Hallo Forum,
ich bin erste Mal hier, und hoffe, dass mir jemand helfen kann, einen guten Rat geben kann.
Sachverhalt:
Ich bin seit 2004 geschieden, aus meiner Ehe sind 2 Kinder (13 und 16 Jahre alt).
Ich war im Jahr 2009 Unterhaltspflichtig in Höhe von 309 € beim Kind I., und in Höhe von 309 € beim Kind II.
(lt. Urkunde des Jugendamtes vom 2006 habe ich für meinen Sohn (16 Jahre) Unterhalt anerkannt und entsprechend der Umrechnung für 103,71 % (bis jetzt 309 €) bezahlt.
In der Urkunde vom Jahr 2006 steht noch 107 % des Regelbetrages
Bis November 09 lebten meine Kinder bei meiner Exfrau in „A“, in 600 km Entfernung. Ich wohne in „B“. Ich habe den Unterhalt immer pünktlich in den vorgegebenen Höhe gezahlt.
Seit November 09 ist meine Ex-Frau mit meinem 13-jährigen Kind nach „X“ umgezogen (wegen Arbeit), das größere Kind (Sohn) lebt seitdem beim dem Großmutter, weiterhin in „A“.
Die Entfernung zwischen "B" (mein Wohnsitz) und "X" (Wohnsitz Ex-Frau mit 13-jährigen Kind) ist weiterhin ca. 250 km.
Ich bin davon ausgegangen (und auch durch meine Anwältin bestätigt), dass für das Kind, die in keinem Haushalt des Elternteils lebt, von beiden Elternteilen Unterhaltspflicht entsteht. Da das Kind durch die Großmutter betreut wird.
(Da meine Ex-Frau den Sohn selbst nicht mehr betreut, steht meine Ex-Frau:
- zum einen der titulierte Unterhalt nicht mehr zu
- zum zweiten ist meine Ex-Frau selbst barunterhaltspflichtig, da ihrer Betreuungsanteil entfällt.
Der Unterhalt würde der Großmutter zustehen und beide Elternteile hätten dafür aufzukommen.)
Ich habe bei meiner Anwältin entsprechende Maßnahmen eingeleitet. Wir haben meine Ex-Frau aufgefordert, auf die Rechte aus dem Titel solange zu verzichten, als der Sohn nicht mehr betreut und aufgefordert, sich selbst am Barunterhalt zu beteiligen.
Aber die Probleme haben damit erst richtig begonnen.
Meine Ex-Frau ist nicht bereit, ohne gerichtliche oder jugendämtliche Anweisung Unterhalt zu zahlen. (oder den Titel abzuändern)
Auf den Rat meiner Anwältin habe ich die Unterhaltszahlung für meinen 16-jährigen Sohn eingestellt. Da ich schon in November, Dezember überbezahlt habe. Und würde ich ab Februar dann nur ca. 180 € zahlen, statt 350 €.
Diese Woche die böse Anruf von meinen Ex, dass sie meinem Sohn rät, eine Klage gegenüber mir bei dem Jugendamt in „A“ einzureichen, da ich meinen Unterhaltspflicht nicht erfüllt habe.
Sie wird nichts zahlen, sie zahlt schließlich die Miete (Kind wohnt bei der Großmutter, mir ist kein Mietvertrag bekannt), Handykosten, usw.
Ich durfte mir seit dem jede Menge Drohungen anhören. (ich werde bluten, zieht mich komplett aus, usw., sie hat Bekannte bei den Jugendämter, sie weißt, wie und was machen kann)
Mein Sohn kann mich für Barunterhalt verklagen, dann ist es nicht 350 €, sondern 700 €, usw. und dann könnte auch die Großmutter Betreuungsgeld anklagen.
Letztendlich habe ich schweren Herzens den vollen Unterhaltsbetrag -350 € - überwiesen.
Wenn es so kommt, dann zieht zurück nach „A“, und dann ist die Ganze verlorenes Geld, weil die Zahlung dann nach Düsseldorfer Tabelle erfolgt.
(zur Info: Sie hat zur Zeit nur ein befristetes 1 Jahresvertrag.)
Jetzt wie soll ich weiter vorgehen? War schon jemand in solchem Situation?
Meine Anwältin sagt, wir wollen, dass es zu einer Klage kommt, da nur dann kann die Titelung abgeändert werden.
Aber die Frage, was bringt es mir?
Wenn ich die Prozess verliere, entstehen ca. 7000 € Kosten. (3500 € Gerichtskosten, laufende Anwaltskosten, externe Anwalt (da meine Anwältin keine 600 km reist), usw.) und dann darf ich zusätzlich noch rückwirkend das fehlende Unterhalt nachzahlen.
Wenn ich die Prozess gewinne, dann zahle ich zwar monatlich ca. 150 € weniger, aber die bisherige Anwaltskosten und externe Anwaltkosten bleiben stehen, und natürlich nicht damit gerechnet, mit wie viel Stress es verbunden ist.
Natürlich möchte ich für die Gerechtigkeit kämpfen, aber ist es mir soviel Wert?
Weiteres Problem, dass die Jugendämter auch nicht hilfsbereit sind. Jugendamt in „A“ sagt, dass der Jugendamt in „X“ zuständig, wo die Mutter lebt, obwohl das Kind nicht bei ihr lebt.
Jugendamt „X“ sagt, die dürfen keine Auskünfte erteilen.
Es ist bis jetzt keine Reaktion von den Jugendämter bei meiner Anwältin eingegangen, seit 2 Wochen.
Die Jugendämter wurden gebeten, meine Ex-Frau anzuschreiben, dass sie ihren Haftungsanteil in den entsprechenden Höhe der Großmutter überweist und, solange sie selbst den Sohn nicht betreut, auf die Rechte aus dem vorhandenen Titel verzichtet.
Ergebnis: keine Reaktion!
Und so geht es weiter. Was soll ich machen? Ich bin am Ende, sehe keine richtige Lösung.
Ich traue meine Anwältin keine Fragen mehr zu stellen, da nach dem Anruf von meinem Ex-Frau dort angerufen hatte, und meine Anwältin hat gemeint, warum ich Sie bei jedem Problemchen anrufe. Ich soll selbst bei den Jugendämter nachzufragen.
(Ergebnis siehe oben)
Die Anwälte bekommen ihr Geld von uns, dann sollten Sie mit Rat und Tat für uns zur Verfügung stehen. Oder sehe ich es falsch?
Oder sieht Sie, dass evtl. zuwenig Geld für sie rausspringt, oder es ist nicht Wert.
Vielen Dank für Euere Hilfe.
Danke schön.
chi_an
Hallo,
dein Sohn müsste m.E. die Klage gegen beide Elternteile richten, nicht nur gegen dich. Denn auch seine Mutter ist anteilig zum Unterhalt verpflichtet. Nur, der Titel besteht nun mal wie er ist, daher bist du derjenige, der auf Abänderung klagen muss.
Die genannten Verfahrenskosten von 7.000 sind unrealistisch. Der Streitwert beläuft sich auf das 12fache des letzlich von dir geforderten Unterhaltes. Danach berechnen sich auch Gerichts- unfd Anwaltskosten. Einen Gebührenrechner findest du links im Hauptmenü.
Als Anwalt kannst du ruhig einen bei dir nehmen (ich würde deiner derzeitigen Anwältin übrigens nichts zutrauen), der beauftragt dann vor Ort einen sogenannten Korrespondenzanwalt für den Gerichtstermin. Dich kostet das nicht mehr als ein Anwalt. So jedenfalls habe ich das vier Jahre lang bei drei Verfahren vor FG und OLG gehandhabt.
/elwu
Hallo,
an wen überweist du denn aktuell den KU?
Ich hoffe doch an die Großmutter mit dem Verweis KU für Monat xy und Kind a?!
Richtig ist, das beide Elternteile Barunterhaltspflichtig sind und somit ihr Gesamteinkommen als Grundlage für den Bedarf des Kindes zugrundegelegt wird. Daraus ergibt sich der Bedarf und je nach Einkommen der Anteil dieses Gesamtbedarfs, der von jedem Elternteil zu entrichten ist.
Zuständig ist immer das JA am Wohnort des Kindes.
Jetzt aber zu einem kleinen Problem. Normalerweise vertritt der Elternteil, der das Kind betreut das Kind in Unterhaltsangelegenheiten. Hier geht das nicht, also müßte das JA im Rahmen einer Beistandschaft das Kind gegen beide Eltern vertreten.
Vielleicht wäre es möglich, das deine RA einen Beistand für das Kind bei Gericht beantragt.
Mein Sohn kann mich für Barunterhalt verklagen, dann ist es nicht 350 €, sondern 700 €, usw. und dann könnte auch die Großmutter Betreuungsgeld anklagen.
Quatsch. Einem Kind das nicht bei einem der Elternteile lebt steht ein Bedarf von 640 € - 184 € KG zu. Voraussetzung ist aber der sog. eigene Hausstand und das ist hier aus zwei Gründen nicht der Fall. Erstens ist das Kind minderjähig und zweitens wohnt es bei der Großmutter und wird von dieser betreut.
Tja, Betreuungsunterhalt für die Großmutter. Zum einen wäre der auch wieder von beiden Elternteilen zu erbringen, zum anderen dürfte sich die Betreuungsleistung bei einem 16-jährigen in Grenzen halten.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo,
vielen Dank für euere schnelle Reaktion.
Zur Info: meine Anwältin ist Fachanwältin für Familienrecht und für Sozialrecht.
@elwu:
kurze Frage, wie meinst es?
„Als Anwalt kannst du ruhig einen bei dir nehmen (ich würde deiner derzeitigen Anwältin übrigens nichts zutrauen),
Wieso nichts zutrauen?
Zu den Fragen:
Die Unterhaltszahlung (für meinen Sohn) erfolgt an die Großmutter mit Dauerauftrag und Vermerk „Kinderunterhalt Name Y“
Wie von meiner Anwältin geraten, soll ab Februar ca. 180 € Unterhaltszahlung an Großmutter zu erfolgen.
(im Januar habe ich nach der Drohung 350 € gezahlt)
Das Schreiben von meiner Anwältin ging an 3 Jugendämter (Wohnort Sohn, Wohnort Mutter, Wohnort Vater).
Nach einer telefonischen Rücksprache mit dem Jugendamt Sohnes kreist dieser Brief dort hin- und her.
Es fühlt sich keiner zuständig dort.
Die Ex-Frau und die Großmutter wurden bis jetzt durch die Jugendämter über den Inhalt des Schreibens von meiner Anwältin nicht informiert.
Soll ich das Schreiben meiner Ex-Frau und Großmutter selbst zusenden? Wäre Aufgabe der Jugendämter. Oder?
Zitat aus Schreiben:
„Für den Fall, dass aus dem vorhandenen Titel vollstreckt wird, dürfte derzeit keine Aktivlegitimation von Ex-Frau vorliegen, da sie den Sohn nicht betreut und für den Streit betreffend den Unterhalt zwischen den Eltern ein Ergänzungspfleger oder aber das Jugendamt tätig werden müsste.“
Lt. Berechnung meiner Anwältin wäre ein Betrag in Höhe 285 € zu zahlen.
„Ab Januar 2010 ergibt sich dann aus der neuen Düsseldorfer Tabelle ein zu zahlender Unterhalt von vermutlich 469 € abzüglich Kindergeld 184 € = Restbedarf 285 €“
Dann letztendlich soll ich es darauf ankommen lassen, dass durch meinen Sohn Klage eingereicht wird?
Wie muss diese Klage lauten?
Weil ich vermute, dass mein Sohn dann nur MICH verklagen wird.
Betreuungsgeld? Wie hoch könnte es sein?
Andere Frage:
Wie ist es mit der Lohnpfändung? Wie schnell wird gepfändet?
In der jetzigen wirtschaftlichen Situation ist nicht gern angesehen, wenn jemand eine Lohnpfändung bekommt. (Kündigung?)
Vielen Dank im Voraus. Schöne Mittagszeit!
Chi_an
Moin,
Dein Sohn kann Dich nicht verklagen, weil er nicht mündig ist. Das heißt, er muss vertreten werden. Und das dürfte in dem Fall nicht die Mutter sein, weil die ja ebenfalls verklagt werden muss.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hi chi an
elwu meint z.B. sowas hier:
Wie von meiner Anwältin geraten, soll ab Februar ca. 180 € Unterhaltszahlung an Großmutter zu erfolgen.
Hier kann sofort eine Pfändung erfolgen. Richtig wäre eine sofortige Abänderungsklage des UH-Titels mit Beantragung einer EA auf Vollstreckungsschutz für den strittigen Teil.
Das Schreiben von meiner Anwältin ging an 3 Jugendämter (Wohnort Sohn, Wohnort Mutter, Wohnort Vater).
Nach einer telefonischen Rücksprache mit dem Jugendamt Sohnes kreist dieser Brief dort hin- und her.
Es fühlt sich keiner zuständig dort.
Ja freilich, warum sollten sie? Es existiert ein gültiger Titel, und die KM als schwer gebeutelte SR-Inhaberin möchten sie wohl nicht übergebührlich belasten. Für die ist alles schick.
„Für den Fall, dass aus dem vorhandenen Titel vollstreckt wird, dürfte derzeit keine Aktivlegitimation von Ex-Frau vorliegen, da sie den Sohn nicht betreut und für den Streit betreffend den Unterhalt zwischen den Eltern ein Ergänzungspfleger oder aber das Jugendamt tätig werden müsste.“
Wen soll das interessieren? Das JA, die KM oder den Gerichtsvollzieher? Der Titel ist rechtsgültig, die KM SR-Inhaberin und gut ist. Ein GV prüft nicht die weiteren Unstände sondern hält sich an den Inhalt des Titels. Lediglich ein Gericht kann einen Titel zwangsweise ändern, daher ist dieses hier Ansprechpartner.
Weil ich vermute, dass mein Sohn dann nur MICH verklagen wird.
Das geht nicht. Laut Gesetz sind beide Elternteile UH-pflichtig, das Kind kann sich nicht einen von beiden einfach auswählen. Hier geht es dann lediglich um Leistungsfähigkeit und weitere UH-Pflichten.
In der jetzigen wirtschaftlichen Situation ist nicht gern angesehen, wenn jemand eine Lohnpfändung bekommt. (Kündigung?)
Ganz genau. Wenn Du eigenmächtig den Zahlbetrag lt. Titel reduzieren tust, legst Du es geradezu drauf an. Daher ja mein Hinweis oben.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo :
Das heißt auf gut deutsch, ich darf in den saueren Apfel beissen und diese Klage einreichen ?
Wo ist da noch die gerechtigkeit im deutschen Staat?
Aber wie kann mich eine Fachanwältin dazu raten, das Unterhalt zu kürzen auf einen errechneten Wert?
Ich habe gedacht,was eine Anwältin einem rät, sollte auch #Richtig# sein .
Es liegen beide Einkünfte vor und so wurde es durch die Anwältin berechnet .
Danke
Hallo oldie,
sorry, vorhin vergessen.
Einerseits: wenn ich die Abänderungsklage einreiche und vom Richter abgeändert wird, wie ist es wenn meine Ex-Frau wieder zum Sohn zurückzieht?
Dann müsste Sie theoretisch eine erneute Abänderungsklage einreichen.
Wer hat die Kosten dann zu zahlen (zurück zum alten Titel - 103 %)
Da Sie mir angedroht hat, wenn irgendwelche Veränderungen zum alten Titel vorgenommen werden, wird sie so schnell wie es geht, zum Sohn (Wohnort meines Sohnes) zurückziehen. Mit dem Argument, ich werde/ muss bluten.
Zweitens:
ich habe von elwu die Info bekommen, dass hier auch ein Prozesskostenrechner existiert. Leider funktioniert bei mir nicht.
Kann es sein, dass inaktiv ist?
3.
Wer wird jetzt gegen mich die Klage einreichen, wenn z.B.: ich nur die errechnete ca. 180 € zahle?
Mein Sohn lebt nicht bei der KM, sondern bei der Großmutter und ist minderjährig.
dadurch könnte meine Ex-frau keine Klage einreichen und sollte das JA vom Wohnort meines Sohnes durchführen. ODER?
aber lt. JA (Wohnort Sohn) sind auch nicht zuständig, sondern JA KM.
komplizierter Fall.
Was bedeutet die Abkürzung SR? Sorry, bin hier Anfänger.
SR-Inhaberin = Sorgerechtinhaberin?
Es besteht ein geteiltes Sorgerecht.
vielen Dank.
Gruß
chi_an
Hi chi an
Das heißt auf gut deutsch, ich darf in den saueren Apfel beissen und diese Klage einreichen ?
Ja, Dir geht es wie anderen Gebeutelten. Das hat auch nichts mit Gerechtigkeit zu tun, das ist nicht Aufgabe des Gesetzes. Dies zu Wissen ist aber immens wichtig um es anzuwenden.
Aber wie kann mich eine Fachanwältin dazu raten, das Unterhalt zu kürzen auf einen errechneten Wert?
Das verwundert mich auch. Ohne EA auf Vollstreckungsschutz hast Du nicht mal eine Chance eine Pfändung abzuwenden.
Es liegen beide Einkünfte vor und so wurde es durch die Anwältin berechnet .
Völlig korrekt und ich zweifle auch die Berechnung nicht an. Doch es hilft nicht im geringsten. Der Titel ist das A und O - alles andere lediglich persönliche Ansichten. Was glaubst Du, was ein GV tun würde? Genau.
Einerseits: wenn ich die Abänderungsklage einreiche und vom Richter abgeändert wird, wie ist es wenn meine Ex-Frau wieder zum Sohn zurückzieht?
Dann müsste Sie theoretisch eine erneute Abänderungsklage einreichen.
Warum? Du würdest unzweifelhaft vernünftiger als Deine Ex sein und von Dir aus einer Titelabänderung zustimmen. 😉 Ein Gericht entscheidet lediglich dann, wenn sich Menschen nicht einigen können oder wollen. Man kann diese ganze Unterhaltskiste auch ganz friedlich und gemeinsam regeln - wenn alle mitmachen oder einer völlig nachgibt.
Da Sie mir angedroht hat, wenn irgendwelche Veränderungen zum alten Titel vorgenommen werden, wird sie so schnell wie es geht, zum Sohn (Wohnort meines Sohnes) zurückziehen. Mit dem Argument, ich werde/ muss bluten.
Der ist gut. Das machst Du doch bereits. Was soll sich hier verschlimmbessern?
ich habe von elwu die Info bekommen, dass hier auch ein Prozesskostenrechner existiert. Leider funktioniert bei mir nicht.
Kann es sein, dass inaktiv ist?
Doch, er geht. Wahrscheinlich hast Du Java, ActiveX oder Pop-ups oder sowas deaktiviert. Ich vermute mal, eins von dem oder mehrere benötigt er, da er ja interaktiv ist.
zu 3. Anderherum wird ein Schuh draus. Da die Gegenseite den derzeitigen Titel i.O. findet bist Du es, der Klagen muss. Du meinst wohl, wer die Pfändung lostreten kann. Das kommt auf den Inhalt des Titels an, wer dort festgehalten ist. Steht keine Empfängerperson drinne dann derjenige, bei dem das Kind in den Haushalt aufgenommen und Inhaber des Titels ist. Ansonsten tut es die dort erwähnte Person. Dabei interessiert es nicht vordergründig, wo das Kind untergebracht ist. Das hat was mit Rechtmässigkeit zu tun, welche erst festgestellt werden muss. Und das übersteigt wohl den Auftrag des GV.
SR = Sorgerecht. Und sprich bitte nicht von geteilten SR, sondern vom gemeinsamen SR (GSR). Ansonsten - wo teilt man das Kind, am Bauchnabel? 🙂 Bei GSR hat jeder Inhaber faktisch volles SR, bei wichtigen Entscheidungen müssen allerdings beide zustimmen, so z.B. bei Schulan- oder ummeldung, Umzug, geplante Operationen u.v.m..
Gruss oldie
Edit: Rechtschreibkorrektur
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
hallo oldie,
wieder ich. Vielen Dank für die viele Informationen.
Was ist in deinen Augen nach besser? Ich überlege hin- und her. Kann ich nicht entscheiden. Langsam naht Februar, wo ich dann überweisen soll.
Diese vorhandene Titelung so lassen, da mein Sohn ca. noch 1,5 Jahre bis zu Lehre hat.
(natürlich steht in meiner Titelung nicht drin, dass die vorhandene Titelung nur bis 18. Lebensjahr gültig ist. )
Soll ich spätestens in 1,5 Jahren dann die Klage einreichen, wegen Abänderung des Titels - wenn ich es jetzt nicht tun werde. Oder wie ist deine Erfahrung, wie lösen es andere Väter?
Wie ist es, wenn er in die Lehre geht, und genügend Geld verdient, kann er weiterhin auf diese vorhandene Titelung beziehen?
oder bin ich automatisch raus?
ODER gerichtlich gegengehen.
natürlich neben den gerichtlichen Kosten steht auch die seelische/ nervliche Belastung, usw.
Wie auch geschrieben hast, man sollte friedlich lösen, wenn es geht. Aber die Fronten sind so sehr verhärtet, dass keine friedliche Lösung geschlossen werden kann.
Alle 2-3 Monate bekomme ich "nette" Anrufe von meiner Ex.
ganz andere Frage:
Wenn es zum Abschluß eines Ausbildungsvertrages kommt, wer muss unterschreiben?
reicht die Unterschrift von der Mutter?
(da er dann noch minderjährig ist)
ich bin fast vom dem Leben der Kinder ausgeschlossen. (keine Information über Umzug, Schulanmeldung, Abmeldung, usw. , - siehst verhärtete Fronten).
vielen-vielen Dank.
chi_an
Hi
Was ist in deinen Augen nach besser? Ich überlege hin- und her.
Das ist einzig und allein Deine Entscheidung. Als mein Sohn nach -zig Jahren vor der Tür stand und Hilfe erbat gewährte ich sie ihm. Seidem gibt es weder JA oder RA's, es gibt nur zwei Männer, die sich absprechen und auch Rücksicht aufeinander nehmen. Ich bereue jedenfalls meine Entscheidungen von damals nicht. Ich habe mir jeden Monat bei Überweisung des KU's wieder und wieder vor Augen gehalten, für wen ich das tue. Deine Situation, euer Verhältnis, kann ich nicht einschätzen und würde mich davor auch hüten. Wie gesagt, Du musst das mit Dir selber abmachen.
Minderjährige mit eigenem Einkommen (z.B. Ausbildungsvergütung) wird nach Abzug einer Ausbildungsaufwandspauschale (vermutl. 90€) jeweils hälftig auf die Eltern verteilt, einerseits als monetärer Ausgleich für Betreuung, andererseits barunterhaltsmindernd. Hat er z.B. 290€ Ausbildungsvergütung, könntest Du Dir davon 100€ anrechnen lassen bzw. Deine Zahlungsverpflichtung senken. Allerdings bedarf es hierzu zwingend einer Titelabänderung, von Dir aus darfst Du nicht eigenmächtig den Zahlbetrag senken. Da die KM aber immer noch Titel-Inhaberin ist läuft es wahrscheinlich auf eine Klage hinaus. Einfach abwarten und Tee trinken.
Die Unterzeichnung des Ausbildungsvertrages bedarf z.B. der Unterschrift beider GSR-Inhaber. Nur - wen interessiert das im realen Leben wirklich? Den Meldeämtern, Schulen oder KiTa's? Vergiss es, dies stellt eher die Ausnahme dar.
Allerdings hast Du als Vater, obendrauf GSR-Inhaber, einige Rechte wie die Zusendung einer Kopie von Zeugnissen usw.. Deren Durchsetzung hingegen trägt nicht gerade dazu bei, die Fronten etwas aufzuweichen - soviel steht fest. Mit Beginn der Lehre solltest Du aber darauf bestehen, schon alleine um zu zeigen, dass ein neues Zeitalter angebrochen ist. Sehe es als Chance, etwas zu ändern.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo!
Sohn anschreiben auf Einkommensauskunft von KM. Wenn KM dem Sohn keine Auskunft erteilt, kannst du von der KM direkt Auskunft nach § 242 BGB fordern.
Desweiteren würde ich den Sohn informieren, dass du dir ab jetzt das ganze KG nach § 1612 b abziehst.
Grüße,
kosmos
Hallo,
wieder da. sorry, war geschäftlich unterwegs.
Vielen Dank für euere informationsreiche Antworten. Aber ich hätte immer noch paar zu klärende Themen/Fragen.
1.Wie soll ich mit der Vollendung des 18. Lebensjahr meines Sohnes mit der Titelung umgehen?
Hat jemand Erfahrung damit?
Wie lange ist überhaupt eine Titelung gültig? Ich habe erst vor eine Woche in der Forum gelesen, dass in der Titelung drin stehen sollte, „bis 18. Lebensjahr oder so was.“ (kann nicht genau zurückgeben).
Auf jedem Fall steht in meiner Titelung bezüglich 18. Lebensjahr nichts drin.
Soll ich einfach mein Sohn bitten, auf die Titelung zu verzichten? (Natürlich wenn er Ausbildungsvergütung bekommt.) Gibt es evtl. eine offizielle Form von Verzichtserklärung?
Oder könnte ich von meinem Sohn eine Verzichtserklärung einholen?
Wie ist die Vorgehensweise? Geht es automatisch, oder geht nur mit Abänderungsklage?
Oldie hat geschrieben, bei ca. 290 € Ausbildungsvergütung könnte ich ca. 100 € vom Unterhalt abziehen. Wie wäre der Fall, wenn er ca. 500 € „verdienen“ würde?
Was ist euere Erfahrung?
2. Ich plane in nächster Zukunft meine Verlobte zu heiraten. Wenn z.B.: bedingt durch die jetzige wirtschaftliche Situation meinen Job verlieren würde, muss dann meine neue Frau (nach der Eheschließung) bezüglich Unterhalt gegenüber meinen beiden Kindern aufkommen?
Hat jemand schon Erfahrung damit?
Vielen Dank.
chi_an
Hi chi_an
zu 1.
Ein Titel ist immer solange gültig, wie es in ihm aufgeführt ist. Steht bei Dir keine Datum oder gleichbedeutendes drinne, so handelt es sich um einen unbefristigten Titel. In meinem Titel (Scheidungsurteil) ist festgehalten: "... bis zur wirtschaftl. Selbstständigkeit." z.B.. Das würde theoretisch heissen: bis Abschluss einer ersten berufsqualifizierenden Ausbildung. Schau also mal, was alles bei Dir festgehalten wurde.
Einen Monat vor seinem 18.Geburtstag schreibst Du erst einmal Deinen Sohn an, wohin der Unterhalt zukünftig überwiesen werden soll. Denn mit Volljährigkeit muss er sich dazu äussern. Den Verzicht auf den Titel wirst Du kaum durchsetzen können, da wahrscheinlich weiterhin Anspruch auf Unterhalt besteht. Daher wäre eine Anpassung/Abänderung die Lösung. Ebenso wird seine Mutter ebenfalls barunterhaltspflichtig. Sein Bedarf (falls er weiterhin bei Muttern wohnt) berechnet sich aus dem Einkommen beider Elternteile, die Haftung ist entsprechend der Einkommensverteilung.
Und ich hab Dir nicht nur geschrieben, wie das bei 290€ wäre, sondern (war jednefallsmeine Auffassung) habe Dir auch den Weg dorthin aufgezeigt. Daher nochmal:
Ausbildungsvergütung - 90€ = Sohn's Einkommen. Bei Minderjährigen wird dieser Rest durch zwei geteilt. Die eine Hälfte davon darfst Du Dir barunterhaltsmindernd anrechnen lassen. Wenn Du auf 205€ kommst war alles richtig. Ist er hingegen irgendwann volljährig, so ist der gesamte Rest pauschal bedarfsmindernd und die Rechnung sieht leicht anders aus. Es erfolgt dann keine Teilung durch zwei, sondern sein Bedarf sinkt um die gesamte anrechenbare Ausbildungsvergütung. Für den Fall, dass Mutti nicht leistungsfähig ist, hat das grosse Bedeutung.
zu 2.
Theoretisch nein, praktisch ja. Da die ersten 6 Monate der Arbeitslosogkeit als vorübergehendes Ereignis angesehen werden, bleibt es bei der titulierten Höhe des KU. Wie Du das gewährleisten sollst, ist Dir überlassen. Ebenso kann nach Heirat und entsprechenden EK Deiner (dann) Ehefrau Dir erstens eine Haushaltsersparnis und zweitens ein Taschengeld untergeschoben werden. Da Dein SB sinkt (770€ für Nichterwerbstätige) ist genug Masse verhanden, die Titel weiter zu bedienen. Soviel zur Logik einer durchaus gängigen Rechtssprechung. Aber, dies erzwingend festlegen kann nur ein Gericht - kein RA, kein JA, keine Arge.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin Chi an,
in Ergänzung zu oldies Ausführungen: Bei all diesen Rechnungen wird zusätzlich das Kindergeld von derzeit 184 EUR pro Monat bedarfsmindernd angerechnet, also in Abzug gebracht, was den Zahlbetrag zusätzlich vermindert.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo,
vielen Dank für eueren Antwort.
Heute wieder einen "netten" Anruf von Exfrau erhalten.
Es geht immer noch um Unterhalt für mein Sohn, der bei der Großmutter lebt. Ich habe meiner Exfrau meine Entscheidung noch nicht mitgeteilt.
Ob ich nur die ca 180 € ab Monat Februar überweise oder den kompletten Betrag (350 €).
Aber wie von euch erfahren habe, solange die Titelung gilt, muss ich den kompletten Betrag zahlen. Sonst kann gepfändet werden.
Einzige Möglichkeit wäre eine Klage von meiner Seite.
jetzt zum Anruf. meine Exfrau hat vorgeschlagen, dass ich monatlich die 350 € zahle und Sie überweist pro Kind 50 € an mich zurück. Für Sie reicht 300 €/ pro Kind.
Aber dazu will ein Schreiben jeden Monat zusenden, dass Sie mir pro Kind 50 € zurücküberweist.
Ich seh dabei ein Haken, dass Sie mir damit an die Karre fährt. (Verklagung)
Oder sieht Ihr es anders?
zur Titelung, folgende steht drin:
"Urkunde über die Abänderung eiens Unterhaltstitels
ggegenwärtig als Urkundsperson und gemäß §59 SGB VIII ermächtigt: xy
vor der emrächtigten Urkundsperson erscheint heute:
chi_an (Wohnort, Beruf, usw.)
Chi_an ist geschäftsfähig und weist sich aus durch Personalausweis Nr. 123
Nach Belehrung über die Bedeutung der Unterhaltsverpflichtungserklärung sowie der Unterwerfungsklausel erklärt er folgendes:
ich bin der Vater des Kindes ..., geb. am .... und aufgrund der Urkunde des Kreisjugendamts xxxx vom xxxx verpflichtet, Unterhalt zu leisten. In Abänderung des vorstehend genannten Unterhaltstitels verpflichte ich mich, dem Kind folgende monatliche Unterhaltsrente zu zahlen:
vom 01.04.2006 bis 30.06.2007 312 € abzüglich 0 € Kindergeldanteil
vom 01.07.2007 an 107, % des Regelbetrages der 3. Altersstufe der Regelbetrag Verordnung (§1). Auf den Unterhalt ist das hälftige Kindergeld für ein erstes Kind anzurechnen, soweit dieses zusammen mit dem Unterhalt 135 % des Regelbetrages übersteigt.
jeweils monatlich im voraus, die rückständigen Beträge sofort. Wegen der Erfüllung der Verbindlichkeit aus dieser Urkunde unterwerfe ich mich der sofortigen Zwangsvollsreckung.
ich beantrage, dem Kind eine vollstreckbare Ausfertigung sowie eine beglaubigte Abschrift dieser Urkunde zu erteilen."
Soviel steht in meinem Titel, ich kann nichts von einer befristeteten Titelung feststellen.
meine Exfrau hat noch gemeint, dass sobald mein Sohn in die Ausbildung geht, dann bin ich von Unterhaltszahlung befreit.
Kann es sein, dass es Formfehler vom Jugendamt ist oder ist üblich so?
vielen Dank.
chi_an
Hi
Der Vorschlag Deiner Ex ergibt doch keinen Sinn. Scheinbar will sie sich vor einer Verpflichtung drücken. M.E. spricht ihr derzeitiges agieren dafür.
Und ja, der Titel ist unbefristet und es ist so üblich bei den JA's. Allerdings kann man sich sehenden Auges häufig davor schützen.
Aber ich habe auch mal 'ne Frage. Dein Prozentsatz 2006 war ja lediglich 107%. Ist es zutreffend, dass Dein heutiges Einkommen mindestens 1800€ beträgt?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo oldie,
tja, dann mit der Titelung kann man nichts machen. Einzige Möglichkeit wäre die Klage, wenn mein Sohn 18 ist und sich in der Ausbildung befindet.
zu deiner Frage:
mein Nettoeinkommen ist 1717 €, mit Kurzarbeit 1664 €.
Gruß
chi_an
Hi chi_an
Nunja, wenn dieses EK noch nicht bereinigt wurde und auch sämtl. Einkünfte eines Jahres darstellt, würdest Du event. nach Bereinigung unter 1500€ als anrechenbares Netto-EK rutschen der KU-Anspruch sich dann auf jeweils 334€ belaufen. Das widerum berechtigt Dich zu einer Abänderungsklage - zumal die auswärtige Unterbringung ebenfalls klagewürdig ist.
Apropos auswärtig. Wenn das für einen Minderjährigen zutrifft, so wird bei der KU-Berechnung wie bei einem Volljährigen verfahren. Lediglich die Rangfolge bleibt unverändert, ebenso könnte zusätzl. Betreuungsbedarf entstehen. Aber zusätzl. Betreuungsbedarf für einen 16-jährigen? Sehr unwahrscheinlich.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
