die ich an anderer Stelle schon ma so ein bisschen nebenbei gestellt habe, die jetzt aber für mich immer wichtiger wird.

Die Frage ist, ob ich Kosten des Umgangsrechts unterhaltsmindernd geltend machen kann, wenn diese bereits während der Ehe vorhanden waren.
Verstärkt noch dadurch, dass diese sehr hoch sind (800,- bzw. 1.000,- €) und dadurch mein SB erheblich verzehrt wird.

600,- € fallen an, weil ich im Rheinland arbeite und in Hamburg wohne. Diese Kosten (Wohnung und Fahrt) wurden als Umgangskosten und nicht als Erwerbskosten  angesehen obwohl sie bereits während der Ehe angefallen waren.
200,- € sind Umgangskosten mit meiner ältesten Tochter. Dies sind auch schon vor und während der Ehe angefallen, daher auch Eheprägend.

Die zweiten 200,- Umgangskosten für meine Ehelichen Kinder sind zwar neu, aber zumindest noch ein massiver Eingriff in meinen SB.

Hat jemand so etwas (Ehehprägende Umgangskosten) schon mal gehabt?

Hier nochmal meine aktuelle Einkommens- und Unterhaltssituation

  3.650,- Bereinigtes Netto                 
-    420,- KU 1
-    957,- KU 2+3+4
-    900,- TU
=1.373,- Zwischensumme
-    600,- 2. Wohnung u Fahrten zum Arbeitsort.
-    200,- Umgangskosten 1. Kind
-    200,- Umgangskosten Kind 2,3 und 4
=    373,- Rest für meine Wohnung und Lebensbedarf für mich.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 18.09.2007 17:30
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

eheprägende Umgangskosten sind eher selten. Deine Situation ist arg kompliziert und du wirst im Rahmen der Rechtsfortentwicklung den einen oder anderen OLG-Senat und ggf den BGH überzeugen müssen.

Grds. gilt, dass die Umgangskosten durch den KG-Anteil gedeckt sind. Wird nicht das hälftige KG in Ansatz gebracht (z.B. bei Mangelfällen) so ist der SB angemessen zu erhöhen oder sich die Umgangskosten angemessen zu berücksichtigen, so jedenfalls der BGH (>hier<) und das BVerfG (>hier<). Lies dir auch >diesen< Aufsatz durch.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 19.09.2007 12:40
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Sche...

Das meint wahrscheinlich das "Judis non calculat" wenn man denen versucht vorzurechnen, dass man mit 231,- € KG eben nicht 1.000,-€ Umgangskosten aufbringen kann.
Zumal ich die in meiner Rechnung ja garnicht mehr bekomme.

Beim OLG, BGH und BVerfG stosse ich damit ja bestimmt auf viel Verständnis, zumal die diesen Blödsinn ja verzapft haben und die ja auch mit "Judis" gemeint sind.

Darüber hinaus werde ich dafür ja auch sicher keine PKH bekommen, denn mit 3.650,-€ Netto bin ich ja reich  :gunman:
und habe habe damit die dritte Bestätigung für "Judis non..."

Wo bleibt da der Grundsatz, dass keiner durch eine Scheidung schlechter gestellt werden soll?

Da werde ich mir das arbeiten wohl zukünftig nicht mehr leisten können :bahnhof:


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.09.2007 13:15
(@babbedeckel)
Registriert

Hi Beppo,

sehr komplex bei dir alles  :puzz:
Nach meiner Meinung mußt du auf ehebedingt pochen, wegen der Zweitwohnung.
Dieses Geld war ja schließlich vorher nicht da, und nun soll es plötzlich da sein.
Du kannst auch diese Zweitwohnung, nach 3 Jahren, nicht mehr steuerlich absetzen !?

Darüber hinaus werde ich dafür ja auch sicher keine PKH bekommen, denn mit 3.650,-€ Brutto bin ich ja reich  :gunman:
und habe habe damit die dritte Bestätigung für "Judis non..."

Es sind doch 1.373,-  netto  😉 Die werden dir, so denke ich, auf jeden Fall anerkannt. Dadurch bekommst du doch "bedingte" PKH, soll heißen
abzahlen eines relativ geringen Betrages.
Hast du keine Riester- Rente oder ähnliches ... Ich denke da gibt´s noch einige Schrauben, an denen du drehen kannst.
Ich überlege mir gerade, ob es -zeitweise- günstiger gewesen wäre, die Hütte zu behalten. Um so höhere Kosten geltend machen zu können.
Aber ist jetzt eh vorbei.

Gruß
babbedeckel


Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 19.09.2007 13:28
(@nichtaufgeber)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo!

*beppo* - kennst Du den?

>Rechner PKH<

links auf download - gegenwärtig kostenlos - Excel-Version ist nicht übel.

Grüße *nichtaufgeber*


Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)

AntwortZitat
Geschrieben : 19.09.2007 13:35
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi babbedeckel,

Steuerlich absetzen kann ich das noch. Das Finanzamt macht da keine Probleme.
Damit sind die 600,- Netto auch eher 400,-.

Ok, ein bisschen PKH ist ja schon mal was.

Riester und co. ist schon weg, deswegen bereinigtes Netto.

Und mit der Erwähnung meiner Hütte bringst du meinen Puls gleich wieder in astronomische Höhen, denn die hätte ich sehr gerne behalten, konnte mich aber nicht gegen meine Holde durchsetzen.

Irgendwie bin ich auf dem besten Weg an allen Fronten zu verlieren.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.09.2007 13:35
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Danke nichtaufgeber

Werde mich also auch mal damit beschäftigen.

Wenn dass so weitergeht, habe ich eh keine Zeit mehr zum arbeiten.


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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.09.2007 13:52
(@babbedeckel)
Registriert

Hi beppo,

tschuldige erstmal ... wegen der Hütte  :redhead:
Ich bin diesbgl. ja noch in der Situation, und letztendlich spare ich Geld, wenn mir vorher nicht die Luft ausgeht...aber anderes Thema.

Steuerlich absetzen kann ich das noch. Das Finanzamt macht da keine Probleme.
Damit sind die 600,- Netto auch eher 400,-.

Naja ist ja schonmal was. Paß bloß auf, daß die dir nicht alles reinrechnen und durch 12 teilen etc.
Wie ich des öfteren hier schon erwähnt habe, ist speziell EU, ein Kuhhandel. Und da kuckt nicht jeder Unrechtssprecher sooo genau.
Die Strategie muß imho sein:

  • Du gibst die nächste Steuererklärung OHNE die Zweitwohnungskosten ab ... meines Wissens kann man das im Jahr drauf nachholen  😉
  • an den Umgangskosten, sprich Fahrtweg, soll EX sich beteiligen ... ja ich weiß Erfolgsaussichten relativ gering
  • kannst du nicht mal -temporär- dein Gehalt runterschrauben ... wegen EU...

Gruß
babbedeckel

PS: Verlierer sind immer ALLE, bei so einem Kampf !
PPS: Huch war mal wieder einer schneller, laß es aber stehen


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AntwortZitat
Geschrieben : 19.09.2007 13:54
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

babbedeckel, kein Thema  :prost:

Das mit der Steuerlichen Absetzbarkeit haben wir schon im TU-Verfahren durch und ich habe die Steuererstattungen alleine zugewiesen bekommen.
Deswegen 400,- statt 600,- Das kann ich nicht mehr vertuschen.

Auch mein Einkommen ist bereits unter strenger Beobachtung.

Die oben genannte Rechnung basiert auf 2005.

Weil ich 2006 mehr verdient habe, fordert die RAtte ja auch schon 250,- mehr als oben genannt.

In 2007 ist mein Einkommen wieder runter, sogar noch etwas unter 2005.

Aber das ändert nicht viel.

Irgendwie ist das auch ne recht wirksame Form des Umgangsboykott


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.09.2007 14:15
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hai,
nochmal 'n paar  Frage hinterher.

Wenn sich die oben aufgestellte Rechnung im Scheidungsverfahren bestätigt, kann ich mir das Arbeiten ja praktisch nicht mehr leisten, bzw. muss mich entscheiden ob ich etwas essen will oder meine Kinder sehe.

Wie wäre es wenn ich in meiner Heimat einen schlechter bezahlten Job annehmen würde?
Ab wann könnte ich, wenn überhaubt, Änderungsklage bei KU und EU einreichen?

Wenn ich selbst kündigen würde um wieder in der Nähe meiner Kinder zu sein, aber die geforderten 3 Milliarden Bewerbungen pro Monat schreiben würde, ab wann könnte ich Änderungsklage einreichen?

Könnte ein neuer Titel auch verlangen meinen Besitz abzutragen, um den bisher "gewohnten" EU bezahlen zu können?

Wäre schön wenn da noch jemand einen Tipp hätte.

Beppo.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.09.2007 21:57